Autor Thema: Neues aus dem Königreich 11/2018 - die Extraausgabe mit Systemwechsel  (Gelesen 77298 mal)

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Re: Neues aus dem Königreich 11/2018 - die Extraausgabe mit Systemwechsel
« Antwort #525 am: 13. November 2018, 22:48:21 »
Was erwartet ihr? Die Interpunktionen sind doch sozusagen die Verkehrszeichen der Schrift. Da gilt für Königreichler natürlich: Freies Schreiben nach eigenem Ermessen.
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Offline Reichskasper Adulf Titler

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Re: Neues aus dem Königreich 11/2018 - die Extraausgabe mit Systemwechsel
« Antwort #526 am: 13. November 2018, 22:54:40 »
wenn die Interpunktionen die Verkehrszeichen der Schrift sind, sind diese Typen Geisterfahrer
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Offline Spielkind

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Re: Neues aus dem Königreich 11/2018 - die Extraausgabe mit Systemwechsel
« Antwort #527 am: 13. November 2018, 22:56:09 »
Ich bin auch kein Muttersprachler, ich weiß, meine Kommasetzung zieht wahrscheinlich jedem Germanisten die Schuhe aus, aber ich lasse wenigstens jemanden gegenlesen, wenn es um wichtige Dinge geht! Ehrlich, wir sind nicht alle so! (Das Spielkind geht jetzt in den Keller, säubert Reptokäfige und schämt sich für solche Vögel in Grund und Boden fremd!)
 
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Offline Pantotheus

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Re: Neues aus dem Königreich 11/2018 - die Extraausgabe mit Systemwechsel
« Antwort #528 am: 13. November 2018, 23:05:47 »
@Spielkind Dafür erhältst Du ein Trost-Kärmchen von mir. Und nein, Deinen Beiträgen ist nicht anzumerken, dass Du nicht Muttersprachler bist.
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Re: Neues aus dem Königreich 11/2018 - die Extraausgabe mit Systemwechsel
« Antwort #529 am: 13. November 2018, 23:10:08 »
Off-Topic:
Das ist so lieb von dir, bin vor 20 Jahren nach Wien und vor 10 Jahren ins Ruhrgebiet gekommen und mühe mich redlich!
 

Offline Leela Sunkiller

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Re: Neues aus dem Königreich 11/2018 - die Extraausgabe mit Systemwechsel
« Antwort #530 am: 14. November 2018, 01:07:53 »
In der Schrift herrscht bei mir auch meist-> Fahrt nach freiem Ermessen, das hat allerdings zum Glück nie körperliche Schäden verursacht  [emoji23]
"Das ist alles legal, sonst säße ich schon längst im Knast!" Peter Fitzek, rechtskräftig verurteilt und eingeknastet.
 
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Re: Neues aus dem Königreich 11/2018 - die Extraausgabe mit Systemwechsel
« Antwort #531 am: 14. November 2018, 03:22:50 »
Und in der Schule hast du dir dein eigenes Zeugnis gedruckt?
Peter Fitzek: „... dann kommen Dinge aus mir raus, die ich vorher gar nicht wusste!"
 
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Offline Leela Sunkiller

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Re: Neues aus dem Königreich 11/2018 - die Extraausgabe mit Systemwechsel
« Antwort #532 am: 14. November 2018, 08:35:11 »
Haha, in der Schule nicht, aber später [emoji23]
"Das ist alles legal, sonst säße ich schon längst im Knast!" Peter Fitzek, rechtskräftig verurteilt und eingeknastet.
 
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Müll Mann

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Re: Neues aus dem Königreich 11/2018 - die Extraausgabe mit Systemwechsel
« Antwort #533 am: 14. November 2018, 09:08:03 »
Gibt es in Wittenberg eigentlich noch Fahrschulen? Ich meine, irgendwann ist der Zopf wieder draußen. Nachdem das mit dem selber drucken gefitzt hat, muss er doch nun zähneknischend Fahrstunden nehem, um seinen Lappen zurück zu bekommen. Wäre das eine Möglichkeit für Volksnikki? Fahrleerer?

Die Girlis, Hausfrauen und eh krass Digger Typen mit dem Goldkettchen würden ja schon an meinen Nerven nagen. Aber, von der Geruchsbelästigung gar nicht zu reden, einen Zopf als Fahrschüler?  :scratch:

Fahrlehrer: Guten Tag, Herr äh Fitzek.
Zopf: Ihr dürft Uns Peter nennen.
Fahrlehrer blick sich um: Äh ja.
Fahrleher sammelt sich wieder: Also, das ist ja heute ihre erste Fahrstunde äh Peter, da wollen wir mal ganz vorsichtig anfangen. Sie lenken erst einmal nur, schalten und Gasgeben mache ich.
Zopf: Wir haben eine Verfassung in einer Nacht geschrieben, da werden wir doch mit so einem automobil klar kommen.
Peter setzt sich auf den Rücksitz.
Fahrlehrer: Herr äh Peter, hier vorne links ist der Fahrersitz.
Zopf: Ich fahre durch die Kraft meiner Gedanken

An dieser Stelle muss ich das Channeling der imperialen Fahrstunde leider unterbrechen, bevor mein Sekretariat die Herren mit den weißen Hemden holt, weil ich hier gackernd vorm Rechner hocke.

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Re: Neues aus dem Königreich 11/2018 - die Extraausgabe mit Systemwechsel
« Antwort #534 am: 14. November 2018, 09:35:48 »
Gibt es in Wittenberg eigentlich noch Fahrschulen? Ich meine, irgendwann ist der Zopf wieder draußen. Nachdem das mit dem selber drucken gefitzt hat, muss er doch nun zähneknischend Fahrstunden nehem, um seinen Lappen zurück zu bekommen.

Ich finde das Urteil hier nicht mehr, aber gab es nicht auch eine dreijährige Sperre beim Neuerwerb und die Auflage einer MPU?

Wäre das eine Möglichkeit für Volksnikki? Fahrleerer?

Eher nicht:

Zitat von: Wikipedia
[...]Allgemeine Voraussetzungen:
- geistig, körperlich und persönlich geeignet (ärztliches Zeugnis, polizeiliches Führungszeugnis)
[...]

Noch hat er zwar vermutlich keinen Eintrag im Führungszeugnis, aber das dürfte nur eine Frage der Zeit sein.

An dieser Stelle muss ich das Channeling der imperialen Fahrstunde leider unterbrechen, bevor mein Sekretariat die Herren mit den weißen Hemden holt, weil ich hier gackernd vorm Rechner hocke.

Irgendwas ist ja immer :D
Sebastian Leber über Rüdi: Hoffmanns Beweisführung ist, freundlich ausgedrückt, unorthodox. Es geht in seinen Filmen drunter und drüber wie bei einem Diavortrag, bei dem der Vortragende kurz vor Beginn ausgerutscht ist und alle Dias wild durcheinander auf den Boden flogen.
 
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Re: Neues aus dem Königreich 11/2018 - die Extraausgabe mit Systemwechsel
« Antwort #535 am: 14. November 2018, 12:53:48 »
Auffällig ist schon, dass nicht mehr Mimimi vom KRD kommt. Auch die energischen Gegenmaßnahmen gegen Peterleangs Einknastung sind bisher nicht bemerkbar geworden. Oder doch wenigstens ein schönes Video, in dem Martinchen und Benjaminchen erklären, warum alles rund um Peterleangs Strafhaft nicht so ist, wie es scheint.

Aber am kommenden Samstag finden ja wieder Veranstaltungen im Rumpf-Reich statt, da wird man dann weitersehen.

Das wundert mich nicht im geringsten! Was meinst Du wieviele KRD-"Arbeitswochenmonatejahre" dafür "draufgegangen" sind, sich zu überlegen, wie man sich die Verhaftung von König Fuselbart für die "Erste Stellungnahme" schönreden kann! Wahrscheinlich ist er bereits wieder raus, bis sie endlich wieder "arbeiten" "dürfen"!  ;D
Zyniker, der - Schuft, dessen mangelhafte Wahrnehmung Dinge sieht, wie sie sind, statt wie sie sein sollten.
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Müll Mann

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Re: Neues aus dem Königreich 11/2018 - die Extraausgabe mit Systemwechsel
« Antwort #536 am: 14. November 2018, 14:53:13 »
Ich finde das Urteil hier nicht mehr, aber gab es nicht auch eine dreijährige Sperre beim Neuerwerb und die Auflage einer MPU?

Die Sperrfrist beginnt mit der Rechtskraft des Urteils der letzten Tatsacheninstanz. Eine MPU wird nicht im Urteil festgelegt sondern das entscheidet die Verwaltungsbehörde, die über die Neuerteilung seiner Fahrerlaubnis zu befinden hat. Wen ner auch nur einen Funken Verstand unter dem fettigen Zopf hat, dann beantragt er seine neue fahrerlaubnis irgendwo, wo ihn keiner kennt. Im Landkreis Wittenberg, bei Herrn Z und Frau B, dürfte er die MPU aboniert haben.

 
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Re: Neues aus dem Königreich 11/2018 - die Extraausgabe mit Systemwechsel
« Antwort #537 am: 14. November 2018, 14:57:46 »
Wen ner auch nur einen Funken Verstand unter dem fettigen Zopf hat, dann beantragt er seine neue fahrerlaubnis irgendwo, wo ihn keiner kennt. Im Landkreis Wittenberg, bei Herrn Z und Frau B, dürfte er die MPU aboniert haben.

Gibt das permanente Fahren ohne Fahrerlaubnis (Fitzefatze ist da ja mit einer deutlich zweistelligen Anzahl erwischt worden) nicht auch Einträge im Verkehrszentralregister? Und wird das nicht abgefragt, wenn jemand einen neuen Führerschein beantragt? Sorry für die doofe Frage, ich habe da keine eigene Erfahrung, mein Führerschein ist seit Erwerb bei mir. ;)
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Re: Neues aus dem Königreich 11/2018 - die Extraausgabe mit Systemwechsel
« Antwort #538 am: 14. November 2018, 15:07:51 »
Einträge im Verkehrszentralregister?
Da dürften schon seine diversen Fahrten nach freiem Ermessen reichen.

Fitzek beim Kurs "Sofortmaßnahmen am Unfallort" stelle ich mir auch lustig vor: "Wozu Verbandskasten, das Unfallopfer soll erstmal meine DVD "Die Macht der Gedanken" gucken."
Dann erzählt er die Story von dem Mordanschlag mit dem Hohlspitz-Stein in der Scheibe.
 
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« Antwort #539 am: 14. November 2018, 17:05:59 »
Einen Einblick ins Zentralregister gibt uns ein schon älteres Urteil:
Zitat
Der Verkehrszentralregisterauszug enthält folgende Eintragungen:
  • Am 05.08.1997 hat der Landkreis Wittenberg dem Angeklagten die Fahrerlaubnis für die Klassen 1, 1a, 1b, 3, 4, 5 aufgrund nicht ausgeräumter Eignungsmängel entzogen. Die Entscheidung ist seit 06.09.1997 unanfechtbar.
  • Am 11.06.2003 verurteilte ihn das Amtsgericht Wittenberg wegen vorsätzlichen Fahrens ohne Fahrerlaubnis (Tatzeit: 07.02.2003) zu einer Geldstrafe von 30 Tagessätzen zu je 15 Euro. Die Entscheidung ist rechtskräftig seit 03.07.2003.
  • Am 27.10.2003 hat ihm der Landkreis Wittenberg die Fahrerlaubnis der Klassen B, M, L erteilt.
  • Am 08.11.2008 ordnete die Fahrerlaubnisbehörde des Landkreises Wittenberg gegen den Angeklagten die sofort vollziehbare Entziehung der Fahrerlaubnis für die Klassen B, L, M, S an, nachdem er ein Gutachten einer amtlich anerkannten Begutachtungsstelle für Fahreignung nicht beigebracht hatte.
  • Am 06.11.2008 hat die Fahrerlaubnisbehörde des Landkreises Wittenberg dem Angeklagten die Fahrerlaubnis der Klassen B, L, M, S aufgrund eines nicht beigebrachten Gutachtens einer amtlich anerkannten Begutachtungsstelle für Fahreignung entzogen. Die Entscheidung ist seit 09.12.2008 unanfechtbar.
  • Am 28.10.2008 verurteilte ihn das Amtsgericht Halle (Saale) wegen Überschreitens der zulässigen Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften um 31 km/h (Tatzeit: 12.12.2007) zu einer Geldbuße von 75,00 Euro. Die Entscheidung ist rechtskräftig seit 24.01.2009.
  • Am 15.06.2009 verurteilte ihn das Amtsgericht Wittenberg wegen vorsätzlichen Fahrens ohne Fahrerlaubnis (Tatzeit: 03.12.2008) zu einer Geldstrafe von 75 Tagessätzen zu je 20 Euro. Die Entscheidung ist seit 23.06.2009 rechtskräftig.
  • Am 05.11.2009 hat ihm der Landkreis Wittenberg die Fahrerlaubnis der Klassen B, M, L, S erteilt.
  • Am 11.08.2010 verhängte die Bußgeldbehörde Polizei Thüringen, ZBS Artern, gegen den Angeklagten wegen Überschreitens der zulässigen Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften um 25 km/h (Tatzeit: 23.04.2010) eine Geldbuße von 70,00 Euro. Die Entscheidung ist seit 31.08.2010 rechtskräftig.
  • Am 28.10.2010 verhängte die Bußgeldbehörde Polizei Thüringen, ZBS Artern, gegen den Angeklagten wegen Überschreitens der zulässigen Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften um 23 km/h (Tatzeit: 20.07.2010) eine Geldbuße von 105,00 Euro. Die Entscheidung ist rechtskräftig seit 17.11.2010.
  • Am 01.04.2011 verurteilte ihn das Amtsgericht Wittenberg wegen Überschreitens der zulässigen Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften um 28 km/h (Tatzeit: 18.03.2010) zu einer Geldbuße von 80,00 Euro. Die Entscheidung ist rechtskräftig seit 21.04.2011.
  • Am 20.10.2010 verhängte die Bußgeldbehörde ZBS Magdeburg gegen ihn wegen Überschreitens der zulässigen Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften um 58 km/h (Tatzeit: 11.05.2010) eine Geldbuße von 240,00 Euro und ein einmonatiges Fahrverbot. Die Entscheidung ist seit 19.10.2011 rechtskräftig. Das Fahrverbot endete am 29.04.2012.
  • Am 31.05.2012 verhängte die Bußgeldbehörde ZBS Magdeburg gegen ihn wegen unzulässigen Überholens mit Gefährdung Anderer (Tatzeit: 13.03.2012) eine Geldbuße von 120,00 Euro. Die Entscheidung ist seit 19.06.2012 rechtskräftig.
  • Am 13.09.2012 erklärte der Angeklagte gegenüber der Fahrerlaubnisbehörde des Landkreises Wittenberg den Verzicht auf die Fahrerlaubnis der Klassen A, A1, B, BE, L, M, S.
  • Am 04.09.2012 verhängte die Bußgeldbehörde der Stadt Stuttgart gegen ihn wegen Überschreitens der zulässigen Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften um 22 km/h (Tatzeit: 20.07.2012) eine Geldbuße von 70,00 Euro. Die Entscheidung ist seit 28.09.2012 rechtskräftig.
  • Am 18.09.2012 verhängte die Zentrale Bußgeldstelle des Landes Brandenburg, Gransee, gegen ihn wegen Überschreitens der zulässigen Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften um 46 km/h (Tatzeit: 11.08.2012) eine Geldbuße von 390,00 Euro und ein einmonatiges Fahrverbot. Die Entscheidung ist seit 05.10.2012 rechtskräftig. Das Fahrverbot endete am 04.11.2012.
  • Am 20.09.2012 verhängte die Bußgeldbehörde der Stadt Geislingen a. d. Steige gegen ihn wegen Überschreitens der zulässigen Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften um 22 km/h (Tatzeit: 17.08.2012) eine Geldbuße von 160,00 Euro. Die Entscheidung ist seit 10.10.2012 rechtskräftig.
  • Am 01.11.2012 verhängte die Zentrale Bußgeldstelle des Landes Brandenburg, Gransee, gegen ihn wegen Überschreitens der zulässigen Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften um 62 km/h (Tatzeit: 08.09.2012) eine Geldbuße von 835,00 Euro und ein zweimonatiges Fahrverbot. Die Entscheidung ist seit 20.11.2012 rechtskräftig. Das Fahrverbot endete am 19.01.2013.
  • Am 01.11.2012 verhängte die Bußgeldbehörde Polizei Thüringen, ZBS Artern, gegen ihn wegen Überschreitens der zulässigen Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften um 25 km/h (Tatzeit: 29.08.2012) eine Geldbuße von 140,00 Euro. Die Entscheidung ist seit 21.11.2012 rechtskräftig.
  • Am 23.10.2012 verhängte die Bußgeldbehörde der Stadt Köln gegen ihn wegen Überschreitens der zulässigen Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften um 36 km/h (Tatzeit: 05.09.2012) eine Geldbuße von 180,00 Euro. Die Entscheidung ist seit 11.12.2012 rechtskräftig.
  • Am 20.02.2013 verhängte die Bußgeldbehörde Polizei Thüringen, ZBS Artern, gegen ihn wegen Überschreitens der zulässigen Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften um 29 km/h (Tatzeit: 22.12.2012) eine Geldbuße von 200,00 Euro sowie ein einmonatiges Fahrverbot. Die Entscheidung ist seit 19.04.2013 rechtskräftig. Das Fahrverbot endete am 18.05.2013.
(21 ist 3 mal 7. Die KRD-Zahlenmystik stimmt mal wieder.)
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