Autor Thema: Gutefrage (2)  (Gelesen 67906 mal)

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Offline D.B.Cooper

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Re: Gutefrage (2)
« Antwort #60 am: 14. Juli 2014, 14:07:37 »
Die Holzhupe wurde schon vor Monaten unter seinen Videos drauf hingewiesen, dass er sich damit strafbar macht.

Na nun ist er wenigstens dran. C:-)
Das Problem der Welt ist, dass intelligente Menschen voller Zweifel und Dumme voller Selbstvertrauen sind.
 

Müllmann

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Re: Gutefrage (2)
« Antwort #61 am: 14. Juli 2014, 14:53:59 »
Mal so eine Übersicht der letzten 10 Jahre. Die diversen Einstellungsbeschlüsse waren mir dann doch zu viel.

Angeklagt:

OLG Koblenz, Urteil vom 02. Februar 2005 – 1 Ss 301/04 –, juris:
Rechtspfleger in der Vollstreckungsstelle einer Staatsanwaltschaft hat Akten nicht fristgemäß bearbeitet

BGH, Urteil vom 22. Januar 2014 – 2 StR 479/13 –, juris:
Richter stellt Bußgeldverfahren wegen Geschwindigkeitsüberschreitungen ein, weil er die Meßverfahren für nicht zuverlässig hält.


Verurteilung:

LG Arnsberg, Urteil vom 27. November 2007 – 2a KLs 223 Js 108/05 (53/06 b) –, juris
Rechtspfleger beim Nachlassgericht hat Vergütungen von Nachlasspflegerinnin überhöht festgesetzt

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Urteil vom 03. Februar 2009 – 16a D 07.1304 –, juris:
Mitarbeiter eines Ordnungsamtes wegen Verhinderung der Bestrafung des Präsidenten eines bekannten rot-weissen süd-deutschen Fußballclubs im Rahmen einer Geschwindigkeitsüberschreitung (Aktenzeichen aus nachfolgendem Disziplinarverfahren, Verurteilung war Strafbefehlssache)

BGH, Beschluss vom 24. Juni 2009 – 1 StR 201/09 –, juris:
Verfahrensverstöße eines Richters in Betreuungssachen bei der Anordnung von freiheitsentziehenden Maßnahmen (wäre was für Jean d'Reichsknalli).

Oberlandesgericht des Landes Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 23. April 2012 – 1 Ws 48/12 –, juris
BGH, Urteil vom 18. Juli 2013 – 4 StR 84/13 –, juris
:
Richter ändert nachträglich die Urteilsgründe.

BGH, Urteil vom 31. Mai 2012 – 2 StR 610/11 –, juris
:
Aussageerpressung durch einen Richter auf Probe mittels Androhung von Unterbringungsanordnung

BGH, Beschluss vom 07. Juli 2010 – 5 StR 555/09 –, juris
BGH, Urteil vom 11. April 2013 – 5 StR 261/12 –, juris
:
Anordnung von Untersuchungshaft durch nicht zuständige Richter gegen einen Rechtsanwalt wegen dessen Verhandlungsführung in einem anderen Prozess vor diesem Gericht, Rechtsanwalt wurde der Mittäterschaft in diesem Verfahren verdächtigt.

Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, Urteil vom 29. Oktober 2009 – DL 16 S 3361/08 –, juris:
Polizist hat Drogen in Fahrzeugen abgelegt und mit seinem Diensthund "gefunden", Vortäuschen eines Schußwechsels, sexuelle Belästigung von Kolleginnin (Aktenzeichen aus Disziplinarverfahren, strafrechtliche Verurteilung. 11 Ls 300 Js 4306/02 keien Angabe des Gerichts in juris)

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Urteil vom 15. Mai 2002 – 16 D 01.950 –, juris:
Unerlaubte Datenabrufe durch einen Polizisten (Aktenzeichen aus Disziplinarverfahren, strafrechtliches Aktenzeichen: 5 Ls 102 Js 129407/98)

Zu beachten ist:

Zitat
    1. Nach ständiger Rechtsprechung stellt nicht jede unrichtige Rechtsanwendung eine Beugung des Rechts im Sinne von § 339 StGB dar. Nur der Rechtsbruch als elementarer Verstoß gegen die Rechtspflege soll unter Strafe gestellt sein. Rechtsbeugung begeht daher nur der Amtsträger, der sich bewußt und in schwerwiegender Weise von Recht und Gesetz entfernt. Selbst die (bloße) Unvertretbarkeit einer Entscheidung begründet eine Rechtsbeugung nicht (st. Rspr.; vgl. nur BGH, 19. Dezember 1996, 5 StR 472/96, NJW 1997, 1455 m.w.N.)

    2. Das Interesse an einer wirksamen Gewährleistung der richterlichen Unabhängigkeit gebietet es, auch die der Rechtsfindung nur mittelbar dienenden, sie vorbereitenden und ihr nachfolgenden Sach- und Verfahrensentscheidungen in den Schutzbereich einzubeziehen (vergleiche BGH, 31. Januar 1984, riZ (R) 3/83, BGHZ 90, 41, 45).

    3. Da eine Strafandrohung, zumal in Form eines Verbrechenstatbestandes, noch weit mehr als eine Maßnahme der Dienstaufsicht geeignet sein wird, den Richter in seinem Verhalten zu beeinflussen, darf auch unter strafrechtlichen Gesichtspunkten eine Überprüfung richterlicher Tätigkeit am wenig konkreten Maßstab des Beschleunigungsgebots nicht zu einer grundlegenden Beeinträchtigung der sachlichen Unabhängigkeit des Richters führen (vergleiche BGH, 27. Mai 1987, 3 StR 112/87, NStZ 1988, 218).

    4. Da die richterliche Unabhängigkeit weder Standesprivileg noch absoluter Selbstwert ist, vor dem alle anderen Bedingungen einer rechtsstaatlichen Justizgewährung zurückzutreten hätten,  schließt ein dem Richter im Grundsatz zuzubilligender großzügiger Ermessensspielraum bei der Einteilung seiner Dienstgeschäfte strafrechtlich relevante Verstöße gegen das Beschleunigungsgebot nicht in jedem Fall aus.
BGH, Urteil vom 04. September 2001 – 5 StR 92/01 –, BGHSt 47, 105-116
 

Offline kairo

Re: Gutefrage (2)
« Antwort #62 am: 14. Juli 2014, 18:01:14 »
Zitat
Kennt jemand Fälle, in denen Staatsanwälte und/oder Richter nach den §§ 339 und 344 des StGB angeklagt worden sind?
http://www.gutefrage.net/frage/rechtsbeugung-bei-der-brd-justiz

Könnte schwierig werden. Ein Staatsanwalt kann gar keine Rechtsbeugung begehen.
 

Offline A.R.Schkrampe

Re: Gutefrage (2)
« Antwort #63 am: 14. Juli 2014, 19:15:26 »
Die Holzhupe wurde schon vor Monaten unter seinen Videos drauf hingewiesen, dass er sich damit strafbar macht.

Na nun ist er wenigstens dran. C:-)

Womit der Hinweisende eine Bedrohung begangen hat. Behauptet eine Betrügerin (die Nachweise liegen vor, sie kann also so bezeichnet werden) in ihrer BaFin-Beschwerde über eine Kollegin, die ihr ebendies mitteilte, als die Trulla am Ende des Telefonates erwähnte, daß sie dieses mitgeschnitten habe.
 

Müllmann

  • Gast
Re: Gutefrage (2)
« Antwort #64 am: 14. Juli 2014, 20:36:19 »
Die Holzhupe wurde schon vor Monaten unter seinen Videos drauf hingewiesen, dass er sich damit strafbar macht.

Na nun ist er wenigstens dran. C:-)

Womit der Hinweisende eine Bedrohung begangen hat. Behauptet eine Betrügerin (die Nachweise liegen vor, sie kann also so bezeichnet werden) in ihrer BaFin-Beschwerde über eine Kollegin, die ihr ebendies mitteilte, als die Trulla am Ende des Telefonates erwähnte, daß sie dieses mitgeschnitten habe.

Das ist doppelt hohl. Eine Bedrohung (§ 241 StGB) setzt nämlich die Drohung mit einem Verbrechen (nach § 12 StGB eine rechtswidrige Tat, die mit einer Mindeststrafe von 1 Jahr geahndet wird) voraus. Da müsste Deine Kollegin schon ziemlich aus dem Kleister gegangen sein.
 

Offline A.R.Schkrampe

Re: Gutefrage (2)
« Antwort #65 am: 14. Juli 2014, 20:51:50 »
Nö, das war nur eines der unzählbaren Telefonaten mit Bekloppten, die wir tagtäglich führen. Letztlich ist es auch egal, denn die Trulla ist derart pleite, daß sie nur kostenfreie Blökereien wie die BaFin-Beschwerde oder die Drohung mit Einschaltung der Medien veranstalten kann. Für einen RA reicht es auch nicht, sondern nur für eine Mediatorin.

Da pellen wir uns ein Ei drauf. So wird es zu keinem Prozeß kommen, der Rest ist wurscht.
BaFin-Beschwerden sind ein bißchen Schreibkram und sonst harmlos, wie auch die angedrohte Medienmeute. Selbst beim Privat-TV oder notorischen Kämpfern für die unterdrückten Kleinstbürger (MDR) sitzen ein paar leidlich fähige "Risikoprüfer" (um in meinem Fachjargon zu bleiben), die erst recherchieren, bevor sie entfesselt losstürmen, um der Finanzindustrie Feuer unterm Gesäß zu machen. Denen gegenüber reicht üblicherweise ein dezenter Hinweis (Datenschutzbestimmungen beachten!), daß die Sache böse nach hinten losgehen könnte, auch für die Schreiber/Filmer (hauptsächlich imagemäßig), denn die Sach- und Rechtslage sei doch ein wenig anders gelagert als der krähende Beschwerdeführer es ihnen weismachen möchte. Danach kommt nichts mehr aus dieser Richtung.
 

Müllmann

  • Gast
Re: Gutefrage (2)
« Antwort #66 am: 14. Juli 2014, 21:15:27 »
... die erst recherchieren, bevor sie entfesselt losstürmen, um der Finanzindustrie Feuer unterm Gesäß zu machen. Denen gegenüber reicht üblicherweise ein dezenter Hinweis (Datenschutzbestimmungen beachten!), daß die Sache böse nach hinten losgehen könnte, auch für die Schreiber/Filmer (hauptsächlich imagemäßig), denn die Sach- und Rechtslage sei doch ein wenig anders gelagert als der krähende Beschwerdeführer es ihnen weismachen möchte. Danach kommt nichts mehr aus dieser Richtung.

Tja, da habt ihr einen Vorteil, vor Euch haben die noch Schiss. Meine Freunde von der Pressa haben gard wieder pünktlich zum Loch im Sommer und nach der WM, wie jedes Jahr um diese Zeit, ihr Interesse für meinen Tätigkeitsbereich entdeckt und nerven mit dummen Fragen und noch dümmerem Geschreibsel.
 

Offline A.R.Schkrampe

Re: Gutefrage (2)
« Antwort #67 am: 14. Juli 2014, 21:40:31 »
Tja, da habt ihr einen Vorteil, vor Euch haben die noch Schiss.

Das weniger. Mehr davor, sich fürchterlich zu blamieren, indem man sich zum öffentlichen Hampelmann von Querulanten oder echten Kriminellen macht. Wir drohen ja nicht mit Unterlassungsklagen oder ähnlich grobkörnigen Geschützen, sondern es werden knappe Hinweise gegeben wie "Laßt man lieber, die Sache läuft in eine ganz andere Richtung. Der Sachverhalt entspricht nicht dem, was Euch erzählt wurde". 
 

Müllmann

  • Gast
Re: Gutefrage (2)
« Antwort #68 am: 14. Juli 2014, 21:49:12 »
es werden knappe Hinweise gegeben wie "Laßt man lieber, die Sache läuft in eine ganz andere Richtung. Der Sachverhalt entspricht nicht dem, was Euch erzählt wurde". 

Komischerweise nützt das bei uns nix, wir sagen ja grundsätzlich die Unwahrheit und irgendwelche dahergelaufenen KasperExperten oder entlassene Mitarbeiter haben die Weisheit mit Löffeln gefressen
 

Offline Decimus

Re: Gutefrage (2)
« Antwort #69 am: 14. Juli 2014, 22:11:20 »
Zitat
Kennt jemand Fälle, in denen Staatsanwälte und/oder Richter nach den §§ 339 und 344 des StGB angeklagt worden sind?
http://www.gutefrage.net/frage/rechtsbeugung-bei-der-brd-justiz

Könnte schwierig werden. Ein Staatsanwalt kann gar keine Rechtsbeugung begehen.

Doch kann er. Hin und wieder gibt es auch Anklagen.
 

Offline Richard Sharpe

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Re: Gutefrage (2)
« Antwort #70 am: 21. Juli 2014, 20:13:32 »
Maiks neuer Account. Nicht Reichsdeppisches mehr, aber immer noch seine etwas verquere Rechtsauffassung, speziell zu Artikel 19 GG und § 185 StGB:

http://www.gutefrage.net/nutzer/Goldjurist
" Artikel 19 Grundgesetz ist zu akzeptieren! Da steht, was da steht. Aufgrund dessen sind quasi alle Gesetze ungültig. "
Maik S., Hobbyjurist
 

Offline Richard Sharpe

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Re: Gutefrage (2)
« Antwort #71 am: 22. Juli 2014, 06:43:22 »
Maik und Artikel 19 GG:
Zitat
Abgesehen davon das das gesamte SGB 2 aufgrund des Artikel 19 Grundgesetz nicht rechtens, ja sogar ungültig ist.
Zitat
Darauf habe ich nur gewartet! Ich wusste: Erwähne ich Artikel 19 Grundgesetz, meldet sich Herr Lassan!
Mir egal! Lies den Artikel durch und begreife! Wenn sich niemand darauf beruft - und? Das macht den Artikel 19 GG ja nicht unrichtig!
Wenn beim Erlass eines neues Gesetzes nicht die Grundrechte zitiert werden, gegen die das neue Gesetz ( eventuell ) verstößt, dann ist es nichtig! Was ist daran nicht zu verstehen?!Beweise mir, dass die Grundrechte beim Verabschieden des SGB 2 zitiert worden sind! Kannst du nicht....Wo hat sich mal ein Jurist zu Artikel 19 Grundgesetz geäußert?! Beweise Herr Lassan!
http://www.gutefrage.net/frage/100--sanktion-alg-2---lebensmittelgutscheine-und-das-system-dahinter
" Artikel 19 Grundgesetz ist zu akzeptieren! Da steht, was da steht. Aufgrund dessen sind quasi alle Gesetze ungültig. "
Maik S., Hobbyjurist
 

Müllmann

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Re: Gutefrage (2)
« Antwort #72 am: 22. Juli 2014, 07:37:58 »
Wird er aber traurig sein, wenn er mal in einen GG Kommentar guckt.
 

Offline Das Chaos

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Re: Gutefrage (2)
« Antwort #73 am: 22. Juli 2014, 08:04:14 »
Wird er aber traurig sein, wenn er mal in einen GG Kommentar guckt.
Wird er nicht, denn im Internet findest Du so einen Kommentar nicht. GG-Kommentare kosten richtig viel Geld und ob der Maik es drauf hat in eine Bibliotkek zu gehen bezweifle ich.
In orientalischen und westlichen Schöpfungsmythen ist der Drache ein Sinnbild des Chaos, ein gott- und menschenfeindliches Ungeheuer

Und es erschien ein anderes Zeichen im Himmel, und siehe, ein großer, roter Drache, der hatte sieben Häupter und zehn Hörner Offenb. 12,3
 

Offline Das Chaos

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Re: Gutefrage (2)
« Antwort #74 am: 22. Juli 2014, 08:09:12 »
Wird er nicht, denn im Internet findest Du so einen Kommentar nicht.

Das Chaos muss sich selbst widersprechen:

Gibt es wohl (hier Art. 19 GG):
http://grundrechteforum.de/266
In orientalischen und westlichen Schöpfungsmythen ist der Drache ein Sinnbild des Chaos, ein gott- und menschenfeindliches Ungeheuer

Und es erschien ein anderes Zeichen im Himmel, und siehe, ein großer, roter Drache, der hatte sieben Häupter und zehn Hörner Offenb. 12,3