Autor Thema: Neues aus dem Königreich 11/2018 - die Extraausgabe mit Systemwechsel  (Gelesen 77295 mal)

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Offline Sandmännchen

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Re: Neues aus dem Königreich 11/2018 - die Extraausgabe mit Systemwechsel
« Antwort #555 am: 15. November 2018, 10:57:42 »
Vielleicht einen Basketballkorb als Geschenk für die anderen Gefangenen?
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Re: Neues aus dem Königreich 11/2018 - die Extraausgabe mit Systemwechsel
« Antwort #556 am: 15. November 2018, 11:47:58 »
Gibt es in Wittenberg eigentlich noch Fahrschulen? Ich meine, irgendwann ist der Zopf wieder draußen. Nachdem das mit dem selber drucken gefitzt hat, muss er doch nun zähneknischend Fahrstunden nehem, um seinen Lappen zurück zu bekommen.

Es gibt diverse Fahrschulen, die haben auch gut zu tun.
Aber in Anbetracht klammer Kassen des Pudelreiches wäre die Gründung einer eigenen Fahrschule ein lukratives Geschäft. Fahrstunde verbunden mit Schwurbelwurbel, Channeling der notwendigen Voraussetzungen (gegen Energieausgleich) und bei erfolgreichem (Ver-)Bestehen gibt es den ersehnten 1 Tages Führerschein, vorzugsweise in Kunstgegenständen statt E Geld.
Ein lukratives Geschäftsmodell, da ein Jahr 365 Tage hat. Im Schaltjahr wird es logischerweise höherere Einnahmen geben, aber das ist leider nur alle 4 Jahre, könnte per fitzelschem Dekret auch geändert werden.
Wäre zumindest ein Projekt was ordentlich fitzen könnte.

Wenn das die Lösung für mein Problem ist, hätt ich gern mein Problem zurück.
 
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Offline Sandmännchen

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Re: Neues aus dem Königreich 11/2018 - die Extraausgabe mit Systemwechsel
« Antwort #557 am: 15. November 2018, 12:06:31 »
Ich schätze ja, dass Fitzek zur MPU muss, solange die Urteile wege Fahrens ohne Fahrerlaubnis verwertbar sind. Und dass er diese nicht besteht. Und dann wird er es halt in Polen probieren.

Wenn man nach Entzug eine neue Fahrerlaubnis beantragt, muss man übrigens nicht notwendigerweise eine neue Fahrprüfung ablegen, nur wenn man so lange keine Fahrpraxis mehr hatte, dass Zweifel bestehen. Und eine komplette neue Ausbildung wird meines Wissens auch dann nicht verlangt.
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Re: Neues aus dem Königreich 11/2018 - die Extraausgabe mit Systemwechsel
« Antwort #558 am: 15. November 2018, 12:29:17 »
Ich dachte das mit dem EU Ausland klappt nicht mehr.

Ich vermute mal er wird sich einfach einen neuen basteln.
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Offline Tuska

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Re: Neues aus dem Königreich 11/2018 - die Extraausgabe mit Systemwechsel
« Antwort #559 am: 15. November 2018, 12:31:31 »
Fitzek ist vorbestraft wegen gefährlicher KV, mehrfach wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis und ist einer der bekanntesten Reichsdeppen in der gesamten Bundes-GmbH. Dazu kommen noch mehrere teils erhebliche Geschwindigkeitsübertretungen. Die Führerscheinstelle wird schneller eine MPU verlangen, als der Zopf "Eijenes Ermässen" schwurbeln kann. Zumindest hoffe ich das.

Fun Fact: Die Sperre für die Erteilung einer Fahrerlaubnis (hier: 3 Jahre) beginnt mit der Rechtskraft des Urteils (§ 69a Abs. 5 StGB). El Zopfo Karato wird daher auch nach seiner Haftentlassung vorerst Bus fahren müssen.
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Re: Neues aus dem Königreich 11/2018 - die Extraausgabe mit Systemwechsel
« Antwort #560 am: 15. November 2018, 13:03:43 »
El Zopfo Karato wird daher auch nach seiner Haftentlassung vorerst Bus fahren müssen.

Ich wäre so großzügig, ihn auch mit seinem Wasserauto fahren zu lassen.
 
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Re: Neues aus dem Königreich 11/2018 - die Extraausgabe mit Systemwechsel
« Antwort #561 am: 15. November 2018, 13:08:39 »
...sind wir ehrlich, das KRD wird uns vermutlich nicht mehr sehr lange Unterhaltung bieten! nach 2,5 Jahre ohne König wird davon kaum noch etwas übrig sein und spätestens nachdem das Gelände welches sie bisher besetzten geräumt ist wird sich das RestKRD in alle Winde zerstreuen.

Irgendwann danach werden die ersten Hardcore-KRDler die auch die letzte Zeit ohne Peter I. überstanden haben sich anderen Gurus zuwenden. Die Staatsflotte wird sich mit etwas Glück einen neuen Typen angeln (so schlecht sieht sie ja nicht aus) und dann mit dem Geld des KRD in den Süden verschwinden.
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Re: Neues aus dem Königreich 11/2018 - die Extraausgabe mit Systemwechsel
« Antwort #562 am: 15. November 2018, 16:34:11 »
Neinnein, sie werden dezentral werden und noch krasser! Haben Sie fest versprochen!!

Also werden sie noch krasser nichts tun.
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Re: Neues aus dem Königreich 11/2018 - die Extraausgabe mit Systemwechsel
« Antwort #563 am: 15. November 2018, 17:48:15 »
(so schlecht sieht sie ja nicht aus)
Da widerspreche ich: Mir gefällt vor allem ihr Gesichtsausdruck nicht. Und letztlich bleibt da diese Angst, dass Dummheit am Ende doch ansteckend sein könnte.


Was die Zukunft des KRD angeht, so wird wohl die anstehende Räumung des Rumpf-Reichsgebietes darüber wesentlich mitentscheiden. Findet diese bald einmal statt, werden die verbliebenen KRDler zerstreut oder gar obdachlos, dann werden sich vermutlich die meisten noch verbliebenen Unterstützer und Sympathisanten abwenden. "Staat" ist dann nicht mehr zu machen.
Es ist aber denkbar, dass einige Figuren wie Martinchen und Benjaminchen irgendwie weiter machen werden, dass das KRD als HP noch einige Zeit virtuell bestehen bleibt.
Je mehr Zeit dem Rumpf-KRD bleibt, sich irgendwie noch zu organisieren und zu orientieren, desto eher wird es nach Peterleangs Entlassung weitergehen. Erfolgt die Räumung bald, wird es wohl schwerer werden.

Aber wir werden sehen. Et kommt, wie et kommt.
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Re: Neues aus dem Königreich 11/2018 - die Extraausgabe mit Systemwechsel
« Antwort #564 am: 15. November 2018, 18:09:11 »
Zitat
Was die Zukunft des KRD angeht, so wird wohl die anstehende Räumung des Rumpf-Reichsgebietes darüber wesentlich mitentscheiden.

Sind die dann ein Volk ohne Räume?
 
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Re: Neues aus dem Königreich 11/2018 - die Extraausgabe mit Systemwechsel
« Antwort #565 am: 15. November 2018, 18:12:18 »
Ich denke sie werden sich als Vertriebene sehen, denn immerhin hat die böse BRD GmbH ihr Staatsgebiet gewaltsam übernommen und weiterverkauft!
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Re: Neues aus dem Königreich 11/2018 - die Extraausgabe mit Systemwechsel
« Antwort #566 am: 15. November 2018, 21:48:49 »
... sind wir ehrlich, das KRD wird uns vermutlich nicht mehr sehr lange Unterhaltung bieten! nach 2,5 Jahre ohne König wird davon kaum noch etwas übrig sein ...

Schaun wir mal. Knapp zwei Jahre U-Haft haben dem Pudelreich schon nicht geschadet, soweit man das von außen beurteilen kann.
 

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Re: Neues aus dem Königreich 11/2018 - die Extraausgabe mit Systemwechsel
« Antwort #567 am: 15. November 2018, 21:51:44 »
Da können sie sich ja mal den Vertriebenenverbänden anschließen, wobei ich mir nicht sicher bin, ob sie dort so ganz willkommen sind.

Übrigens wird in zwei und ein Viertel Stunden Halbzeit des laufenden Berichtsmonats sein. Das rechtfertigt ein kurzes Zwischen-Fazit:
Wider Erwarten ist der November bisher doch ziemlich "voll" geworden. Die Einknastung des Möchtegern-Königs hat nicht nur hier für regen Traffic gesorgt, der inzwischen 38 Seiten füllt, sondern auch einige "schöne" Texte auf der KRD-HP gesorgt.
Übermorgen wird ja Tag der offenen Tür sein, da kommt vielleicht etwas nach.
Womöglich darf Peterleang die nächsten Tage auch mal Besuch empfangen oder ein Ferngespräch führen, worauf das KRD vielleicht mit etwas Verzögerung noch etwas veröffentlicht. Das kann recht spaßig werden.
Jedenfalls zeichnet sich ab, dass das KRD nochmal einen gewissen Unterhaltungswert entwickeln dürfte, bevor es vermutlich ganz zerfallen wird.
Im Augenblick scheinen sich die verbliebenen Rumpf-KRDler von den ungewohnten Anstrengungen zu erholen, auch von dem für sie völlig unerwarteten, unvorhersehbaren ( ;D ) Schlag der Verhaftung ihres Obersten Souveräns sowie ein wenig, sagen wir: orientierungslos zu sein.
Zudem droht nach wie vor eine Räumung des Rest-"Staatsgebiets".
Da ist so zu sagen Matthäi Petri am Letzten.
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Re: Neues aus dem Königreich 11/2018 - die Extraausgabe mit Systemwechsel
« Antwort #568 am: 15. November 2018, 22:18:10 »
Hatten wir das hier schon? Ein Dozent der Akademie hat sich wohl nun vor Gericht wiedergefunden. Aber nein, er ist kein Reichsbürger, nie und nimmer nicht.

http://www.lvz.de/Region/Doebeln/Mahnbescheid-gegen-die-Gerichtsvollzieherin

Spoiler
Mahnbescheid gegen die Gerichtsvollzieherin

Böse Überraschung für die Gerichtsvollzieherin: Laut gerichtlichem Mahnbescheid sollte sie völlig grundlos insgesamt rund 10 000 Euro an einen Döbelner zahlen. Nun stand der Mann wegen Computerbetruges vor Gericht.

Döbeln

Zehn Jahre juristische Ausbildung reichen nicht, um das zu verstehen: 35 Seiten voller kruder Rechtsaufassungen, genannt Haftungssicherungsvertrag, kurz HSV. „Ich dachte bisher immer, das ist ein Fußballverein“, sagte Richterin Christa Weik im Verfahren gegen einen Mittfünziger, der die Schreiben an die Gerichtsvollzieherin schickte. Auch eine Zahlungsklausel enthielten die HSV. Sollte die Gerichtsvollzieherin eine Frist von 21 Tagen fruchtlos verstreichen lassen, würde Schadenersatz von 5 000 bis 9 000 Euro fällig werden. Später erwirkte der Mann zwei gerichtliche Mahnbescheide gegen die Gerichtsvollzieherin, einen über rund 5300 Euro, den anderen über etwa 5200 Euro. Das geht mittlerweile relativ einfach am Computer per automatisiertem Mahnverfahren.

Den richtigen Paragrafen nicht dabei

„Hintergrund ist, dass mich Frau H. beauftragt hatte, ihre Post treuhänderisch auf Legitimität zu prüfen“, sagte der Angeklagte, den manche der Reichsbürgerszene zurechnen würden, der aber so nicht bezeichnet werden will. „Woher weiß ich denn, dass die Frau wirklich Gerichtsvollzieherin ist? Solche Schreiben kann doch jeder mit Photoshop am Computer herstellen“, sagte er. So ein HSV sei außerdem im Handelsrecht ganz üblich. „Auf welchen Paragrafen des Handelsgesetzbuches beziehen sich denn?“, wollte Richterin Weik wissen. Da musste der Mittfünfziger passen. „Den habe ich jetzt gerade nicht dabei.“

Erst komische Post, dann Mahnbrief

Die HSV waren als versuchte Nötigung angeklagt, die Mahnbescheide als versuchter Computerbetrug. Mit der Gerichtsvollzieherin hatte die Frau, es ist wohl die Lebensgefährtin des Angeklagten, zu tun, weil sie die Rundfunkgebühren schuldig geblieben war und sie die Gerichtsvollzieherin zur Vermögensauskunft geladen hatte. „Ich habe das schon ernst genommen“, sagte die Beamtin als Zeugin aus. „Aus Erfahrung weiß ich, dass solchen Schreiben Telefonanrufe folgen und die Leute dann auch persönlich erscheinen.“ Was unangenehm werden kann. Das unterblieb in diesem Fall. Dafür kam der Mahnbrief.
„Ich wollte rechtliche Verständlichkeit herstellen und auf Missstände hinweisen, die sich in Jahrzehnten angesammelt haben“, sagte der Angeklagte in seinem letzten Wort. Keinesfalls habe er sich bereichern wollen. Zudem seien die Forderungen der GEZ beglichen worden. Der gebürtige Schwabe ist ein studierter Mann mit einem Doktortitel in Mathematik. Irgendwann muss er zu den Menschen mit merkwürdigen Rechtsauffassungen gefunden haben. Die entsprechende Internetseite führt ihn als Dozenten der Königlichen Akademie für Weisheit und Selbstentfaltung des „Königreichs Deutschland“, das der bekannteste aller Reichsbürger, Peter Fitzek, mal ausgerufen hatte.

Krude, krude, krude

Richterin Weik verurteilte den königlichen Dozenten wegen zweifachen Computerbetruges zu einer Gesamtgeldstrafe von 80 Tagessätzen zu 15 Euro. Die Anklagen wegen versuchter Nötigung ließ sie fallen, weil die Sanktionen dafür die Gesamtstrafe nicht wesentlich erhöht hätten. „Meine juristische Ausbildung dauerte zehn Jahre. Das reicht nicht, um zu verstehen, was sie in ihrem Pamphlet wollen. Das ist krude, krude, krude“, sagte Richterin Weik. Sie zitierte dann zum Beweis aus dem Pamphlet. Das einzig verständliche in diesem Schriftstück ist, dass der Mittfünziger die Gerichtsvollzieherin darin völlig unangemessen mit Vornamen anredet und duzt.

Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
[close]

Der von mir fett hervorgehobene Textteil ist auf der Seite der lvz mit einem Link hinterlegt zu einem Bericht bzgl. eines Verfahrens gegen die gleiche Person, dabei ging es um ein gleiches Vorgehen gegen einen männlichen Kollegen der Gerichtsvollzieherin.
http://www.lvz.de/Region/Doebeln/Doebeln-Koeniglicher-Dozent-kriegt-Strafbefehl

Spoiler
Döbeln: Richterin verurteilt Reichsbürger zu Geldstrafe

Eine bizarre Show zog neulich ein Reichsbürger im Amtsgericht Döbeln ab. Weil er versuchte, den Gerichtsvollzieher zu nötigen, soll der Mann nun eine Geldstrafe zahlen.

Döbeln

Nicht mit ihnen diskutieren und mit einem gepflegten Dreizeiler abfahren lassen – so lauten sinngemäß die Ratschläge an Verwaltungsmitarbeiter, wenn sie mit sogenannten Reichsbürgern zu tun haben. Jenen Menschen also, die mit extremen Querulantentum auffallen, meist die Existenz der Bundesrepublik und ihrer Gesetze leugnen und dies mit kruden Rechtsauffassungen zu belegen versuchen. Um sich gegen Amtshandlungen zu wehren, überziehen Angehörige dieser Szene Behördenmitarbeiter auch mal mit Schadenersatz-Forderungen.
Falsche Forderungen

Einen von dieser Sorte hatte neulich Richterin Christa Weik zu Besuch. Ihm lag zur Last, versucht zu haben, den Gerichtsvollzieher zu nötigen. Dem Mann soll es sogar gelungen sein, einen gerichtlichen Mahnbescheid gegen den Gerichtsvollzieher über eine fünfstellige Summe zu erwirken. Aber was sollte die Richterin mit einem machen, der sich weigerte, sich auf die Anklagebank zu setzen, so wie das üblich ist? Zunächst forderte der Angeklagte Richterin Weik und Staatsanwalt Detlef Zehrfeld auf, ein Bekenntnis zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung und zum Grundgesetz in der genehmigten Fassung von 1949 zu unterschreiben. Was die Juristen natürlich nicht taten. Sie haben ja schon ihren Amtseid auf die Verfassung geleistet. Im Übrigen hat sich die Verfassung im Laufe der Jahre geändert. Einzelne Artikel sind zum Beispiel weggefallen, natürlich ohne die Gültigkeit der verbliebenen Artikel aufzuheben, wie das manche Reichsbürger fälschlicherweise unterstellen.

Einspruch möglich

Nicht auf Disskussionen einlassen und die Angelegenheit mit einem Dreizeiler bescheiden. Nach dieser Methode verfuhr Richterin Weik auch mit dem Reichsbürger, der den Gerichtsvollzieher genötigt haben soll. Sie sah den Mann als nicht anwesend an und ging ins Strafbefehlsverfahren über. Das erlaubt Paragraf 408a der Strafprozessordnung in solchen Fällen. Staatsanwalt Zehrfeld beantragte wegen der zweifacher tatmehrheitlicher versuchten Nötigung jeweils in Tateinheit mit versuchtem Betrug eine Gesamtgeldstrafe von 150 Tagessätzen zu 40 Euro. Dem entsprach die Richterin. Der 57-Jährige hat nun eine Woche Zeit, gegen den Strafbefehl Einspruch einzulegen. Tut er dies, verhandelt das Gericht erneut. Nur sollte er dann so mitspielen, wie es bei Gericht üblich ist, wenn er was erreichen will. Der gebürtige Schwabe ist ein studierter Mann mit einem Doktortitel in Mathematik. Irgendwann muss er in die esoterisch-verschwörungstheoretische Ecke abgeglitten sein. Die entsprechende Internetseite führt ihn als Dozenten der Königlichen Akademie für Weisheit und Selbstentfaltung des von Peter Fitzek ausgerufenen „Königreich Deutschland“.

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Ich habe mir bereits eine feste Meinung gebildet! Verwirren Sie mich bitte nicht mit Fakten!
 
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Offline Leela Sunkiller

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« Antwort #569 am: 15. November 2018, 22:23:29 »
... sind wir ehrlich, das KRD wird uns vermutlich nicht mehr sehr lange Unterhaltung bieten! nach 2,5 Jahre ohne König wird davon kaum noch etwas übrig sein ...

Schaun wir mal. Knapp zwei Jahre U-Haft haben dem Pudelreich schon nicht geschadet, soweit man das von außen beurteilen kann.

Nun, die 2,5 Jahre kommen jetzt, nach kurzer Zeit in Freiheit, folgend auf die 2 Jahre "Abwesenheit" in U-Haft, macht also sozusagen und im Prinzip 4,5 Jahre ohne Neutr0ttelaquise. Das könnte schon das Ende des aktuellen Konstruktes sein. Ziemlich sicher ist, dass Fitzek nach der Haft etwas anderes versucht, bleibt abzuwarten ob er mit dem alten Schmuhfix nochmal einen auf König versucht.
"Das ist alles legal, sonst säße ich schon längst im Knast!" Peter Fitzek, rechtskräftig verurteilt und eingeknastet.
 
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