Ich habe mir jetzt auf der Internetseite des KRD noch einmal die "Neuigkeit" zur Verhaftung des OS gelesen und hätte dazu noch folgende Kommentare:
Zum rot hinterlegten Disclaimer ganz oben:
Wenn Sie Unsere konkreten Angebote einsehen und diese nutzen, sind Sie damit einverstanden eine temporäre Zugehörigkeit zum Königreich Deutschland einzugehen.
Nö, bin ich nicht.
Sie nutzen damit die Verfassung, die Gesetze und die Gerichtsbarkeit des KRD, die Sie bei rechtlichen Streitigkeiten erstrangig zu wählen haben.
Nö, ich nutze eure Pseudogesetze und Phantasieinstitutionen nicht. Und wenn ihr euch auf den Kopf stellt. Ihr könnt ja versuchen, euren Schwachsinn gegen mich durchzusetzen.
Da Peter hier bereits 1 Jahr und 10 Monate unschuldig in Untersuchungshaft eingesessen hat, ist es nun wohl an der Zeit, das Verfahren aufleben zu lassen und abzuschließen.
So, nachdem ihr hier nun zum x-ten Mal schreibt, dass Peter "unschuldig in Untersuchungshaft eingesessen" hat, hier mal eine Info für euch:
Man sitzt per Definition "unschuldig" in Untersuchungshaft! Da man im Rechtssystem der BRD durch die Unschuldsvermutung erst bei Rechtskraft eines entsprechenden Urteils als schuldig gilt, die U-Haft aber eben gerade vor einem rechtskräftigen Urteil stattfindet, kann man gar nicht "schuldig" in U-Haft sitzen, jedenfalls nicht formal gesehen.
Natürlich könnte man einen "formellen" und einen "materiellen" Unschuldsbegriff trennen: Materiell gesehen hat sich eine Person entweder einer Straftat schuldig gemacht, oder eben nicht. Sie ist also "materiell schuldig" oder "materiell unschuldig". Das ändert aber nichts daran, dass beide Personengruppen "formell unschuldig" sind, bis ein rechtskräftiges Urteil das Gegenteil feststellt.
Ohne diese Urteile wäre aber auch der Weg zur Verfassungsbeschwerde und damit die rechtliche Prüfung der Staatlichkeit des KRD nicht möglich geworden.
Ich freue mich schon auf den Ausgang dieser "Prüfung der Staatlichkeit des KRD" und eure langen Gesichter. Das KRD erfüllt noch immer kein einziges der drei Staatselemente.
Außerdem hätte ich noch ein paar Kommentare und Änderungsvorschläge (
in rot) zu eurer "Verfassung" im Licht der aktuellen Entwicklungen:
Art. 6 Hauptstadt
(1) Der König hat seinen Hauptsitz in der Hauptstadt des Königreiches. Die Hauptstadt des Königreichs ist der Knast in dem der König jeweils gerade einsitzt.
(2) Die Hauptstadt kann vom König, vom Präsidenten des Staatsrates, vom Staatsrat oder durch
Bürgerentscheid jederzeit an einen anderen Ort verlegt werden. Der König hat ein Vetorecht. Die Hauptstadt kann auch von der BRD im Sinne des Abs. 1 zweiter Satz verlegt werden. In diesem Falle hat der König kein Vetorecht.
Art. 7 Staatsgewalt
(1) Alle Staatsgewalt ist im König und in dem Demos verankert und wird nach Maßgabe der
Bestimmungen dieser Verfassung vom Knast aus ausgeübt.
Art. 10 Aufgabe des Königs
(1) Der König ist Garant für die Verfassung und an diese gebunden. Der König ist ebenso an die Regeln, die im Knast gelten, gebunden.
Art. 11 Vertretungsrechte des Königs
(1) Der König vertritt vom Knast aus den Staat in allen seinen Verhältnissen gegenüber auswärtigen Staaten.
Art. 12 Geltung von Gesetzen, Begnadigung
(1) Jedes Gesetz bedarf zu seiner Gültigkeit der Zustimmung des Königs.
(2) Dem König steht das Recht der Begnadigung, der Milderung und Umwandlung rechtskräftig zuerkannter Strafen und der Niederschlagung eingeleiteter Untersuchungen zu.
Kommentar: Es ist in der Lehre umstritten, ob dem König auch ein Recht auf Selbstbegnadigung in Bezug auf von durch Gerichte der Bundesrepublik Deutschland "rechtskräftig zuerkannten Strafen" zukommt. Klarheit kann diesbezüglich nur ein höchstgerichtliches Urteil schaffen.
Art. 13 Verlust der königlichen Stellung
(1) Der König kann seinen Stand aufgrund eigener grober Verstöße gegen diese Verfassung oder gegen die Strafgesetze verlieren, oder wenn er auf längere Zeit körperlich, emotional oder mental nicht mehr in der Lage ist, diese Tätigkeit angemessen auszuüben.
Wäre etzala an der Zeit für ein Amtsenthebungsverfahren, oder liebe KRDler? Oder ist Heimarbeit für den König als selbstständiger Schichtarbeiter vom Knast aus möglich? Hab ich mich etzala noch nicht so damit beschäftigt.
Art. 63 Versammlungsfreiheit
(1) Alle Deutschen haben das Recht, sich ohne Anmeldung oder Erlaubnis friedlich und ohne Waffen zu versammeln.
(2) Für Versammlungen unter freiem Himmel kann dieses Recht beschränkt werden. Nimmt der König an einer Versammlung unter freiem Himmel teil, dürfen Basketballkörbe nicht abmontiert werden.
Art. 66 Freizügigkeit
(1) Alle Staatsangehörigen des Königreiches Deutschland genießen Freizügigkeit im ganzen Staatsgebiet. Für den König ist diese Freizügigkeit auf das Gebiet des Knasts, in dem er gerade einsitzt, beschränkt.
Art. 67 Berufsfreiheit, Verbot der Zwangsarbeit
(1) Alle Deutschen haben das Recht, Beruf, Arbeitsplatz und Ausbildungsstätte frei zu wählen.
Die Berufsausübung kann gesetzlich geregelt werden, wenn zur Ausübung des Berufes gewisse Qualifikationen erforderlich sind, die den Einzelnen oder die Allgemeinheit vor Gefahren schützen sollen.
(2) Niemand darf zu einer bestimmten Arbeit gezwungen werden, außer im Rahmen einer herkömmlichen allgemeinen, für alle gleichen öffentlichen Dienstleistungspflicht. Ausgenommen von dieser Bestimmung ist der König, für diesen besteht im Knast Arbeitspflicht.
(3) Zwangsarbeit ist nicht zulässig. Außer für den König im Knast.
Art. 68 Unverletzlichkeit der Wohnung
(1) Jeder hat das Recht auf Wohnraum. Für den König wird dieser Wohnraum von der BRD zur Verfügung gestellt.
Art. 76 Verteidigungsfall
(1) Der König hat die oberste Befehls- und Kommandogewalt über die Streitkräfte und gibt die Richtlinien der Verteidigungsstrategie vor. Kommandozentrale für den Ernstfall ist die Knastzelle des Königs.
(2) Der König stellt im Falle eines kriegerischen Angriffes auf das Staatsgebiet des Königreiches Deutschland den Verteidigungsfall fest. Im Falle seiner Abwesenheit sind dazu sein Stellvertreter, der Minister für Verteidigung oder 3 Mitglieder des Staatsrates befugt. Sollte es weder einen Stellvertreter, noch einen Minister für Verteidigung, noch einen Staatsrat geben, dann ist das Königreich Deutschland im Verteidigungsfall handlungsunfähig. In diesem Fall haben eventuell noch verfügbare Amtmänner unverzüglich die Kapitulation des Königreichs zu verkünden.
Mit diesen Verfassungsänderungen wird das KRD dann auch fit für die Zukunft!