Autor Thema: Urteil des LG Halle vom Bundesgerichtshof aufgehoben  (Gelesen 20717 mal)

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Online Schattendiplomat

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Re: Urteil des LG Halle vom Bundesgerichtshof aufgehoben
« Antwort #180 am: 10. April 2018, 22:59:59 »
(...) Ich bin gespannt, was der König auf die Beine stellt um wieder an ein paar frische Scheinchen zu kommen  :chopwood:
(...)

Ich vermute Mal er wird es mit einer Art Schneeballsystem versuchen, das ist immer eine gute Methode um an Geld zu kommen!
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Re: Urteil des LG Halle vom Bundesgerichtshof aufgehoben
« Antwort #181 am: 10. April 2018, 23:07:16 »
Zitat

 ist erstmal vom Tisch......



 ihr eure finanziellen Mittel so schnell wie möglich zurückbekommt und so gut wie ich es leisten kann, so werde ich leisten

Bwahahah aufhören  ;D ;D ;D ;D ;D


Mein Gott ist der BGH gemein. Lassen ihn raus, nur damit er nochmal SEK-Greifhandschuhe schnuppern kann.

Ich weis nicht was mir lieber ist, das er am Flughafen beim verunglückten Fluchtversuch aufgegriffen und ohne Umwege zurück in UHaft gebracht wird (wäre ja nicht das erstemal, dass er sich selber belastet) oder, das er hier während des Prozesse herumpöhnt und -höhnt bis es dann erwartungsgemäß zurück in den Häfen geht, diesmal dann  in Strafhaft.
 
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Offline Neubuerger

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Re: Urteil des LG Halle vom Bundesgerichtshof aufgehoben
« Antwort #182 am: 10. April 2018, 23:08:02 »
Ich vermute Mal er wird es mit einer Art Schneeballsystem versuchen, das ist immer eine gute Methode um an Geld zu kommen!

Oder er hält ein paar Seminare. Tenor: Wie ich Angesichts der Unrechts der Haft geistig und körperlich fit geblieben bin. Oder sowas in der Art. Da finden sich bestimmt zahlende Dukatenesel äh, Anhänger.


Ich werde jetzt hart daran arbeiten, dass ihr eure finanziellen Mittel so schnell wie möglich zurückbekommt und so gut wie ich es leisten kann, so werde ich leisten

Das ist jetzt so wie in einem Arbeitszeugnis, oder? "Er war bemüht, im Rahmen seiner Möglichkeiten sein Bestes zu geben". Das ist wohl die Ansage, das das Geld weg ist.
Sollte er es jetzt zurückzahlen, würde er dem Gericht wohl einiges an Wind aus den Segeln nehmen, denke ich.

Sebastian Leber über Rüdi: Hoffmanns Beweisführung ist, freundlich ausgedrückt, unorthodox. Es geht in seinen Filmen drunter und drüber wie bei einem Diavortrag, bei dem der Vortragende kurz vor Beginn ausgerutscht ist und alle Dias wild durcheinander auf den Boden flogen.
 
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Re: Urteil des LG Halle vom Bundesgerichtshof aufgehoben
« Antwort #183 am: 10. April 2018, 23:21:19 »
In Hollywood würde man sagen, das können wir nicht bringen, das glaubt uns kein Mensch. In Deutschland ist es Realität. Da soll noch mal jemand sagen, wir Deutsche hätten keinen Humor.
(Für Deutschlehrer: Ja, ich bevorzuge hier mal die starke Form.)
 
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Offline Reichsschlafschaf

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Re: Urteil des LG Halle vom Bundesgerichtshof aufgehoben
« Antwort #184 am: 11. April 2018, 07:00:05 »
.... da frag ich mich schon, ob die sich mit Fitzek wirklich beschäftigt haben.

Natürlich nicht.

Denn Aufgabe des BGH ist es nicht, an das erkennende Gericht zu schreiben "Angesichts der sittlich fragwürdigen Persönlichkeit des Angeklagten hält man an Allerhöchster Stelle eine Freilassung für nicht rätlich" (Sowas hatten wir im von den Schwachmaten verehrten Kaiserreich), sondern der zuständige Senat prüft allein, ob sich im Endurteil Rechtsfehler befinden.

Und die Mehrheit der Senatsmitglieder sah diese Rechtsfehler.

Also geht's zurück.

Dies macht zwar den Rechtsstaat in den Augen gewisser Herrschaften schwach und angreifbar.

Aber merkwürdigerweise existiert dieser Rechtsstaat bald länger als Kaiserreich, Weimarer Republik und Drittes Reich zusammen.
Merke: Es genügt natürlich nicht, dämlich zu sein. Es soll schon auch jeder davon wissen!

„Nur weil es Fakt ist, muß es noch lange nicht stimmen!“ (Nadine, unerkannte Philosophin)
 
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Offline kairo

Re: Urteil des LG Halle vom Bundesgerichtshof aufgehoben
« Antwort #185 am: 11. April 2018, 09:50:28 »
Zitat von: König Peter, Statement am 09.04.2018 - Die Ansprache
Ich bin den Kapitalüberlassern sehr, sehr dankbar für ihre Geduld. Ich werde jetzt hart daran arbeiten, dass ihr eure finanziellen Mittel so schnell wie möglich zurückbekommt ...

Die vielen edlen und gemeinnützigen Projekte zum Aufbau neuer Strukturen werden also nicht mehr weiter verfolgt? So ein Jammer.
 
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Aldebaraner

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Re: Urteil des LG Halle vom Bundesgerichtshof aufgehoben
« Antwort #186 am: 11. April 2018, 09:54:15 »
Das Problem haben StA und LG verursacht, würd eich so denken.

Wahrscheinlich vor allem die StA, die vielleicht keinen Bock hatte, richtig zu ermitteln. Weiß jemand, ob das Verfahren eine spezialisierte Abteilung geführt hat? Wenn das bei einer allgemeinen Abteilung gelandet ist, waren die ggf. überfordert.

Da es aber ausdrücklich um unerlaubte Bankgeschäfte ging, müßte das doch eine Spezialabteilung gewesen sein, oder? Vielleicht hielten die sich aber wieder für zu fein, sich richtig mit dem Fitzelchen zu beschaffen. Das waren für die dann ggf. "peanuts".

(Ich habe seit dem Referendariat  StAs nur noch von außen gesehen)

 

Offline Tuska

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Re: Urteil des LG Halle vom Bundesgerichtshof aufgehoben
« Antwort #187 am: 11. April 2018, 09:59:42 »
Die StA hat drei Jahre ermittelt und wurde im Zwischenverfahren (SSL-Wiki) vom LG zu Nachermittlungen verdonnert ... ¯\_(ツ)_/¯
"Tuska jedoch verteufelt alle, die nicht in Sack und Asche gehen. Entweder, weil sie mit Konsum oder aber (doppelmoralistisch, versteht sich) mit Tugenden protzen. Mich deucht, unser Vorzeige-Katholik ist ein kleiner Luther." – Rechtsfinder
 
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Re: Urteil des LG Halle vom Bundesgerichtshof aufgehoben
« Antwort #188 am: 11. April 2018, 10:04:49 »
Es entbehrt dabei nicht einer gewissen Ironie, dass die bloße Existenz der erst auf Druck der BaFin, des Rechtsstaates, „erzwungenen" KÜV und Nachrangabreden nun positiv für Fitze ausgelegt werden könnte. (So zumindest meine Interpretation, als Laie, des BGH-Beschlusses.)

Da sich die Aufarbeitung der strafrechtlichen Ebene nun erfahrungsgemäß wieder einmal noch etwas hinziehen wird, ist Fitze bemüht auf der zivilrechtlichen derweilen keine zweite Front entstehen zu lassen.
Anders, als durch solche Ängste hervorgerufen, kann ich mir die direkte Ansprache seiner Gläubiger gleich im ersten Video nach seiner Entlassung nicht erklären.
Lt. Fitzes Buchhaltung müssten ja noch, mangels Belegen für deren Verwendung „zum Aufbau neuer Strukturen“, mindestens noch 1,3 Mio vorhanden sein, mit denen er die Ansprüche seiner Kapitalüberlasser befriedigen könnte ...
« Letzte Änderung: 11. April 2018, 10:07:11 von Autsch ! »
Die Mainstreampresse lügt immer. Das Königreich Deutschland und auch alles, was aus dem Königreich kommt und mit ihm zu tun hat, ist wahrhaftig. (KRD Website)
 
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Re: Urteil des LG Halle vom Bundesgerichtshof aufgehoben
« Antwort #189 am: 11. April 2018, 10:09:27 »
Hüstel, über die beiden Punkte, die der BGH kritisiert hat, wurde hier in diesem Forum bereits früher gesprochen.
Ich sage nur mal dies: Eine StA hat ermittelt, eine Wirtschaftsstrafkammer geurteilt. Die eine Frage betrifft aber Spezialrecht (Finanzmarktrecht) und zugleich - Nachrangabrede - Zivilrecht, die andere Frage insbesondere Zivilrecht (Vermögensbetreuungspflicht, Verantwortlichkeit innerhalb der Vereine usw.). Ich kann mir denken, dass das nicht unbedingt die Fragestellungen sind, in denen strafrechtlich tätige Juristen top fit und firm sind. Es ist in gewisser Weise auch etwas unglücklich, dass sich hier ein Strafgericht mit zivilrechtlichen Fragen befassen musste und dass nicht vorher z. B. ein Gläubiger auf dem zivilrechtlichen Weg seinen Anspruch eingeklagt hat. Das hätte gewiss Wind aus den Segeln genommen.
Dennoch ist es gewiss so, dass sich ein Jurist das nötige Wissen erarbeiten kann.
"Vom Meister lernen heißt verlieren lernen." (hair mess über Peter F., auf Bewährung entlassenen Strafgefangenen )
 
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Offline Das Chaos

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Re: Urteil des LG Halle vom Bundesgerichtshof aufgehoben
« Antwort #190 am: 11. April 2018, 10:11:52 »
Die StA hat drei Jahre ermittelt und wurde im Zwischenverfahren (SSL-Wiki) vom LG zu Nachermittlungen verdonnert ... ¯\_(ツ)_/¯

Das Problem ist systemimmanent:
1. Die StAen haben zu wenig Personal. Der einzelne Sachbearbeiter bekommt zu viel auf den Tisch.
2. Für viele StAe ist der Job lediglich Durchgangsstation zum begehrten Richteramt. Kaum sind sie eingearbeitet, schon wird am Gericht eine Stelle frei und sie sind wieder weg. Jedenfalls ist das an meiner Wirkungsstätte so und hat hier schon manchem Straftäter die unverdiente Freiheit gebracht (den Strafverteidiger freut's).
3. Zuweilen kommen übereifrige aber inkompetente Kriminalermittler hinzu. Je tiefer in der Provinz, desto schlimmer.
In orientalischen und westlichen Schöpfungsmythen ist der Drache ein Sinnbild des Chaos, ein gott- und menschenfeindliches Ungeheuer

Und es erschien ein anderes Zeichen im Himmel, und siehe, ein großer, roter Drache, der hatte sieben Häupter und zehn Hörner Offenb. 12,3
 
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Re: Urteil des LG Halle vom Bundesgerichtshof aufgehoben
« Antwort #191 am: 11. April 2018, 10:23:56 »

1. Die StAen haben zu wenig Personal. Der einzelne Sachbearbeiter bekommt zu viel auf den Tisch.

Outsourcing. Was bei Kanalisation, Müllabfuhr und Wasserversorgung gern einmal schief geht, hätte in diesem Fall, dank einiger findiger, sachkundiger und vor allem hochmotivierter SSL-Köpfe, zu einem wasserdichteren Urteil führen können. ;D
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Re: Urteil des LG Halle vom Bundesgerichtshof aufgehoben
« Antwort #192 am: 11. April 2018, 10:50:43 »

1. Die StAen haben zu wenig Personal. Der einzelne Sachbearbeiter bekommt zu viel auf den Tisch.

Outsourcing. Was bei Kanalisation, Müllabfuhr und Wasserversorgung gern einmal schief geht, hätte in diesem Fall, dank einiger findiger, sachkundiger und vor allem hochmotivierter SSL-Köpfe, zu einem wasserdichteren Urteil führen können. ;D

Ich habe schon ein wenig Sorge davor, dass sich der König vielleicht doch nicht, wie in seinen vorherigen Verfahren "gerne auf neue Verhandlungen vor Gericht freut". Wie sieht das denn generell mit der Aufhebung der Untersuchungshaft aus: gibt es möglicherweise Meldeauflagen an die Fitzek sich halten muss?
Ein für Dich! :-)
 
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Offline Evil Dude

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Re: Urteil des LG Halle vom Bundesgerichtshof aufgehoben
« Antwort #193 am: 11. April 2018, 10:54:28 »
Er muss seinen Führerschein abgeben!
Jeden Tag!

 ;D

Spass beiseite, falls es welche gibt, und ich hoffe, dass man nicht so einfältig ist, einfach darauf zu vertrauen, dass er nicht mit der Kohle stiften geht, wird man dazu von den KRDeppen nichts hören.
Zyniker, der - Schuft, dessen mangelhafte Wahrnehmung Dinge sieht, wie sie sind, statt wie sie sein sollten.
Wörterbuch des Teufels - Ambrose Bierce
 
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Offline Stief

Re: Urteil des LG Halle vom Bundesgerichtshof aufgehoben
« Antwort #194 am: 11. April 2018, 10:56:07 »
Wahrscheinlich vor allem die StA, die vielleicht keinen Bock hatte, richtig zu ermitteln. Weiß jemand, ob das Verfahren eine spezialisierte Abteilung geführt hat? Wenn das bei einer allgemeinen Abteilung gelandet ist, waren die ggf. überfordert.

Es gibt eine kleine Abteilung für Wirtschaftsstrafsachen bei der StA Dessau (für Wittenberg zuständig), Großverfahren werden allerdings an Halle als Schwerpunkt-StA abgegeben. In der Verhandlung trat eine Staatsanwältin der StA Halle auf (inzwischen ist sie die Leiterin), aber ich kann nicht sagen, in welchem Stadium das Verfahren abgegeben wurde.
 
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