ein FA macht sich da doch normalerweise einen schlanken Fuß und schätzt einfach mal (deutlich zu hoch) und vollstreckt dann ...
Wie mein Vorredner
@hair mess schon schrub, gibt es auch für das angeblich einfache Schätzen gewisse Vorschriften. Die Schwierigkeiten fangen im konkreten Fall schon damit an, daß es an Vergleichsbetrieben (Königreichen) mangelt, bei denen man branchenübliche Umsatzgrößen feststellen könnte. Und sie hören noch nicht damit auf, daß man es den Vollstreckungsbeamten des örtlichen Finanzamtes nicht zum Vorwurf machen kann, die Schätzergebnisse nicht realisieren zu können.
Kommt das Finanzamt wirklich nicht an ein Konto im EU-Ausland?
Es wird Dich sicher nicht überraschen, daß die einzig richtige Antwort auf die Frage, so wie Du sie gestellt hast,
"Es kommt drauf an, ..." lautet.
Was
@Pantotheus weiter oben andeutete, ist vom Umfang und der Komplexität her viel mehr als nur eine bloße Fortsetzung dieses Satzes. Daran wäre auch Thomas Mann mit seinen Schachtelsätzen gescheitert. Fakt ist, daß auch im Inland eine ordinäre Kontenpfändung ins Leere läuft, wenn man die Formalien nur konsequent genug mißachtet. Und diese Regeln gelten auch in einem Einzelfall, in dem es deutlich schwieriger ist sie einzuhalten.