Er war ja nun eine ganze Weile in U-Haft, so ca. ein Jahr, oder?
Nahezu zwei, aber jene Untersuchungshaft wird nicht auf diese Strafe angerechnet. Das StGB sagt dazu:
Hat der Verurteilte aus Anlaß einer Tat, die Gegenstand des Verfahrens ist oder gewesen ist, Untersuchungshaft oder eine andere Freiheitsentziehung erlitten, so wird sie auf zeitige Freiheitsstrafe und auf Geldstrafe angerechnet.
Nun ist aber die Untersuchungshaft nicht wegen der Verkehrssachen, auch nicht wegen der Versicherungsgeschäfte oder der Urkundenfälschung angeordnet worden, sondern wegen der Untreue und der Bankgeschäfte, somit nicht "aus Anlaß einer Tat, die Gegenstand des Verfahrens ist oder gewesen ist".
Das Urteil läuft auf 2,5 Jahre, davon werden mit Sicherheit 2/3 verschlossen verbracht, verbleiben (als Minimum) 8 Monate.
Ob er die ganzen 2,5 Jahre absitzen muss, wird sich zeigen. Dies wird primär von seiner Gebarung abhängen.
Im Juli könnte er dann wieder Seminare abhalten, falls das Verfahren vorm LG Halle nicht vorher erledigt ist. Was angesichts zu erwartender Revision und der Auslastung des OLG Naumburg nicht zu erwarten ist.
Das OLG Naumburg ist für die Revision gegen ein neues Urteil des LG Halle nicht zuständig, da es sich um ein Verfahren erster Instanz in Strafsachen handelt. Dann geht die Revision vom LG zum BGH, das OLG ist aus dem Spiel. Der BGH erledigt Revisionen im Allgemeinen recht flott.