Autor Thema: Der Mord an Walter Lübcke  (Gelesen 42849 mal)

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Re: Der Mord an Walter Lübcke
« Antwort #210 am: 31. Juli 2019, 19:04:26 »
Off-Topic:
Die Artikel sind immer noch sehr gut, sowohl die technischen wie auch meist die auf TP (wenn nicht gerade Broekers oder Unzicker schreiben dürfen), so wie z.B. der zum Thema Kindergarten und Schweinefleisch. Selbst Rötzer bekommt brauchbare Artikel hin, auch wenn sein Bandwurmsatzstil gewöhnungsbedürftig ist. Dass dort der braune Mob angezogen wird, hat seine Ursache darin, dass bei Heise prinzipbedingt nur wenig in die Forendiskussion eingegriffen wird. Es gilt halt nicht immer "weniger ist mehr". Schlimm finde ich, dass bereits viele Stimmen der Vernunft aufgegeben haben. Auch ich mische mir nur noch selten in eine Diskussion ein, genau so wie unser geschätzter @Reichskasper Adulf Titler.
Da kann man doch sagen: "Beim SSL haben wir etwas gelernt!"
https://www.youtube.com/watch?v=9uZLrHiCMhQ
 

Offline dieda

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Re: Der Mord an Walter Lübcke
« Antwort #211 am: 31. Juli 2019, 21:19:07 »
Eine kleine parlamentarische Anfrage zu den möglichen Erkenntnissen des Freistates zu möglichen Verbindungen des Lübckemörders auch in die sächsische Neonaziszene, inbesondere in Bezug auf seine mutmaßliche Teilnahme am C18- Treffen noch März 2019 in Mücka brachte neben der völlig überraschenden "Zusammenfassenden Antwort auf Fragen 1 bis 3":

Zitat
"Der Staatsregierung liegen keine Erkenntnisse im Sinne der Fragestellungen vor."

noch folgenden bemerkenswerten Satz hervor:

Zitat
"Die Staatsregierung kam zu dem Ergebnis, dass der erforderliche Geheimschutz sowie der Schutz Dritter nur dann hinreichend gewährt werken kann, wenn die Informationsübermittlung unterbleibt."

 :think:

Man lese und staune:
http://edas.landtag.sachsen.de/viewer.aspx?dok_nr=18083&dok_art=Drs&leg_per=6&pos_dok=1&dok_id=undefined
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Re: Der Mord an Walter Lübcke
« Antwort #212 am: 1. August 2019, 01:43:03 »
Ja, Combat 18 wird vom sächsischen Verfassungsschutz finanziertdurch V-Leute beobachtet. Wieso sollte man darüber jetzt staunen?! :scratch:
Eine von VRiBGH Prof. Dr. Thomas Fischer erfundene Statistik besagt, dass 90% der Prozessgewinner die fragliche Entscheidung für beispielhaft rechtstreu halten, 20% der Unterlegenen ihnen zustimmen, hingegen von den Verlierern 30% sie für grob fehlerhaft und 40% für glatt strafbar halten.
 
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Re: Der Mord an Walter Lübcke
« Antwort #213 am: 1. August 2019, 10:00:57 »
Ja, Combat 18 wird vom sächsischen Verfassungsschutz finanziertdurch V-Leute beobachtet. Wieso sollte man darüber jetzt staunen?! :scratch:

Weil sich die "Erfolge" des sächsischen Verfassungsschutzes in Sachen V-Leuteeinsatz und Rechtsextremismusprävention leider schon einmal als ähhhhh, ähhhhh.... "besonders unvergleichlich" und für die Opfer überaus tragisch herausgestellt haben.   :snooty:

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Re: Der Mord an Walter Lübcke
« Antwort #214 am: 1. August 2019, 10:59:48 »
Ich geb ja auch ganz gern mal einen aus, aber doch nicht den Leuten vom anderen Verein. Und wenn sie von unserem Verein sind, dann sollen sie auch für uns starten.
Fällt Dir nur Unsinn ein und immer,
erzähle nichts, sonst wird es schlimmer.
 
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Re: Der Mord an Walter Lübcke
« Antwort #215 am: 1. August 2019, 11:21:17 »
Ich geb ja auch ganz gern mal einen aus, aber doch nicht den Leuten vom anderen Verein. Und wenn sie von unserem Verein sind, dann sollen sie auch für uns starten.

Der Zweck heiligt leider nicht alle Mittel und in Sachsen dürfte es vermutlich noch düsterer aussehen. :
https://www.jungewelt.de/artikel/359866.multikriminell-und-rechts-neonazi-brandt-droht-weitere-haftstrafe.html



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Re: Der Mord an Walter Lübcke
« Antwort #216 am: 5. August 2019, 17:17:25 »
Vileicht kann mir einer der Rechtsverdreher hier mal einen kurzen Hinweis geben: Es gibt ja den §129a StGB, Bildung einer terroristischen Vereinigung. Dieser liest sich für mich wie eine Konkretisierung von 129 (kann man da eigentlich parallel anklagen, eine terroristische Vereinigung ist doch auch immer kriminell?). Gibt es darüber hinaus im dt. Recht eine Definition von Terror/Terrorist? Hab mich damit mal 2005 beschäftigt, nach 9/11 und dem Versuch der Amis, den unlawful combattant einzuführen... damals gabs noch nix in D.

"Fun" Fact: Den §129 kann man nicht auf eine politische Partei, die zum Zwecke der Straftatenbegehung gegründet wird/wurde, anwenden, solange das BVerfG sie nicht verboten hat. Also sollte das BVerfG mal in die Puschen kommen bzgl der AfD.

Hintergrund meiner Fragen: Gerade in der letzten Zeit und auch im Kommentar im Blog ist immer wieder von "Terrorismus/Terroristen" die Rede. Meiner bescheidenen Meinung nach ist diese "Benennung" sowohl rechtlich als auch inhaltlich falsch. Das sind Kriminelle. Ein Mord bleibt ein Mord, solange die Merkmale erfüllt sind. "Terrorist" wird gern über "Was dem einen ein Terrorist ist dem anderen ein Freiheitskämpfer" relativiert und dadurch abgeschwächt. Diese Rechten, egal ob bei Lübcke oder in den USA sind Mörder. Sie töten aus Mordlust und/oder anderen niederen Beweggründen (Geltungssucht!) heimtückisch, grausam, gemeingefährlich. Kein Entschuldigen, kein Relativieren, Kriminelle.
 
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Offline kairo

Re: Der Mord an Walter Lübcke
« Antwort #217 am: 5. August 2019, 18:21:02 »
"Fun" Fact: Den §129 kann man nicht auf eine politische Partei, die zum Zwecke der Straftatenbegehung gegründet wird/wurde, anwenden, solange das BVerfG sie nicht verboten hat. Also sollte das BVerfG mal in die Puschen kommen bzgl der AfD.

Eine Vereinigung, deren Zweck die Begehung von Straftaten ist, ist auch keine Partei. Das verträgt sich nicht so recht mit dem Parteiengesetz.
 
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Re: Der Mord an Walter Lübcke
« Antwort #218 am: 6. August 2019, 11:02:01 »
Vileicht kann mir einer der Rechtsverdreher hier mal einen kurzen Hinweis geben: Es gibt ja den §129a StGB, Bildung einer terroristischen Vereinigung. Dieser liest sich für mich wie eine Konkretisierung von 129 (kann man da eigentlich parallel anklagen, eine terroristische Vereinigung ist doch auch immer kriminell?). Gibt es darüber hinaus im dt. Recht eine Definition von Terror/Terrorist? Hab mich damit mal 2005 beschäftigt, nach 9/11 und dem Versuch der Amis, den unlawful combattant einzuführen... damals gabs noch nix in D.
Es gibt meines Wissens nach als genuin deutsches Recht nur die § 129a / § 129b StGB. Ich würde die übrigens zum § 129 StGB in Idealkonkurrenz sehen (entweder das eine oder das andere) und nicht als Qualifikation (spezielle Begehungsweise). Kann man aber sicher anders sehen, da tatsächlich jede terroristische Vereinigung auch eine kriminelle Vereinigung ist. Eine deutsche, juristische Definition des Terroristen müsste sich dementsprechend nach diesen Paragraphen bemessen.

Der Begriff ist aber insgesamt sehr schillernd und auch im internationalen Recht kaum definiert. Oder besser: Mehrfach definiert. Man kann es wohl als politisch motivierte schwere Gewalttat umschreiben, ggf. mit der Zielsetzung, unter irgendwelchen Gegnern Furcht und Schrecken zu säen. Ich neige dazu, den Begriff als politologisch bzw. kriminologisch aufzufassen, also eher als Beschreibung eines Phänomens und weniger als trennscharfe juristische Wertung. Insofern hat er in der Debatte sicher auch eine gewisse Berechtigung. Die Problematik der Relativierung/Verniedlichung/Glorifizierung der Taten sehe ich aber ebenso.
[/quote]
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Re: Der Mord an Walter Lübcke
« Antwort #219 am: 13. August 2019, 10:15:44 »
An Rüdiger Hoffmann: Der Faschist sagt immer, da ist der Faschist  (in Anlehnung an die Signatur des geschätzten MitAgenten Schnabelgroß)

Wir kamen
Wir sahen
Wir traten ihm in den Arsch
 

Offline Reichsschlafschaf

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Re: Der Mord an Walter Lübcke
« Antwort #220 am: 20. August 2019, 19:45:31 »
Hatte, es nicht immer geheißen, die Tatwaffe sei "nur" eine KK gewesen?
Jetzt ist es jedenfalls eine .38er ...
Auswahl hatte er auch.


Zitat
Antwort des Bundesinnenministeriums
Verdächtige im Mordfall Lübcke hatten 46 Waffen

Veröffentlicht am 20.08.19 um 19:11 Uhr

Der mutmaßliche Mörder des Kasseler Regierungspräsidenten Walter Lübcke und dessen zwei mögliche Komplizen hatten weitaus mehr Waffen als bislang bekannt: 46 wurden insgesamt bei ihnen gefunden, wie das Bundesinnenministerium mitteilte.

Das Bundesinnenministerium bestätigte dem hr am Dienstagabend eine Antwort auf eine Kleine Anfrage der Linksfraktion im Bundestag: Demnach wurden bei dem mutmaßlichen Mörder des Kasseler Regierungspräsidenten Walter Lübcke (CDU) und zwei möglichen Komplizen insgesamt 46 Schusswaffen gefunden. Zuerst hatte die Online-Ausgabe der Zeitung Der Tagesspiegel darüber berichtet.

Walter Lübcke starb im Alter von 65 Jahren.
Lübcke war am 2. Juni auf der Terrasse seines Wohnhauses im nordhessischen Wolfhagen-Istha erschossen worden. Als mutmaßlicher Täter gilt der Rechtsextremist Stephan Ernst. Er soll Lübcke getötet haben, weil dieser sich für die Rechte von Flüchtlingen eingesetzt hatte. Den beiden möglichen Komplizen wird Beihilfe zum Mord vorgeworfen.

Die Tatwaffe hatten die Ermittler in Kassel in einem Versteck gefunden, das Ernst ihnen genannt hatte. Darin sollen sich insgesamt fünf Waffen befunden haben - darunter die Tatwaffe mit dem Kaliber .38 sowie eine Pumpgun und eine Maschinenpistole vom Typ Uzi.

Weit mehr Waffen als bislang bekannt
Die Antwort auf die Kleine Anfrage zeigt, dass bei Ernst, dem möglichen Waffenlieferanten Elmar J. aus Nordrhein-Westfalen und dem mutmaßlichen Vermittler Markus H. aus Kassel wesentlich mehr Waffen entdeckt wurden als bisher bekannt war. Wo genau die Waffen gefunden wurden, teilte das Innenministerium unter Hinweis auf laufende Ermittlungen nicht mit. Gleiches gelte für "weitere Gegenstände wie China-Böller, Messer und Sportbögen".

Die Linksfraktion im Bundestag hatte in ihrer Kleinen Anfrage vom 24. Juli unter anderem wissen wollen: "Welche Waffen und Sprengmittel wurden nach Kenntnis der Bundesregierung bei den Beschuldigten beschlagnahmt?"

Die Antworten des Bundesinnenministeriums auf ihre weiteren Fragen wollte die Linksfraktion im Bundestag am Dienstagabend auf Nachfrage des hr zunächst nicht öffentlich machen.

Sendung: hr-iNFO, 20.08.2019, 18.00 Uhr
https://www.hessenschau.de/panorama/bundesinnenministerium-verdaechtige-im-mordfall-luebcke-hatten-46-waffen,fall-luebcke-waffen-100.html
Merke: Es genügt natürlich nicht, dämlich zu sein. Es soll schon auch jeder davon wissen!

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Re: Der Mord an Walter Lübcke
« Antwort #221 am: 20. August 2019, 20:58:06 »
Zitat
Die Antworten des Bundesinnenministeriums auf ihre weiteren Fragen wollte die Linksfraktion im Bundestag am Dienstagabend auf Nachfrage des hr zunächst nicht öffentlich machen.

Darf ich ein wenig spekulieren?
Die Antwort könnte Teile der Bevölkerung verunsichern, weil Waffen, Munition und Sprengmittel darunter waren, die Polizei und Bundeswehr zuvor "verloren" hatten?
Ist nur so ein Gedanke.
 
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Re: Der Mord an Walter Lübcke
« Antwort #222 am: 20. August 2019, 22:06:05 »
@Gast aus dem Off Und du kommst darauf, weil...? Die bisher genannten Waffen sind anscheinend vom Schwarzmarkt. BW-Waffen gehen in Anbetracht der Bestände extrem selten verloren und auch bei der Polizei passiert es nicht oft. Da kommt der interessierte Rechtsmeuchelmörder deutlich leichter an gestohlene Zivilwaffen oder Importe vom Balkan/Osteuropa.
 
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Re: Der Mord an Walter Lübcke
« Antwort #223 am: 20. August 2019, 23:05:50 »
Zitat
Und du kommst darauf, weil...?

Wie gesagt, nur so ein Gedanke. Vielleicht sollte ich mal eine längere Pause einlegen. Die dauernde Beschäftigung mit Verschwörungstheorien macht mich wohl langsam schon selbst paranoid.
Aber bei dem Thema "Die Linke", in Verbindung mit Waffen, erschrecke ich mich immer so. Zusammen mit den sogenannten "Grünen" versuchen die mich seit Jahren mit Kriminellen und Terroristen in einen Topf zu werfen. Dabei erlege ich doch nur ab und zu ein paar Pappscheiben oder Fallziele aus Stahlblech. Was soll denn der Blödsinn?
 
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Re: Der Mord an Walter Lübcke
« Antwort #224 am: 21. August 2019, 07:14:12 »
Die bisher genannten Waffen sind anscheinend vom Schwarzmarkt. BW-Waffen gehen in Anbetracht der Bestände extrem selten verloren und auch bei der Polizei passiert es nicht oft.


Na, ja, bei der Bw verschwinden schon ganz schön viele Waffen:

Zitat
Besonders auffällig ist das Jahr 2014. Laut der Liste kamen in diesem Jahr 21 Waffen abhanden, darunter neun G3-Gewehre, sechs MG3-Maschinengewehre und ein G36. Auch die Zahl der entwendeten Munition lag mit mehr als 20.000 Schuss sehr hoch.
https://www.spiegel.de/politik/deutschland/bundeswehr-kriegswaffen-und-munition-wurden-laut-vertraulicher-liste-entwendet-a-1208965.html

Polizisten lassen ihre Dienstwaffen schonmal auf dem Klo liegen:

https://www.tagesspiegel.de/berlin/polizist-vergisst-pistole-auf-toilette-die-dienstwaffe-ist-weg-das-kann-folgen-haben/8124670.html

https://www.waz.de/panorama/frankfurter-polizist-vergisst-dienstwaffe-auf-dem-klo-id10764766.html

Zöllner auch:
https://www.schwarzwaelder-bote.de/inhalt.blumberg-zoellner-laesst-dienstpistole-auf-toilette-liegen.1e9d633d-2968-49ba-8dca-f01c657b509a.html

Die Polizei in Celle vermisst seit Monaten eine Maschinenpistole samt Munition. Seit mehr als vier Monaten ist die Dienstwaffe trotz intensiver Suche nicht gefunden worden:
https://www.ndr.de/nachrichten/niedersachsen/hannover_weser-leinegebiet/Neue-Polizei-Panne-Maschinenpistole-verschwunden,dienstwaffe118.html

Ein Polizist verliert in Leipzig seine Maschinenpistole bei einem Einsatz. Seit drei Jahren fehlt jede Spur von der scharfen Waffe. Dabei hatte es „jede Menge Hinweise“ aus der Bevölkerung gegeben:
https://www.dnn.de/Region/Mitteldeutschland/Im-Einsatz-verloren-Leipziger-Polizei-sucht-weiter-nach-Pistole


Eine Waffe mit dem Kaliber .38 scheint mir jedoch eher ein Revolver zu sein, also keine Dienstwaffe. Von den restlichen wissen wir es nicht.
Merke: Es genügt natürlich nicht, dämlich zu sein. Es soll schon auch jeder davon wissen!

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