Vileicht kann mir einer der Rechtsverdreher hier mal einen kurzen Hinweis geben: Es gibt ja den §129a StGB, Bildung einer terroristischen Vereinigung. Dieser liest sich für mich wie eine Konkretisierung von 129 (kann man da eigentlich parallel anklagen, eine terroristische Vereinigung ist doch auch immer kriminell?). Gibt es darüber hinaus im dt. Recht eine Definition von Terror/Terrorist? Hab mich damit mal 2005 beschäftigt, nach 9/11 und dem Versuch der Amis, den unlawful combattant einzuführen... damals gabs noch nix in D.
"Fun" Fact: Den §129 kann man nicht auf eine politische Partei, die zum Zwecke der Straftatenbegehung gegründet wird/wurde, anwenden, solange das BVerfG sie nicht verboten hat. Also sollte das BVerfG mal in die Puschen kommen bzgl der AfD.
Hintergrund meiner Fragen: Gerade in der letzten Zeit und auch im Kommentar im Blog ist immer wieder von "Terrorismus/Terroristen" die Rede. Meiner bescheidenen Meinung nach ist diese "Benennung" sowohl rechtlich als auch inhaltlich falsch. Das sind Kriminelle. Ein Mord bleibt ein Mord, solange die Merkmale erfüllt sind. "Terrorist" wird gern über "Was dem einen ein Terrorist ist dem anderen ein Freiheitskämpfer" relativiert und dadurch abgeschwächt. Diese Rechten, egal ob bei Lübcke oder in den USA sind Mörder. Sie töten aus Mordlust und/oder anderen niederen Beweggründen (Geltungssucht!) heimtückisch, grausam, gemeingefährlich. Kein Entschuldigen, kein Relativieren, Kriminelle.