'Wotans
Blindes Auge' lässt nicht locker. Da er mal irgendwo etwas vom Bestimmtheitsgebot gelesen hatte, meint er daraus ableiten zu können, dass in Gesetzen ein räumlicher Geltungsbereich stehen müsse, und er lässt sich auch nciht davon überzeugen, dass er irrt:
Hier verwechselst du "notwendige" Voraussetzung mit "hinreichender" Voraussetzung. Die Umschreibung der Straftat ist notwendige Voraussetzung, um dem Bestimmtheitsgebot zu genügen, für sich alleine aber nicht hinreichende Voraussetzung. Eine weitere notwendige Voraussetzung ist die Angabe des räumlichen und zeitlichen Geltungsbereiches. Erst die Gemeinschaft aller notwendigen Voraussetzungen ist eine hinreichende Voraussetzung, um dem Bestimmtheitsgebot zu genügen.
PS: Ich frage mich gerade, wo er Jura studiert hat - bei Volksbetrug oder beim Honigmann?