Autor Thema: Bürgermeisterin von Bolsterlang suspendiert  (Gelesen 4715 mal)

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Offline Anmaron

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Re: Bürgermeisterin von Bolsterlang suspendiert
« Antwort #30 am: 21. Juni 2018, 15:59:45 »
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Offline Gutemine

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Re: Bürgermeisterin von Bolsterlang suspendiert
« Antwort #31 am: 24. Januar 2019, 13:52:58 »
Das VG München meint jetzt: Die arme Frau ist einfach nur "naiv, sorglos und unbedarft".

Also: Weitermachen, der nächste Schwurbler hält dort gerne seine Vorträge ab oder fantasiert jetzt die "erste freie Gemeinde" herbei.

Spoiler
Nach Reichsbürger-Verdacht: Bürgermeisterin darf weitermachen

Vergangenen Sommer war die Bürgermeisterin von Bolsterlang suspendiert worden. Der Vorwurf: Sie habe etwas mit der Reichsbürger-Bewegung zu tun. Jetzt hat das Verwaltungsgericht München die Suspendierung vorläufig aufgehoben.

Im Juni hatte die Disziplinarbehörde die erste Bürgermeisterin von Bolsterlang, Monika Zeller, vorläufig von ihrem Amt suspendiert. Damals hatte die Landesanwaltschaft den Verdacht, dass die Frau der Reichsbürger-Bewegung nahesteht, die die Bundesrepublik Deutschland als Staat ablehnt.
Eilverfahren: Bürgermeisterin darf weitermachen

In einem Eilverfahren hat die Disziplinarkammer in München jetzt entschieden, dass Monika Zeller ihr Amt wieder aufnehmen darf. Die Begründung: Das Gericht hat erhebliche Zweifel, dass die Bürgermeisterin eine aktive Anhängerin der Bewegung ist. Sie habe möglicherweise naiv und unbedarft gehandelt. Dafür sei die Enthebung aus dem Dienst – die disziplinarische Höchststrafe – „derzeit nicht angemessen“, heißt es.
Die Vorwürfe

Der Bürgermeisterin wurde vorgeworfen, dass sie bei Anträgen zur Ausstellung eines sogenannten Staatsangehörigkeitsausweises Angaben gemacht habe, die für die Reichsbürger typisch seien. Außerdem habe sie den Vortrag eines Reichsbürgers in Gemeinderäumen nicht unterbunden. Darin sah die Landesanwaltschaft eine Verletzung der Dienstplicht: Die Bürgermeisterin sei nicht für die freiheitlich demokratische Grundordnung des deutschen Grundgesetzes eingetreten.
Naives Verhalten

Die Disziplinarkammer kam zu dem Schluss, dass diese Vorwürfe zwar zutreffen – allerdings nicht das Motiv. In dem Verfahren habe die Bürgermeister das teilweise entkräftet. Ihr Verhalten sei möglicherweise lediglich Ausdruck von Naivität und Unbedarftheit.
Bürgermeisterin hatte sich distanziert

Auch habe die Bürgermeisterin zwar zu sorglos agiert, als sie einem Reichsbürger – auf Initiative von drei damaligen Gemeinderäten – einen Vortrag in Gemeinderäumen ermöglicht und diesen nicht abgebrochen habe. Auf einer Gemeinderatssitzung und bei einer Bürgerversammlung habe sie sich dann aber vom Gedankengut der Bewegung distanziert.
Disziplinarverfahren läuft noch

Die Bürgermeisterin darf jetzt zwar in ihrem Amt weitermachen. Das Disziplinarverfahren gegen sie läuft aber noch weiter, unabhängig von der Eilentscheidung. Monika Zeller hatte sich gegen die Suspendierung gewehrt, äußern wollte sie sich zu deren Aufhebung heute noch nicht.
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Weitere Artikel
http://www.spiegel.de/panorama/justiz/bolsterlang-vermeintliche-naehe-zur-reichsbuerger-szene-buergermeisterin-wieder-im-amt-a-1249727.html

https://www.watson.de/deutschland/rechtsextremismus/887593882-bolsterlang-buergermeisterin-monika-zeller-nach-reichsbuerger-verdacht-wieder-im-amt

https://www.augsburger-allgemeine.de/bayern/Suspendierte-Buergermeisterin-im-Allgaeu-darf-wieder-arbeiten-id53278656.html
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Offline Observer

Re: Bürgermeisterin von Bolsterlang suspendiert
« Antwort #32 am: 24. Januar 2019, 14:34:29 »
Und unterm Artikel des Spiegel ein Video mit dem Titel "Im Video: Wie "Reichsbürger" ticken" mit dem Entengoebbels als Thumbnail. :))
Ist natürlich n älteres Video, aber ich denke mal, dass sich der Erpel das sicher anders vorgestellt hätte in der nationalen Presse aufzutauchen. ;)
« Letzte Änderung: 24. Januar 2019, 14:37:18 von Observer »
 

Offline Reichskasper Adulf Titler

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Re: Bürgermeisterin von Bolsterlang suspendiert
« Antwort #33 am: 24. Januar 2019, 16:30:46 »
das heißt also, nach Ansicht der Müncher Kammer darf ein Bürgermeister, eine Bürgermeisterin naiv und unbedarft sein.  :scratch:
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Offline kairo

Re: Bürgermeisterin von Bolsterlang suspendiert
« Antwort #34 am: 24. Januar 2019, 17:21:46 »
das heißt also, nach Ansicht der Müncher Kammer darf ein Bürgermeister, eine Bürgermeisterin naiv und unbedarft sein. 

Dagegen gibt es kein Gesetz. Wichtig ist, dass er gewählt wird.
 

Offline Pantotheus

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Re: Bürgermeisterin von Bolsterlang suspendiert
« Antwort #35 am: 24. Januar 2019, 18:28:08 »
Allerdings fragt sich schon, ob man als Bürgermeister beliebig naiv und unbedarft sein darf oder ob es da nicht gewisse minimale Anforderungen zu erfüllen gilt.  :scratch:

Im Übrigen bestätigt sich meine Aussage, die ich in einem anderen Strang vor wenigen Tagen tätigte: Die Qualifikation ist, dass man genügend Stimmen erhalten hat, um gewählt zu sein.
"Vom Meister lernen heißt verlieren lernen." (hair mess über Peter F., auf Bewährung entlassenen Strafgefangenen )
 

dtx

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Re: Bürgermeisterin von Bolsterlang suspendiert
« Antwort #36 am: 24. Januar 2019, 18:39:10 »
das heißt also, nach Ansicht der Müncher Kammer darf ein Bürgermeister, eine Bürgermeisterin naiv und unbedarft sein.  :scratch:

Woanders geht man da sogar noch weiter ...
 

Offline Finanzbeamter

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Re: Bürgermeisterin von Bolsterlang suspendiert
« Antwort #37 am: 24. Januar 2019, 20:24:16 »
Wenn du richtig naiv bist, kannst du sogar Ministerpräsident von Bayern werden

Duck und Weg
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Herr Dr. Maiklokjes

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Re: Bürgermeisterin von Bolsterlang suspendiert
« Antwort #38 am: 24. Januar 2019, 22:22:52 »
Wenn du richtig naiv bist, kannst du sogar Ministerpräsident von Bayern werden

Duck und Weg

Aus ostdeutscher Sicht, geht das schon wieder als Qualifikation durch.

ganz Duck und wech...
 
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Offline hair mess

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Re: Bürgermeisterin von Bolsterlang suspendiert
« Antwort #39 am: 25. Januar 2019, 12:31:43 »
Ich hoffe, dass dieses Argument dereinst auch mir hilft
Fällt Dir nur Unsinn ein und immer,
erzähle nichts, sonst wird es schlimmer.
 

Offline Neubuerger

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Re: Bürgermeisterin von Bolsterlang suspendiert
« Antwort #40 am: 1. Februar 2019, 17:49:48 »
Monika Zeller tritt jetzt doch zurück, weil sie die Ermittlungen und Vorkommnisse so mitgenommen hätten, das sie nicht mehr könne. Quelle.


Zitat von: BR
Bolsterlanger Bürgermeisterin tritt zurück

Die Diskussion um Reichsbürger-Vorwürfe hat Spuren hinterlassen: Monika Zeller, die bisherige Bürgermeisterin der Oberallgäuer Gemeinde Bolsterlang, räumt ihren Posten.

Monika Zeller hat ihren sofortigen Rücktritt bekannt gegeben. Die bisherige Bolsterlanger Bürgermeisterin teilte dem BR mit: "Die nunmehr zwei Jahre andauernden Ermittlungen und Vorkommnisse gegen mich haben mich derart angegriffen, dass ich mich nicht mehr dazu in der Lage sehe, dieses verantwortungsvolle Amt bis zum Ende der Wahlperiode mit der erforderlichen Kraft auszufüllen."
Hin und Her hat Zeller mitgenommen

Vorausgegangen war ein monatelanges Tauziehen. Erst wurde Zeller als Bürgermeisterin suspendiert, nachdem Reichsbürger-Vorwürfe aufgekommen waren. Dann hob das Verwaltungsgericht in München die Suspendierung auf, weil es die Anschuldigungen nicht für stichhaltig hielt. Die Landesanwaltschaft wiederum legte daraufhin gegen diese Entscheidung Beschwerde ein.

Dieses Hin und Her lasse erwarten, dass das Disziplinarverfahren nicht vor dem Ende der Wahlperiode im Mai 2020 rechtskräftig abgeschlossen sein werde, sagte Zeller dem BR. Sie selbst nehme die lange Zeit der Unsicherheit sehr mit, und auch für die Bevölkerung von Bolsterlang sei es so nicht mehr tragbar.
Rolf Walter übernimmt Bürgermeisteramt

Ihr bisheriges Amt übernehme Rolf Walter, der sie schon während der monatelangen Suspendierung vertreten hat. In einer vom Landratsamt gesetzten Frist werde es Neuwahlen geben.
Sebastian Leber über Rüdi: Hoffmanns Beweisführung ist, freundlich ausgedrückt, unorthodox. Es geht in seinen Filmen drunter und drüber wie bei einem Diavortrag, bei dem der Vortragende kurz vor Beginn ausgerutscht ist und alle Dias wild durcheinander auf den Boden flogen.