Auf "Stoppt die Rechten" habe ich den folgenden Prozessbericht über einen Staatenbündler gefunden.
Quelle: Stoppt die Rechten
Graz: Ein Staatenbund-Nachzügler
Der Prozess gegen Gerhard W. (45) fand schon am 24.5. fand. Es handelt sich um ein Nachzüglerverfahren aus der Gruppe „Staatenbund Österreich“. Gerhard W. ist wegen mehrerer Delikte angeklagt: Missbrauch der Amtsgewalt, Erpressung, staatsfeindliche Verbindung und Verletzung der Unterhaltspflicht. Der Angeklagte hat auch schon eine justizielle Vorgeschichte: 2016 wurde er wegen gefährlicher Drohung und Nötigung zu drei Jahren bedingt verurteilt, 2017 kassierte er dann 15 Monate, davon fünf unbedingt wegen eines versuchten Widerstandes gegen die Staatsgewalt.
2017 ist der Angeklagte dem Staatenbund beigetreten, da war dessen Zeit schon ziemlich vorbei. Im April 17 gab es die große Razzia mit 27 Verhaftungen von Staatenbündler*innen. Gerhard W. scheint das nicht sehr irritiert zu haben. Auch nach der Verhaftungswelle verschickt er die üblichen Drohschreiben an verschiedene Behördenvertreter, eine Rechtspflegerin, einen Richter. Für eine Mahnung in der Höhe von 150 Euro, die er nicht zahlen wollte, verlangt er einen Schadenersatz von 100.000 Euro. Pro Tag.
Die Staatsanwältin (S) will wissen, ob der Angeklagte (A) die Verhaftungen mitbekommen hat:
S: Haben Sie die Verhaftungen mitbekommen?
A: Nicht so richtig, ich hab‘s im Fernsehen gesehen.
S: Sie haben ja danach noch Drohschreiben verschickt, nachdem Sie von den Verhaftungen der führenden Mitglieder gewusst haben.
A: Franz Josef D. hat mir gesagt: Du musst die Drohschreiben schicken! Von ihm habe ich auch die Drohschreiben bekommen. (Prozessprotokoll)
Wann genau er die Idee hatte, die „Heimatgemeinde Semriach“ im Rahmen des Staatenbundes zu gründen, wird nicht klar. Wie es dazu kam, ein bisschen: Bei einer Veranstaltung des Staatenbundes sei ein Vordruck aufgelegen, Vater und Bruder hätten ihn abgeschrieben und dann zu ihm gesagt: Du musst das machen. Der Vater habe auch Drohschreiben verschickt, aber die Schriftzüge stammen vom Angeklagten. Der gibt es auch zu. Er habe sich Ende 2017 dann ohnehin vom Staatenbund distanziert, erklärt er, auch die Haft (vermutlich die fünf Monate unbedingt) sei für ihn lehrreich gewesen.
Zur Verletzung seiner Unterhaltsverpflichtung befragt, erklärt Gerhard W., dass er seit 2017 arbeitslos sei und seine Eltern für ihn teilweise den Unterhalt für seine Tochter bezahlt hätten. Ein Geschworener wird unrund: „Was tun Sie denn den ganzen Tag?“ Er entschuldigt sich dafür nach einem sanften Rüffel des Vorsitzenden.
Am Nachmittag dann das Urteil der Geschworenen: Schuldspruch und eine Haftstrafe von 20 Monaten, davon 2 unbedingt. Der Probezeitraum wird auf 5 Jahre verlängert. Der Angeklagte akzeptiert das Urteil
Ist uns der Vogel schon bekannt?
Peta1