Autor Thema: Gutefrage (2)  (Gelesen 67903 mal)

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Offline Gregor Samsa

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Re: Gutefrage (2)
« Antwort #30 am: 10. Juni 2014, 17:52:11 »
Das ist ein echter Sprachexperte. Auf die Frage, wie der Satz 'Das, was man ist, zeigt sich an dem, was man tut' auf Englisch lautet, kam folgende Antwort:

Zitat
what you do uncovers who you are
http://www.gutefrage.net/frage/satz-von-deutsch-auf-englisch-uebersetzen#answer123759658

Der ist wirklich schwer auf Draht, oder wie die Engländer es ausdrücken: "He is heavy on the wire".  :)

Kann sein, dass ich selber auf der Line stehe aber ich seh den Fehler bei seiner Antwort nicht wirklich über den ihr euch hier amüsiert...
Mag mir jemand auf die Sprünge helfen?
"uncovers who you are" ist stinknormales Englisch.. Und "what you do" auch. Kombiniert seh ich kein Problem.
Jetzt bin ich verwirrt.  :think:
"Überraschenderweise sind diejenigen, die alternative Nachrichten konsumieren, weil sie die "Massenmanipulation" des Mainstreams umgehen wollen, für falsche Behauptungen am zugänglichsten"
-Walter Quattrociocchi
 

Offline Richard Sharpe

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Re: Gutefrage (2)
« Antwort #31 am: 10. Juni 2014, 18:01:56 »
Für mich hört sich das nach 'denglisch' an. Kann mich aber täuschen.
" Artikel 19 Grundgesetz ist zu akzeptieren! Da steht, was da steht. Aufgrund dessen sind quasi alle Gesetze ungültig. "
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Müllmann

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Re: Gutefrage (2)
« Antwort #32 am: 10. Juni 2014, 19:51:16 »
Zitat
Kann sein, dass ich selber auf der Line stehe aber ich seh den Fehler bei seiner Antwort nicht wirklich über den ihr euch hier amüsiert...
Mag mir jemand auf die Sprünge helfen?
"uncovers who you are" ist stinknormales Englisch.. Und "what you do" auch. Kombiniert seh ich kein Problem.

Gregor:

Es ist grudsätzlich schwierig, Sprichworte eins zu eins in eine andere Sprache zu übersetzen. Das ist etwa so wie die reichsdeppische Gesetzesauslegung. Jeder Teil für sich einzeln betrachtet mag noch in Ordnung sein, aber wenn man alles zusammenbaut, dann kommt Unfug raus.

uncover heisst zwar aufdecken, aber im Sinne von eine Zudecke anheben und nicht im Sinne von eine Information enthüllen. Das Wort dafür ist disclose. Wenn wir jetzt also von dem alten Bibelwort "An ihren Taten solt ihr sie erkennen"  (Matthäus 7, 20 bzw. 1. Johannesbrief Kap. 2 1-6) ausgehen, da geht es schon los, dass je nach Bibelübersetzung auch von Früchten statt Taten die Rede ist. Deswegen lautet der englische Bibeltext auch "Thus, by their fruit you will know them" oder "By their fruit you will recognize them". Aber egal.

Die englische Variante des Sprichwortes lautet jedenfalls "You know me by my actions." Ist also nicht ganz die Bedeutung wie im Deutschen.
 

Offline A.R.Schkrampe

Re: Gutefrage (2)
« Antwort #33 am: 10. Juni 2014, 19:55:41 »
"By their fruit you will recognize them".

Ach ja, das mit der Erdbeere und der Kiwi mit dem "Cin Cin", das gab es mal im Fernsehen.
 

Offline Decimus

Re: Gutefrage (2)
« Antwort #34 am: 10. Juni 2014, 20:07:17 »
Zitat
Kann sein, dass ich selber auf der Line stehe aber ich seh den Fehler bei seiner Antwort nicht wirklich über den ihr euch hier amüsiert...
Mag mir jemand auf die Sprünge helfen?
"uncovers who you are" ist stinknormales Englisch.. Und "what you do" auch. Kombiniert seh ich kein Problem.

Gregor:

Es ist grudsätzlich schwierig, Sprichworte eins zu eins in eine andere Sprache zu übersetzen. Das ist etwa so wie die reichsdeppische Gesetzesauslegung. Jeder Teil für sich einzeln betrachtet mag noch in Ordnung sein, aber wenn man alles zusammenbaut, dann kommt Unfug raus.

uncover heisst zwar aufdecken, aber im Sinne von eine Zudecke anheben und nicht im Sinne von eine Information enthüllen. Das Wort dafür ist disclose. Wenn wir jetzt also von dem alten Bibelwort "An ihren Taten solt ihr sie erkennen"  (Matthäus 7, 20 bzw. 1. Johannesbrief Kap. 2 1-6) ausgehen, da geht es schon los, dass je nach Bibelübersetzung auch von Früchten statt Taten die Rede ist. Deswegen lautet der englische Bibeltext auch "Thus, by their fruit you will know them" oder "By their fruit you will recognize them". Aber egal.

Die englische Variante des Sprichwortes lautet jedenfalls "You know me by my actions." Ist also nicht ganz die Bedeutung wie im Deutschen.

Uncover the truth?

http://www.linguee.de/deutsch-englisch?query=uncover&source=english
 

Müllmann

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Re: Gutefrage (2)
« Antwort #35 am: 10. Juni 2014, 20:28:40 »
Keine Regel ohne Ausnahme, sonst währ es auch zu einfach.
 

Offline Gregor Samsa

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Re: Gutefrage (2)
« Antwort #36 am: 11. Juni 2014, 00:02:41 »
Ich glaube, da bist du ein wenig auf dem Holzweg.
Klar, "uncover" heißt aufdecken, im Sinne von "Decke wegnehmen". Allerdings hat das Wort laut Oxford zwei Bedeutungen:
http://www.oxforddictionaries.com/definition/english/uncover?q=uncover

Klar, disclose passt zwar gut - oder eventuell gar besser (ich würde ja pers. zu "reveals" tendieren) - aber das ändert nichts daran, dass sein Satz völlig richtiges Englisch ist. Keineswegs "Unfug". Ick glaub ick bin zu kleinlich :) Und idioms sind eh Arschlöcher.  :))
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Offline hair mess

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Re: Gutefrage (2)
« Antwort #37 am: 11. Juni 2014, 07:10:16 »
Idioms are idio*t*s.
Fällt Dir nur Unsinn ein und immer,
erzähle nichts, sonst wird es schlimmer.
 

Offline Richard Sharpe

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Re: Gutefrage (2)
« Antwort #38 am: 12. Juni 2014, 14:11:28 »
Reichsdeppen sind ja mittlerweile rar geworden bei gutefrage, deshalb hier mal jemand,der dort vor einiger Zeit sein Unwesen trieb. Anscheinend handelte es sich um einen Anhänger (oder ein Opfer?) der 'Ringvorsorge' von Frau Kuklinski:
http://www.gutefrage.net/nutzer/heikoehrlich/antworten/neue/1
http://www.gutefrage.net/nutzer/heikoehrlich/fragen/neue/1

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Offline Richard Sharpe

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Re: Gutefrage (2)
« Antwort #39 am: 23. Juni 2014, 19:05:48 »
Der User mit dem hübschen Namen 'TheUser1992' ist mir schon mal über den Weg gelaufen, dabei hat er sich als wahrer Fan des Herrn Andreas Clauss herausgestellt. Jetzt macht er sich Gedanken über die armen Leute der Montagsdemos, die man (natürlich völlig zu Unrecht  :) ) als 'rechts' oder 'antisemitisch' bezeichnet.

Zitat
Aus aktuellem Anlass der Montagsdemonstrationen stellt sich mir diese Frage. Viele Menschen beginnen, die Redner und Besucher dieser Demos als Antisemit, rechts gesinnt etc. zu bezeichnen. Verstoßen solche Behauptungen beispielsweise als Rufschädigung gegen Gesetze und könnten theoretisch angefechtet werden? Mit welchen juristischen Ergebnissen wäre vermutlich zu rechnen?

Er selbst sieht das natürlich anders:
Zitat
Im Falle von Ken Jebsen, Jürgen Elsässer, Andreas Popp und Lars Mährholz bin ich mir sicher, dass es sich nicht um Antisemiten handelt. Ich habe sehr viel Material von diesen Personen gesichtet und sie haben sich niemals negativ über Juden geäußert.

Interessant ist, was er als ursprüngliche Definition des Begriffs 'rechte Gesinnung' bezeichnet:

Zitat
Bezüglich rechter Gesinnung kann ich nicht viel sagen. Mich haben diese Schub­laden nie interessiert und daher weiß ich nicht, was die aktuell gängige Definition ist. Die ursprüngliche Definition — also Systeman­hänger — trifft auf genannte Personen jedenfalls nicht zu, da sie das System kritisieren.

Jemand, der das 'System' kritisiert kann also nicht 'rechts' sein ?

http://www.gutefrage.net/frage/wie-ist-das-bezeichnen-als-antisemit-juristisch-zu-sehen
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Re: Gutefrage (2)
« Antwort #40 am: 27. Juni 2014, 09:09:12 »
Maik ist wieder da - diesmal unte dem Namen 'Holzschraube', und diesmal beschäftigt er sich mit den Gerichtsvollziehern:
Zitat
Weil er angeblich überflüssig wurde. Und aus anderen § hervor geht, das ein Gerichtsvollzieher angeblich ein Beamter ist.
Mit seinen Dienstausweis kann er dies jedoch schwer nachweisen. Amtsausweise gibt es nicht. Also kann ein Gerichtsvollzieher regelmäßig nicht nachweisen, das er ein Beamter ist. Denn seine Ernennungsurkunde zum selbigen schleppt er bestimmt nicht mit.
Zitat
Es geht eigentlich nur aus dem § 154 Gerichtsverfassungsgesetz hervor.

Ein GV muss eine Anstellungsprüfung bestehen, damit er zum selbigen und somit zum Beamten ernannt wird. Da kann man ja fordern, dass der GV nachweisen soll das er diese Prüfung auch bestanden hat.Sehr interessant finde ich die geplanten Änderungen, das ein GV dann nur noch ein "Beliehener" des Staates sein soll.
http://www.gutefrage.net/frage/warum-wurde--1-gvo-gerichtsvollzieherordnung-aufgehoben-bzw-geaendert

Etwas merkwürdig kommt mir auch der Fragesteller vor. Erste Frage und fragt gleich nach § 1 GVO ?
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Re: Gutefrage (2)
« Antwort #41 am: 29. Juni 2014, 17:59:30 »
Maik S. aus Schneeberg. inzwischen wieder inaktiv, versteht es einfach nicht:

Zitat
Aha. Und nur weil da die Behörde steht, ist der GV ein Beamter. Ist klar! Das ist nicht deutlich genug!

Ein Schuldner kann nicht davon ausgehen, das vor ihm ein Beamter steht, nur weil dessen Ausweis zum Beispiel von einem Amtsgericht ausgestellt wurde!

http://www.gutefrage.net/frage/warum-wurde--1-gvo-gerichtsvollzieherordnung-aufgehoben-bzw-geaendert

Ist ja auch logisch: Nur weil mir ein fremder Mensch einen Dienstausweis, ausgestellt von einem Amtsgericht mit Siegel und allem Drum und Dran, unter die Nase hält, ist das kein Beweis, dass es sich um einen Gerichtsvollzieher handelt. Es könnte ja auch - ja, was eigentlich sein? Wie Maik sich einen Nachweis vorstellt, der ihn zufrieden stellt, hat er nicht geschrieben, aber ich befürchte, seiner Ansicht nach müsste jeder Gerichtsvollzieher, Vollziehungsbeamte sowie andere Außendienstbeamte einen Aktenordner mit sich herumschleppen,  der den gesamten berufliche Werdegang wiedergibt und alle Urkunden enthält, die man so im Lauf eines Beamtenlebens bekommt. Selbst dann wäre das für Maik gerade so ausreichend.

« Letzte Änderung: 29. Juni 2014, 18:06:20 von Richard Sharpe »
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Re: Gutefrage (2)
« Antwort #42 am: 29. Juni 2014, 18:47:11 »
Und da isser wieder ... Maik hat mal wieder einen neuen Account:
http://www.gutefrage.net/nutzer/Holzstab
" Artikel 19 Grundgesetz ist zu akzeptieren! Da steht, was da steht. Aufgrund dessen sind quasi alle Gesetze ungültig. "
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Müllmann

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Re: Gutefrage (2)
« Antwort #43 am: 29. Juni 2014, 18:59:29 »
Und da isser wieder ... Maik hat mal wieder einen neuen Account:
http://www.gutefrage.net/nutzer/Holzstab

Bist Du sicher? Bei den bisherigen Antworten kann ich nix reichitypisches finden. Insbesondere bei:

Zitat
Wenn ich in einem Hotel Wohne, muß ich GEZ bezahlen?
Antwort von Holzstab Holzstab vor ca. 17 Std.

Nein. Weil es nicht dein/bzw. kein gewöhnlicher Haushalt ist.

Die Gebühren zahlt das Hotel von sich aus.

würde bei Maik doch normalerweise eine Schimpftirade über fehlende Rechtsgrundlagen, kein Staat ergo kein Staatsvertrag etc. folgen.
 

Offline Richard Sharpe

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Re: Gutefrage (2)
« Antwort #44 am: 29. Juni 2014, 19:41:30 »
Da bin ich mir sehr sicher. Maik ist ein bisschen ruhiger geworden, aber er ist es wirklich. Unter seinem vorigen Nutzernamen (Holzschraube) erwähnte er seinen Wohnsitz (Schneeberg), außerdem tauchen immer wieder bestimmte Formulierungen auf, z.B. der Hinweis auf § 1631 BGB (in einer Antwort, die inzwischen gelöscht wurde. Er wünschte dem Vater des Fragestellers einen 'qualvollen Tod'). Er ist auch kein 'typischer' Reichsdepp,  er hat eben nur sehr spezielle Auffassungen von Recht und Gesetz.
Immerhin hat er erkannt, dass es keine 'Amtsausweise' gibt.  :)

Ein schöne Antwort von ihm ist diese hier:
Zitat
Das Grundgesetz ist das fest verankerte höchste Zivilrecht. Die Grundordnung nur eine Art Richtlinie, die aber zum Grundgesetz gehört.
http://www.gutefrage.net/frage/unterschied-zwischen-fdgo-freiheitliche-demokratische-grundordnung--grundgesetz#answer127648797
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