Autor Thema: Neues aus dem Königreich 11/2019 Der König bittet zum Gericht: "Der Prozess"  (Gelesen 31385 mal)

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Also bitte....

Zitat
Zitat

    Hierbei hat sich nach den Ausführungen des Sachverständigen ergeben, dass es sich um
    ein Nachahmprodukt eines paraguyaischen Führerscheins des Regierungsbezirks Guarambare
    handelt. Das Druckbild ist danach mittels Tintenstrahldrucker reproduziert worden.
    Das Lichtbild sei nicht integriert, sondern aufgeklebt. lm Bereich der bei echten Führerscheinen
    maschinell abgerundeten Kanten seien manuelle Schnittspuren nachweisbar. Ein
    Ausstellungsdatum sei nicht angegeben. Der sachverständige kam zu dem Ergebnis, dass
    es sich bei dem Führerscheln um eine Totalfälschung handelt.
Ja, nur dummerweise muss das in jedem Verfahren neu festgestellt  werden. Wen nder Richter sagen würde, dass das ja bereits in einem anderen Verfahren geklärt sei, dann  würde er sich damit einen Befangenheitsantrag einhandeln. Es dürfen bei der Urteilsfindung nur die Beweise berücksichtigt werden, die auch in die Verhandlung eingeführt wurden.
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Bei einem normalen Angeklagten nicht. Aber Peter liest ja nach den Zeugenvernehmungen gerne nochmal das vor, was er von den Aussagen mitgeschrieben hat und kommentiert es.

Ein verständiger Angeklagter würde das Argument Paraguay-Führerschein gar nicht erst bringen, wenn es ihm schon einmal um die Ohren geflogen ist. Aber in diesem Verfahren ist der Angeklagte nun mal Peter...

Zur Führerscheinrückgabe müssen 3 Zeugen gehört werden: Herr Z und Frau B vom Landratsamt sowie Rico Sch.
Beim Paraguay-Führerschein könnte die Verlesung des Gutachtens reichen, aber da hat Peter sicher noch Fragen an den Sachverständigen bezüglich Stempel oder Hintergrundfarbe. Er möchte ja beweisen, dass der Sachverständige nicht so sachkundig ist wie er. Das kann dauern.
Eventuell muss noch das Freimännchen wieder ran und bezeugen, in welchem Kaff sie Eis essen waren den Führerschein beantragt haben.

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Zitat von: Schrohm Napoleon am Heute um 19:42

    Und Du denkst, das dauert wirklich Stunden?

Bei einem normalen Angeklagten nicht. Aber Peter...

Du hast natürlich recht und ich gebe mich geschlagen.  ;)
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Sein Gefolge ist vermutlich nicht mitgekommen, um die Arbeitsstunden für den neuen Prozessbericht auf der KRD-Webseite zu nutzen:

Zitat von: KRD-Bericht zum 1. Prozesstag
Dessau: 1. Einlassung zur Staatlichkeit des Königreiches Deutschlands

04.11.2019
Heute war es wieder einmal soweit - Verhandlung am Landgericht in Dessau.


Oberflächlich gesehen geht es um angebliches Fahren ohne Fahrerlaubnis.
Blickt man tiefer, dann geht es in erster Linie um die Frage:

" Ist das Königreich Deutschland ein völkerrechtlich anzuerkennender Staat, welcher in der Lage ist, eigene Führerscheine auszugeben?"

An dieser Frage kann sich vieles für die Zukunft Deutschlands entscheiden. Nutzen wir dies als Möglichkeit zur Selbstbefreieung aus dem Besatzungsrecht und zur Schaffung einer echten Gemeinwohlwirtschaft oder machen wir kollektiv so weiter und laufen mit großen Schritten in einen totalitären Staat?

Wir hoffen, dass die Menschen in diesem Land nicht zum dritten Mal hintereinander in einen Unrechtsstaat laufen!

Seit 70 Jahren gibt es den Auftrag an die deutschen Völker, die Selbstversklavung zu beenden, echtes Recht und tatsächliche Freiheit aus eigener Kraft zu erreichen und wieder ein vollwertiges Mitglied in der Völkergemeinschaft zu werden. Das ist auch schon in der UN-Charta nachzulesen.
All unsere gemeinsamen Träume von echtem Recht und tatsächlicher Freiheit für alle können dadurch erreicht werden, dass die Richter des Landgerichtes Dessau-Roßlau das Königreich Deutschland einer ehrlichen und unvoreingenommenen Prüfung unterziehen. Dies erfolgt entsprechend ihrer im § 244 Abs. 2 der Strafprozessordnung auferlegten Amtsermittlungspflicht.

Sie haben zu prüfen, ob das Königreich Deutschland ein Staat ist. Diese sog. Amtspflicht zur Prüfung der Staatsqualität des Königreiches Deutschland ist jedem Gericht auferlegt, das hat schon die Generalstaatsanwaltschaft Naumburg schriftlich bestätigt. Die meisten anderen Gerichte sind dieser Amtsermittlungspflicht nicht gefolgt. Hier nun wird absehbar, dass sie diese endlich ernst nehmen. Lange genug schon haben Wir mit immer stärkerer Vehemenz darauf gedrängt.

Zum Vergrößern klicken.

Um dem Gericht die Möglichkeit zu geben, diese Prüfung vorzunehmen, wurde heute sowohl eine umfangreiche Einlassung zu den Gründen für die legale Sezession (Abspaltung), als auch ein Beweisantrag mit den dazu gelieferten umfangreichen Anlagen geboten.

Wie nicht anders zu erwarten war, hatte der Staatsanwalt in seiner Stellungnahme mithilfe einer fadenscheinigen Begründung beantragt, den Beweisantrag abzulehnen.

Der Rechtsanwalt wollte nach dem Verlesen von Einlassung und Beweisantrag schon gleich weitermachen und den Zeugen Zubke laden lassen. Wir haben dieser Zeugenladung widersprochen, denn Wir wollen erst einmal die Haltung des Gerichtes zu dem gestellten Beweisantrag und der umfangreichen Einlassung herausfinden.
Besteht Staatsqualität, ist alles andere zu erforschen nicht mehr nötig, denn dann unterliegen Wir nicht der deutschen Gerichtsbarkeit.

Da nun schon ein Urteil des AG Wittenberg im Raum steht, kann das Gericht das Verfahren nicht mithilfe eines Beschlusses einstellen, so zumindest äußerte sich Richter Knief nach der Verlesung der Einlassung und des Beweisantrages.

Noch sind Wir guter Dinge, denn der Richter unterbrach weder den Beweisantrag noch die umfangreiche Einlassung. Die Beweiserhebung wurde ins Protokoll aufgenommen und die Inhalte der umfangreichen Anlagen wurden zur Akte genommen.

Sowohl Beweisantrag als auch die augenöffnende Einlassung zum tatsächlichen rechtlichen Status der Deutschen in diesem Land findet ihr unten zum Herunterladen.

Es wird dringend empfohlen, sich diese Fakten, die in der Einlassung zu finden sind, genau anzusehen. Jeder zukünftige Reichsbürger (Staatsangehöriger mit bestandener Bürgerprüfung) wird dazu und noch zu den weiteren im Königreichsbürgergesetz festgelegten Prüfungsinhalten in seiner Prüfung befragt werden. Das Königreich möchte eben keine unmündigen Bürger, sondern verantwortungsvolle friedliebende Menschen, die die Schöpfungsordung, die Natur, den Frieden, das Selbstbestimmungsrecht aller Völker der Welt und die Rechte eines Jeden achten und bewahren helfen.

Zusätzlich hat er eine 1. Einlassung verfasst (42 Seiten), die sich unter anderem mit folgenden Themen befasst:



Des weiteren hat er auch einen Beweisantrag eingereicht (nur 5 Seiten):



Beide "Anträge" muss ich mir nochmal genauer ansehen, aber so auf den ersten Blick sehen sie schon so aus, als hätten sie Potential für Comedygold.

[gelöscht durch Administrator]
« Letzte Änderung: 4. November 2019, 20:13:49 von Neubuerger »
Sebastian Leber über Rüdi: Hoffmanns Beweisführung ist, freundlich ausgedrückt, unorthodox. Es geht in seinen Filmen drunter und drüber wie bei einem Diavortrag, bei dem der Vortragende kurz vor Beginn ausgerutscht ist und alle Dias wild durcheinander auf den Boden flogen.
 
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Bei einem normalen Angeklagten nicht. Aber Peter liest ja nach den Zeugenvernehmungen gerne nochmal das vor, was er von den Aussagen mitgeschrieben hat und kommentiert es.

Ich hätte vollstes Verständnis, wenn ein Richter (oder auch eine Richterin) irgendwann dem klügsten und schönsten aller Könige einen Zettel hinschiebt mit den Worten "Herr Fitzek, hier steht meine Handynummer drauf. Ich geh jetzt in die Cafeteria. Wenn Sie fertig sind, können Sie mir ja eine SMS schicken oder mich anrufen. Ich lese mir dann irgendwann das Protokoll durch, wenn ich mal ganz viel Zeit habe."



Zitat von: KRD-Bericht zum 1. Prozesstag
Sie haben zu prüfen, ob das Königreich Deutschland ein Staat ist.

Na klar. Ganz sicher. Machen sie bestimmt.

Nehmen wir mal rein hypothetisch an, dass das Gericht bestätigt, dass das KRD ein Staat ist.
Wenn die pöhse BRiD jetzt in einem Handstreich mit z.B. 30 Polizisten das KRD-Territorium annektiert - meinen die, dass da auch nur ein einziger Hahn danach schreit? Oder glauben die, dass Trump oder Putin oder die intergalaktischen Streitkräfte ihnen zu Hilfe eilen? Das würde doch (außer im Landkreis Wittenberg und die Leser der Bildzeitung) überhaupt niemand mitbekommen.
Polizisten sollten ja für eine Annektion und Räumung reichen, da braucht man nicht mal Militär dafür. Haben wir ja schon mal durchgespielt...  ;D


PS: Ich hätte das ja (aber ich bin halt nicht ganz so größenwahnsinnig wie Fitzek) so aufgezogen wie Christiania https://de.wikipedia.org/wiki/Freistadt_Christiania. Hätte, denke ich mir, deutlich bessere Erfolgschancen gehabt. Und hätte bestimmt deutlich mehr Anhänger in kürzerer Zeit gefunden. Aber es muss ja gleich ein eigenes Königreich sein.
« Letzte Änderung: 4. November 2019, 20:19:26 von Chemtrail-Fan »
Ich habe mir bereits eine feste Meinung gebildet! Verwirren Sie mich bitte nicht mit Fakten!
 
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Peter hat es noch immer nicht begriffen. Ob das KRD ein Staat ist, ist eine Rechtsfrage. Über Rechtsfragen kann kein Beweis erhoben werden. Beweise werden über Tatsachen erhoben. Also wird der Vorsitzende den Beweisantrag mit genau dieser Begründung ablehnen, wie schon drölfzigmal zuvor.

Peter: Du muss beweisen wollen, dass 1. das KRD ein Staatsgebiet hat, 2. die Pudel ein Staatsvolk sind und 3. Du die Staatsmacht ausübst. Darüber kannst Du Beweis erheben.

Nach der Einlassung und dem Beweisantrag kann der Vorsitzende eigentlich gar nicht anders als ein Gutachten über den Geisteszustand des Möchtegern-Monarchen anzufordern. Das ist ja noch wirrer als sonst schon, Aber immerhin hat er seine neuen Gesetze schon eingebaut.
« Letzte Änderung: 4. November 2019, 20:38:45 von Gerichtsreporter »
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Was ich noch viel weniger verstehe ist: Was hat das alles mit einem Führerschein zu tun? Schön, wenn das KRD ein Staat sein sollte, dann darf der König der keiner sein will also auf seinem Reich herumfahren so viel er will und sich dafür auch einen Führerschein basteln. In echten Deutschland gilt der deshalb noch lange nicht, oder?  :scratch: :facepalm:

Aber schön, wieder einen Haufen Seiten zum Durchlsen vor dem Schlafengehen, die einen von der Masterarbeit ablenken... Könnte der König nicht mal etwas zu Machine Learning schreiben? Ich würde ihn auch als Quelle angeben...

Übrigens PETER, da du und deine Pudel hier ja fleißig mitlesen, du hast bei deinem Beweisantrag eine Anlage vergessen. Die Ratifizierung des Wiener Übereinkommens über den Straßenverkehr ist nicht ausreichend, da das Übereinkommen eindeutig besagt:

"Dieses Übereinkommen liegt am Sitz der Vereinten Nationen in New York bis zum 31. Dezember 1969 allen Mitgliedstaaten der Vereinten Nationen oder Mitgliedern einer ihrer Sonderorganisationen oder der Internationalen Atomenergie Organisation oder den Partnerstaaten des Statuts des Internationalen Gerichtshofs und jedem anderen Staat, der von der Generalversammlung der Vereinten Nationen eingeladen wird, dem Übereinkommen beizutreten, zur Unterzeichnung auf."

Es fehlt also die Einladung der Generalversammlung der Vereinten Nationen... Ist das KRD - ob Staat oder nicht - dem Übereinkommen also etwa gar nicht beigetreten? Hat da wieder ein Amtmann mist Gebaut bei den Anlagen zum Beweisantrag?

Beim Wiener Übereinkommen über diplomatische Beziehungen scheint auch etwas vergessen worden zu sein, denn auch dort steht:

"Dieses Übereinkommen liegt für alle Mitgliedstaaten der Vereinten Nationen oder Ihrer Sonderorganisationen, für Vertragsstaaten der Satzung des Internationalen Gerichtshofs und für jeden anderen Staat, den die Generalversammlung der Vereinten Nationen einlädt, Vertragspartei des Übereinkommens zu werden, wie folgt zur Unterzeichnung auf: bis zum 31. Oktober 1961 im österreichischen Bundesministerium für Auswärtige Angelegenheiten und danach bis zum 31. März 1962 am Sitz der Vereinten Nationen in New York."

Ich würde mal sagen auch da wurde bestimmt nur ein Anhang vergessen, oder PETER?
« Letzte Änderung: 4. November 2019, 20:49:19 von comsubpac »
"Schokohala - Das hilft gegen Vampire, Reptiloiden und Dämonenvorstufen!"
 
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Könnte der König nicht mal etwas zu Machine Learning schreiben?
Er ist das lebende Beispiel dafür, dass natürliche Dummheit der künstlichen Intelligenz noch immer überlegen ist.

Was das Gelaber über das KRD mit dem Führerschein zu tun hat? Nun, Peter meint, dass das KRD dem Wiener Abkommen über den Straßenverkehr beigetreten sei und er daher weltweit mit seinem Eintagesführerschein fahren dürfe. Wie schon mehrmals erläutert, kann man dem Wiener Übereinkomen über den Straßenverkehr aber nicht durch einseitige Erklärung beitreten. Wenn man kein UN-Mitglied ist, dann muss man durch das UN-Generalsekretariat dazu eingeladen werden. Weiterhin gilt das Übereinkommen erst ein Jahr nach dem Beitritt.

Immerhin hat er diesmal nicht den Antrag gestellt, seinen Wohnsitz in der Schweiz durch Inaugenscheinnahme seiner Auftritte bei Brakendinges und Alpenparlament zu beweisen. Kommt vielleicht noch.
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Eingenässt. Ich. Mich. Die Generalstaatsanwaltschaft Naumburg hat also schriftlich bestätigt, dass jedem Gericht die Amtspflicht zur Prüfung der Staatsqualität des Königreiches Deutschland auferlegt ist.
Jede Wette. Jede!. Dass die "Generalstaatsanwaltschaft Naumburg" das nicht getan hat.
« Letzte Änderung: 4. November 2019, 20:52:06 von Pirx »
 

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Das hat sie genauso getan wie der Insolvenzverwalter festgestellt hat, dass das KRD ein Staat ist.  :facepalm:
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Jede Wette. Jede!. Dass die "Generalstaatsanwaltschaft Naumburg" das nicht getan hat.

Ich weiss ja nicht, aber ich befürchte stark, das du hier niemanden finden wirst, der gegenhält.
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Ich möchte nicht mit dem Vorsitzenden und den Schöffen tauschen. Die dürfen weder einpennen noch das Gesicht verziehen, wenn ihnen die gequirlte Shice mundgerecht serviert wird. Richter D hat immerhin die Füße auf den Tisch gelegt und sich entspannt zurückgelehnt, als Mario mit seinem Referat anfing.
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In seiner Einlassung holt er ja aber mal wirklich jedes Märchen der Reichsbürger aus der Mottenkiste - aber er ist natürlich niemals nicht einer...

-Staatsangehörigkeit,
-Bund und BUND
-Deutschland ist eine Firma
-Gesetze aus der Nazizeit
...

Ganz ehrlich, so offene Äußerungen in Richtung Reichsbürger habe ich aus seinen letzten Einlassungen - bis auf die angebliche Staatenlosigkeit bei seiner Heirat - nicht in Erinnerung.

Normalen Menschen wäre es ja zu peinlich das Gutachten des Insolvenzverfahrens auch noch wörtlich zu zitieren, schließlich wird er darin im Prinzip als dumm, pleite, hoch verschuldet, uneinsichtig, dumm, semi-obdachlos und dumm bezeichnet.
« Letzte Änderung: 4. November 2019, 21:20:35 von comsubpac »
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