Autor Thema: Neues aus dem Königreich 11/2019 Der König bittet zum Gericht: "Der Prozess"  (Gelesen 31416 mal)

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Offline lobotomized.monkey

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Spannend wie immer, ruft der König mit seiner "Neuen Deutschen ReichsRechtsOrdnung" (NDRRR) zum Gericht und bringt den Richter, wenn er sich auf das Spiel einlässt, in eine kafkaeske Situation.
Ich kann nur hoffen, dass der Richter sich nicht beirren lässt und das leidige Laienschauspiel des Führers Königs des KRDs endlich einbuchtet erneut dessen Königreich neu strukturiert und räumlich zuweist.
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Offline hair mess

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Nach uns bleibende Handlungen sind nur
das Lehren, Schöpfen und Heilen.

Einer der Urfehler ist das Urteilen.
Teilt es doch mehr als es verbindet, als es heilt.

Ein Urteil wird daher nichts Bleibendes haben.
Ein Urteil kann daher den lehrenden,
schöpfenden und heilenden Peter,
dem Sohn, dem Vater und dem eiligen Geist
nicht wirklich etwas anhaben.

Ein Richter, der nichts richtet, sondern urteilt
hat seinen Posten nicht verdient.
Sein Ausspruch sollte so weise sein, dass er
- wie es die Bezeichnung verlangt -
etwas richtet, etwas heilt.

In etwa so:
Peter, Sohn, Vater und heiliger Geiz,
fahre fort in Deinem Handeln und fahre fort.
Nicht nur beim Bewegen eines Kraftfahrzeugs,
sondern auch bei dem anderen Zeugs,
das Du im Sinne der Vorspiegelung der Errichtung
einer edlen Gesellschaft bewegen willst,
Betrüge weiter mit Versicherungen, Banken
und was immer Dir einfällt.
Denn höret, er ist Unfehlbar, oh Peter,
Sohn, Vater und zeitweiliger Geist.
« Letzte Änderung: 1. November 2019, 08:45:03 von hair mess »
Fällt Dir nur Unsinn ein und immer,
erzähle nichts, sonst wird es schlimmer.
 

Offline mork77

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Spannend wie immer, ruft der König mit seiner "Neuen Deutschen ReichsRechtsOrdnung" (NDRRR) zum Gericht

Das hat einen Vorteil. Wie schon erwähnt ist in Peters NDRRR ein Freispruch nicht vorgesehen. 
Die Erfahrung lehrt uns, dass Liebe nicht darin besteht, dass man einander ansieht, sondern dass man gemeinsam in gleicher Richtung blickt.
Antoine de Saint-Exupéry (1900-44), frz. Flieger u. Schriftsteller
 

Offline Gerichtsreporter

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Wie schon erwähnt ist in Peters NDRRR ein Freispruch nicht vorgesehen.
Wie auch? Die Anklage erhebt ja der Richter. Das wird er nicht tun, wenn er den Angeschuldigten für unschuldig hält.

Ich beömmel mich noch immer über den rechtsbeistand durch einen Reichsbürger. Ich stelle mir das bei der Polizei lustig vor, wenn der Verdächtige vor der Vernehmung seinen Reichsbürger anrufen will. Dann kann der Polizist schon mal nach seinem Amtsausweis suchen.
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Offline lobotomized.monkey

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Peters NDRRR Verhalten setzt seinem Wahn, ich bitte um Verzeihung für das Wortspiel, echt "die Krone auf". Letztendlich ist das alles konsequent in seinem verzweifelten Bestreben das KRD als Staat zu etablieren.
Aus Peters Sicht macht das alles Sinn, man muss nur darauf kommen; ich wäre -das gebe ich neidvoll zu- nicht darauf gekommen, aber mir fehlt auch seine "geistige Größe", auf die ich eher nicht neidisch bin.
Ich hoffe weiterhin, dass das BRD GmbH-Gericht sich nicht auf diesen Nebenschauplatz einlässt.
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Offline Schrohm Napoleon

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Zitat
Bisher kam er immer wieder auf freien Fuß

Spoiler


 Keine Fahrerlaubnis: “König von Deutschland” wieder vor Gericht

    Seit Jahren beschäftigt er die Justiz in Deutschland - der selbst ernannte König aus Wittenberg.
    Immer wieder geht es um seine Fahrerlaubnis.
    Jetzt steht der 54-Jährige wieder vor Gericht.


Dessau-Roßlau. Kommt er oder kommt er nicht? Vor dem Landgericht in Dessau-Roßlau beginnt am Montag ein erneuter Prozess gegen den selbst ernannten "König von Deutschland". Ursprünglich sollte das Berufungsverfahren um Peter Fitzek aus Wittenberg im August losgehen. Doch der Anwalt des Mannes erschien nicht, Fitzek selber mit Verspätung. Der Prozess wurde ausgesetzt. Nun hat die 4. Strafkammer neue Verhandlungstermine bis zum 8. Januar anberaumt. Und darum geht es: Das Amtsgericht Wittenberg (Sachsen-Anhalt) hatte den heute 54-Jährigen wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis in 27 Fällen sowie Beleidigung in zwei Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von zwei Jahren und acht Monaten verurteilt. Nach Angaben eines Gerichtssprechers hatte Fitzek einen Richter des Wittenberger Amtsgerichts als "faschistischen Richter" beschimpft.

Fitzek hatte 2012 in Wittenberg auf dem Areal eines ehemaligen Krankenhauses einen Fantasie-Staat und in der Innenstadt seine Bank gegründet. Vor Anhängern ließ er sich wie ein Herrscher aus dem Film krönen. Seine Fahrerlaubnis gab der selbst ernannte Monarch bei den Behörden ab, bastelte sich selbst ein Dokument und fuhr damit Auto. Das Ex-Krankenhausgelände wurde später von der Polizei geräumt, sein einstiges "Bankgebäude" geschlossen. Der Verfassungsschutz rechnet Fitzek den sogenannten Reichsbürgern zu, die die Gesetze der Bundesrepublik und deren Vertreter ablehnen. Fitzek hat dies stets bestritten, zugleich seine Ideen von einer anderen Gesellschaft verteidigt.
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Urteile gegen ihn erkennt er nicht an


Gegen das Wittenberger Urteil um die Fahrerlaubnis legten er und die Staatsanwaltschaft Berufung ein, der Fall beschäftigt nun das Landgericht Dessau-Roßlau als höhere Instanz. In dem Gebäude ist Fitzek kein Unbekannter. Zuletzt war er dort im August 2017 wegen mehrfachen Fahrens ohne Fahrerlaubnis und Verstoßes gegen das Versicherungsaufsichtsgesetz zu einer Haftstrafe von zwei Jahren und sechs Monaten verurteilt worden. Auch an anderen Gerichten in Deutschland wie in Halle, Hof oder Karlsruhe ist er kein Unbekannter, Urteile gegen ihn erkennt er nicht an.

Der Koch und Karatelehrer sorgt mit seinen Auftritten für Aufsehen und Medieninteresse. Mal gibt er sich sachlich-freundlich, als jemand, der die Welt verändern will - oder rastet aus. Vor dem Landgericht in Halle etwa verlor er nach etlichen Verhandlungstagen im März 2017 sichtlich die Fassung, als er von der Wirtschaftsstrafkammer zu drei Jahren und acht Monaten Haft wegen besonders schwerer Untreue und unerlaubten Betreibens von Bankgeschäften verurteilt wurde. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der Wittenberger rund 1,3 Millionen Euro von Anlegern veruntreut hat. Gegen dieses Urteil legte Fitzek Revision ein; dem gab der Bundesgerichtshof (BGH) im Frühjahr 2018 in vollem Umfang statt. Die Karlsruher Richter verwiesen das Verfahren zur erneuten Verhandlung an eine andere Kammer des Landgerichts Halle. Doch dazu kam es nicht.
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Bisher kam er immer wieder auf freien Fuß

Denn dieses Verfahren wurde auf Antrag der Staatsanwaltschaft im November 2018 eingestellt - weil die zu erwartende Strafe im Hinblick auf eine bereits rechtskräftige andere Verurteilung nicht beträchtlich ins Gewicht gefallen wäre, hieß es zur Begründung. Fitzek verbrachte zwar einige Zeit hinter Gittern wie in der Untersuchungshaft, kam aber entsprechend der Rechtslage letztlich doch wieder auf freien Fuß.

RND/dpa
[close]

https://www.rnd.de/panorama/keine-fahrerlaubnis-konig-von-deutschland-wieder-vor-gericht-LYSDRU56IFTL4Y2MHI4UXFYBUI.html
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Offline x

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Die Agentur x erlaubt sich zu ordnen, was folgt:

Gemeinschaftsschutzgerichtsordnung (GemSchGO), § 2 (4)

Zitat
(4) Bei gemeingefährlichen Kapitalverbrechern ist sicherzustellen, daß eine weitere Gewährung der Freiheitsrechte, der Sicherheit der Bevölkerung, der öffentlichen Sicherheit oder der Verfassungsordnung durch den oder die Täter ausgeschlossen ist.
Quelle: http://koenigreichdeutschland.org/files/krd/rechtliches/reichsgesetzblatt&reichsanzeiger/gesetze/191031_Gemeinschaftsschutzgerichtsordnung_final-pdf.pdf, 1. November 2019

Ist sicherzustellen, dass etwas ausgeschlossen ist?
Eine weitere Gewährung der Freiheitsrechte, der Sicherheit der Bevölkerung, der öffentlichen Sicherheit, gar der Verfassungsordnung?
Der Sicherheit oder zur Sicherheit der Bevölkerung?
Durch den oder die Täter?
Wer? Wen? Wessen? Was?

Wenn nun Peter die deutsche Sprache gefährdet, muss er dann gegen sich selbst vorgehen? Quasi als Vater gegen den ihm eingeborenen Sohn? Und sich nach gehöriger Ohrenlangziehung eine resozialisierende Selbstbestrafungsarbeit auferlegen: „So, Du schreibst jetzt hundert mal das Wort Gefährdung!“ - „Ja, Papa.“?
« Letzte Änderung: 1. November 2019, 14:49:10 von x »
Kommen wir nun zu etwas völlig anderem.
 
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Offline zopfloser

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Die monatliche Statistik:
Königreich Deutschland             
Staatszugehörige1196 +12
Staatsvolk174 +4
Staatsbürger4 +/-0
Demliche3 +/-0
Wirtschaftswachstum
KRD-Firmen90 +1
- Staatsbetriebe11 +/-0
- Einzelunternehmen78 +1
- OHG 1 +/-0
Zum KRD gewechselte Gemeinden0+/-0
Kauf das Richtige!
Kadari Anzeigen1083 +5
Kadari Mitglieder205 +8
Social-Media
Peter Fitzek FB likes3385 -1
KRD FB likes2534 +10
KRD VK Follower209 +7
KRD Twitter Follower154 +3
KRD Youtube Abos5890 +60
Peters Instagram Abonnenten173 +22
KRD Telegram Abonnenten 884 +146
Sonstiges
Monate von Fitzek in Freiheit9 +1

Ich musste ziemlich viel grün färben, es geht eindeutig aufwärts mit dem KRD. Nur noch 1437 Monate bis mal ein "Projekt" gelingt.
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Offline Gerichtsreporter

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@zopfloser In die monatliche Statistik muss zukünftig noch ein Feld "Reichsbürger" eingefügt werden (und hoffentlich auch bald ein Feld "Monate in Haft" mit viel grün)
« Letzte Änderung: 1. November 2019, 14:44:23 von Gerichtsreporter »
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Offline zopfloser

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Das Staatsangehörigkeitsregister des königliche Meldeamts gibt mir leider keine Auskunft über die Anzahl der verliehenen Reichsbürgerbriefe nach KRBüG.
Da die vier Wochenarbeitsstunden mit der Veröffentlichung der Gesetze im Reichsgesetzblatt schon geleistet wurden ist auch nicht damit zu rechnen, dass sich dies vor der nächsten Monatsstatistik ändert.
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Offline Schrohm Napoleon

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Gibt es schon das Gesetz, das den Unterschied zwischen Staatsbürger und Reichsbürger normiert?
« Letzte Änderung: 1. November 2019, 15:09:09 von Schrohm Napoleon »
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Ich bin einer von denen, also nicht ganz so dramatisch.
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Amüsant finde ich auch den Passus:

Zitat von: Justizkönig
Dem Richter stehen vor dem öffentlichen Gerichtsverfahren folgende Maßnahmen zur Verfügung:
- Die Abwendung der öffentlichen Klage bei einem handschriftlich unterschriebenen Geständnis des Angeschuldigten zu den einzelnen Tatvorwürfen in Verbindung mit einer mit dem Richter einvernehmlich festgelegten Resozialisierungsmaßnahme im Fall von Vergehen und minderschweren Verbrechen und die Veröffentlichung des Geständnisses im öffentlich einsehbaren Gerichtsanzeiger

Da kann der Richter also in seiner verbrieften Freiheit mit jedem Dieb etc. aushandeln, dass er besser ein Geständnis unterschreibt und danach den Garten des Richters in Ordnung bringt o.ä. anstatt sich einer Verhandlung stellen zu müssen. Es ist schon abenteuerlich wie solches Streben nach angeblich wahrhafter Gerechtigkeit in Wirklichkeit der Willkür alle Türen öffnet.
"Teurer als die bittere Wahrheit ist uns der erhabene Wahn." (Alexander Puschkin)
 
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dtx

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Stimmt zwar, doch Peterle schreibt da nur auf, was in jeder ordentlichen Sekte ohnehin üblich ist.
 
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Gnade gegen Unterwerfung, war doch früher gelebte Rechtspraxis. Und wenn nicht, Rübe runter. Da muss Peterle halt was unblutigeres finden, vielleicht Vermögensverfall zugunsten des Königs Allgemeinwohls.
 
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