Autor Thema: Neues aus dem Königreich 11/2019 Der König bittet zum Gericht: "Der Prozess"  (Gelesen 31357 mal)

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Peter spricht von "Prozesshinderungsgründen".
Damit meinte er: "Ich bin Staatsoberhaupt des Staates Königreich Deutschland und besitze daher Immunität".
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Peter spricht von "Prozesshinderungsgründen". Die werden vom slowenischen Gericht jetzt geprüft.

Da Peter wahrscheinlich wieder 200+ Seiten Altpapier nach Slowenien gebracht hat, dauert das jetzt etwas. 

Wie üblich bei unserer Klientel wird das jetzt als voller Erfolg verkauft.

Exakt, hier prüft ein Rechtsstaat, ob nicht wirklich Prozesshinderungsgründe vorhanden sind und wird dann entsprechend weiter entscheiden. Der Befitzte hat hier nur ein wenig Zeit gewonnen, da er natürlich irgendwann eine neue Ladung zu einer Verhandlung vor einem slowenischen Gericht erhalten wird.

Die Quittung kommt dann später, vermutlich dann ohne Video.

Davon ist auszugehen.

Ich habe das Video mal transkribiert:

Zitat von: Transkript Peterchen
Hallo liebe Interessierte am Königreich Deutschland,
wir stehen hier vor einem slowenischen Gerichtsgebäude. Hier sollte heute der Prozess stattfinden wegen dem Reisepass des Königreichs Deutschland. Mir ging es darum, das der slowenische Staat den Reisepass anerkennt als gültiges Dokument.

Das Gerichtsverfahren hat gar nicht erst stattgefunden, denn nach dem vorbringen von sogenannten Prozesshinderungsgründen wegen diplomatischer Immunität als Staatsoberhaupt des Königreichs Deutschland, hat der Richter das Verfahren erst gar nicht eröffnet, hat die weitere Verhandlung eingestellt und gemeint "Na wenn Prozesshinderungsgründe bestehen, müssen wir die prüfen, dann können wir das Verfahren gar nicht erst eröffnen". Man hat diese Dinge also sehr, sehr ernst genommen.

Ob der Staat Königreich Deutschland, also der Staat ein Staat im Sinne des Völkerrechts ist, prüft demnächst das slowenische Ministerium. Insofern war es heute auf jeden Fall schonmal ein Teilerfolg, denn, wenn das Gericht meinte, diese Prozesshinderungsgründe sind ja tatsächlich ein Grund das Verfahren gar nicht erst zu führen, dann werden diese Dinge hier durchaus sehr, sehr ernst genommen.

Insofern besteht die Möglichkeit zu sagen "mit dem Reisepass des Königreichs Deutschland können demnächst vielleicht auch alle Leute, die im Königreich einen Reisepass beantragt haben, damit reisen, die EU verlassen und in die EU wieder einreisen, denn darum geht es hier.

Also, wie es nun ausgeht, sehen wir mal. Bis dahin.

Warum macht er nicht mal den ultimativen Test und versucht mit diesem Reisepass in die USA einzureisen? Wenns da klappt, sollte es ja überhaupt kein Problem mehr sein...
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Also wird Peter morgen verkünden, dass Slowenien ihn als Staat anerkannt hätte.

Was ist, wenn Peter Slowenien als Staat anerkennt und die Aufnahme diplomatischer Beziehungen beantragt?

Jedenfalls finde ich die Interpretation von Peter gewagt, dass das Gericht -vermutlich korrekt- sich mit möglichen Prozesshinderungsgründen auseinandersetzt und dann über die Fortsetzung des Verfahrens entscheidet, mit einem ernsthaften Beschäftigen über die Anerkennung des KRD gleichzusetzen.
Vermutlich hatte das Gericht bessere Ideen den Tag zu verbringen, dann waren die Prozesshinderungsgründe ein willkommener Anlass. Soll Peter doch erneut anreisen, dürfte das Gericht nichts kosten.
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Ja, genau das meinte ich.

Zitat
Hallo liebe Interessierte am Königreich Deutschland,
wir stehen hier vor einem slowenischen Gerichtsgebäude. Hier sollte heute der Prozess stattfinden wegen dem Reisepass des Königreichs Deutschland. Mir ging es darum, das der slowenische Staat den Reisepass anerkennt als gültiges Dokument.
Das Gerichtsverfahren hat gar nicht erst stattgefunden, denn nach dem vorbringen von sogenannten Prozesshinderungsgründen wegen diplomatischer Immunität als Staatsoberhaupt des Königreichs Deutschland, hat der Richter das Verfahren erst gar nicht eröffnet, hat die weitere Verhandlung eingestellt und gemeint "Na wenn Prozesshinderungsgründe bestehen, müssen wir die prüfen, dann können wir das Verfahren gar nicht erst eröffnen". Man hat diese Dinge also sehr, sehr ernst genommen.
-> Sicher nehmen die das Ernst. So ist das bei einem Rechtsstaat. Ganz im Gegensatz zum KRD.

Zitat
Ob der Staat Königreich Deutschland, also der Staat ein Staat im Sinne des Völkerrechts ist, prüft demnächst das slowenische Ministerium.
-> Nein, die Slowenen prüfen, ob dein Geschurbel tatsächlich ein Prozesshinderungsgrund ist.


Zitat
Insofern war es heute auf jeden Fall schonmal ein Teilerfolg, denn, wenn das Gericht meinte, diese Prozesshinderungsgründe sind ja tatsächlich ein Grund das Verfahren gar nicht erst zu führen, dann werden diese Dinge hier durchaus sehr, sehr ernst genommen.
-> Schön Peter, dass Auch du festgestellt hast, dass es sich bei Slowenien um einen Rechtsstaat handelt. Übrigens Peter, aufgeschoben ist nicht aufgehoben!

I
Zitat
nsofern besteht die Möglichkeit zu sagen "mit dem Reisepass des Königreichs Deutschland können demnächst vielleicht auch alle Leute, die im Königreich einen Reisepass beantragt haben, damit reisen, die EU verlassen und in die EU wieder einreisen, denn darum geht es hier.
->nö, es geht um den Vorwurf der Einreise mit gefälschten Papiren.

Zitat
Also, wie es nun ausgeht, sehen wir mal. Bis dahin.
-> ja, schauen wir mal.

 :happy1:
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Jedenfalls finde ich die Interpretation von Peter gewagt, dass das Gericht -vermutlich korrekt- sich mit möglichen Prozesshinderungsgründen auseinandersetzt und dann über die Fortsetzung des Verfahrens entscheidet, mit einem ernsthaften Beschäftigen über die Anerkennung des KRD gleichzusetzen.

Es ist schon ein Armutszeugnis für ein Gericht, sich mit solch "Prozeßhindernissen" länger als drei Minuten aufzuhalten.

Aber vielleicht ist es ja wirklich so:

Vermutlich hatte das Gericht bessere Ideen den Tag zu verbringen, dann waren die Prozesshinderungsgründe ein willkommener Anlass.
Das wird man ja wohl noch sagen dürfen!
 
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Offline Chemtrail-Fan

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Zitat von: Transkript Peterchen
Insofern besteht die Möglichkeit zu sagen "mit dem Reisepass des Königreichs Deutschland können demnächst vielleicht auch alle Leute, die im Königreich einen Reisepass beantragt haben, damit reisen, die EU verlassen und in die EU wieder einreisen, denn darum geht es hier.

Wie kommen sie denn auf diesen krummen Pfad? Sie verwechseln wohl das Ansehen z.B. des deutschen Reisepasses mit ihrem Wisch. Um mit diesem reisen zu können, muss er erst mal von der Gegenseite anerkannt sein. Selbst wenn (nur mal als Gedankenspielchen, die Wahrscheinlichkeit dafür dürfte bei exakt 0 liegen) das KRD als Staat von Slowenien anerkannt werden würde, dann heißt das ja noch lange nicht, dass deswegen jemand mit dem Spielzeugausweis des KRD irgendwo einreisen darf. Dazu erfordert es erst mal entweder bilaterale Verträge oder Kulanz des Staates, in welchen eingereist werden soll.
Und wer sollte bilaterale Verträge abschließen? Der Fönig? :rofl:
Bleibt also nur Kulanz - aber warum sollte jemand einem Flecken, der nur auf sehr genauen Karten von Deutschland überhaupt auszumachen ist, so viel Vertrauen schenken, dass er so jemanden, der von dort kommt, nur gegen Vorlage eines handgeklebten Ausweises einreisen lässt? Liebe Pudel: Ich fürchte, da werdet Ihr Visa beantragen müssen. Und das kann seeeeehr lange dauern. Ich hätte da aber einen Tipp für Euch: Es gibt da ein Land, dessen Personalausweise und Reisepässe in den meisten anderen Ländern so ganz ohne Visum und einfach nur durch Vorzeigen akzeptiert werden. Handelt es sich dabei um:
a) die BRD
b) die BRD
c) die BRD
d) die BRD
? Ihr dürfte gerne 50/50-Joker, Telefonjoker und Publikumsjoker in Anspruch nehmen. Vielleicht kommt Ihr ja dann drauf.

PS:
Wird eh ziemlich stressig für Euch mit dem Reisen. Ihr müsst nämlich erst mal aus dem KRD in die BRD einreisen. Da wird dann zum ersten Mal ein Visum fällig. Nachdem die BRD kaum ein Konsulat oder eine Botschaft bei Euch errichten wird (wo auch, ist ja nicht mal genug Platz für Euch), dürft Ihr das gerne postalisch machen. Aber dazu müsst Ihr erst mal eine Post gründen und entsprechende Verträge über den Postverkehr abschließen.
Und dann müsst Ihr aus der BRD in das Drittland reisen. Das gibt noch viel stressigere Kontrollen.
Und auf der Rückreise die Prozedur noch mal.
Ihr könnt natürlich auch einen Flugplatz auf dem Gelände der Konserve bauen. Wenn Ihr die Konserve dafür abreisst, dann könnte der Platz sogar reichen, um einen Senkrechtstarter gefahrlos dort starten und landen zu lassen. Aber dann braucht Ihr ja wieder Überflugrechte über der BRD. Schon wieder Verhandlungen...
« Letzte Änderung: 26. November 2019, 17:33:54 von Chemtrail-Fan »
Ich habe mir bereits eine feste Meinung gebildet! Verwirren Sie mich bitte nicht mit Fakten!
 
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Man darf hoffen, dass das slowenische Ministerium bei vertrauenswürdigen Quellen recherchiert. Beim SSL beispielsweise.

By the way: Peter steht vor dem Gericht in Ilirska Bistrica (Bazoviska cesta 22, 6250 Ilirska Bistrica).
Wie mir Google verraten hat, liegt diese Stadt im Südwesten des Landes, unweit des Grenzübergangs Rupa.
« Letzte Änderung: 26. November 2019, 17:43:38 von Knallfrosch »
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Ich habe den Faden nicht komplett durchsucht, aber wie hat Peter sich vor Gericht ausgewiesen? Mit seinem Wisch oder, um einfach mal wild zu spekulieren, gar mit (s)einem bösen deutschen Personalausweis?
Bei einem BRD-Perso kämen mir an stelle des Gerichts bezüglich der Anerkennung des KRD erhebliche Zweifel. Oder besitzt Peter als König noch die doppelte Staatsbürgerschaft? Ist er im KRD etwa nur ein Ausländer, also ein Migrant? Kann man im KRD überhaupt König werden, wenn man nicht im KRD geboren ist?

Ich mache jetzt mal etwas wichtiges und kontrolliere bei meinem Fahrrad den Luftdruck, besser als über Peter nachzudenken.
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Wie Peter sich ausgewiesen hat?

Mit seinem Führerschein natürlich!
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Offline Schrohm Napoleon

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Interessant. Ein bundesdeutscher Staatsbürger, der vorgibt, der König eines nicht vorhandenen deutschen Staates zu sein, weist sich mit einem (schlecht) gefälschten, paraguayischen Führerschein vor einem slowenischen Gericht aus.

Als Richter hätte ich es auch an das zuständige Ministerium weiter gereicht...  :D
"Die förmlich-respektvolle Höflichkeit schafft den nötigen Raum für inhaltliche Verachtung."
-Chan-jo Jun, Philosoph (und Rechtsanwalt)
 
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Für den Fall, dass er sich tatsächlich mit dem Führerschein aus Paraguay ausgewiesen hat, dürfte sich dann ein weiterer Straftatbestand realisiert haben (wobei ich jetzt das slowenische Strafrecht nicht wirklich kenne). Es könnte aber auch sein, dass man es in slowenischen Provinzgerichten mit den Einlasskontrollen in Gerichte nicht zu ernst nimmt.
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Ja das hatte ich vergessen.
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