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Prozess wegen Hochverrats : „Staatsverweigerer“ in Österreich verurteilt
Von Stephan Löwenstein , Wien
-Aktualisiert am 25.01.2019-17:17
Die „Präsidentin“ eines „Staatenbunds“ muss für 14 Jahre in Haft, andere Funktionäre ebenfalls ins Gefängnis. Mit dem harten Urteil will das Gericht in Graz auch ein Zeichen an mögliche Nachahmer senden.
Mit Schuldsprüchen wegen Anstiftung zum Hochverrat gegen die Republik Österreich und der Verurteilung zu hohen Haftstrafen gegen die beiden Hauptangeklagten hat am Freitag ein Prozess in Graz gegen sogenannte Staatsverweigerer geendet. Weitere Funktionäre eines selbst gegründeten „Staatenbundes“ mit „Einzelstaaten“ auf den Gebieten der neun österreichischen Bundesländer erhielten Haftstrafen zwischen neun Monaten bis drei Jahren. Das harte Urteil soll offenbar auch abschreckend in die Szene der Staatsverweigerer wirken, die sich als „Freemen“ oder „Reichsbürger“ (diese vorwiegend in Deutschland, aber vereinzelt auch in Österreich) bezeichnen oder sich dem von der Steiermark ausgehenden „Staatenbund“ angeschlossen haben; Letzteres sollen mehr als 2500 Personen sein. Die Richterin sprach in Graz von einem „deutlichen Signal, dass staatsfeindliche Taten nicht toleriert werden“.
Eine 42 Jahre alte Steirerin, die sich als „Präsidentin“ des „Staatenbundes“ bezeichnete, wurde zu 14 Jahren Haft verurteilt. Ein früherer Angehöriger der Gendarmerie (Polizei) erhielt eine zehnjährige Haftstrafe. Der Vorwurf, zum Hochverrat angestiftet zu haben, beruhte unter anderem auf mehr als 200 „Haftbefehlen“, welche die beiden angefertigt hatten. Eine Liste war dem damaligen Generalstabschef des österreichischen Bundesheeres zugegangen: Die Armee solle die Regierung in Wien sowie die Landesregierung und weitere Personen festsetzen. Der General übergab die Sache dem Heeresabwehramt, in der Folge kam es zur Verhaftung der führenden „Staatenbundler“, die bis dato nur beobachtet worden waren. Der Strafrahmen für den Versuch des Hochverrats beträgt zwischen zehn und zwanzig Jahren Haft. Der Argumentation der Verteidigung, dass die Versuche ganz und gar untauglich und allenfalls grober Unfug, aber kein ernsthafter Hochverrat gewesen seien, ist das Gericht – wegen der Schwere des angeklagten Delikts ein Geschworenengericht – nicht gefolgt.
Die zwölf weiteren Angeklagten, darunter die „Präsidenten“ der einzelnen „Staaten“, wurden nur wegen Bildung einer staatsfeindlichen Verbindung verurteilt, teilweise zu bedingten Strafen (entspricht etwa Bewährungsstrafen). Das österreichische Strafgesetz sieht Freiheitsstrafen zwischen einem halben Jahr und fünf Jahren vor, wenn jemand eine Verbindung gründet oder sich maßgeblich an ihr beteiligt, die „auf gesetzwidrige Weise die Unabhängigkeit, die in der Verfassung festgelegte Staatsform oder eine verfassungsmäßige Einrichtung“ des Staates zu erschüttern trachtet.
Nicht zur Geltung kam eine ähnlich klingende Bestimmung, mit der die damalige Regierung 2017 auf das Phänomen der Staatsfeinde reagierte. Sie stellt die Gründung oder führende Beteiligung an einer „staatsfeindlichen Bewegung“ unter Strafe. Weil während der Debatte über dieses neue Gesetz die Sorge aufkam, das würde eine Art Gesinnungsparagraph, mit dem auch harmlose Querulanten oder Bürgerprotest, beispielsweise gegen Infrastrukturprojekte erfasst werden, wurde der Begriff umständlich präzisiert: „eine Gruppe vieler Menschen, die darauf ausgerichtet ist, die Hoheitsrechte der Republik Österreich (Bund, Länder, Gemeinden oder sonstige Selbstverwaltung) rundweg abzulehnen oder sich fortgesetzt die Ausübung solcher oder behaupteter Hoheitsrechte selbst anzumaßen, und deren Zweck es ist, fortgesetzt auf eine Weise, durch die sich die staatsfeindliche Ausrichtung eindeutig manifestiert, gesetzwidrig die Vollziehung von Gesetzen, Verordnungen oder sonstigen hoheitlichen Entscheidungen der Behörden zu verhindern oder die angemaßten oder behaupteten Hoheitsrechte durchzusetzen“. Diese Definition träfe vermutlich auch auf den „Staatenbund“ zu. Doch kam es noch nicht zu einem Präzedenzfall für das neue Gesetz, weil es erst nach Beginn der Ermittlungen in Kraft trat.
An die Anhänger des „Staatenbundes“, die sich mit der Selbstbezeichnung als „Menschen aus Fleisch und Blut“ abgrenzten, wurden unter anderem eigene Kfz-Kennzeichen und Gewerbescheine verkauft. Auch konnte man seinen Grundbesitz in ein sogenanntes Landbuch eintragen lassen. Die Gebühren für diese rechtlich nicht wirksamen Dokumente haben sich laut Staatsanwaltschaft auf insgesamt rund 80.000 Euro summiert. Führende Mitglieder hatten sogar „Diplomatenpässe“ des „Staatenbundes“.
In das Strafmaß flossen auch Delikte wie Nötigung einer Regierung oder eines Regierungsmitglieds, Anstiftung zum Amtsmissbrauch und gewerbsmäßiger schwerer Betrug ein. „Die Taten richteten sich massiv gegen Einrichtungen der Republik Österreich“, führte die Richterin am Ende der Verhandlung aus. Die Angeklagten hätten versucht, „die Republik in ihren Grundfesten zu erschüttern“. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
Aber auch sonst, findet man es jetzt wohl wirklich überall in der "Lügenpresse", nicht nur in der österreichischen.