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  • Prozessauftakt gegen Staatenbund Österreich: 15. Oktober 2018

Autor Thema: Staatenbund Österreich - Der Prozess  (Gelesen 158546 mal)

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Re: Staatenbund Österreich - Der Prozess
« Antwort #840 am: 25. Januar 2019, 16:06:45 »
Wo und wann fällt die Revisionsentscheidung?

"Revision" gibt es keine, es gibt die Berufung und die Nichtigkeitsbeschwerde.

Für eine Berufung alleine, die bei einem Geschworenenprozess nur wegen der Strafhöhe erfolgen kann, wäre das Oberlandesgericht (OLG) zuständig.

Für eine Nichtigkeitsbeschwerde, mit der formale Mängel des Verfahrens geltend gemacht werden können, ist der Oberste Gerichtshof (OGH) zuständig.

Werden sowohl Nichtigkeitsbeschwerde als auch Berufung erhoben, dann ist für beides der OGH zuständig.

Offline Sandmännchen

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Re: Staatenbund Österreich - Der Prozess
« Antwort #841 am: 25. Januar 2019, 16:17:51 »
Ein Rechtsmittel wegen Verletzung des materiellen Rechts gibt es nur bezüglich der Strafhöhe?
soɥdʎsıs sǝp soɥʇʎɯ ɹǝp 'snɯɐɔ ʇɹǝqlɐ –
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Re: Staatenbund Österreich - Der Prozess
« Antwort #842 am: 25. Januar 2019, 16:19:00 »
Wo und wann fällt die Revisionsentscheidung?

Am OGH Wien wird über die Nichtigkeit entschieden und anschließend am OLG Graz über die Strafhöhe! Wann das sein wird wissen nur die Götter.

Zitat von: tausendfach im RIS
Der Beschwerde wird nicht Folge gegeben.

Zur Entscheidung über die Berufung werden die Akten dem Oberlandesgericht Graz zugeleitet.
« Letzte Änderung: 25. Januar 2019, 16:24:09 von Krawutzi Kaputzi »
 
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Re: Staatenbund Österreich - Der Prozess
« Antwort #843 am: 25. Januar 2019, 16:31:31 »
Ein Rechtsmittel wegen Verletzung des materiellen Rechts gibt es nur bezüglich der Strafhöhe?

Da kommt es darauf an, was du mit "Verletzung des materiellen Rechts" genau meinst.

Im Prinzip steht der Wahrspruch der Geschworenen fest, sie haben die entscheidungserheblichen Tatsachen festgestellt und über die Schuld der Angeklagten befunden.

Wenn sich aus den Akten allerdings "erhebliche Bedenken gegen die Richtigkeit der im Wahrspruch der Geschworenen festgestellten entscheidenden Tatsachen ergeben, dann handelt es sich um einen Nichtigkeitsgrund nach § 345 (1) 10a StPO, darüber entscheidet der OGH.

Ich wüsste nicht, wie die Geschworenen sonst "materielles Recht verletzen" könnten.
 
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Re: Staatenbund Österreich - Der Prozess
« Antwort #844 am: 25. Januar 2019, 17:31:50 »
In der Wiener Zeitung hat man es zum Leitartikel gebracht.
Auszug:

Zitat
Wie soll man das nennen, wenn die selbst ernannte "Präsidentin" Haftbefehle selbst ausstellt und das Bundesheer dazu bringen will, Regierungsmitglieder zu verhaften - mit dem Ziel, am Ende eine Übergangsregierung zu installieren? Für die Verteidigung war es "grober Unfug", bei dem zudem "nichts passiert" sei. Von ihrer verqueren Weltsicht, nach der Österreich gar kein legitimer Staat sei, rückte die Hauptangeklagte allerdings auch vor Gericht nicht ab. Das Gericht wollte dem nicht folgen und entschied sich gegen einen Spaß. Gut möglich, dass vor zehn Jahren und mehr die Geschworenen noch anders, nämlich milder, Recht gesprochen hätten. Tatsächlich reagierten unsere Gesellschaften schon einmal gelassener auf Opposition, selbst wenn sie mit radikalem Gestus daherkam.

In unseren Tagen ist die Stimmung nicht nach Nachsicht. Die Richterin sprach deshalb am Freitag auch von einem "deutlichen Signal, dass staatsfeindliche Taten nicht toleriert werden". Der liberale Staat und seine Institutionen fühlen sich herausgefordert und offensichtlich auch verwundbar, und das keineswegs nur in Österreich, sondern quer durch den einst geeinten Westen. Verschwörungstheoretiker aller Art blasen vor allem im Netz zum Sturm gegen die bestehende Ordnung, in Spanien sitzen radikale Separatisten wegen des Vorwurfs der "Rebellion" seit Monaten in Haft.

Das Urteil vom Freitag ist nicht rechtskräftig, eine Berufung wahrscheinlich. Viel spricht in diesem Fall dafür, dass die zweite Instanz das an Haftjahren harsche Urteil deutlich abmildert. Die klare Botschaft ist allerdings nicht falsch.
https://www.wienerzeitung.at/meinungen/leitartikel/1014817_Schluss-mit-lustig.html


Außerdem (interessant: Auch diesem Autor fiel die Häufigkeit der Zahl 14 auf!)

.
Zitat
HOCHVERRAT IN ERSTER INSTANZ
Staatenbund-Präsidentin: "Sie haben sich heute selbst verurteilt!"

Ein außergewöhnlicher Prozeß ging heute in erster Instanz im Grazer Landesgericht zu Ende: 14 Jahre für die Präsidentin und 10 für ihren Beschützer - jeweils ohne Bewährung, für das mehrmalige schriftliche und persönliche Auffordern des Militärs zum Bilden einer Übergangsregierung. Das Gericht orientierte sich dabei im Wesentlichen an der Abstimmung der acht Geschworenen. Bewährung gab es vorallem für diejenigen, die sich im Laufe der 3 Monate einsichtig gezeigt haben und sich vom Staatenbund distanzierten. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.


Interessant ist die Häufigkeit der Zahl 14 im Prozeß: Von den ursprünglich 15 Haupt- und Ersatzgeschworenen blieben bis zum Ende 14 übrig, einer der Hauptgeschworenen erbat sich am Ende des Prozesses wegen der hohen psychischen Belastung der Abstimmung fern bleiben zu dürfen. Über 14 Stunden berieten sich die drei Frauen und fünf Herren laut Presse über die über 130 Fragen und mindestens ebenso vielen Zusatzfragen. 14 Jahre Haft hieß es dann am Ende für die Präsidentin Monika, die zu ihrer Befragung, ob sie das Urteil annehme oder Rechtsmittel ergreife, ein letztes Mal aufzeigte: "Ich bin monika aus der Familie u., ein lebender Mensch aus Fleisch und Blut, ich bin lediglich die Begünstigte meines Treuhandkontos, sie begehen hier einen Treuhandbetrug und Verletzung gegen das Völkerrecht." Neu war hingegen ihr Kommentar zum Ausgang des Prozesses: "Sie, verehrte Frau Richterin, Herr Staatsanwalt und Damen und Herren Geschworenen, haben sich heute selbst verurteilt!"
Vermutlich werden sie und der Zweitangeklagte über die Dauer der Berufung vom Landesgericht in die Karlau übersiedelt werden.

Ein Angeklagter nahm das Urteil sofort an, ein anderer wollte zunächst gar überhaupt keine der von der Richterin angebotenen Rechtsmittel ergreifen, da er sich als Mensch nicht der Optionen des Systems bedienen wollte, einigte sich aber schließlich doch zusammen mit seinem Pflichtverteidiger auf die Bedenkzeit von drei Tagen, wie sie die meisten anderen ebenfalls in Anspruch nahmen.
Sechs der acht wegen versuchter Bestimmung zum Hochverrat Angeklagten wurden davon freigesprochen, eine von ihnen knapp mit 4:4 Geschworenenstimmen. Allesamt wurden sie des Vergehens der Staatsfeindlichen Verbindung schuldig befunden. Die Strafrahmen der übrigen Angeklagten beläuft sich zwischen 6 Monate und 3 Jahren. Die U-Haft wurde allen Angeklagten angerechnet. Die Kosten des Verfahrens haben zur Gänze die Angeklagten zu tragen.

In der Erklärung für das Strafmaß unterstrich die Richterin vorallem den exemplarischen Charakter des Urteils. "Ungerechtigkeiten können aufgezeigt werden", eigene Haftbefehle auszustellen sei hingegen untragbar, steckte die Verhandlungsvorsitzende unmißverständlich die Grenzen der Rechte eines Staatsbürgers ab.

Verschwiegenes Detail am Rande: In jedem der seit Jänner veröffentlichten Presseartikel blieb unerwähnt, daß der junge Staatsanwalt, der zwei Monate hindurch die Anklage vertrat, nun durch einen erfahrereren vertreten wurde. Laut einer Angeklagten wurde auch seitens des Gerichts diese Rochade nicht weiter kommentiert. Es handelte sich dabei um keinen Geringeren als um jenen Staatsanwalt, der bereits mit dem Fall Franz Fuchs Ende der 90er-Jahre beauftragt war, der dem Urteilsspruch beiwohnte.
https://www.meinbezirk.at/graz/c-politik/staatenbund-praesidentin-sie-haben-sich-heute-selbst-verurteilt_a3166095
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Re: Staatenbund Österreich - Der Prozess
« Antwort #845 am: 25. Januar 2019, 17:48:25 »
Im Qualitätsradiosender Ö1 wurde heute im Mittagsjournal folgender, mMn wirklich hörenswerte Beitrag zum Prozess gesendet:

https://oe1.orf.at/player/20190125/540558

Es werden einige interessante Details angesprochen, die mW in den bisher verlinkten Zeitungsartikeln noch nicht veröffentlicht wurden.


Ich freue mich über die Urteile und bin froh und sogar ein wenig stolz darauf in einem Staat leben zu dürfen, in dem ein Prozess dieser Größenordung so rasch, korrekt und fair abgewickelt wurde.

Ich finde, dass alle Beteiligten ihre Aufgaben bestmöglich erfüllt haben. Die drei BerufsrichterInnen haben, so weit ich das als Laie beurteilen kann, die Verhandlung souverän und höchst korrekt geleitet. Der Staatsanwalt war bestens auf seine Aufgabe vorbereitet. Auch die Pflichtverteidiger haben mM unter den gegebenen Umständen alles richtig gemacht und versucht, ihre Mandanten bestmöglich zu vertreten. Dafür danke ich ihnen.

Mein besonderer Dank gilt aber den Geschworenen, die sich diesen "Job" ja nicht freiwillig ausgesucht haben. Sie haben in einem Strafprozess eine zentrale Bedeutung und es war für sie bestimmt nicht nur eine zeitliche sondern vor allem enorme mentale Belastung. Falls jemand von ihnen hier mitliest: Meinen allergrößten Respekt und herzlichen Dank dafür, dass Sie diese Aufgabe mit hohem Pflichtbewusstsein erfüllt haben!

 :clap: :clap: :clap: :clap: :clap: :clap:

Abschließend eine vielleicht interessante Selbstbeobachtung: Ich fühle mich nach dem (vorläufigen, erstinstanzlichen) Abschluss des Strafprozesses nicht unbedingt in Feierlaune. Wie gesagt, finde ich den Ausgang der Verhandlung ohne Wenn und Aber völlig korrekt. Dennoch überwiegt für mich irgendwie der tragische Aspekt. Die mit "Staatenbund Österreich" beschriftete Sektflasche bleibt heute verkorkt und wird mit einem neuen Etikett versehen, auf dem "Volkslehrer" steht. Ich hoffe und bin zuversichtlich, dass ich sie bald zur Feier einer ersten strafrechtlichen Verurteilung von ihm öffnen werde.



« Letzte Änderung: 25. Januar 2019, 18:14:13 von Der viereckige Trompeter »
 
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Re: Staatenbund Österreich - Der Prozess
« Antwort #846 am: 25. Januar 2019, 17:51:15 »
Nettes Bildchen übrigens bei Meinbezirk:   ;)


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Re: Staatenbund Österreich - Der Prozess
« Antwort #847 am: 25. Januar 2019, 18:24:18 »
Die FAZ hat jetzt auch einen längeren Artikel dazu


Spoiler
Prozess wegen Hochverrats : „Staatsverweigerer“ in Österreich verurteilt

    Von Stephan Löwenstein , Wien
    -Aktualisiert am 25.01.2019-17:17

Die „Präsidentin“ eines „Staatenbunds“ muss für 14 Jahre in Haft, andere Funktionäre ebenfalls ins Gefängnis. Mit dem harten Urteil will das Gericht in Graz auch ein Zeichen an mögliche Nachahmer senden.

Mit Schuldsprüchen wegen Anstiftung zum Hochverrat gegen die Republik Österreich und der Verurteilung zu hohen Haftstrafen gegen die beiden Hauptangeklagten hat am Freitag ein Prozess in Graz gegen sogenannte Staatsverweigerer geendet. Weitere Funktionäre eines selbst gegründeten „Staatenbundes“ mit „Einzelstaaten“ auf den Gebieten der neun österreichischen Bundesländer erhielten Haftstrafen zwischen neun Monaten bis drei Jahren. Das harte Urteil soll offenbar auch abschreckend in die Szene der Staatsverweigerer wirken, die sich als „Freemen“ oder „Reichsbürger“ (diese vorwiegend in Deutschland, aber vereinzelt auch in Österreich) bezeichnen oder sich dem von der Steiermark ausgehenden „Staatenbund“ angeschlossen haben; Letzteres sollen mehr als 2500 Personen sein. Die Richterin sprach in Graz von einem „deutlichen Signal, dass staatsfeindliche Taten nicht toleriert werden“.

Eine 42 Jahre alte Steirerin, die sich als „Präsidentin“ des „Staatenbundes“ bezeichnete, wurde zu 14 Jahren Haft verurteilt. Ein früherer Angehöriger der Gendarmerie (Polizei) erhielt eine zehnjährige Haftstrafe. Der Vorwurf, zum Hochverrat angestiftet zu haben, beruhte unter anderem auf mehr als 200 „Haftbefehlen“, welche die beiden angefertigt hatten. Eine Liste war  dem damaligen Generalstabschef des österreichischen Bundesheeres zugegangen: Die Armee solle die Regierung in Wien sowie die Landesregierung und weitere Personen festsetzen. Der General übergab die Sache dem Heeresabwehramt, in der Folge kam es zur Verhaftung der führenden „Staatenbundler“, die bis dato nur beobachtet worden waren. Der Strafrahmen für den Versuch des Hochverrats beträgt zwischen zehn und zwanzig Jahren Haft. Der Argumentation der Verteidigung, dass die Versuche ganz und gar untauglich und allenfalls grober Unfug, aber kein ernsthafter Hochverrat gewesen seien, ist das Gericht – wegen der Schwere des angeklagten Delikts ein Geschworenengericht – nicht gefolgt.

Die zwölf weiteren Angeklagten, darunter die „Präsidenten“ der einzelnen „Staaten“, wurden nur wegen Bildung einer staatsfeindlichen Verbindung verurteilt, teilweise zu bedingten Strafen (entspricht etwa Bewährungsstrafen). Das österreichische Strafgesetz sieht Freiheitsstrafen zwischen einem halben Jahr und fünf Jahren vor, wenn jemand eine Verbindung gründet oder sich maßgeblich an ihr beteiligt, die „auf gesetzwidrige Weise die Unabhängigkeit, die in der Verfassung festgelegte Staatsform oder eine verfassungsmäßige Einrichtung“ des Staates zu erschüttern trachtet.

Nicht zur Geltung kam eine ähnlich klingende Bestimmung, mit der die damalige Regierung 2017 auf das Phänomen der Staatsfeinde reagierte. Sie stellt die Gründung oder führende Beteiligung an einer „staatsfeindlichen Bewegung“ unter Strafe. Weil während der Debatte über dieses neue Gesetz die Sorge aufkam, das würde eine Art Gesinnungsparagraph, mit dem auch harmlose Querulanten  oder Bürgerprotest, beispielsweise gegen Infrastrukturprojekte erfasst werden, wurde der Begriff umständlich präzisiert: „eine Gruppe vieler Menschen, die darauf ausgerichtet ist, die Hoheitsrechte der Republik Österreich (Bund, Länder, Gemeinden oder sonstige Selbstverwaltung) rundweg abzulehnen oder sich fortgesetzt die Ausübung solcher oder behaupteter Hoheitsrechte selbst anzumaßen, und deren Zweck es ist, fortgesetzt auf eine Weise, durch die sich die staatsfeindliche Ausrichtung eindeutig manifestiert, gesetzwidrig die Vollziehung von Gesetzen, Verordnungen oder sonstigen hoheitlichen Entscheidungen der Behörden zu verhindern oder die angemaßten oder behaupteten Hoheitsrechte durchzusetzen“. Diese Definition träfe vermutlich auch auf den „Staatenbund“ zu. Doch kam es noch nicht zu einem Präzedenzfall für das neue Gesetz, weil es erst nach Beginn der Ermittlungen in Kraft trat.

An die Anhänger des „Staatenbundes“, die sich mit der Selbstbezeichnung als „Menschen aus Fleisch und Blut“ abgrenzten, wurden unter anderem eigene Kfz-Kennzeichen und Gewerbescheine verkauft. Auch konnte man seinen Grundbesitz in ein sogenanntes Landbuch eintragen lassen. Die Gebühren für diese rechtlich nicht wirksamen Dokumente haben sich laut Staatsanwaltschaft auf insgesamt rund 80.000 Euro summiert. Führende Mitglieder hatten sogar „Diplomatenpässe“ des „Staatenbundes“.

In das Strafmaß flossen auch Delikte wie Nötigung einer Regierung oder eines Regierungsmitglieds, Anstiftung zum Amtsmissbrauch und gewerbsmäßiger schwerer Betrug ein. „Die Taten richteten sich massiv gegen Einrichtungen der Republik Österreich“, führte die Richterin am Ende der Verhandlung aus. Die Angeklagten hätten versucht, „die Republik in ihren Grundfesten zu erschüttern“. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
[close]
https://www.faz.net/aktuell/politik/ausland/hochverrat-staatsverweigerer-in-oesterreich-verurteilt-16008415.html

Aber auch sonst, findet man es jetzt wohl wirklich überall in der "Lügenpresse", nicht nur in der österreichischen.

https://www.watson.ch/international/%C3%96sterreich/427328497-47-jaehrige-forderte-putin-auf-oesterreich-zu-besetzen-nun-muss-sie-14-jahre-in-den-knast

https://www.vol.at/urteil-im-staatenbund-prozess-in-graz-erwartet/6072772

https://www.wienerzeitung.at/meinungen/leitartikel/1014817_Schluss-mit-lustig.html

https://diepresse.com/home/panorama/oesterreich/5568831/Hochverrat_Strenge-Strafen-fuer-Staatsverweigerer

https://derstandard.at/2000097045592/Harte-Strafen-fuer-Staatsverweigerer-Grenzen-fuer-Wirrkoepfe
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dtx

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Re: Staatenbund Österreich - Der Prozess
« Antwort #848 am: 25. Januar 2019, 19:44:11 »
Ich hatte damit gerechnet dass die, wenn, dann eine Strafe im unteren Bereich ansetzen.  :whistle:

Ja, und? Bei dem Strafrahmen von 10 bis 20 Jahren für den Hochverrat sind 14 immer noch innerhalb der unteren Hälfte - nur des schwerwiegendsten Deliktes. In Anbetracht der übrigen Verdienste und der beim Germknödelschen Schlußplädoyer zur Schau gestellten Uneinsichtigkeit wäre durchaus noch ein bißchen mehr drin gewesen.

Denkst du wirklich das ist fair! Hart ja, verdient hat sie es auch aber solange andere Deppen wie Maddin trotz Schusswaffengebrauch frei gesprochen werden, finde ich die Justiz nicht FAIR.

Auf derlei Beschwerden wird hierzulande regelmäßig geantwortet, daß es keine Gleichheit im Unrecht gebe - wobei man wohl anmerken muß, daß die StA diesen Freispruch angegriffen hätte, wäre er tatsächliches Unrecht gewesen.


« Letzte Änderung: 25. Januar 2019, 19:56:43 von dtx »
 

Offline Krawutzi Kaputzi

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Re: Staatenbund Österreich - Der Prozess
« Antwort #849 am: 25. Januar 2019, 20:04:50 »




 
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Re: Staatenbund Österreich - Der Prozess
« Antwort #850 am: 25. Januar 2019, 20:05:37 »
Gute Quote!
1 Jahr Staatsverweigerung wird also mit 7 Jahren Staat-intensiv vergütet.
Wer will nochmal? Wer hat noch nicht?
 

Offline Anmaron

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Re: Staatenbund Österreich - Der Prozess
« Antwort #851 am: 25. Januar 2019, 20:32:48 »
Die 14 Jahre sind relativ. Sie sind ja nicht wegen Hochverrats, sondern wegen versuchter Bestimmung zum Hochverrat (nebst Anderem) verurteilt worden.
« Letzte Änderung: 25. Januar 2019, 20:45:18 von Anmaron »
Wer sich politisch nicht engagiert, hilft im Grunde jenen, die das Gegenteil von dem wollen, was man selber für wichtig und richtig hält. (Alain Berset)
Die Demokratie ist so viel wert wie diejenigen, die in ihrem Namen sprechen. (Robert Schuman)

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Offline Sandmännchen

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Re: Staatenbund Österreich - Der Prozess
« Antwort #852 am: 25. Januar 2019, 20:34:22 »
Ich glaub' ich wandere ins Schluchtenland aus. Wenn bloß die schwere Sprache nicht wär'! Habe die Ehre ...
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Re: Staatenbund Österreich - Der Prozess
« Antwort #853 am: 25. Januar 2019, 20:35:57 »
Die 14 Jahre sind relatib. Sie sind ja nicht wegen Hochverrats, sondern wegen versuchter Bestimmung zum Hochverrat verurteilt worden.

Gelungener Hochverrat kann halt nicht mehr angeklagt werden.  8)
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Re: Staatenbund Österreich - Der Prozess
« Antwort #854 am: 25. Januar 2019, 20:39:29 »
Ich hab da jetzt Mal ne Fräääääääääägeee...

Das Geld von Monika wurde, wenn ich das nicht falsch verstanden habe, beschlagnahmt und fällt jetzt dem Staat zu. Ich nehme an, dass davon z.B. auch die Gerichtskosten bezahlt werden...oder wird es eher wie ein "Bußgeld" gewertet?

Das nächste: Ihr Verteidiger kündigt ja an gegen das Urteil vorgehen zu wollen. Wer trägt da dann jetzt seine Gebühren? Wie ist das in Österreich geregelt? Geht das dann auch wie bei uns über PKH? Die wird hier ja nur gewährt, wenn Aussicht auf Erfolg besteht.

Kurz: Wie läuft das in Österreich mit dem "verfallenen Geld" und der "Berufung/Revision" (ich weiß, heißt in Österreich anders).
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