Autor Thema: Neues aus dem Königreich 11/2019 Der König bittet zum Gericht: "Der Prozess"  (Gelesen 31362 mal)

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Herr Dr. Maiklokjes

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Bei der "Deutsche Heilfürsorge" ist der Menüpunkt "Antrag stellen" verschwunden, ob es wohl wieder Ärger mit der Bafin gab? Oder haben sie einen Aufnahmestopp?
Ansonsten ist es ja wieder verdächtig still im KRD, wahrscheinlich Weihnachtspause.

Jetzt schon Heizungsferien?
 
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Habt Ihr mal die Statistiken zu Einnahmen und Ausgaben der "Gesundheitskasse" gesehen, da gesunden ausschließlich des Fönix Finanzen. Ist eigentlich auch kein Wunder, da nur Personen aufgenommen werden, deren Einkommen oberhalb der Versicherungspflicht liegen und im Zweifelsfall gar keine Krankenversicherung haben müssten. Außerdem werden die Kunden individuell über den Tisch gezogen, mit Versicherungsbedingungen, die nur garantieren, dass man jeden Monat zahlen muss aber keinen Leistungsanspruch gewähren. Problemfälle und Kunden jenseits der 55 wollen die natürlich nicht haben, die dürfen erst gar nicht mitmachen.
 
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Deutscher noch dazu
Als solcher sieht er sich allerdings nicht. Wenn er von "den Deutschen" spricht, meint er nicht die Menschen deutscher Staatsangehörigkeit, sondern die auf dem Gebiet der BRD (und deutlich darüber hinaus!) lebenden. Welche in seiner Fantasie natürlich (fast) alle in sein Reich wollen. Nur bei manchen sei "der Leidensdruck noch nicht groß genug".
« Letzte Änderung: 21. November 2019, 23:59:17 von Königlicher Hofnarr »
Peter Fitzek: „... dann kommen Dinge aus mir raus, die ich vorher gar nicht wusste!"
 
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Habt Ihr mal die Statistiken zu Einnahmen und Ausgaben der "Gesundheitskasse" gesehen, da gesunden ausschließlich des Fönix Finanzen.

Die alten Statistiken waren herzallerliebst und haben 80 Prozent Überschuss ausgewiesen. Das war für Fitze dann eine feststehende Tatsache, weswegen er für eine Gemeinde oder auch einen ganzen Staat als muntereres Milchmädchen vorgerechnet hat, dass es gar keine Steuern oder andere Einnahmen mehr braucht. Mit den (anscheinend in Stein gemeisselten) 80 Prozent Überschuss kann man alles bezahlen. Alles!

Wobei er allein auf sich bezogen damit noch nicht mal Unrecht hatte.
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Für wie bekloppt hält Seine Bezopftheit aber dann die zukünftigen Kunden, wenn 100€ Einnahmen gerade mal 20 als Ausgaben gegenüberstehen, die Verwaltungskosten mal abgezogen bleiben da 10€ für Leistungen übrig. Da sollte doch der Dümmste hellhörig werden. Wer bei Durchlesen des sonstigen wachsweichen Geschwafels nicht merkt, dass er einer Kleptokratie als künftiges Opfer beitritt, der hat anscheinend zu viel Geld und null Verstand.
 
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Der obesret Krankenversicherer erklärt die Defferenz zwischen Eingaben und Ausgaben damit, dass seine "Macht der Gedanken" Cd halt so gut wirkt, dass keiner mehr krank wird. Allerdings kommen weder er noch seine "Versicherten" auf die idee, dass dan auch die Beiträge gesenkt werden könnten.

Die Überschüsse sind für ihn auch das Feigenblatt dafür, dass er durchaus in der Lage wäre Großschäden zu decken, wenn sie denn auftreten würden.
Frei nach Loriot: Ein Leben ohne Hut-Mops ist möglich - aber sinnlos.
 
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... der hat anscheinend zu viel Geld und null Verstand.

Da ersteres bei der Klientel Mangelware ist, muss es wohl der fehlende Verstand sein.
Sie müssen nicht alles glauben, was Sie denken!
 
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@Königlicher Hoffnarr

So habe ich ihn auch immer verstanden und es auch so gemeint  :))
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(Radar writting a letter to his Mom an me, writting Comments for our Customers)
 
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Offline hair mess

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Beim Idealzustand einer Versicherung werden die notwendigen
 Einnahmen ohne
Ausnahmen so berechnet, dass die
Ausgaben entsprechend der
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Offline BlueOcean

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Offline hair mess

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dtx

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Der oberste Krankenversicherer erklärt die Differenz zwischen Eingaben und Ausgaben damit, dass seine "Macht der Gedanken"-CD halt so gut wirkt, dass keiner mehr krank wird. Allerdings kommen weder er noch seine "Versicherten" auf die Idee, dass dann auch die Beiträge gesenkt werden könnten.

Zunächst einmal ist es kein Grund zur Aufregung, wenn eine Gesellschaft, die zulässigerweise Versicherungsgeschäfte betreibt, Überschüsse erwirtschaftet. Aber die Voraussetzung ist ja nicht gegeben. Fitze will zwar die Leute glauben machen, daß sie bei ihm irgendeine Absicherung hätten, spekuliert aber auf deren mangelhafte Lesefähigkeiten, so daß zum einen keiner bemerkt, daß in seinen Versicherungsbedingungen keine Rede von einem verbrieften Anspruch sein soll. Zum anderen ist ein Pudel nur noch nicht richtig "erwacht", wenn es ihm sauer aufstößt, daß die bisherige Krankenkasse weiter Geld verlangt. Ob das anwachsende Altforderungen oder neue Beitragsschulden sind - who cares ...

Die Überschüsse sind für ihn auch das Feigenblatt dafür, dass er durchaus in der Lage wäre Großschäden zu decken, wenn sie denn auftreten würden.

Für die zwei oder drei etwas teureren Fälle, die es dem Vernehmen nach gab, wird er vermutlich die Reichsbank-Anleger geschröpft haben. Ein wirklicher Großschaden würde Fitzeks Gesamt-"Erträge" überschreiten. Das wird er wissen, aber natürlich nicht zugeben wollen.
 
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Offline mork77

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zu den Leistungen siehe hier.

Zitat
(1) Der Treuhänder und der Träger der "Deutsche Heilfürsorge" (Stiftung KRD) gewährt die im Einzelfallvertrag vereinbarten Leistungen. Die Leistungen sind nach dem Gebot der Wirtschaftlichkeit zu erbringen.
(2) Der Träger der "Deutsche Heilfürsorge" bemüht sich darum, Verträge mit ganzheitlich arbeitenden Leistungserbringern zu schließen. Diese Leistungserbringer sind der deutschen Verfassung des KRD und den nachrangigen geltenden Gesetzen des KRD verpflichtet. Sie haben nach den ethischen und ganzheitlichen Grundsätzen der Verfassung des KRD zu arbeiten und sind dem Wohle des Staatsvereinsangehörigen bzw. Staatsvereinszugehörigen und der Allgemeinheit verpflichtet. Jede vorsätzliche oder grob fahrlässige Fehlhandlung eines Leistungserbringers kann zu rechtlichen Konsequenzen und/oder Wiedergutmachungsverpflichtungen führen.
(3) Zur Feststellung von eventuellen Fehlhandlungen eines Leistungserbringers bestellt der Träger der "Deutsche Heilfürsorge" im Verdachtsfalle einen lizenzierten Gutachter.

Wenn es nicht dem Gebot der Wirtschaftlichkeit entspricht ( also zu teuer ist), dann gibt es nichts oder weniger. Völlig egal, was vereinbart ist. Gibt es dann noch Probleme, kommt ein KRD-Gutachter ins Spiel, lizensiert im KRD, im Zweifelsfall der oberste Souverän persönlich. Somit gibt es nichts oder weniger.

Sollte man damit Probleme haben, kein Problem

Zitat
Artikel 8 – Rechtsanspruch
Alle Staatsvereinsangehörigen bzw. Staatsvereinszugehörigen des KRD haben einen Anspruch auf rechtliches Gehör vor einem Gericht des Staatsvereins Königreich Deutschland oder einem deutschen Einzelrichter. Damit können alle Streitigkeiten zwischen dem KRD, seinen Institutionen und den Staatsvereinsangehörigen bzw. Staatsvereinszugehörigen des KRD, sowie zwischen den Staatsvereinsangehörigen bzw. Staatsvereinszugehörigen untereinander, im Sinne des § 194 BGB vor einem deutschen Einzelrichter oder einem Gericht des KRD verhandelt werden.

Im Zweifelsfall sitzt man dann wieder vor Peter, der bestätigt, dass es nichts oder halt weniger gibt.
Denn Peter wird auf Artikel 2 verweisen

Zitat
Artikel 2 – Aufgaben
(1) Die "Deutsche Heilfürsorge" als Einrichtung der Stiftung KRD hat die Aufgabe, die Gesundheit der Abgesicherten zu erhalten, wiederherzustellen oder ihren Gesundheitszustand zu bessern. Die Abgesicherten sind für ihre Gesundheit mitverantwortlich; sie sollen durch eine gesundheitsbewußte Lebensführung, durch frühzeitige Beteiligung an gesundheitlichen Vorsorgemaßnahmen sowie durch aktive Mitwirkung an Krankenbehandlung und Rehabilitation dazu beitragen, den Eintritt von Krankheit und Behinderung zu vermeiden oder ihre Folgen zu überwinden. Die "Deutsche Heilfürsorge" hat den Abgesicherten dabei durch Aufklärung, Beratung und Leistungen zu helfen und auf gesunde Lebensverhältnisse hinzuwirken.

Bist du krank geworden, bist du selbst schuld. Also gibt es auch nichts.

Sollte das immer noch nicht einleuchten verweist Peter eben auf Artikel 15

Zitat
Artikel 15 – Schlußbestimmungen
(1) Der Staatsvereinsangehörige bzw. Staatsvereinszugehörige erkennt durch seine Unterschrift im Vertrag zur Einzelfallabsicherung im Krankheitsfall bzw. im Vertrag zur sozialen Absicherung für Arbeitnehmer die Statuten der "Deutsche Heilfürsorge" vollumfänglich an.
(2) Sollten einzelne Bestimmungen nicht oder noch nicht umsetzbar sein oder Geltung erlangen können, berühren diese Bestimmungen nicht die Gültigkeit der anderen Bestimmungen. Sollten Lücken bestehen, gelten diejenigen Bestimmungen, die nach ethischen und ganzheitlich wirtschaftlichen und allgemeinwohlorientierten Maßstäben festgelegt würden. Ergänzend gelten weitere gültige deutsche Gesetze und Bestimmungen und/oder ethische Grundsätze.

Und nach Peters ethischen und ganzheitlich wirtschaftlichen und gemeinwohlorientierten Grundsätzen steht dem Versicherten halt nichts zu.

Die Erfahrung lehrt uns, dass Liebe nicht darin besteht, dass man einander ansieht, sondern dass man gemeinsam in gleicher Richtung blickt.
Antoine de Saint-Exupéry (1900-44), frz. Flieger u. Schriftsteller
 
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Und nach Peters ethischen und ganzheitlich wirtschaftlichen und gemeinwohlorientierten Grundsätzen steht dem Versicherten halt nichts zu.
Was zusätzlich den Vorteil hat, dass die BaFin raus ist. Aber aus der Krannkenversicherungspflicht kommt der Pudel dann nicht raus.
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Offline Aloysius

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zu den Leistungen siehe hier.

...

Bist du krank geworden, bist du selbst schuld. Also gibt es auch nichts.

Sollte das immer noch nicht einleuchten verweist Peter eben auf Artikel 15

...

Und nach Peters ethischen und ganzheitlich wirtschaftlichen und gemeinwohlorientierten Grundsätzen steht dem Versicherten halt nichts zu.

So sieht's aus. Wie es allgemein  bei Religionen und ihren  Derivaten gehandhabt wird:

Wenn's klappt, war es die segnende Hand des Jesuleins, wenn's fitzt, war der Belzebub mit im Spiel, und du trägst die Schuld, ud sprichst besser noch ein paar Vater(Peter-)-Unser mehr
 
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