Was die USA und das "Recht auf Waffentragen" angeht, so ist die Auslegung des 2nd Amendment bis heute umstritten. Unstrittig ist, dass die Bestimmung dem Bund untersagt, das Recht der Staaten, eine Miliz zu haben und zu bewaffnen, durch unmittelbare oder mittelbare Eingriffe zu beschränken oder gar zu unterbinden. In der Praxis haben aber viele Staaten eigene Gesetze, die den Gebrauch von Waffen regeln und auch einschränken. Zudem erstreckt sich die Auslegung dieser Bestimmung nicht auf jegliche Waffe. So behauptet etwa niemand, dass es einem einzelnen Bürger den Besitz von Massenvernichtungswaffen wie Giftgas oder Atombomben gestatte.
Zudem gilt beim Einsatz einer Waffe das "back to the wall"-Prinzip: Zwar hat Recht dem Unrecht nicht zu weichen, aber ein Waffeneinsatz ist grundsätzlich nur dann frei von strafrechtlicher Verantwortung, wenn derjenige, der sich mit der Waffe verteidigte, buchstäblich oder dem Sinne nach "mit dem Rücken zur Wand" stand. Es ist also z. B. nicht straflos, sich in einen handfesten Streit auf offener Straße einzumischen und dann, wenn man den Kürzeren zu ziehen droht, die Waffe zu ziehen und zu schießen.
Auch das "clean hands"-Prinzip der Equity wird bisweilen herangezogen. So gab es in den USA einige Fälle, die einem Fall in Deutschland recht ähnlich waren. Bei diesem Fall ging es um jemanden, der von der Biker-Szene bedroht wurde, selbst aber auch keine völlig weiße Weste hatte. Als die Polizei eine Hausdurchsuchung abhalten wollte, sich aber nicht zu erkennen gab, sondern die Haustür aufzubrechen versuchte, gab er nach Vorwarnung einen Schuss durch die Tür ab in der Meinung, die Biker brächen ein. Der BGH hat ihn letztlich freigesprochen.
Das "clean hands"-Prinzip verwehrt es in den USA aber in ähnlichen Fällen demjenigen, der in eine Straftat verwickelt ist, sich gegen die Polizei zu wehren, selbst wenn diese sich nicht zu erkennen gegeben hat.
Kurz: Auch in den USA gibt es kein unbedingtes Recht, Waffen zu tragen, vor allem aber nicht, sie unbeschränkt einzusetzen.