Und der Tatbestand "Verein gegründet" paßt nun einmal, egal ob mit oder ohne Begründung, nicht zur Rechtsfolge "Staat gegründet".
Die Rechtsform "Verein" ist eine solche des Privatrechts, sogar
die Rechtsform, in der sich Privatleute zusammenschließen. Wie aus einem privatrechtlichen Zusammenschluss von Privatleuten ein Staat werden soll, bleibt fraglich.*
Aber hier treffen wir wieder einmal den Kern des RD-Denkens an: RD bringen ja grundlegend die Unterscheidung von Rechtsformen des Privatrechts und des öffentlichen Rechts bzw. Staaten durcheinander. So können sie dann behaupten, das, was aller Welt als Staat erscheine, sei in Wahrheit eine Rechtsform des Privatrechts - GmbH, AG, Genossenschaft - und kein Staat, umgekehrt erklären sie ihre eigenen Kreationen zu Staaten.
* Es mag sein, dass historisch z. B. am Anfang von Städten Schwureinungen standen, also Zusammenschlüsse von Bürgern, die nach heutigem Verständnis Rechtsformen des Privatrechts bildeten. Nur waren damals die Rahmenbedingungen andere als heute, gab es insbesondere noch keine Staaten im heutigen Sinn, sodass der Rückgriff auf Jahrhunderte zurück liegende Vorgänge heute nicht hilft.