Mal so eine Übersicht der letzten 10 Jahre. Die diversen Einstellungsbeschlüsse waren mir dann doch zu viel.
Angeklagt:OLG Koblenz, Urteil vom 02. Februar 2005 – 1 Ss 301/04 –, juris:
Rechtspfleger in der Vollstreckungsstelle einer Staatsanwaltschaft hat Akten nicht fristgemäß bearbeitet
BGH, Urteil vom 22. Januar 2014 – 2 StR 479/13 –, juris:
Richter stellt Bußgeldverfahren wegen Geschwindigkeitsüberschreitungen ein, weil er die Meßverfahren für nicht zuverlässig hält.
Verurteilung:
LG Arnsberg, Urteil vom 27. November 2007 – 2a KLs 223 Js 108/05 (53/06 b) –, juris:
Rechtspfleger beim Nachlassgericht hat Vergütungen von Nachlasspflegerinnin überhöht festgesetzt
Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Urteil vom 03. Februar 2009 – 16a D 07.1304 –, juris:
Mitarbeiter eines Ordnungsamtes wegen Verhinderung der Bestrafung des Präsidenten eines bekannten rot-weissen süd-deutschen Fußballclubs im Rahmen einer Geschwindigkeitsüberschreitung (Aktenzeichen aus nachfolgendem Disziplinarverfahren, Verurteilung war Strafbefehlssache)
BGH, Beschluss vom 24. Juni 2009 – 1 StR 201/09 –, juris:
Verfahrensverstöße eines Richters in Betreuungssachen bei der Anordnung von freiheitsentziehenden Maßnahmen (wäre was für Jean d'Reichsknalli).
Oberlandesgericht des Landes Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 23. April 2012 – 1 Ws 48/12 –, juris
BGH, Urteil vom 18. Juli 2013 – 4 StR 84/13 –, juris:
Richter ändert nachträglich die Urteilsgründe.
BGH, Urteil vom 31. Mai 2012 – 2 StR 610/11 –, juris:
Aussageerpressung durch einen Richter auf Probe mittels Androhung von Unterbringungsanordnung
BGH, Beschluss vom 07. Juli 2010 – 5 StR 555/09 –, juris
BGH, Urteil vom 11. April 2013 – 5 StR 261/12 –, juris:
Anordnung von Untersuchungshaft durch nicht zuständige Richter gegen einen Rechtsanwalt wegen dessen Verhandlungsführung in einem anderen Prozess vor diesem Gericht, Rechtsanwalt wurde der Mittäterschaft in diesem Verfahren verdächtigt.
Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, Urteil vom 29. Oktober 2009 – DL 16 S 3361/08 –, juris:
Polizist hat Drogen in Fahrzeugen abgelegt und mit seinem Diensthund "gefunden", Vortäuschen eines Schußwechsels, sexuelle Belästigung von Kolleginnin (Aktenzeichen aus Disziplinarverfahren, strafrechtliche Verurteilung. 11 Ls 300 Js 4306/02 keien Angabe des Gerichts in juris)
Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Urteil vom 15. Mai 2002 – 16 D 01.950 –, juris:
Unerlaubte Datenabrufe durch einen Polizisten (Aktenzeichen aus Disziplinarverfahren, strafrechtliches Aktenzeichen: 5 Ls 102 Js 129407/98)
Zu beachten ist:
1. Nach ständiger Rechtsprechung stellt nicht jede unrichtige Rechtsanwendung eine Beugung des Rechts im Sinne von § 339 StGB dar. Nur der Rechtsbruch als elementarer Verstoß gegen die Rechtspflege soll unter Strafe gestellt sein. Rechtsbeugung begeht daher nur der Amtsträger, der sich bewußt und in schwerwiegender Weise von Recht und Gesetz entfernt. Selbst die (bloße) Unvertretbarkeit einer Entscheidung begründet eine Rechtsbeugung nicht (st. Rspr.; vgl. nur BGH, 19. Dezember 1996, 5 StR 472/96, NJW 1997, 1455 m.w.N.)
2. Das Interesse an einer wirksamen Gewährleistung der richterlichen Unabhängigkeit gebietet es, auch die der Rechtsfindung nur mittelbar dienenden, sie vorbereitenden und ihr nachfolgenden Sach- und Verfahrensentscheidungen in den Schutzbereich einzubeziehen (vergleiche BGH, 31. Januar 1984, riZ (R) 3/83, BGHZ 90, 41, 45).
3. Da eine Strafandrohung, zumal in Form eines Verbrechenstatbestandes, noch weit mehr als eine Maßnahme der Dienstaufsicht geeignet sein wird, den Richter in seinem Verhalten zu beeinflussen, darf auch unter strafrechtlichen Gesichtspunkten eine Überprüfung richterlicher Tätigkeit am wenig konkreten Maßstab des Beschleunigungsgebots nicht zu einer grundlegenden Beeinträchtigung der sachlichen Unabhängigkeit des Richters führen (vergleiche BGH, 27. Mai 1987, 3 StR 112/87, NStZ 1988, 218).
4. Da die richterliche Unabhängigkeit weder Standesprivileg noch absoluter Selbstwert ist, vor dem alle anderen Bedingungen einer rechtsstaatlichen Justizgewährung zurückzutreten hätten, schließt ein dem Richter im Grundsatz zuzubilligender großzügiger Ermessensspielraum bei der Einteilung seiner Dienstgeschäfte strafrechtlich relevante Verstöße gegen das Beschleunigungsgebot nicht in jedem Fall aus.
BGH, Urteil vom 04. September 2001 – 5 StR 92/01 –, BGHSt 47, 105-116