Ich tue mich nach wie vor schwer damit, dass ein Gericht sich überhaupt noch mit der Frage befasst, ob der Möchtegern-King anno dunnemals rechtswirksam auf seine Fahrerlaubnis verzichtet hat oder nicht.
Das tut kein Gericht, denn diese Frage ist rechtskräftig und damit endgültig geklärt.
Warum und weswegen sich anscheinend jedes Gericht erneut mit dieser Frage auseinandersetzt ist mir angesichts einer klaren und endgültigen Entscheidung unbegreiflich.
Das Gericht hat sich nicht erneut mit der Frage auseinandergesetzt, ob Fitzefatze wirksam auf seine Fahrerlaubnis verzichtet hat, oder nicht. Es hat sich mit der Frage auseinandergesetzt, ob Fitzefatze
daran glauben durfte, er habe nicht wirksam auf seine Fahrerlaubnis verzichtet. Das ganze nennt sich "Irrtum". Wenn man sich über das Verbotensein seines Handelns irrt, d.h. irrtümlich glaubt, man dürfe etwas, obwohl man es gerade nicht darf, dann kann das Auswirkungen auf die Strafbarkeit haben. So kann der Vorsatz entfallen (also der Wille zum Verstoß gegen das Recht), wodurch nur noch wegen Fahrlässigkeit bestraft werden kann. Viele Delikte sind aber fahrlässig (d.h. "aus Versehen") gar nicht strafbar, sondern nur wegen vorsätzlicher Begehung.
Entscheidend ist hier nicht der Irrtum an sich (der ist ja auch schwer zu überprüfen) sondern vor allem, ob der Irrtum vermeidbar war. Wenn Du also irrtümlich geglaubt hast, etwas sei erlaubt, obwohl Du eigentlich wirklich hättest wissen müssen, dass es verboten ist, dann ist Dein Irrtum egal und ändert nichts an der Strafbarkeit als vorsätzlicher Täter.
Und genau diese Frage nach der Vermeidbarkeit des Irrtums muss das Gericht klären. Also die Frage, ob Fitzek hätte wissen müssen, dass das mit dem Lappen nicht so klappt, wie er sich das vorgestellt hat. Daher auch explizit die Fragen an den Zeugen, ob er ihn über die Folgen seines Handelns aufgeklärt hat etc. Und diese Frage wird
jedes Gericht klären müssen, dass einen Fall zwischen Abgabe des Führerscheins und Rechtskraft der verwaltungsgerichtlichen Entscheidung zu entscheiden hat, da in diesem Zeitraum eben zu klären ist, ob Fitzefatze seinen Irrtum hätte vermeiden können, oder nicht.
(Und was würde eigentlich geschehen wenn das Amtsgericht Buxtehude plötzlich meint, dass Fitzek nun doch eine Fahrerlaubnis gehabt hätte? Wäre die unanfechtbare Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts dann plötzlich wieder obsolet?)
Selbst wenn das Amtsgericht Buxtehude diese Meinung haben dürfte (ich würde mich auf den Standpunkt stellen, dass die Strafgerichte an den Tenor einer rechtskräftigen verwaltungsgerichtlichen Entscheidung gebunden sind, mit einem Paragraphen kann ich aber spontan nicht werfen), dann würde dadurch das Urteil nicht obsolet. Denn das Amtsgericht Buxtehude würde lediglich über die Strafbarkeit einer Einzeltat in der Vergangenheit entscheiden und nicht über ein öffentlich-rechtliches Rechtsverhältnis für die Zukunft (naja, abgesehen davon, dass es über den zukünftigen Status des Herrn Fitzek als Strafgefangenen entschiede…) entscheiden. Und außerdem würde das AG Buxtehude vom LG Stade in der Berufung oder vom Oberlandesgericht Celle in der Revision korrigiert werden.