Autor Thema: Bürgermeisterin von Bolsterlang suspendiert  (Gelesen 4960 mal)

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Re: Bürgermeisterin von Bolsterlang suspendiert
« Antwort #1 am: 20. Juni 2018, 07:40:32 »
Ein Parteigenosse von Zeller weiß es: Sie ist keine Reichsbürgerin!
Aber eigentlich sind nämlich die Flüchtlinge schuld. Oder so.   ???


Zitat
Den Antrag auf einen Staatsangehörigkeitsausweis habe Zeller damals so erklärt, dass sie von der Situation 2015, insbesondere der Ankunft so vieler Flüchtlinge in Deutschland, verunsichert gewesen sei. Sie habe sich Sorgen gemacht und deshalb diesen Antrag gestellt.

https://www.br.de/nachrichten/schwaben/inhalt/reichsbuerger-verdacht-in-bolsterlang-innenminister-lobt-freie-waehler-verwundert-100.html
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Re: Bürgermeisterin von Bolsterlang suspendiert
« Antwort #2 am: 20. Juni 2018, 07:43:23 »
Andernorts wird behauptet, sie meinte, dass sie nur hätte wissen wollen, wie der Schein aussieht.
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Re: Bürgermeisterin von Bolsterlang suspendiert
« Antwort #3 am: 20. Juni 2018, 07:54:10 »
ja, andernorts.
Die von dem anderen Ort wollen selbst nicht, dass Deutschland in dieser Form (Bundesrepublik) besteht.

Allerdings sollte man ihr zu Gute halten,
dass die Allgäuer selbst ohnehin ein eignbrötlerisches, aufmüpfiges Bergvolk sind.
Hab da meine Erfahrungen gemacht.
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Re: Bürgermeisterin von Bolsterlang suspendiert
« Antwort #4 am: 20. Juni 2018, 08:11:34 »
Andernorts wird behauptet, sie meinte, dass sie nur hätte wissen wollen, wie der Schein aussieht.
Wenn besagte Dame bayrische Beamtin ist, sollte sie allerdings so eine "Staatsangehörigkeitsurkunde" schonmal eingereicht haben.
 
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Re: Bürgermeisterin von Bolsterlang suspendiert
« Antwort #5 am: 20. Juni 2018, 08:15:40 »
Das muss nicht. Wenn sämtliche Beteiligten keine Zweifel haben, dass die Kandidatin Deutsche ist, kann davon abgesehen werden. Ich kenne sicher 10 Beamte, die nie nach dem Schein gefragt wurden. Sind allerdings alles Landesbeamte, ich weiß nicht ob das bei Bundesbeamten auch so ist.
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Re: Bürgermeisterin von Bolsterlang suspendiert
« Antwort #6 am: 20. Juni 2018, 09:45:19 »
Als bayrischer Beamter musste ich das damals einreichen.
Weiß allerdings nicht, ob das bei Wahlbeamten auch so ist.
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Re: Bürgermeisterin von Bolsterlang suspendiert
« Antwort #7 am: 20. Juni 2018, 10:10:05 »
Als bayrischer Beamter

Du meinst sicher "als bayerischer"?

Denn ohne "e" wärst Du ja nur für Altbayern einsetzbar ...

Der Schein muß nicht mehr generell vorgelegt werden:
Zitat
So wird er in einigen Bundesländern zur Ernennung zum Beamten benötigt (wenn nicht Geburtsurkunden o. Ä. vorgelegt werden), was allerdings keine in Deutschland allgemeingültige Praxis ist; üblicherweise wird allein auf Grundlage eines Reisepasses oder Personalausweises mit Vermerk der deutschen Staatsangehörigkeit verbeamtet.

https://de.wikipedia.org/wiki/Staatsangeh%C3%B6rigkeitsausweis


Inzwischen gibt es ja auch schöne Urteile, daß man kein Anrecht auf die Ausstellung hat, sondern nur, wenn die Vorlage eigens verlangt wurde.
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Re: Bürgermeisterin von Bolsterlang suspendiert
« Antwort #8 am: 20. Juni 2018, 11:24:04 »
Ja, da reicht manchmal auch nicht mehr "Ich will in Frankreich ein Haus kaufen", dann kann geantwortet werden: "Zeigen Sie mir das Behördenschreiben, in dem der Nachweis verlangt wird."  ;D
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Re: Bürgermeisterin von Bolsterlang suspendiert
« Antwort #9 am: 20. Juni 2018, 15:30:11 »
Zitat
Zeller widersprach, den „Reichsbürgern“ nahezustehen. Sie kündigte an, Rechtsmittel gegen die Suspendierung einlegen zu wollen.


Eigentlich ist sie n#ämlich Germanitin.
(Oder doch eher RuStaGlerin?)   :scratch:
Egal, die Landesanwaltschaft kann sich schonmal warm anziehen!


https://www.merkur.de/bayern/bolsterlang-buergermeisterin-unter-reichsbuerger-verdacht-9967837.html

https://www.bayerische-staatszeitung.de/staatszeitung/kommunales/detailansicht-kommunales/artikel/bolsterlangs-buergermeisterin-suspendiert.html
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Re: Bürgermeisterin von Bolsterlang suspendiert
« Antwort #10 am: 20. Juni 2018, 16:50:10 »
Zitat von: hair mess am Heute um 09:45Als bayrischer BeamterDu meinst sicher "als bayerischer"?Denn ohne "e" wärst Du ja nur für Altbayern einsetzbar ...
Das fehlende -e- beruht darauf, dass es nirgends in Bayern gesprochen wird und wir es daher auch nicht schreiben.
Alt-baiern erkennt man an dem -i- statt dem -y- .
Ich empfehle das suchen von "bairisch für Fortgefahrene".
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Re: Bürgermeisterin von Bolsterlang suspendiert
« Antwort #11 am: 20. Juni 2018, 16:54:42 »
Das fehlende -e- beruht darauf, dass es nirgends in Bayern gesprochen wird

Äh ... nö
Die Konvention lautet folgendermaßen:

Man schreibt
- "bayerisch", wenn es den heutigen Freistaat betrifft
- "bayrisch", wenn es Altbayern bis zur Säkularisation betrifft (1803), also ohne Franken und Schwaben
- "bairisch", wenn es die Mundart betrifft. Also ohne schwäbischen oder fränkischen Dialekt

Steht nicht im Duden. Is aber so.
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Re: Bürgermeisterin von Bolsterlang suspendiert
« Antwort #12 am: 20. Juni 2018, 16:55:33 »
die Bairische Sprachregion umfasst aber noch mehr.
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Re: Bürgermeisterin von Bolsterlang suspendiert
« Antwort #13 am: 20. Juni 2018, 16:57:12 »
umfasst aber noch mehr

Mehr als ...?
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Re: Bürgermeisterin von Bolsterlang suspendiert
« Antwort #14 am: 20. Juni 2018, 17:01:52 »
Man schreibt - "bayerisch", wenn es den heutigen Freistaat betrifft- "bayrisch", wenn es Altbayern bis zur Säkularisation betrifft (1803), also ohne Franken und Schwaben- "bairisch", wenn es die Mundart betrifft. Also ohne schwäbischen oder fränkischen Dialekt
Steht nicht im Duden ist auch nicht so, selbst wenn es im Duden stünde.
Butter bei die Fische, aus welchem Teil von Baiern bist du denn, dass Du so profunde Kenntnisse unserer bairischen Kultur (und damit ist automatisch die altbairische gemeint) oder unseres Bayrischen Staates (und nur da gehört das y seit der Königszeit hin) hast. Bayrische Kultur umfasst auch das Schwäbische und Fränkische Zeugs.
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