Autor Thema: VG Gelsenkirchen Beschluß 17 L 158/19, 27.2. 2019, kein Waffenschein  (Gelesen 11340 mal)

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Re: VG Gelsenkirchen Beschluß 17 L 158/19, 27.2. 2019, kein Waffenschein
« Antwort #165 am: 9. April 2019, 07:27:39 »
Wieso befördern die Gegner?


Das ist natürlich eine ganz perfide Masche!
Und wenn sie die Richter dann eingelullt haben, schlagen sie zu!

 :rofl:


Mein Dank gilt @Pantotheus ! Du hast es geschafft, aus einem doch ziemlich schrägen "Schriftsatz" noch etwas rauszuholen in Deiner Erklärung, was ich so nicht wußte, über den Modus der Richterwahl zu den Bundesgerichten beispielsweise.
So hatte das Schreiben von Aisha dann doch noch einen Sinn. Irgendwie.
Merke: Es genügt natürlich nicht, dämlich zu sein. Es soll schon auch jeder davon wissen!

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Re: VG Gelsenkirchen Beschluß 17 L 158/19, 27.2. 2019, kein Waffenschein
« Antwort #166 am: 9. April 2019, 07:42:30 »
Finanzbeamters Erklärung ist bezüglich der Parteienlage nachvollziehbar. Aber damit ist noch nicht das Dienstverhältnis und die Beförderung klar. Vielleicht äußert sich Frau Y. noch zu meiner Erleuchtung.
Wer sich politisch nicht engagiert, hilft im Grunde jenen, die das Gegenteil von dem wollen, was man selber für wichtig und richtig hält. (Alain Berset)
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Offline Reichsschlafschaf

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Re: VG Gelsenkirchen Beschluß 17 L 158/19, 27.2. 2019, kein Waffenschein
« Antwort #167 am: 9. April 2019, 12:33:10 »
Grad gesehen:
Und Aisha hat doch recht!EinsElf!

Waffenbesitz ist tatsächlich ein Menschenrecht!

Es steht im Internet und eine Schweizer Professorin sagt das auch!

Aber im Ernst:  Es gibt in der Schweiz schon länger eine breite Debatte, weil die Waffenrichtlinie der EU irgendwann übernommen werden muß.

Da stehen durchaus sinnbefreite Dinge drin wie das Verbot von Magazinen von mehr als 10 Schuß Kapazität. Damit wäre die Antiquität Schweizer Infanteriegewehr 1889 praktisch verboten, was sicherheitstechnisch Unsinn ist.  Es gibt keine Munition dafür, die muß man sich selbst fertigen, und kein Bankräuber geht mit einem 1,30 m langen Prügel in eine Bank. Schon gar nicht mit einem Repetierer.
Deswegen stuft unser BKA sowas als „nicht deliktrelevant“ ein.
Mit der Magazinbeschränkung ist schon Clinton gescheitert, ein entsprechendes Gesetz hat überhaupt nichts gebracht. Der Effekt ist Null.
Eine Registrierung von einschüssigen Vorderladern wäre schon bürokratisch ein Unding.

Die Kritik ist nicht ganz unberechtigt.

Allerdings wird dann auch wieder übertrieben: Leute um Blocher sehen gleich die Unabhängigkeit der Schweiz gefährdet, Schützenvereine müssen natürlich gewappnet sein, den eindringenden Feind zu bekämpfen, das ist klar.

Dieses Denken resultiert natürlich auch aus dem Gedanken der Schweizerarmee als Milizarmee. (als bei uns der Adolf herrschte, war das auch durchaus sinnvoll, um der Schweiz wenigstens ein wenig Spielraum zu lassen.)

Frau Professor ist Philosophin und rekurriert auf John Locke.

Der spielt, wie ich schon mal in einem Posting schrieb, in den USA mit der Vorstellung vom bewaffneten Bürger durchaus eine Rolle, aber „bei uns“, also in Europa, halt nicht so.

So findet denn im Mai eine Volksabstimmung in der Schweiz um die Übernahme der Richtlinie statt.

Die Befürworter argumentieren, wenn die Übernahme scheitere, stehe Schengen auf dem Spiel und damit die wirtschaftliche Prosperität der Schweiz.
Was natürlich auch wieder Quatsch ist.

Übertreibung also auf beiden Seiten.

Zitat
Diese Schweizer Professorin sieht den Waffenbesitz als Menschenrecht
Philosophin Josette Baer Hill kämpft mit John Lockes Ethik gegen die Verschärfung des Waffenrechts.

2019-04-08 09:43 von Res Strehle

Die Zeitgeschichte ist immer wieder für eine Überraschung gut. Zum Beispiel diese: Im Komitee gegen die Verschärfung des Waffenrechts, über die wir am 19. Mai abstimmen, engagiert sich auch eine Zürcher Philosophieprofessorin. Anders als den Sportschützen und der SVP-Parteispitze geht es Josette Baer Hill dabei nicht in erster Linie um die Erschwernisse im Schiesssport oder das Missbehagen über die Schweizer Einbindung in den Schengen-Raum – sie argumentiert auf derselben intellektuellen Etage wie der britische Aufklärer John Locke aus dem 17. Jahrhundert.
Spoiler
Nicht dass Locke damals schon eine Ahnung gehabt hätte von der Wirkung halb automatischer Waffen. Locke ging es um die Verteidigung indivi­dueller Freiheitsrechte angesichts der entstehenden Nationalstaaten. Baer Hill sieht den individuellen Waffenbesitz als Teil dieser Menschenrechte.

Das wird man drei Wochen nach dem Massaker in den beiden Moscheen im neuseeländischen Christchurch nicht auf Anhieb verstehen. Aber man wird erst mal neugierig sein auf diese kreativ abweichende Meinung im Universitätsbetrieb, wo der britische Konservative Niall Ferguson einen immer stärkeren Druck des linksliberalen Mainstreams konstatiert.

Warnung vor Totalitarismus

Die Thurgauerin will nur schriftlich «interviewt» werden und dann das Gut zum Druck selber geben. Sie misstraue dem Tamedia-Verlag, dessen Medien es bisher nicht fertiggebracht hätten, einen Beitrag zu veröffentlichen, der das Prädikat «unvoreingenommen» auch nur halbwegs verdiene, sagt sie auf Anfrage. Es werde konsequent verschwiegen, dass die islamistischen Anschläge in Frankreich und Dänemark nicht mit halb automatischen Waffen, sondern mit vollautomatischen Waffen ausgeführt wurden, illegal importiert aus dem ehemaligen Ostblock.

Baer Hill forscht seit dem Fall der Mauer über die Wurzeln des Totalitarismus. Als Vaclav Havel 1990 in Rüschlikon mit dem Freiheitspreis geehrt wurde und Dürrenmatt seine legendäre Rede über die Schweiz als selbst verwaltetes Gefängnis hielt, stand die heute 52-Jährige am Beginn ihrer akademischen Karriere. Sie spezialisierte sich auf Osteuropa und den Totalitarismus mit Forschungsaufenthalten in Budapest, Minsk, Bratislava, St. Petersburg und den USA. Ihre Monografien sind den Helden im Kampf gegen den sowjetischen Totalitarismus gewidmet: Alexander Dubcek, der politischen Ikone im Prager Frühling, der nach dem Einmarsch der Sowjets vom Ministerpräsidenten zum Forstauf­seher degradiert wurde. Mit einem Seminar über Hannah Arendt warnt sie aktuell Zürcher Studierende vor dem Totalitarismus.

Schutz vor übergriffigem Staat

Aber nun die schärfere Kontrolle halb automatischer Waffen in der Schweiz gleich in diesem Zusammenhang sehen? Erwerb und Besitz dieser Waffen als Menschenrecht gegen einen übergriffigen Staat? Der Zürcher Philosoph Georg Kohler, der schon ein Vorwort für Baer Hill schrieb, hält dies für einen Trugschluss. Das uneingeschränkte Recht auf Waffenbesitz hält er einzig in einer Umwelt für gegeben, in der kein funktionierender Rechtsfrieden die Bürger schützt. Davon scheint die Schweiz doch ein gutes Stück entfernt zu sein.

Waffengesetz? Redaktor Philipp Loser sagt, worum es geht
[close]
https://www.bazonline.ch/schweiz/standard/diese-schweizer-professorin-sieht-den-waffenbesitz-als-menschenrecht/story/31035918
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Re: VG Gelsenkirchen Beschluß 17 L 158/19, 27.2. 2019, kein Waffenschein
« Antwort #168 am: 9. April 2019, 14:08:59 »
Wenn die Schweiz Mitglied wäre, könnte sie eine Änderung anregen. Aber sie will ja nicht.
soɥdʎsıs sǝp soɥʇʎɯ ɹǝp 'snɯɐɔ ʇɹǝqlɐ –
˙uǝllǝʇsɹoʌ uǝɥɔsuǝɯ uǝɥɔılʞɔülƃ uǝuıǝ slɐ soɥdʎsıs sun uǝssüɯ ɹıʍ ˙uǝllüɟnzsnɐ zɹǝɥuǝɥɔsuǝɯ uıǝ ƃɐɯɹǝʌ lǝɟdıƃ uǝƃǝƃ ɟdɯɐʞ ɹǝp

P.S.: Cantor became famous by proving it can't be done.
 

Offline Pantotheus

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Re: VG Gelsenkirchen Beschluß 17 L 158/19, 27.2. 2019, kein Waffenschein
« Antwort #169 am: 9. April 2019, 19:33:30 »
Laut Umfragen steuert das revidierte Schweizer Waffengesetz auf eine Annahme in der Volksabstimmung hin. :shhh:
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Offline Reichsschlafschaf

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Re: VG Gelsenkirchen Beschluß 17 L 158/19, 27.2. 2019, kein Waffenschein
« Antwort #170 am: 9. April 2019, 19:37:52 »
Das war meine Vermutung von Anfang an.

Warum sollte die Schweiz eine Abkoppelung von einem Markt mit 500 Mio Teilnehmern wollen?

Was will man mit Waffen, wenn man kein Geld verdient?
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Offline Gregor Homolla

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Re: VG Gelsenkirchen Beschluß 17 L 158/19, 27.2. 2019, kein Waffenschein
« Antwort #171 am: 9. April 2019, 19:45:50 »
Warum sollte die Schweiz irgendentwas nicht machen?
Ist sie doch Vorbild für so viele Kunden.
Kundenorientiert eben.
Ausdrücklich nehme ich die mir befreundeten Schweizer aus.
Nie geraten die Deutschen so außer sich, wie wenn sie zu sich kommen wollen. (Tucholsky)
Manchmal ist etwas leiser schon viel lauterer als laut.(G.H.)
 

Offline Pantotheus

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Re: VG Gelsenkirchen Beschluß 17 L 158/19, 27.2. 2019, kein Waffenschein
« Antwort #172 am: 9. April 2019, 21:14:22 »
Finanzbeamters Erklärung ist bezüglich der Parteienlage nachvollziehbar. Aber damit ist noch nicht das Dienstverhältnis und die Beförderung klar. Vielleicht äußert sich Frau Y. noch zu meiner Erleuchtung.
Ich vermute, dass ich das auch erklären kann: Gerichte sind Einrichtungen des Staates. Laut Frau Y. sind die Richter zudem Angestellte der Regierung, die sie ernennt, befördert, belohnt, absetzt, diszipliniert usw.
Die Waffenerlaubnisbehörden sind laut Y. Teil der Exekutive und damit gleichsam "Regierung". Da sie gegen eine Waffenerlaubnisbehörde geklagt hat, ist diese der Gegner und laut ihrer eigenen kruden Vorstellung gleich der Regierung, deren Handlanger ja die Gerichte sind. Der Rest ergibt sich aus diesem Zirkelschluss wohl von selbst.
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Re: VG Gelsenkirchen Beschluß 17 L 158/19, 27.2. 2019, kein Waffenschein
« Antwort #173 am: 10. April 2019, 05:27:02 »
Gerichte sind doch nur Tochterfirmen der BRiD GmbH. Also hat Frau Y, recht!  ;D
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Re: VG Gelsenkirchen Beschluß 17 L 158/19, 27.2. 2019, kein Waffenschein
« Antwort #174 am: 11. April 2019, 22:38:52 »

BLUBB!


Du bist nur zu blöd zu und/oder willst nicht begreifen, wie ein Rechtsstaat funktioniert!
Dein Glück ist aber, dass der Rechtsstaat auch für Deppen da ist, die ihn ablehnen, denn sonst wärst Du längst in einem Lager oder einer geschlossenen Anstalt und könntest da den Mond anheulen!

 ;D
Zyniker, der - Schuft, dessen mangelhafte Wahrnehmung Dinge sieht, wie sie sind, statt wie sie sein sollten.
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Re: VG Gelsenkirchen Beschluß 17 L 158/19, 27.2. 2019, kein Waffenschein
« Antwort #175 am: 12. April 2019, 00:00:35 »
Du hast immer noch den Danke-Button nicht angeklickt.

Zitat
Wer bringt einem Reichsdeppen die Großbuchstaben bei? Sklave!

Btw: dein Sklave ist ein Versager.
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Re: VG Gelsenkirchen Beschluß 17 L 158/19, 27.2. 2019, kein Waffenschein
« Antwort #176 am: 12. April 2019, 00:50:30 »

BLUBB!


Mein lieber guter Evil Dude, in deiner Zusammenfassung der Ergüsse von aisha fehlt eindeutig

Mimimi!  ;)
An Rüdiger Hoffmann: Der Faschist sagt immer, da ist der Faschist  (in Anlehnung an die Signatur des geschätzten MitAgenten Schnabelgroß)

Wir kamen
Wir sahen
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Re: VG Gelsenkirchen Beschluß 17 L 158/19, 27.2. 2019, kein Waffenschein
« Antwort #177 am: 12. April 2019, 01:21:35 »
Die gute a.yy., falls er/sie tatsächlich so heißt, bestätigt meinen seit längerem gehegten Eindruck, dass Reichsbürgerei typischerweise mit einer paranoiden Wahnwelt einhergeht, der grundsätzlich Krankheitswert zukommen dürfte. Besonders störend ist dabei, dass dem offensichtlichen Fehlen von Minimalkenntnissen eine besserwisserische Attitüde korrespondiert, die solange kultiviert wird, bis der Hardcore-Reichsdepp am Ende im Knast landet. Auch hier ist absehbar, dass die wahnhafte Überheblichkeit und Beratungsresistenz in einer persönlichen Katastrophe enden wird. Mein Mitleid ist da aber mittlerweile überschaubar. 
 
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Re: VG Gelsenkirchen Beschluß 17 L 158/19, 27.2. 2019, kein Waffenschein
« Antwort #178 am: 12. April 2019, 05:10:30 »
@aisha_yildirim
Ich vermute das ist dein Lieblingslied:
Ein Geisterfahrer? Quatsch! Hunderte!
- Alle Reichsbürger. Immer -

Es muas a Blede gem, oba es wern oiwei mehra
- Gustl Bayrhammer -
 
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Offline Anmaron

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Re: VG Gelsenkirchen Beschluß 17 L 158/19, 27.2. 2019, kein Waffenschein
« Antwort #179 am: 12. April 2019, 06:19:26 »
Wir brauchen neue Orden. Ich schlage hier vor: Sürmelantin 2. Klasse. Für die 1. reicht es glücklicherweise noch nicht.

Das mit der finanziellen Unabhängigkeit der Richter hast du falsch verstanden, aber da ich es auch nicht einfacher erklären kann, als es der Staat tut, nur so viel: Die Richter sollen so viel Geld bekommen, dass sie nicht auf dumme Gedanken kommen. Den Rest meiner Gedanken ♥♥♥ ich jetzt auf meiner Morgensitzung ins Klo, denn sie sind frei. Und dann erst recht.
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