Autor Thema: Gutefrage (2)  (Gelesen 67908 mal)

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Offline A.R.Schkrampe

Re: Gutefrage (2)
« Antwort #45 am: 29. Juni 2014, 19:45:49 »
Da bin ich mir sehr sicher. Maik ist ein bisschen ruhiger geworden, aber er ist es wirklich.

Ist er medikamentös neu eingestellt? Als er das letzte Mal hier herumtrollte, hat er ja ganz böse Nebenluft gezogen.
 

Offline Richard Sharpe

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Re: Gutefrage (2)
« Antwort #46 am: 6. Juli 2014, 18:35:21 »
Maik S. (jetzt unter dem Namen 'Holzstiel') hat Probleme mit einem Pfändungs- und Überweisungsbeschluss:
http://www.gutefrage.net/frage/pfaendungs--und-ueberweisungsbeschluss-nach--829-zpo

Allerdings scheint er mittlerweile von Reichsdeppen-Argumenten nichts mehr zu halten. Seine Kommentare zu den Antworten von 'FreundGottes' und 'WotansAuge':
Zitat
Hört mir doch mit euren Reichsdeppen Kram auf!!!
Zitat
Dein reichsdeutscher Mist hat hier nichts zu suchen!
" Artikel 19 Grundgesetz ist zu akzeptieren! Da steht, was da steht. Aufgrund dessen sind quasi alle Gesetze ungültig. "
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Offline BlueOcean

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Re: Gutefrage (2)
« Antwort #47 am: 7. Juli 2014, 01:44:03 »
Könnte passen! Immer noch schnell aggressiv aber scheint aus Erfahrung klug zu werden. Merkwürdig finde ich, dass die Reichsknalltüten ihn regelrecht verfolgen, obwohl er davon nichts wissen will.
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Offline Richard Sharpe

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Re: Gutefrage (2)
« Antwort #48 am: 7. Juli 2014, 06:37:32 »
Richtig spassig ist ja der User Wotans Auge. Erst behauptet er, in allen Gesetzen müsse ein räumlicher Geltungsbereich stehen (alter Quark), dann kommt er damit an:
Zitat
Das ist schon richtig, aber das Staatsgebiet muss angegeben sein (in den Grenzen von ...) und international anerkannt (laut UNO-Beschluss von ...).
Das ist zumindest mal neuer Quark.
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Offline Richard Sharpe

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Re: Gutefrage (2)
« Antwort #49 am: 7. Juli 2014, 10:39:49 »
Maik scheint Reichsdeppen irgendwie anzuziehen. Hier http://www.gutefrage.net/frage/form-der-unterschrift-eines-verwaltungsaktes anwtortet er auf eine Frage von Angel941, eine Reichsdeppin, von der ich bisher annahm, sie wäre inaktiv.

Zitat
Genau genommen habe ich 2 Fragen zu einem Hartz4-Sanktionsbescheid. 1. Liegt ein Formfehler vor, wenn ein Verwaltungsakt nur mit *i.A. xxxxxx unterschrieben wird? 2. Ist ein Verwaltungakt ohne Namensunterschrift, lediglich mit *i.A. und Paraphe (Nachname nur in Maschinenschrift) rechtskräftig & rechtsmäßig (nach außen) unterschrieben? Oder ist er in dieser Form nichtig?
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Offline Richard Sharpe

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Re: Gutefrage (2)
« Antwort #50 am: 8. Juli 2014, 08:37:35 »
'Wotans Auge' gibt nicht auf:
Zitat
Du nimmst den Mund ganz schön voll. Nur weil dir unbekannt ist, dass jedes Gesetz der Angabe eines territiorialen oder räumlichen Geltungsbereiches bedarf, meinst du, dass das auch jedem anderen unbekannt sein müsste.
Dass keine der im Anschluss an diesen Kommentar aufgeführten Links seine Ansichten bestätigt, ist ihm wohl entgangen. Ebenfalls ist ihm entgangen, dass es sich bei dem Text zum Opferentschädigungsgesetz gar nicht um den Gesetzestext handelt (hier: http://www.global-help.de/informationen-oeg-20060809-20061024.shtml)

Auch der 'FreundGottes' hat noch etwas zum Thema beizutragen:
Zitat
Warum kommentierst du denn hier, wenn du so schlecht informiert bist? Erst 2007 wurde das Besatzungsrecht für die BRD neu bearbeitet und weitgehend abgeschafft.... Was meinst du wohl, warum es heißt "zur Bereinigung des Besatzungsrechts" und nicht "zur Abschaffung des Besatzungsrechts"? Weil wesentliche Teile des Besatzungsrechts immer noch gültig sind und lediglich neu formuliert worden sind. Selbst Gregor Gysi, dem man ja nun wirklich nicht vorwerfen kann einer rechtsradiaklen Partei anzuhängen, hat nach dem NSA-Skandal und dessen nicht erfolgter Aufarbeitung in Interviews gefordert, das Besatzungsrecht vollständig abzuschaffe

http://www.gutefrage.net/frage/pfaendungs--und-ueberweisungsbeschluss-nach--829-zpo
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Offline Richard Sharpe

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Re: Gutefrage (2)
« Antwort #51 am: 8. Juli 2014, 12:04:39 »
'Wotans Blindes Auge' lässt nicht locker. Da er mal irgendwo etwas vom Bestimmtheitsgebot gelesen hatte, meint er daraus ableiten zu können, dass in Gesetzen ein räumlicher Geltungsbereich stehen müsse, und er lässt sich auch nciht davon überzeugen, dass er irrt:

Zitat
Hier verwechselst du "notwendige" Voraussetzung mit "hinreichender" Voraussetzung. Die Umschreibung der Straftat ist notwendige Voraussetzung, um dem Bestimmtheitsgebot zu genügen, für sich alleine aber nicht hinreichende Voraussetzung. Eine weitere notwendige Voraussetzung ist die Angabe des räumlichen und zeitlichen Geltungsbereiches. Erst die Gemeinschaft aller notwendigen Voraussetzungen ist eine hinreichende Voraussetzung, um dem Bestimmtheitsgebot zu genügen.

PS: Ich frage mich gerade, wo er Jura studiert hat - bei Volksbetrug oder beim Honigmann?  :)

« Letzte Änderung: 8. Juli 2014, 12:06:41 von Richard Sharpe »
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Offline hair mess

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Re: Gutefrage (2)
« Antwort #52 am: 8. Juli 2014, 20:50:27 »
In der Schule des Lebens.
Fällt Dir nur Unsinn ein und immer,
erzähle nichts, sonst wird es schlimmer.
 

Offline Richard Sharpe

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Re: Gutefrage (2)
« Antwort #53 am: 9. Juli 2014, 06:45:47 »
Da ist er dann aber mal sitzengeblieben, und zwar irgendwann in den 30er oder 40er-Jahren. Zitat:
Zitat
Aha, weil mal der Herr H[itler]. behauptet hat, 2 und 2 wären 4, und der Herr H. nach Parteitagsbeschluss für alle Zeiten der böseste Mensch auf Erden war, müssen wir jetzt sagen, 2 und 2 sind 5.Nur ein kleiner Tipp: Lies mal meine sonstigen Beiträge und frage dich dann, ob ich wohl ein Rassist bin. Und anschließend denkst du noch einmal darüber nach, was ich dir geraten habe.
Und natürlich ist er auch kein Rassist. Merkwürdig, dass er dann einen Link zum Honigmann-Blog setzt.
« Letzte Änderung: 9. Juli 2014, 06:48:26 von Richard Sharpe »
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Offline Richard Sharpe

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Re: Gutefrage (2)
« Antwort #54 am: 11. Juli 2014, 08:38:18 »
Die Zahl der Schwingen des Bundesadlers ist wohl immer noch ein wichtiges Thema:
Zitat
ch habe heute einen neuen Perso bekommen. Den hab ich mir gleich mal genau angesehen. Sogar so genau, dass ich die Federn gezählt habe von jedem Adler. Auch diese, die man nur durch bestimmte Winkel sieht. -Der auf dem Bild hat 6 Federm -Der rechts daneben hat 7 Federm

Warum ist das kein einheitliches Wappen ? Weil der vom Bundestag hat 5 Federn !! Haben wir kein einheitliches Zeichen ?

Antwort des Users 'drHansVader' (der mir schon hin und wieder wegen seiner qualifizierten Äußerungen seiner reichsdeppischen Spinnereien aufgefallen ist):
Zitat
Weil alles Fälschungen sind.
http://www.gutefrage.net/frage/personalausweis-warum-so-viele-unterschiedliche-adler-darauf-
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Offline A.R.Schkrampe

Re: Gutefrage (2)
« Antwort #55 am: 11. Juli 2014, 23:31:01 »
Unsinn. Das liegt an den Kartoffeln. Die wachsen nun mal nicht symmetrisch. Da müssen die Stempelmacher eben kreativ sein. Für mehr reichts bei diesem zutiefst verrotteten Gebilde namens BääÄrrDääh nun mal nicht. Für mehr geben die Allierten auch keine Kohle.
 

Offline Richard Sharpe

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Re: Gutefrage (2)
« Antwort #56 am: 14. Juli 2014, 09:27:08 »
Rolalnd1957 verbreitet weiterhin tapfer seine 'Freeman-on-the-land'-Weisheiten:

 
Zitat
die gruendung des PRIVATEN 'Federal Reserve System' und der damit verbundenen emission des US $ als PRIVATwaehrung!!!

https://archive.org/stream/CreatureFromJekyllIslandByG.Edward-G.EdwardGriffin/Cr...

reicht sicher fuer mehr als 5 min ... ;-)
http://www.gutefrage.net/frage/referat-ueber-ein-aktuelles-politisches-thema

Zitat

das supreme law of commerce ist der UCC. die einzige kanzlei deutschlands die mir bekannt ist und mit UCC vertraut ist ist Graf von Andechs mit mehreren geschaeftsstellen in D.

mittels der entsprechenden UCC filings kannst du deine ansprueche zunaechst absichern und dann gegebenenfalls erfolgreich exekutieren - egal wo weltweit in allen laendern die vertragsgemaess den UCC anerkannt haben. das sind de facto alle eventuell von cuba oder nord chorea etc. abgesehen. (aktuellen stand ermitteln!)
http://www.gutefrage.net/frage/rechtslage-wenn-auslaendischerrussischer-investor-zahlungen-einstellt
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Müllmann

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Re: Gutefrage (2)
« Antwort #57 am: 14. Juli 2014, 09:44:59 »
Rolalnd1957 verbreitet weiterhin tapfer seine 'Freeman-on-the-land'-Weisheiten:
mittels der entsprechenden UCC filings kannst du deine ansprueche zunaechst absichern und dann gegebenenfalls erfolgreich exekutieren - egal wo weltweit in allen laendern die vertragsgemaess den UCC anerkannt haben. das sind de facto alle eventuell von cuba oder nord chorea etc. abgesehen. (aktuellen stand ermitteln!)
http://www.gutefrage.net/frage/rechtslage-wenn-auslaendischerrussischer-investor-zahlungen-einstellt
[/quote]

Die Liste der aktuellen "Vertragssaaten" des UCC würde mich auch mal interessieren. Könnte peinlich werden, falls der Adressat der Antwort wirklich mal "nachforscht".
 

Offline Richard Sharpe

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Re: Gutefrage (2)
« Antwort #58 am: 14. Juli 2014, 10:52:54 »
Ich glaube nicht, dass dem etwas peinlich ist. Das ist anscheinend jemand, der für sein Selbstbewußtsein eine eigene Postleitzahl beantragen könnte.



« Letzte Änderung: 14. Juli 2014, 11:47:07 von Richard Sharpe »
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Re: Gutefrage (2)
« Antwort #59 am: 14. Juli 2014, 13:20:19 »
Anscheinend hatte ich die Lernfähigkeit von Maik S.("Holzstiel") doch etwas überschätzt:
Zitat
Ich habe nun sehr oft bei diversen Banken angerufen und die um Auskunft zwecks des P-Konto´s gebeten.

Wurde da dann irgendetwas nicht korrektes gesagt ( P-Konto teurer als normale Girokonto, Gebühren für Pfändungsbearbeitung, Monate warten ehe man ein P-Konto bekommen darf usw. ), habe ich das Gespräch veröffentlicht und auf YouTube hochgeladen.

Sicher können einzelne Bankmitarbeiter nichts für die grenzdebilen AGB´s ihrer Banken. Jedoch wird hier ein Gesetz ( § 850k ZPO ) und die ständige Rechtssprechung des BGH ( Urteile vom 13.11.2012 und 16.07.2013 ) gebrochen.

Daher besteht für mich öffentliches Interesse nach § 201 StGB und somit sollte ich straffrei aus der Sache hinaus gehen.

Viele Banken Mitarbeiter haben mich jedoch nun auch wegen § 201 StGB angezeigt, weil ich hier das vertrauliche Wort gebrochen hätte.

Für mich steht bei den Gesetzesbruch das öffentliche Interesse der Allgemeinheit jedoch über das einzelne, schutzwürdige Belang einer Person. Ich finde, dass diese es aushalten muss. Hat sie halt Pech gehabt, wenn ihr Arbeitgeber sich nicht an das Gesetz hält.

http://www.gutefrage.net/frage/p-konto---anrufe-bei-banken-und-aufnehmen-des-gespraeches---strafbar

Zitat

Was machen die §§ 339 und 344 des StGB für einen Sinn, wenn wahrscheinlich noch nie/bzw. viel zu selten Justiz Angestellte nach diesen angeklagt werden?

Denn Rechtsbeugung passiert wohl täglich in Deutschland. Verfolgung Unschuldiger ist sicherlich selten, aber nicht so das es gar nicht vorkommt.

Kennt jemand Fälle, in denen Staatsanwälte und/oder Richter nach den §§ 339 und 344 des StGB angeklagt worden sind?
http://www.gutefrage.net/frage/rechtsbeugung-bei-der-brd-justiz
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