Was Gesetze und Vorschriften aus Reichszeiten angeht, so basiert meine berufliche Existenz auf diesen.
Das
http://de.wikipedia.org/wiki/Versicherungsvertragsgesetz_%28Deutschland%29 ist zwar von 1908, in den 30ern kam aber ein guter Schwung heute noch gültiger Vorschriften dazu.
Eine Vielzahl der Vertragsbedingungen der verschiedenen Versicherungszweige wurde auch damals erschaffen. Von der Basis her haben sich z.B. die Bedingungen für die Hausratversicherung, seit die VHB 42 im gleichnamigen Jahr eingeführt wurden, nicht groß geändert (die Freigabe ab Juli 1994 änderte daran nicht viel). In Ost wie West übrigens. Die DDR-Hausratversicherung basierte z.T.wörtlich auf derselben Grundlage wie die Verträge im Westen. Bei der Elementarschadendeckung war die Staatliche Versicherung der DDR großzügiger als die (teils öffentlichen, teils privaten) Versicherer im Kapitalismus. Was der Arro.. ääh Allianz
anläßlich der Hochwasserereignisse 1997, 2002 und noch 2013 böse in die Hacken gelaufen ist...
Anm.: es muß vorher auch schon Hausratversicherungsbedingungen gegeben haben. Ich habe noch Unterlagen vom Vertrag meiner Oma von 1939. Diese entsprechen bereits den späteren VHB.