Autor Thema: Neues aus dem Königreich 08/2019 Das Schweigen des Königs  (Gelesen 21302 mal)

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Offline Sandmännchen

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Re: Neues aus dem Königreich 08/2019 Das Schweigen des Königs
« Antwort #60 am: 6. August 2019, 19:20:57 »
Die Revisionsbegründung wird er in altbekannter kostensparender Art mündlich zu Protokoll des Rechtspflegers geben. Nix Post, nix Briefmarken.
soɥdʎsıs sǝp soɥʇʎɯ ɹǝp 'snɯɐɔ ʇɹǝqlɐ –
˙uǝllǝʇsɹoʌ uǝɥɔsuǝɯ uǝɥɔılʞɔülƃ uǝuıǝ slɐ soɥdʎsıs sun uǝssüɯ ɹıʍ ˙uǝllüɟnzsnɐ zɹǝɥuǝɥɔsuǝɯ uıǝ ƃɐɯɹǝʌ lǝɟdıƃ uǝƃǝƃ ɟdɯɐʞ ɹǝp

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Re: Neues aus dem Königreich 08/2019 Das Schweigen des Königs
« Antwort #61 am: 6. August 2019, 19:49:33 »
Zitat
kostensparender Art

Ja, aber er muss - da er derzeit auf freiem Fuß ist - die Revision beim Ausgangsgericht ("Iudex a quo", § 341 StPO) einlegen. Folglich muss er sich nach Hof fahren lassen. Eine von ihm schriftlich eingereichte Revisionsbegründung entfaltet keine Wirkung, solange er sich keines rechtlichen Vertreters bedient (Vertretungszwang!).
Ich äußere nochmals tiefstes Bedauern für die verschwendete Arbeits- und Lebenszeit des Rechtspflegers, der ggf. die nicht sachdienlichen Ausführungen zu Papier bzw. Speicher bringen muss.
« Letzte Änderung: 6. August 2019, 19:54:31 von Knallfrosch »
Nobody except for Goedel became famous by saying it can't be done.
 
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Re: Neues aus dem Königreich 08/2019 Das Schweigen des Königs
« Antwort #62 am: 6. August 2019, 21:35:58 »
Oh ja, Unsinn formuliert sich am schwersten.
Zumindest für normale Menschen.
Fällt Dir nur Unsinn ein und immer,
erzähle nichts, sonst wird es schlimmer.
 

Offline Feiertag

Re: Neues aus dem Königreich 08/2019 Das Schweigen des Königs
« Antwort #63 am: 6. August 2019, 23:24:48 »
Ihr müßt da nicht so kleinlich sein, ob nun Briefmarke oder Posttieflader mit 2 Containern.

*** wird fortgesetzt ***

Teil 6
Das Gericht bestätigt den Eingang. (Ein bundesweiter Feiertag wird eingeführt, Deutschland begeht den wahrscheinlichen Sieg mit Volksfesten.)

Sorry, auch ich habe meine (Scham)Grenzen.  ;D

Offline Gelehrsamer

Re: Neues aus dem Königreich 08/2019 Das Schweigen des Königs
« Antwort #64 am: 7. August 2019, 00:10:51 »
Ich habe mir das Berufungsurteil mal angesehen und halte es trotz teilweise etwas knapper Ausführungen im Grunde für revisionsfest, das (könig-) reichliche Gefasel in der Einlassung des KRD ist letztlich heiße Luft:

1. Als Sachverhalt sei unterstellt: Ein Bürger - äh: König - erscheint bei der Behörde und bekundet den Willen, nur auf den Führerschein, nicht aber die Fahrerlaubnis zu verzichten. Die Behörde erklärt ihm, das sei nicht möglich und der Verzicht auf den Führerschein werde als Verzicht auf die Fahrerlaubnis gedeutet.

Daran trifft zunächst zu: Bei dem „Führerschein“ handelt es sich um ein Dokument, das die Existenz einer Fahrerlaubnis bescheinigt. Ein „Verzicht“ auf dieses Dokument ohne Verzicht auf die Fahrerlaubnis ist daher sinnlos und auch rechtlich nicht möglich.

a) Man könnte gleichwohl die Frage aufwerfen, ob die Behörde sich über den ausdrücklich geäußerten Willen, auf die Fahrerlaubnis nicht verzichten zu wollen, hinwegsetzen kann. Indes ist es durchaus ein gängiger rechtlicher Vorgang, dass eine Erklärung, die im Widerspruch zu einen tatsächlichen Verhalten steht, unbeachtlich ist, weil das tatsächliche Verhalten eine Rechtswirkung entfaltet, die sich nicht durch eine gegenläufige Erklärung konterkarieren lässt. Hauptbeispiel ist der konkludente Vertragsschluss trotz ausdrücklich erklärtem entgegenstehenden Willen („venire contra factum proprium“). Das lässt sich problemlos umdrehen und auf die Beendigung eines - natürlich nicht-vertraglichen - öffentlich-rechtlichen Rechtsverhältnisses - die Berechtigung zum Führen von KFZ kraft Verwaltungsaktes - übertragen.

b) Im Übrigen hat die Behörde hier erklärt, wie sie das Verhalten deuten wird. Ob dies zutreffend ist, muss nicht im Bußgeldverfahren geklärt werden, man kann auch das örtliche Verwaltungsgericht (durch Klageerhebung) befragen. Das ist nicht geschehen. Die betroffene Person musste daher einkalkulieren, dass nach Maßgabe der Auffassung der bundesdeutschen Behörden, die sich skandalöserweise auch noch für existent und zuständig halten, eine Fahrerlaubnis fehlt. Das reicht im Grunde für bedingten Vorsatz schon aus.

2. Ob es auf diese Fragen überhaupt ankommt, ist indes eine andere Frage: Das Gericht hat die königlichen Ausführungen analysiert und aus der Erklärung, eine (angebliche) vertragliche Beziehung nicht fortsetzen zu wollen, auf den fehlerhaft formulierten Willen zur Beendigung eines öffentlich-rechtlichen Rechtsverhältnisses - die Berechtigung zum Führen von KFZ im Verhältnis zum Staat - geschlossen. Das ist methodisch sauber und sachlich korrekt. Damit ist die bundesdeutsche Fahrerlaubnis entfallen.

3. Der Glaube an einen eigenen Staat und die Berechtigung zum Ausstellen von Fahrerlaubnissen mit Wirkung dann auch gegenüber einem „anderen Staat“ ist in jeder Hinsicht abwegig und ein vermeidbarer und deshalb unbeachtlicher Irrtum - falls jemand Derartiges wirklich selbst glauben sollte (kaum vorstellbar). Entsprechendes gilt für den Aberglauben, mit dem Führerschein eines dritten Staates - dessen Echtheit unterstellt - nach Belieben fahren zu dürfen.

4. Bei Schlechtwetter und erlaubten 100 km/h mit 163 km/h unterwegs zu sein, ist im Übrigen ein krass eigensüchtiges Verhalten, das ein erhebliches Maß an Rücksichtslosigkeit offenbart. Das gehört zusätzlich sanktioniert.

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Re: Neues aus dem Königreich 08/2019 Das Schweigen des Königs
« Antwort #65 am: 7. August 2019, 10:40:00 »
Übersetzt hat der "König" das Folgende getan:
Peter: Ich gebe den Führerschein zurück, werde aber nicht auf die Fahrerlaubnis verzichten
Amt: Tut mir leid das geht nicht, wenn sie das tun verzichten sie auf ihre Fahrerlaubnis
Peter: Nein, das tue ich weil ich eben recht habe und sie können Nichts dagegen tun
Amt: Das ändert Nichts daran, dass sie mit der Rückgabe auch auf ihre Fahrerlaubnis verzichten
Peter: Es geht mir aber nur um das vertragliche Verhältnis zur BRiD das ich auflösen will
(...)
und am Ende gibt Peter den Führerschein zurück obwohl er klar über die Folgen aufgeklärt wurde.

Der Punkt ist eben, dass Peter hier wieder mal eines seiner Machtspielchen versucht hat das er nicht gewinnen konnte. Im Grunde wollte er mittels der "Willenserklärung" nicht auf die Fahrerlaubnis zu verzichten kombiniert mit der Rückgabe des Führerscheines die Behörde zwingen zu tun was er möchte.
Er hat halt nicht bedacht, dass unser Rechtsystem durchaus solch einen Fall vorgesehen hat und es hier entsprechende Vorkehrungen gibt eben das zu verhindern. Sprich wenn man etwas trotz besseren Wissens tut, was hier der Fall ist da Peter ausreichend aufgeklärt wurde, dann tritt die Rechtsfolge auch mal gegen eine gegenteilige Willenserklärung ein.

Im Grunde ist das etwa so zu sehen: Peter erklärt, dass er jetzt von der Klippe springt und danach eben nicht stirbt weil er das nicht möchte - er möchte nur von der Klippe springen.
Peter springt danach von der Klippe und stirbt trotzdem, eben weil hier klare physikalische Gesetzte gelten was die Belastbarkeit des Körpers angeht.
Sprich wenn man eine Handlung vollzieht die laut Gesetzt eine klare Folge hat, dann kann man diese Folge nicht abwenden indem man erklärt, dass man das aber nicht möchte.
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Re: Neues aus dem Königreich 08/2019 Das Schweigen des Königs
« Antwort #66 am: 7. August 2019, 10:51:23 »
Peter erklärt, dass er jetzt von der Klippe springt und danach eben nicht stirbt weil er das nicht möchte - er möchte nur von der Klippe springen.
Ein schöner Vergleich, der auch dem dümmsten Pudel einleuchten sollte.

Peter Fitzek: „... dann kommen Dinge aus mir raus, die ich vorher gar nicht wusste!"
 
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Re: Neues aus dem Königreich 08/2019 Das Schweigen des Königs
« Antwort #67 am: 7. August 2019, 11:34:06 »
Ich tue mich nach wie vor schwer damit, dass ein Gericht sich überhaupt noch mit der Frage befasst, ob der Möchtegern-King anno dunnemals rechtswirksam auf seine Fahrerlaubnis verzichtet hat oder nicht.

Wegen der Frage sind etliche Verfahren gegen ihn vorläufig und in der Folge endgültig eingestellt worden. Es wurde hinlänglich auf den Beschluss des Verwaltungsgerichts gewartet und danach weiter auf die Ablehnung seiner Berufung vor der Oberverwaltungsgericht. Nach weiterer Karenz erfolgte dann die Zurückweisung der Revision und nun endlich die rechtswirksame Entscheidung, dass Fitzek auf seine Fahrerlaubnis verzichtet hat. Damit sollte die Frage aber nun wirklich mehr als erschöpfend geklärt worden sein.

Warum und weswegen sich anscheinend jedes Gericht erneut mit dieser Frage auseinandersetzt ist mir angesichts einer klaren und endgültigen Entscheidung unbegreiflich. (Und was würde eigentlich geschehen wenn das Amtsgericht Buxtehude plötzlich meint, dass Fitzek nun doch eine Fahrerlaubnis gehabt hätte? Wäre die unanfechtbare Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts dann plötzlich wieder obsolet?)
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Re: Neues aus dem Königreich 08/2019 Das Schweigen des Königs
« Antwort #68 am: 7. August 2019, 11:55:51 »
Ich tue mich nach wie vor schwer damit, dass ein Gericht sich überhaupt noch mit der Frage befasst, ob der Möchtegern-King anno dunnemals rechtswirksam auf seine Fahrerlaubnis verzichtet hat oder nicht.
Das tut kein Gericht, denn diese Frage ist rechtskräftig und damit endgültig geklärt.

Warum und weswegen sich anscheinend jedes Gericht erneut mit dieser Frage auseinandersetzt ist mir angesichts einer klaren und endgültigen Entscheidung unbegreiflich.
Das Gericht hat sich nicht erneut mit der Frage auseinandergesetzt, ob Fitzefatze wirksam auf seine Fahrerlaubnis verzichtet hat, oder nicht. Es hat sich mit der Frage auseinandergesetzt, ob Fitzefatze daran glauben durfte, er habe nicht wirksam auf seine Fahrerlaubnis verzichtet. Das ganze nennt sich "Irrtum". Wenn man sich über das Verbotensein seines Handelns irrt, d.h. irrtümlich glaubt, man dürfe etwas, obwohl man es gerade nicht darf, dann kann das Auswirkungen auf die Strafbarkeit haben. So kann der Vorsatz entfallen (also der Wille zum Verstoß gegen das Recht), wodurch nur noch wegen Fahrlässigkeit bestraft werden kann. Viele Delikte sind aber fahrlässig (d.h. "aus Versehen") gar nicht strafbar, sondern nur wegen vorsätzlicher Begehung.

Entscheidend ist hier nicht der Irrtum an sich (der ist ja auch schwer zu überprüfen) sondern vor allem, ob der Irrtum vermeidbar war. Wenn Du also irrtümlich geglaubt hast, etwas sei erlaubt, obwohl Du eigentlich wirklich hättest wissen müssen, dass es verboten ist, dann ist Dein Irrtum egal und ändert nichts an der Strafbarkeit als vorsätzlicher Täter.

Und genau diese Frage nach der Vermeidbarkeit des Irrtums muss das Gericht klären. Also die Frage, ob Fitzek hätte wissen müssen, dass das mit dem Lappen nicht so klappt, wie er sich das vorgestellt hat. Daher auch explizit die Fragen an den Zeugen, ob er ihn über die Folgen seines Handelns aufgeklärt hat etc. Und diese Frage wird jedes Gericht klären müssen, dass einen Fall zwischen Abgabe des Führerscheins und Rechtskraft der verwaltungsgerichtlichen Entscheidung zu entscheiden hat, da in diesem Zeitraum eben zu klären ist, ob Fitzefatze seinen Irrtum hätte vermeiden können, oder nicht.

(Und was würde eigentlich geschehen wenn das Amtsgericht Buxtehude plötzlich meint, dass Fitzek nun doch eine Fahrerlaubnis gehabt hätte? Wäre die unanfechtbare Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts dann plötzlich wieder obsolet?)
Selbst wenn das Amtsgericht Buxtehude diese Meinung haben dürfte (ich würde mich auf den Standpunkt stellen, dass die Strafgerichte an den Tenor einer rechtskräftigen verwaltungsgerichtlichen Entscheidung gebunden sind, mit einem Paragraphen kann ich aber spontan nicht werfen), dann würde dadurch das Urteil nicht obsolet. Denn das Amtsgericht Buxtehude würde lediglich über die Strafbarkeit einer Einzeltat in der Vergangenheit entscheiden und nicht über ein öffentlich-rechtliches Rechtsverhältnis für die Zukunft (naja, abgesehen davon, dass es über den zukünftigen Status des Herrn Fitzek als Strafgefangenen entschiede…) entscheiden. Und außerdem würde das AG Buxtehude vom LG Stade in der Berufung oder vom Oberlandesgericht Celle in der Revision korrigiert werden. :)
« Letzte Änderung: 7. August 2019, 11:57:53 von Rechtsfinder »
Eine von VRiBGH Prof. Dr. Thomas Fischer erfundene Statistik besagt, dass 90% der Prozessgewinner die fragliche Entscheidung für beispielhaft rechtstreu halten, 20% der Unterlegenen ihnen zustimmen, hingegen von den Verlierern 30% sie für grob fehlerhaft und 40% für glatt strafbar halten.
 

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Re: Neues aus dem Königreich 08/2019 Das Schweigen des Königs
« Antwort #69 am: 7. August 2019, 12:15:58 »
Der Peter hat offensichtlich ein paar von seinen esoterischen Büchern nicht ganz verstanden.
Er ist dem magischen Glauben doch arg verhaftet.
Natürlich kann jeder jederzeit sein Leben neu erschaffen, ihm eine neue Richtung geben.
Dein Gestaltungswille reicht aber nicht dazu aus, ein gewünschtes Ergebnis mit einem unmöglichen Weg zu erreichen.
Bei der Planung eines neuen Lebens musst Du Dich einerseits an der Realität und andererseits am Gestaltungswillen aller anderen Mitspieler orientieren.
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Re: Neues aus dem Königreich 08/2019 Das Schweigen des Königs
« Antwort #70 am: 7. August 2019, 12:21:39 »
Und außerdem würde das AG Buxtehude vom LG Stade in der Berufung oder vom Oberlandesgericht Celle in der Revision korrigiert werden.

Sehr geehrter @Rechtsfinder, wenn das Beispiel Buxtehude nicht zufällig gewählt wurde, dann ist Ihre Argumentation obsolet, weil in Stade schließlich Ihr geehrter Kollege Sürmeli mit seinen diversen(?) Gerichten selbstverständlich eine andere Rechtsauffassung hat und diese vor seinem Gericht auch Bestand hat.

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Re: Neues aus dem Königreich 08/2019 Das Schweigen des Königs
« Antwort #71 am: 7. August 2019, 12:23:13 »
Ich kann nicht einen Weg einschlagen, der nach München führt und davon ausgehen, in Salzburg zu landen, nur weil ich das möchte.
Um hier noch mal bei seiner Mittelmäßigkeit zu bleiben. Er würde natürlich einfach sagen, dass München ab jetzt Salzburg ist, weil ER das so möchte! ;D
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Re: Neues aus dem Königreich 08/2019 Das Schweigen des Königs
« Antwort #72 am: 7. August 2019, 13:41:50 »
(ich würde mich auf den Standpunkt stellen, dass die Strafgerichte an den Tenor einer rechtskräftigen verwaltungsgerichtlichen Entscheidung gebunden sind, mit einem Paragraphen kann ich aber spontan nicht werfen),

imho gibt es den auch nicht: Das AG Buxtehude ist in einem Bußgeldverfahren rechtlich nicht an eine Entscheidung eines VG oder OVG in einem anderen Verfahren gebunden und könnte daher eine dort bereits beantwortete Rechtsfrage theoretisch auch anders entscheiden (wenn es die OVG-Entscheidung etwa für falsch hält). 

Mir fällt da aber gerade noch etwas anderes auf: Es gehört zu den klassischen Mechanismen der Reichsdeppen-Logik, eine Rechtsposition davon abhängig zu machen, dass diese verschriftlicht wurde: So ist man nach RD-Logik natürlich nicht schon dann deutscher Staatsbürger, wenn man die Voraussetzungen nach Maßgabe des StAG erfüllt, sondern solange staatenlos, bis man einen "gelben Schein" hat. Und Eigentum an einem Grundstück setzt voraus, dass ein entsprechendes Grundbuchblatt existiert, weshalb Heike Werding meint, mit der Umstellung auf elektronische Grundbücher würde das Eigentum an Immobilien untergehen. Es gibt bestimmt weitere Beispiele...

Und nun kommt ausgerechnet der Fitzek an, und differenziert zwischen Rechtsposition (Fahrerlaubnis) und dessen Verschriftlichung (Führerschein)????

Selbstverständlich hat er damit nicht völlig Unrecht: Wenn ich meinen (noch steingrauen) Führerschein verliere, verbrenne oder aufesse, berührt das die Fahrerlaubnis nicht - auf Antrag bekomme ich einen neuen Führerschein ausgestellt. Ich kann nur der Pflicht nicht entsprechen, ihn auf Verlangen vorzuzeigen. Deshalb ist ein "Verzicht" auf den Führerschein aber auch sinnlos und rechtlich unmöglich, weshalb er als Verzicht auf die Fahrerlaubnis zu deuten ist, denn ein eigenständiger rechtlicher Stellenwert kommt der dokumentierenden Verschriftlichung einer Rechtsposition nicht zu. 
 
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Re: Neues aus dem Königreich 08/2019 Das Schweigen des Königs
« Antwort #73 am: 7. August 2019, 14:10:58 »
(...)
Und nun kommt ausgerechnet der Fitzek an, und differenziert zwischen Rechtsposition (Fahrerlaubnis) und dessen Verschriftlichung (Führerschein)????
(...)

Das ist das berühmte königliche "sowohl-als-auch" wie wir es kennen und lieben.

Wenn es von Vorteil für ihn ist, dann gilt nur was schriftlich in der exakt richtigen Form abgelegt ist (=Zauberformel) und wenn es von Vorteil für ihn ist kann eine Fahrerlaubnis auch nur ein imaginärer Zustand sein.
Der ist da so festgefahren, dass er den Widerspruch gar nicht erkennt - etwas hat beides aber gemeinsam es ist schlicht nicht real da man von irgendeiner magischen Kraft ausgeht die diese Regeln aufgestellt hat und auch deren Einhaltung überwacht.
Wenn man merkt, dass dem nicht so ist dann ist eben von Unrechtsstaat die Rede sofern man seinen Fehler nicht zugeben mag.
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Re: Neues aus dem Königreich 08/2019 Das Schweigen des Königs
« Antwort #74 am: 7. August 2019, 14:44:59 »
Das Gericht hat sich nicht erneut mit der Frage auseinandergesetzt, ob Fitzefatze wirksam auf seine Fahrerlaubnis verzichtet hat, oder nicht. Es hat sich mit der Frage auseinandergesetzt, ob Fitzefatze daran glauben durfte, er habe nicht wirksam auf seine Fahrerlaubnis verzichtet. Das ganze nennt sich "Irrtum". Wenn man sich über das Verbotensein seines Handelns irrt, d.h. irrtümlich glaubt, man dürfe etwas, obwohl man es gerade nicht darf, dann kann das Auswirkungen auf die Strafbarkeit haben. So kann der Vorsatz entfallen (also der Wille zum Verstoß gegen das Recht), wodurch nur noch wegen Fahrlässigkeit bestraft werden kann. Viele Delikte sind aber fahrlässig (d.h. "aus Versehen") gar nicht strafbar, sondern nur wegen vorsätzlicher Begehung.

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Und genau diese Frage nach der Vermeidbarkeit des Irrtums muss das Gericht klären. Also die Frage, ob Fitzek hätte wissen müssen, dass das mit dem Lappen nicht so klappt, wie er sich das vorgestellt hat. Daher auch explizit die Fragen an den Zeugen, ob er ihn über die Folgen seines Handelns aufgeklärt hat etc. Und diese Frage wird jedes Gericht klären müssen, dass einen Fall zwischen Abgabe des Führerscheins und Rechtskraft der verwaltungsgerichtlichen Entscheidung zu entscheiden hat, da in diesem Zeitraum eben zu klären ist, ob Fitzefatze seinen Irrtum hätte vermeiden können, oder nicht.

By the way: irgendwann mal hatte sich Fatzke hinsichtlich der Frage einer möglichen Vermeidbarkeit eines Irrtums ausdrücklich auf die damalige Rechtsauffassung von seinem damaligen und für 400€/ Monat fest angestellten "Star- Hausanwalt" Rico the Shoeman berufen. Der, so Fitzek, hätte ihm das dereinst mit dem zurückgegebenen FS ohne angeblich zurückgegebene FE aber genau so "erkärt", eine Rechtsauffassung, der der Erfinder einer Verfassung in einer Nacht dann merkwürdigerweise plötzlich quasi "blind gefolgt" sei.
« Letzte Änderung: 7. August 2019, 15:00:52 von dieda »
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Tolereranzparadoxon: "Denn wenn wir die uneingeschränkte Toleranz sogar auf die Intoleranten ausdehnen, (...) dann werden die Toleranten vernichtet werden und die Toleranz mit ihnen.“ Karl Popper