Mario verwechselt da wohl den sozialistischen Wohnungsbau der DDR mit dem Sozialen Wohnungsbau im Westen. Beim Sozialen Wohnungsbau waren die Wohnungen schon immer in der Hand von Privatleuten oder Genossenschaften (seine Wohnung ist wohl eine ehemalige Genossenschaftswohnung). Im Sozialen Wohnunsbau gab es Zuschüsse zu den Baukosten und verbilligte Kredite. Im Gegenzug verpflichtete sich der Eigentümer für eine gewissen Zeit die Wohnung ausschießlich an Personen aus sozialen Schichten zu vermieten, die auf dem freien Wohnungsmarkt keine angemessene und bezahlbare Wohnung finden (in Berlin geregelt über den Wohnberechtigungsschein) sowie zu bestimmten Mietobergrenzen.
Nach Auslaufen dieser Bindungszeit ist das eine ganz normale Wohnung am freien Wohnungsmarkt. War früher auch nie ein Problem, weil genug Sozialwohnungen nachkamen. Inzwischen fördert der Bund aber den Sozialen Wohnunsbau nicht mehr (ein Instrument zur Städteentwicklung) und die Länder haben auch kein Geld für sowas. Heute werden ja eher Wohngeld und die "Kosten der Unterkunft" beim ALG II als Instrumente eingesetzt.
Mario hat also recht, dass das Haus längst "abbezahlt" ist, zieht aber mal wieder die falschen Schlüsse daraus. Denn so wie er ein recht auf angemessenen Wohnraum hat aus dem Sozialstaatsprinzip so hat der Eigentümer der Wohnung aber auch ein grundgesetzlich verbrieftes Recht mit seinem Eigentum nach eigenen Vorstellunen verfahren zu können.
Mit staatseigenen Wohnungen wie in der DDR (was Mario wohl kennt) hat das gar nix zu tun. Und so wie ich das verstanden habe hat er nicht nur die Mieterhöhung nicht gezahlt sondern auch die Erhöhung der Betriebskostenvorauszahlung nicht. Daher konnten die auch mit seinem Rückzahlungsanspruch gegenrechnen.
Könnte man eine Betreuung anregen, weil er sich mit seinen Wahnvorstellungen in eine existenzbedrohende Lage bringt. Aber da er mit der Betruung nicht einverstanden sein wird kann man sich die Mühe auch sparen. Schade.