Interessant finde ich aber eher Rüdis „Taktik“ wie er am 18/04 sein Kartoffelauflauf durchführen will.
Wal sehen wie die Berliner Polizei darüber denkt
Die entsprechende Verordnung ist in Berlin, derzeit noch, bis zum 5.4.2020 befristet. Sprich noch kömnnte er am 18. sogar eine reguläre Versammlung durchführen. Von daher zur Zeit alles kein Problem.
Aber es ist zu erwarten, dass die Verordnung verlängert wird. Dann gilt:
Das Verlassen des Hauses ist nur in Ausnahmefällen erlaubt. Dazu gehört die Bewegung an der frischen Luft mit maximal einer weiteren Person, die nicht zum eigenen Hausstand gehört. Jegliche Gruppenbildung ist verboten. Erst danach greift die 1,5 m Regel. Wenn der Aufenthalt außerhalb des Hauses nicht zugelassen ist, dann nützt auch die Einhaltung der 1,5 m Regel nix. Für die es übrigens auch wieder Ausnahmen gibt. Mit seiner Anzeige der Polizeibeamten kommt er da nicht weit, ganz abgesehen davon, dass bei der Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten das Opportunitätsprinzip greift.
Schade, dass man sich das dann nicht ansehen darf. Aber die Dödel filmen sicher.
Das Gelaber verstehe ich so, dass sich die Vergilbten trotz des Versammlungsverbotes für Freitag verabreden wollten. Daraufhin gab es eine Gefährderansprache und das in Aussicht stellen repressiver Maßnahmen (es gibt auch so etwas wie ein Unterbindungsgewahrsam. Hallo Rüdi, vielleicht lernst Du das dann auch kennen). Was nicht zu verstehen war, ob da am Freitag tatsächlich einzelne Nasen aufgetaucht sind oder nicht.
Jedenfalls haben die Vergilbten jetzt die Hosen zu voll, um auch nur den Versuch zu wagen, das Staatenklo vor dem Reichstag aufzubauen.