Autor Thema: Neues aus dem Königreich 11/2019 Der König bittet zum Gericht: "Der Prozess"  (Gelesen 31353 mal)

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Laut Welt tauchte er aber allein auf. Das ist neu.
Beim letzten mal war nur Marco dabei. Und der mischte sich unter die Reporter. Kann also durchaus sein,d ass der dpa das entgangen ist. Erstaunlich ist aber, dass Peter trotz fehlender Entourage die unnütze Show abzieht. Selbst einem total verpeilten müsste doch langsam klar sein, dass die Nummer "Ich wollte nur den Führerschein aber nicht die Fahrerlaubnis abgeben" nicht funktioniert. Die beiden Schöffen sahen jedenfalls nicht so aus, als würden sie sich die Hose mit der Kneifzange anziehen.
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Offline lobotomized.monkey

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Mit einem weitschweifigen Vortrag erklärte der 54-Jährige seinen persönlichen Werdegang...
 
Also Verlesung seines Vorstrafenregisters plus staatlicher Unterkünfte.
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"And where are we going to find a lobotomized monkey at this time of night?"
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Tja, das ist das Problem. Den ersten Tag kann man sich sparen. Das letzte Wort kenne ich schon. Die Zeugeneinvernahme dazwischen kann ich mir auch sparen. Wann sollte man dann hin?
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Offline comsubpac

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Tja, das ist das Problem. Den ersten Tag kann man sich sparen. Das letzte Wort kenne ich schon. Die Zeugeneinvernahme dazwischen kann ich mir auch sparen. Wann sollte man dann hin?

Wo doch nicht mal die Staatsflotte dabei war.
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Also Verlesung seines Vorstrafenregisters plus staatlicher Unterkünfte.
Nein, das macht ja schon die Staatsanwaltschaft für ihn. Von ihm kommt das Mimimi, das ihn keiner Versteht und alle ihm nur böses wollen.

ja, das ist das Problem. Den ersten Tag kann man sich sparen. Das letzte Wort kenne ich schon. Die Zeugeneinvernahme dazwischen kann ich mir auch sparen. Wann sollte man dann hin?
Naja in der Hoffnung, dass das Gericht im mal wieder hustet, was für einen Quatsch er labert. Nicht dass das etwas bringen würde, aber es ist immer schön wenn jemand ihm mal erzählt, wie blöd er ist! ;D
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Zitat
Kameraklicken und großes Gefolge gehörten für Peter Fitzek zum Gang in die Gerichte dazu. Die Zeit der großen Auftritte des selbsternannten Königs scheinen aber vorbei. Es hören nur noch die zu, die es müssen.
  :))

Spoiler
Von Dörthe Hein, dpa

Dessau-Roßlau (dpa/sa) - Es gibt kaum Zuschauer, wenig Kameras und nur einen kleinen Verhandlungssaal. Die einst Aufsehen erregenden Auftritte des selbst ernannten "Königs von Deutschland", Peter Fitzek, vor Gericht verlaufen inzwischen deutlich unspektakulärer. Zu einer Berufungsverhandlung vor dem Landgericht Dessau-Roßlau erschien der 54-jährige Fitzek am Montag ohne den einst üblichen Tross von Unterstützern. Weniger als eine Handvoll Zuschauer folgten dem Prozess. Der wird geführt, weil sich der gelernte Koch und Karatelehrer vom Amtsgericht Wittenberg zu Unrecht wegen Fahrens ohne Führerschein und Beleidigung verurteilt sieht.

Zum Auftakt sagte der 54-Jährige, er habe seinen Führerschein im September 2012 abgegeben, aber ausdrücklich nicht auf seine Fahrerlaubnis verzichtet. Er zeigte sich davon überzeugt, dass der selbst gebastelte Führerschein seines "Königreichs Deutschland" gültig ist. Das Amtsgericht Wittenberg hatte Fitzek wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis in 27 Fällen in den Jahren 2014 bis 2016 sowie Beleidigung verurteilt. Das Amtsgericht hatte gegen ihn 2017 eine Gefängnisstrafe von zwei Jahren und acht Monaten verhängt.

Mit einem weitschweifigen, mehrstündigen Vortrag erklärte der 54-Jährige seinen persönlichen Werdegang und seine Gründe, im September 2012 das sogenannte "Königreich Deutschland" zu gründen, sowie die rechtlichen Hintergründe der "Staatsgründung" aus seiner Sicht. Fitzek forderte das Gericht auf, die Rechtmäßigkeit des "Königreichs Deutschlands" zu prüfen. Er überreichte Gründungsurkunde, Verfassungsurkunde sowie andere Dokumente.

Mehrfach betonte Fitzek, er halte an seiner Vision eines neuen Staates samt Banken-, Renten- und Versicherungswesens fest. Er wolle sich somit allein für das Gemeinwohl einsetzen, Ziel sei ein System ohne Verlierer. Wie in den vorangegangenen Verfahren führte Fitzek selbst das Wort. Sein Verteidiger saß weitgehend schweigend daneben. Ein erster Anlauf für das Berufungsverfahren war im August gescheitert, weil Fitzek ohne Rechtsbeistand im Gericht erschienen war.

In den vergangenen Jahren beschäftigten sich diverse Gerichte mit dem Mann. Fitzek akzeptierte die Urteile jedoch nie. Es ging etwa um unerlaubtes Betreiben von Bankgeschäften, Untreue und Verstöße gegen das Versicherungsaufsichtsgesetz.

Der Verfassungsschutz rechnet den Mann der sogenannten Reichsbürgerbewegung zu - er bestreitet dies. Sogenannte Reichsbürger erkennen den deutschen Staat und seine Gesetze nicht an und weigern sich, Steuern, Sozialabgaben und Bußgelder zu zahlen.

Für den aktuellen Prozess am Landgericht Dessau-Roßlau sind sechs Verhandlungstage bis Anfang Januar 2020 vorgesehen.
[close]

https://www.volksstimme.de/sachsenanhalt/selbsternannter-koenig-kaempft-weiter-vor-gericht/1572872253000
"Die förmlich-respektvolle Höflichkeit schafft den nötigen Raum für inhaltliche Verachtung."
-Chan-jo Jun, Philosoph (und Rechtsanwalt)
 
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Ziel sei ein System ohne Verlierer.
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Komisch, sein System besteht doch nur aus Verlierern.

Nein. Einen Gewinner gibt es:  Der Bezofte sackt schön das Geld ein und geht dann ins Kartoffelhaus damit!  ;D
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Mehrfach betonte Fitzek, er halte an seiner Vision eines neuen Staates samt Banken-, Renten- und Versicherungswesens fest.

Frag den Anwalt! Ist es eine gute Taktik, als Angeklater vor Gericht, seine zukünftig geplanten Straftaten zu erläutern?  :scratch:



"Die förmlich-respektvolle Höflichkeit schafft den nötigen Raum für inhaltliche Verachtung."
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Mit einem weitschweifigen, mehrstündigen Vortrag erklärte der 54-Jährige seinen persönlichen Werdegang und seine Gründe, im September 2012 das sogenannte "Königreich Deutschland" zu gründen, sowie die rechtlichen Hintergründe der "Staatsgründung" aus seiner Sicht.

Frage eines juristischen Laien: Gibt es hier nicht die Möglichkeit des Gerichts, dazu zu ermahnen, zur Sache zu sprechen? Oder ist das zu riskant in Bezug auf den weiteren Verlauf des Verfahrens (oder der sicherlich kommenden Nachfolger dieses Verfahrens)?
Ich habe mir bereits eine feste Meinung gebildet! Verwirren Sie mich bitte nicht mit Fakten!
 
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Recht hat er, keinen mitzunehmen.
Umso glaubhafter wird die eigene Version der Vorgänge.
Im weiteren verweise ich auf den unten stehenden Leitsatz.
Fällt Dir nur Unsinn ein und immer,
erzähle nichts, sonst wird es schlimmer.
 
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Gibt es hier nicht die Möglichkeit des Gerichts, dazu zu ermahnen, zur Sache zu sprechen? Oder ist das zu riskant in Bezug auf den weiteren Verlauf des Verfahrens
Möglich ist es. Allerdings ist der Anspruch auf rechtliches Gehör in Art. 103 Abs. 1 GG verankert und damit grundrechtsgleich. Damit besteht immer die Gefahr, dass die Revisionsinstanz das Urteil kassiert, wenn hier zu strenge Maßstäbe angelegt werden. Man muss auch sehen, dass der Zopf bei seinen weitschweifigen Ausführungen die getätigten Fahrt zugibt. Das Gericht muss somit abwägen was weniger Zeit kostet, das stundenlage Geschwafel über die Visionen des Angeklagten oder die Einvernahme von 57 Zeugen, die sich nach 5 Jahren sicher nicht mehr dran erinnern können, wen sie da an dem Tag am Steuer gesehen haben.
Jeder Anwalt würde seinem Mandanten in so einer Situation raten, die Fresse zu halten. Aber wenn der Zopf sich unbedingt selbst belasten möchte, warum sollte ihn das Gericht daran hindern?
« Letzte Änderung: 4. November 2019, 15:20:18 von Gerichtsreporter »
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Offline _dr

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Die Zeit der großen Auftritte des selbsternannten Königs scheinen aber vorbei.



* Tatsächlich Original: "Aber keine Sorge: Er kocht, er putzt und er heizt allen ganz schön ein."


:rotfl:
« Letzte Änderung: 4. November 2019, 15:58:57 von _dr »
Ein für Dich! :-)
 
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Offline Gutemine

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Auch die restliche "Lügenpresse" berichtet zwischenzeitlich. Man könnte fast meinen, je unspektakulärer seine Auftritte, umso aufmerksamer die "Lügenpresse".  ;)

Spoiler
   Kaum noch Publikum   Selbsternannter König kämpft weiter vor Gericht   
dpa,  04.11.2019 - 14:22 Uhr

   

Dessau-Roßlau - Es gibt kaum Zuschauer, wenig Kameras und nur einen kleinen Verhandlungssaal. Die einst Aufsehen erregenden Auftritte des selbst ernannten "Königs von Deutschland", Peter Fitzek, vor Gericht verlaufen inzwischen deutlich unspektakulärer.

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Das Amtsgericht Wittenberg hatte Fitzek wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis in 27 Fällen in den Jahren 2014 bis 2016 sowie Beleidigung verurteilt. Das Amtsgericht hatte gegen ihn 2017 eine Gefängnisstrafe von zwei Jahren und acht Monaten verhängt.

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https://www.verlagshaus-jaumann.de/inhalt.berufungsverfahren-kein-fuehrerschein-selbsternannter-koenig-verteidigt-sich.6a221105-fe38-477a-984d-5a6083aa9851.html

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Die Pressestelle vom LG Dessau-Roßlau hat es endlich geschafft, die Termine rauszutüten.

Zitat
Vor der 4. Strafkammer beginnt um 09.00 Uhr die Berufungshauptverhandlung gegen einen 54-jährigen Angeklagten aus Wittenberg, der sich in der Vergangenheit als Oberhaupt eines Fantasiestaates ausgegeben hat. Das Amtsgericht Wittenberg hat gegen ihn wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis in 27 Fällen und Beleidigung in zwei Fällen (Beschimpfung eines Richters des Amtsgerichts Wittenberg als "faschistischen Richter") eine Gesamtfreiheitsstrafe von zwei Jahren und acht Monaten verhängt, wogegen sich die Berufungen sowohl des Angeklagten als auch der Staatsanwaltschaft richten. Die Taten sollen im Zeitraum von Juli 2014 bis Mai 2016 verübt worden sein. Zuletzt hatte das Landgericht gegen den Angeklagten wegen mehrfachen Fahrens ohne Fahrerlaubnis und Verstoßes gegen das Versicherungsaufsichtsgesetz im August 2017 eine Gesamtfreiheitsstrafe von zwei Jahren und sechs Monaten verhängt. Die Hauptverhandlung wird am 11.11., 13.11., 27.11., 12.12. und 20.12.2019 sowie am 08.01.2020 jeweils um 09.00 Uhr fortgesetzt.   4 Ns 394 Js 27999/14

Nächsten Montag (111.11.)sieht bei mir gut aus. Aber ich bin nicht böse, wenn den Mittwoch (13.11.) wer anderes übernehmen kann. Ich muss das Gegondel nicht zweimal in einer Woche haben und Dessau ist auch nicht so spannend, dass ich da einen Tag rumhängen möchte (im Bauhaus war ich schon).
« Letzte Änderung: 4. November 2019, 16:09:28 von Gerichtsreporter »
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