Autor Thema: VG Gelsenkirchen Beschluß 17 L 158/19, 27.2. 2019, kein Waffenschein  (Gelesen 11338 mal)

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Offline Sandmännchen

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Den Äußerungen unseres @Müll Mann schließe ich mich an.
soɥdʎsıs sǝp soɥʇʎɯ ɹǝp 'snɯɐɔ ʇɹǝqlɐ –
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Offline Pantotheus

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GG art. 1 abs 2 in verbindung mit EMRK art. 5
Lesen wir einmal Art. 1 GG:
Zitat
Art 1
(1) Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.
(2) Das Deutsche Volk bekennt sich darum zu unverletzlichen und unveräußerlichen Menschenrechten als Grundlage jeder menschlichen Gemeinschaft, des Friedens und der Gerechtigkeit in der Welt.
(3) Die nachfolgenden Grundrechte binden Gesetzgebung, vollziehende Gewalt und Rechtsprechung als unmittelbar geltendes Recht.
Dem Wortlaut nach ist die Menschenwürde unantastbar.
Absatz 2 enthält ein Bekenntnis. Das Wort "bekennen" ist geläufig? Das muss man bei jemandem, der der deutschen Sprache so offensichtlich nur sehr beschränkt mächtig ist, ja fragen.

Dass Artikel 5 EMRK "Sicherheit" in der Bedeutung "Sicherheit vor dem Staat" verwendet, also etwa willkürliche Strafverfolgung verhindern will, wird klar, wenn man den Text im Zusammenhang liest. (Der Originaltext ist übrigens englisch und französisch abgefasst, der deutsche Text ist nur eine Übersetzung.)

unverletzlich, unveräußerlich bedeutet ICH darf das und KEINE schranken. also kein abwägen zwischen rechten anderer.
Nein, das bedeutet es nicht. Ansonsten: Beleg für diese angebliche Bedeutung beibringen!
wenn die rechtsprechung ein recht auf sicherheit der bevölkerung ableitet (ich hätte gerne gewusst woher) aber nicht das recht des individuums auf sicherheit, dann stimmt da was nicht.
Auch hier: Erst mal die Belege dafür nennen, dass die Rechtsprechung ein Recht der Bevölkerung auf Sicherheit ableitet.
Dann sollte auch noch dargelegt werden, inwiefern ein kollektiver Anspruch auch einen individuellen Anspruch umfassen müsste. Nehmen wir z. B. eine Partei: Eine Partei kann notwendigerweise immer nur von einer Mehrzahl von Individuen gegründet werden. Eine Partei, die nur aus einem Einzelnen besteht, ist ein Unding. Dem Individuum mag das Recht zustehen, einer Partei beizutreten, sich an der Gründung einer Partei zu beteiligen, für die Gründung einer Partei zu werben und aus einer Partei auch wieder auszutreten - das nimmt aber nichts davon weg, dass es eben kein Recht darauf gibt, dass ein Einzelner als "Partei" behandelt wird und z. B. mit einer Liste, auf der nur er steht, an einer Wahl teilnehmen darf. Dieses Recht gibt es nur im Kollektiv.

http://www.rechtslexikon.net/d/unver%C3%A4usserliche-rechte/unver%C3%A4usserliche-rechte.htm
Verstehendes Lesen ist vorhanden?

das hätt ich gerne vom verfassungsrichter schwarz auf  weiss
Erstens wird ein einzelner Bundesverfassungsrichter nichts entscheiden. Zweitens fragt sich, inwiefern ein Gericht, und sei es das Bundesverfassungsgericht, die Gesetze der Logik außer Kraft setzen könnte.
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Müll Mann

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Einfach mal bei den Basics anfangen. Wie schaut es denn mit der Verhältnismäßigkeit aus? Ist das Recht eine Waffe zu tragen geeignet und erfordelich, um die Sicherheit zu gewähren? Gibt es kein milderes Mittel?

Ich würde alle drei Punkte verneinen.


Offline SchlafSchaf

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Kurze Frage @aisha_yildirim
Steht irgendwo im GG das Recht auf Waffenbesitz?
An Rüdiger Hoffmann: Der Faschist sagt immer, da ist der Faschist  (in Anlehnung an die Signatur des geschätzten MitAgenten Schnabelgroß)

Wir kamen
Wir sahen
Wir traten ihm in den Arsch
 
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Offline John

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Was soll ein "linientreuer Wissenschaftler" sein?

jemand, der seine arbeit verliert, wenn er die tatsachen gegen seinen arbeitgeber publiziert.

Quod non erat demonstrandum. Der Wissenschaftliche Dienst widerspricht zuweilen der Bundesregierung, wie zuletzt im Gutachten über die Anerkenung Guaidós


die schußwaffe ist das einzige mittel, mit dem man sich verteidigen kann. wenn nicht, gib den polizisten keine schußwaffen, die brauchen sie ja nicht.
Bullshit!
a) Polizisten müssen sich in gefährliche Situationen begeben. Der Bürger nicht.
b) In vielen Fällen in denen ihr euch meint mit einer Waffe verteidigen zu müssen, ist dieses nicht möglich. Ich bin in Südamerika Opfer eines bewaffneten Raubüberfalls gewordnen. Hätte ich da eine Waffe am Mann gehabt, hätte es exakt zwei Möglichkeiten des Ausgangs gegeben.
  • Ich hätte plötzlich 3 Waffen gegen mich gerichtet gehabt (1/3) davon meine eigenen
  • Ich wäre tot
Hätte jemand anderes eine Waffe gehabt, und benutzt, hätte es wahrscheinlich unbeteiligte Tote gegeben.

unverletzlich, unveräußerlich bedeutet ICH darf das und KEINE schranken. also kein abwägen zwischen rechten anderer.
Das stelle ich mir richtig schön vor. Keinerlei Abwägung von Rechtsgütern...
Und wenn zwei Rechtspositionen kollidieren, hat man ja immer noch seine Waffe.

ja, die richter sind linientreu. sie blamieren deutschland auf internationaler bühne, wenn sie eine bolschewistische rechtsprechung anwenden.
Jaaa... Sehr linientreu.
Darum gibt es auch eine, vom Bundestag herausgegebene, ellenlange, Liste von Rechtsvorschriften, die vom BVerfG gekippt wurden. Weil die Richter Linientreu sind ist die NPD immer noch nicht verboten.

die richter haben also 2 optionen

1. das recht auf sicherheit absprechen
2. das recht der allgemeinheit über das recht des individuums stellen
Das Abwägen von Rechtsgütern ist das, was eine Gesellschaft ausmacht. Anderenfalls bleibt bei Kollisionen von Rechtspositionen nur das Recht des Stärkeren. Und wenn man schon weiß, dass man nicht der stärkere ist, muss man halt Waffen tragen.

Edit:
die schematische prüfung der grundrechte endet beim punkt "schranken" mit positiven ergebnis  für mich
Da haben wir es doch. Es geht nicht um Recht, sonder ausschließlich darum, dass dein Wille zu erfüllen ist

2. Edit: Syntaxfehler
« Letzte Änderung: 7. März 2019, 22:06:09 von John »
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Offline A.R.Schkrampe

ne, auf sicherheit und folglich auf waffen, weil nur mit waffen abwehr leistbar ist.
die verringerung des abwehrvermögens wäre ein eingriff (einschränkung) in mein recht
Kurze Nebenfrage:
Sicherheit vor wem oder was?
 
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Müll Mann

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die schematische prüfung der grundrechte endet beim punkt "schranken" mit positiven ergebnis  für mich.
Aus Falschem folgt Beliebiges. Wenn Du das Prüfungsschema für ein Abwehrgrundrecht auf ein Leistungsrecht anwendest, dann kann da nur Quark rauskommen. Mich würde mal der Schutzbereich dieses angeblichen Grundrechts auf Waffe interessieren.
Wie sieht es mit der verfassungsimmanenten Schranke aus, da ja das Recht auf körperliche Unversehrtheit anderer Bürger tangiert ist?


 
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Offline Pantotheus

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ne, auf sicherheit und folglich auf waffen, weil nur mit waffen abwehr leistbar ist.
Es gibt dieses "Recht auf Sicherheit" nicht. Zudem ist fraglich, ob es durch Waffen zu gewähren wäre, wenn es dieses Recht gäbe.

die verringerung des abwehrvermögens wäre ein eingriff (einschränkung) in mein recht
Das wäre zweifellos ein Eingriff in ein Recht, wenn es dieses Recht gäbe.
Aber auch dann, wenn es dieses Recht gäbe und in dieses eingegriffen würde, wäre ein Eingriff durchaus erlaubt. Selbst in Grundrechte darf durchaus eingegriffen werden, denn Grundrechte gelten eben nicht schrankenlos. Durch die Wiederholung der gegenteiligen Behauptung wird diese eben nicht wahr.

Im Übrigen glaube ich nicht, dass deutsche Gerichte sich auf "internationaler Bühne" blamieren. Im Gegenteil gilt Deutschland immer noch in weiten Teilen der Welt als Rechtsstaat, werden deutsche Gesetze und Urteile zur Kenntnis genommen und von den Parlamenten mancher Staaten als Vorbilder herangezogen, um eigene Gesetze zu erlassen.

Wenn sich hier jemand blamiert, dann ist es höchstens jemand, der mit Vehemenz und Starrsinn die eigene abwegige und völlig wirre Auffassung davon, was Recht zu sein habe, verteidigt, ohne irgendeinem vernünftigen Argument zugänglich zu sein oder auch nur geringste Anzeichen von Lernfähigkeit zu zeigen.
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Müll Mann

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Mal so als Denkansatz:

Wenn es ein Recht auf Waffenbesitz jäbe und jeder eine Waffe hätte, würde Deine Sicherheit durch die Waffe steigen, sinken oder unverändert bleiben?

Deine Argumentation funktioniert nur für den Fall: Recht auf Waffe für mich und niemanden sonst. Merkste selber.
 
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Offline Pantotheus

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der bürger gerät zufällig in gefährliche situationen, das reicht.
Wenn ich zufällig in die Situation gerate, dass ein Lastwagen auf mich zurast, soll ich dann die Waffe ziehen und auf den Lastwagen schießen? Und überfährt mich der Lastwagen dann nicht?

meine sicherheit ist ein teil der allgemeinen sicherheit. sie kollidieren nicht.
Das ist erneut keine logische Folgerung, sondern ein Fehlschluss.
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Offline Sandmännchen

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Oje, ich hab die Nothilfe durch Schusswaffen lieber von Leuten, die damit umzugehen wissen und in guter Übung sind. Und das ist eher nicht "Jedermann".
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Offline John

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der wissenschaftliche dienst und das bverfg muss den anschein wahren und bei weniger wichtigen sachen auch mal was dagegen sagen.

Also alles eine Verschwörung, damit du keine Waffe haben kannst

der bürger gerät zufällig in gefährliche situationen, das reicht.
Und in diesen Situationen kannst du deine Waffe nicht nutzen, weil du nur reagierst.


meine sicherheit ist ein teil der allgemeinen sicherheit. sie kollidieren nicht.
Folgendes Beispiel:
Ich gehe Abends durch die Straßen und habe mein neues sündhaft teures iPhone bei mir. Mich rempelt zufällig eine Person, nennen wir sie mal Aisha Yildirim, an.  Den Umständen nach vermute ich, dass es sich um einen Versuch des Antanzens handelt. Dementsprechend bin ich in meiner Sicherheit bedroht. Also ziehe ich kurzerhand meine Waffe und wehre mich um den nächsten Versuch sicher zu unterbinden.

Da ich meine Sicherheit und somit die allgemeine Sicherheit verteidige ist das ja keine Kollision von Rechtspositionen

Edit:
meine sicherheit steigt, wenn jeder eine waffe hat. dann können mir sehr viele mitmenschen nothilfe leisten.

wundert ihr euch auch manchmal warum in den usa und der schweiz überhaupt noch jemand am leben ist?
Ich wundere mich eher, warum in den USA es überhaupt noch Gewaltkriminalität gibt, da ja jeder damit Rechnen muss, dass eine weitere Schusswaffe zugegen ist.

Und die Schweiz ist ein sehr schlechtes Beispiel, weil es da zwar viele Waffen gibt, diese aber nicht mitgeführt (werden dürfen)

Edit 2:
Schlechtschreibfehler
« Letzte Änderung: 7. März 2019, 22:27:49 von John »
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wundert ihr euch auch manchmal warum in den usa und der schweiz überhaupt noch jemand am leben ist?
Wunderst Du Dich nicht, warum in Großbritanien noch jemand lebt? So ohne Waffen müssten die doch alle weggemeuchelt sein. Da trägt nicht mal der normale Polizist eine Waffe.
 
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Offline A.R.Schkrampe

...
meine sicherheit steigt, wenn jeder eine waffe hat. dann können mir sehr viele mitmenschen nothilfe leisten.
...

Warum sollten die Mitmenschen das tun?

Und ist die Möglichkeit nicht höher, daß die Mitmenschen dir gegenüber eher negativ eingestellt sind?
« Letzte Änderung: 7. März 2019, 22:42:27 von A.R.Schkrampe »
 
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Offline Sandmännchen

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Böse Mitmenschen? Das ist bei den Linken nicht vorgesehen. Da gibt es höchstens linientreue Richter.
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