Ist dieses Treiben mit "Haftbefehlen" und "Rechnungen" nicht irgendwie auch strafrechtlich relevant (von der Problematik der Wahnvorstellungen und einer etwaigen Schuldunfähigkeit wegen Unzurechnungsfähigkeit mal abgesehen)?
In Frage kämen jeweils Erpressung, zumindest aber Nötigung (beim Haftbefehl sehr wahrscheinlich; bei der Rechnung zweifelhaft, aber möglich), hinsichtlich des Haftbefehls würde ich auch an Amtsanmaßung denken. Wenn in den Rechnungen irgendwelche Steuersachen auftauchen (oder nicht, je nach Wortlaut und Höhe der Rechnung) könnte es gut sein, dass irgendwelche obskuren Finanzdelikte einschlägig sind.
Ggf. kann man da aber auch (zumindest in sehr krassen Fällen) an Bedrohung denken. Irgendwo im Ursache-Thread findet sich ein Link zu einem Dokumentenkonvolut, darin befindlich auch ein Schreiben an das AG Zeitz (wenn ich mich recht erinnere). Darin enthalten die Passage "auf Sie wird ein Kopfgeld ausgesetzt werden", unterschrieben von Ursache und Ehefrau (die aus der Sache ja nach dem, was bisher bekannt ist, recht glimpflich davonkam). Ich habe zu der Passage mal ein bisschen Strafrechtsakrobatik betrieben und überlegt, ob es sich dabei um die Bedrohung mit dem Versuch der Anstiftung zu Mord (§ 241 Abs. 1, 2 StGB i.V.m. §§ 30 Abs. 1; 211 1, 2 UAbs. 1, Var. 3 StGB) handeln könnte.
Wie immer gilt beim Strafrecht: Wenn ich jemanden
wirklich drankriegen will, dann schaff' ich das auch irgendwie.