Bei dem mutmaßlichen Täter wird Neues geprüft:
Update, 26. Juli, 7.30 Uhr: Gegen den mutmaßlichen Mörder von Walter Lübcke gibt es offenbar weitere Ermittlungen.Wie der Spiegel berichtet, überprüfen die Ermittler derzeit eine mögliche Verbindung von Stephan E. mit einem Fall versuchten Totschlags aus dem Jahr 2016. Am Donnerstag durchsuchten Fahnder das Wohnhaus von E. am Stadtrand von Kassel. Ein Sprecher der Staatsanwaltschaft bestätigte die Durchsuchung auf Anfrage. Hintergrund seien "Ermittlungen in einem bislang ungeklärten Altfall", gegen den Beschuldigten bestehe "der Anfangsverdacht einer Straftat". Weitere Angaben wollte der Sprecher zunächst nicht machen.
Bei dem "Altfall" könnte es sich um einen brutalen Angriff auf einen irakischen Flüchtling im Januar 2016 handeln. Der Damals 22-Jährige Asylbewerber war unweit der Flüchtlingsunterkunft Lohfelden mit einem Messer angegriffen und schwer verletzt worden. Der Täter konnte damals flüchten, der Fall ist bis heute ungeklärt. Wie die Ermittler auf E. als möglichen Tatverdächtigen kamen und worin genau der Anfangsverdacht gegen ihn besteht, ist noch unklar.
https://www.fr.de/politik/mord-walter-luebcke-neue-ermittlungen-gegen-stephan-zr-12368892.htmlund das Haus des Bruders wurde durchsucht:
Im Fall der rassistisch motivierten Schüsse auf einen Eritreer in Wächtersbach hat die Polizei nun das Haus des Bruder des mutmaßlichen Schützen durchsucht. Innenminister Beuth stellt derweil eine klare Forderung.
Nach den rassistisch motivierten Schüssen auf einen Eritreer in Wächtersbach haben die Ermittler nun auch den Bruder des mutmaßlichen Täters im Fokus. Wie am Donnerstagabend bekannt wurde, durchsuchten Kräfte eines Spezialeinsatzkommandos schon am Dienstag das Haus in Erlensee, in dem der Bruder wohnt.
Spoiler
Nach Informationen der F.A.Z. war er in der Vergangenheit als Rechtsextremist aufgefallen. Gegen ihn wurde dem Vernehmen nach wegen Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen ermittelt. Von der Durchsuchung erhofften sich die Beamten vor allem Hinweise darauf, ob der Bruder an der Tat von Roland K. beteiligt war oder aber Kenntnis von dessen Plänen hatte, einen Ausländer zu töten. Aus Ermittlerkreisen war zu hören, es gebe noch keine Hinweise darauf, die Auswertung dauere noch an.
Unterdessen forderte Innenminister Peter Beuth (CDU) gestern eine Verschärfung des Waffenrechts. Es müsse sichergestellt werden, dass Extremisten legal keine Waffen besitzen könnten, sagte Beuth. Deswegen soll es den kommunalen Behörden erleichtert werden, Waffen einzuziehen oder den Besitz zu verwehren, wenn sie Hinweise darauf hätten, dass es sich bei dem Antragsteller oder Besitzer um eine Person handele, die dem Verfassungsschutz als Extremist bekannt sei. Bisher würden solche Informationen nicht automatisch abgefragt, hieß es im Ministerium. Der Verfassungsschutz prüfe zwar, ob eine als Extremist bekannte Person eine Waffe besitze oder versuche, sich eine zu beschaffen. Sei dies der Fall, werde die zuständige Ordnungsbehörde informiert. Effektiver wäre laut Innenminister Beuth jedoch der umgekehrte Weg: Die Ordnungsbehörden sollten beim Verfassungsschutz anfragen, ob eine Person, die eine Waffe anmelden möchte, als Extremist registriert sei. Dafür setze sich Hessen schon seit 2017 ein.
„Möglichkeiten zum Waffenentzug ausschöpfen“
Eine im Juni 2018 ergangene Entscheidung des Verwaltungsgerichts Gießen, nach der einem sogenannten Reichsbürger aus dem Landkreis Marburg-Biedenkopf die waffenrechtliche Erlaubnis wegen Unzuverlässigkeit zu entziehen sei, mache deutlich, „dass Hessens Einsatz in dieser Sache bereits erste Früchte trägt“. Das Ministerium werde alle Behörden „noch einmal sensibilisieren, die bestehenden Möglichkeiten zum Waffenentzug voll auszuschöpfen“.
Unabhängig von der Frage, ob Roland K. Verbindungen in rechtsextreme Kreise hatte, sieht der Leiter des „Demokratiezentrums Hessen“, Reiner Becker, in der Tat die von einem „Alltagsrassismus“ ausgehenden Gefahren verwirklicht: „Die Tat hat mich nicht überrascht.“ Dass eine Gesinnung so ausgelebt werde wie in Wächtersbach, sei fraglos ein sehr krasses Beispiel, sagte er im Interview mit der F.A.Z. Aber das bestätige die Annahme, dass es eine beachtliche Zahl von Menschen gebe, die ohne Anbindung an rechtsextreme Organisationen aktiv würden.
Nach Ansicht des Marburger Wissenschaftlers sind überdies die Grenzen zwischen dem organisierten Rechtsextremismus und vermeintlichen Einzeltätern, die auch diese Gesinnung hätten, sehr fließend geworden.
https://www.faz.net/aktuell/rhein-main/region-und-hessen/verdacht-gegen-bruder-des-schuetzen-von-waechtersbach-16303193.htmlWas die FAZ da als "klare Forderung" positiv benennt, ist in Wirklichkeit ein Alter Hut!
Wie hier im Forum schon besprochen, gibt das WaffG schon lange die Möglichkeit, Extremisten zu entwaffnen.
Zumal im Juli 2017 der § 5 WaffG nochmals (in Hinblich auf Reichsbürger) verschärft worden ist.
Beuth möchte offenbar vom Versagen seiner ihm unterstellten Behörden ablenken.
Denn in Bayern (man kann es in den hier verlinkten Urteilen nachlesen) berichten der Staatsschutz und der Verfassungsschutz an die Untere Waffenbehörde.
Im (roten) Hessen scheint das nicht so zu sein?