Autor Thema: Adrian Ursache - Die Presse  (Gelesen 33924 mal)

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Offline Pantotheus

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Re: Adrian Ursache - Die Presse
« Antwort #225 am: 13. März 2018, 20:19:44 »
Im Übrigen ist es glaube ich nicht das Problem von @stk, dass Youtube eilfertig gelöscht hat, sondern die nicht uninteressante Frage welche Qualität rechtsstaatlichen Handelns die "Bitte" eines Polizeibediensteten hat, die aber mit dem Brustton des journalistischen Besserwissers in Richtung Einschränkung der Pressefreiheit in die Welt hinausgeschrieen wird und dabei irgendwie an das Mimimi unserer Kundschaft in Facebook-Kommentaren erinnert.
Ja, das sehe ich auch, nur meine ich, dass man da verschiedene Dinge auseinanderhalten sollte. Da wäre einmal die Frage, ob YT durch sein Handeln deutsches Presserecht verletzt hat.
Dann stellt sich die Frage, wie das Handeln eines Polizisten zu werten ist. Erst einmal stellt sich da die Frage, ob er als Privatperson oder dienstlich gehandelt hat. Beides ist grundsätzlich denkbar.
Falls er dienstlich gehandelt hat und mit seiner Bitte an YT etwas bewirkt hat, das nach deutschem Recht eine Beschränkung der Pressefreiheit wäre, dann stellte sich etwa die Frage, ob es sich um eine Dienstpflichtverletzung handelte, die ggf. disziplinarisch zu ahnden wäre.
Aber lassen wir das, das Problem, dass einfach alles, was einem gewissen Journalisten nicht passt, gleich eine Beschneidung der Pressefreiheit ist, liegt auf einer ganz anderen Ebene.
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dtx

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Re: Adrian Ursache - Die Presse
« Antwort #226 am: 13. März 2018, 20:27:29 »
...
Aber lassen wir das. Das Problem, dass einfach alles, was einem gewissen Journalisten nicht passt, gleich eine Beschneidung der Pressefreiheit ist, liegt auf einer ganz anderen Ebene.

Damit wäre er aber nicht allein in der Branche:

Zitat
...   
Der Bayerische Journalistenverband (BJV) hatte am Donnerstag „Vorzensurbedingungen“ auf dem Oktoberfest kritisiert. Die Pressestelle des Hofbräuzeltes lasse sich bei der Akkreditierung per Unterschrift zusichern, dass weder Betrunkene noch nackte Brüste abgelichtet würden. Damit werde massiv in die Pressefreiheit eingegriffen. Auch andere Zeltbetreiber versuchen nach BJV-Angaben zunehmend, in diese Richtung Einfluss zu nehmen.

In dem seit längerem verwendeten Akkreditierungsformular des Hofbräu-Zeltes heißt es: „Aufnahmen von unter Alkohol stehenden Personen, einzeln oder in Gruppen, sind grundsätzlich nicht gestattet“. Und: „Aufnahmen von Personen in unangemessener oder unvollständiger Kleidung sind verboten.“
...

(Abendzeitung,  18.09.2009 - 13:35 Uhr)
https://www.abendzeitung-muenchen.de/inhalt.oktoberfest-busen-zoff-hofbraeuhaus-will-wiesn-fotos-zensieren.61bbb263-c497-4ac9-8139-16fec6073c5d.html

Wie war das noch mal mit dem Absatz 2 des Art. 5 GG?
« Letzte Änderung: 13. März 2018, 20:31:30 von dtx »
 
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Offline SchlafSchaf

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Re: Adrian Ursache - Die Presse
« Antwort #227 am: 14. März 2018, 09:33:00 »
An Rüdiger Hoffmann: Der Faschist sagt immer, da ist der Faschist  (in Anlehnung an die Signatur des geschätzten MitAgenten Schnabelgroß)

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Offline theodoravontane

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Re: Adrian Ursache - Die Presse
« Antwort #228 am: 14. März 2018, 22:56:46 »
Es wurde schon so viel geschrieben, von Menschen, die mehr Ahnung haben als ich, aber @stk, Deine Besessenheit, was das Video und seine "Löschung" angeht, die lässt mir keine Ruhe. Da Dir so viel an dem Video zu liegen scheint, lass Dich bitte auf folgende Überlegung ein:

Die Redaktion der MZ hat Redaktionskonferenz. Einer hat Geburtstag und es wird ein bisschen gefeiert. Ein Kollege filmt. Es gibt Häppchen und Bier. Irgendwann ufert diese Feier aus, es wird gesoffen, gequatscht und geknutscht und keiner denkt mehr ans arbeiten.
Drei Stunden später ist der Film bei Youtube zu finden unter dem Titel "Porno!!! MZ-Redaktion feiert fette Orgie!"

In der Folge gibt es zwei Meldungen an Youtube: Eine vom Chef, der sagt, daß das, was während der Arbeitszeit passiert, bei Youtube nichts zu suchen hat.
Eine von einem Kollegen, der es gegenüber seiner Frau nur schwerlich erklären könnte, warum er mit der Volontärin rummacht.

Lass es sacken und dann sag mir bitte:

Wer hat hier irgendwie die Pressefreiheit untergraben oder gegen irgend ein Gesetz verstoßen?

[ ] Der Chef, der als Dienstherr (Arbeitgeber) seinen Unmut darüber äußert (auch gegenüber Youtube), daß solche Szenen an die Öffentlichkeit gelangen?
[ ] Der Mitarbeiter, der sich ohne sein Einverständnis plötzlich bei Youtube bloßgestellt sieht und eine Löschung fordert?
[ ] Keiner der beiden, denn es gibt sowohl das Recht des Chefs, solche Veröffentlichungen nicht gut zu finden als auch das Persönlichkeitsrecht des Mitarbeiters.

Zitat von: Pantotheus
Da wäre einmal die Frage, ob YT durch sein Handeln deutsches Presserecht verletzt hat.
IMHO nein. Denn die Aktionen von Youtube beeinträchtigen die Freiheit und allgemein die Arbeit der Presse in Deutschland nicht. Es steht ja, wie schon oft geschrieben, jedem Presseorgan frei, seine Videos woanders zu veröffentlichen oder (Achtung, gewagte Idee und mit Arbeit verbunden) sie zu transkribieren und abzudrucken.
Insofern kann ein "Hinweis", Hinweis oder auch eine Anweisung an Youtube kein Eingriff, keine Verletzung des Presserechts sein.

Aber IANAL.
« Letzte Änderung: 14. März 2018, 23:20:48 von theodoravontane »
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Offline Stief

Re: Adrian Ursache - Die Presse
« Antwort #229 am: 15. März 2018, 06:19:29 »
Ich finde es schockierend, wie wenig manchen Usern hier am Rechtsstaat und an bürgerlichen Freiheiten zu liegen scheint.

Die Polizei ist an die Gesetze gebunden und jeder von ihren Verwaltungsakten betroffene Bürger hat das Recht, ihr Handeln durch die Gerichte überprüfen zu lassen. Irgendwelche "Hinweise" an YouTube zu schicken anstatt die gesetzlich vorgesehene Vorgehensweise zur Sperrung von Inhalten einzuhalten, ist mindestens frag- und diskussionswürdig.

Da mit irgendwelchen knutschen Redakteuren zu kommen, mag lustig sein, aber die MZ ist nun einmal keine Behörde und insofern ist die Situation eine komplett andere.

Und die mögliche Verletzung der Pressefreiheit locker beiseitezuwischen, ist auch sehr kurz gedacht. Es hat schon einen Grund, warum Verbreitungswege stark reguliert sind: Der Presse-Grosso muss jede Zeitung ausliefern, unabhängig von der politischen Einstellung; die Deutsche Funkturm darf nicht die Ausstrahlung unliebsamer Radio- und Fernsehsender verweigern; der Internetprovider darf nicht einzelne Internetseiten sperren, wenn sie ihm nicht in den Kram passen.
« Letzte Änderung: 15. März 2018, 06:23:11 von Stief »
 
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Re: Adrian Ursache - Die Presse
« Antwort #230 am: 15. März 2018, 08:02:43 »
Ich finde es schockierend, wie wenig manchen Usern hier am Rechtsstaat und an bürgerlichen Freiheiten zu liegen scheint.

Die Polizei ist an die Gesetze gebunden und jeder von ihren Verwaltungsakten betroffene Bürger hat das Recht, ihr Handeln durch die Gerichte überprüfen zu lassen. Irgendwelche "Hinweise" an YouTube zu schicken anstatt die gesetzlich vorgesehene Vorgehensweise zur Sperrung von Inhalten einzuhalten, ist mindestens frag- und diskussionswürdig.

Bei den ersten Zeilen kann ich Dir noch zustimmen. Dann wird es seltsam.

Was hat denn ein Hinweis an YT mit dem Rechtsstaat zu tun?    :scratch:
Was hat dieser Hinweis mit "bürgerlichen Freiheiten" zu tun? 

Was verstehst Du unter "gesetzlich vorgesehene Vorgehensweise zur Sperrung von Inhalten"?
Was soll denn das sein?
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Offline Stief

Re: Adrian Ursache - Die Presse
« Antwort #231 am: 15. März 2018, 08:24:18 »
Was hat denn ein Hinweis an YT mit dem Rechtsstaat zu tun?    :scratch:

Nicht der Hinweis an sich, sondern von wem er kommt. Konkret, dass die Möglichkeit besteht, dass es sich hierbei um staatliches Handeln ohne Rechtsgrundlage gehandelt hat.

Zitat
Was hat dieser Hinweis mit "bürgerlichen Freiheiten" zu tun?

Dass durch dieses staatliche Handeln die bürgerlichen Freiheiten eingeschränkt wurden.

Zitat
Was verstehst Du unter "gesetzlich vorgesehene Vorgehensweise zur Sperrung von Inhalten"?
Was soll denn das sein?

Als erstes müsste es dazu eine Rechtsgrundlage geben.
 

Müll Mann

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Re: Adrian Ursache - Die Presse
« Antwort #232 am: 15. März 2018, 08:27:18 »
An dem Text von der verehrten @theodoravontane mißfällt mir, dass er impliziert, auf dem Polizeivideo seien irgendwelche Handlungen zu erkennen, die nicht in Ordnung sind. Da ist sie leider @stk auf den Leim gekrochen. Daher verstehe ich den Vorwurf gegen die Fachkompetenz der Journalisten auch nicht, der versteht sein Handwerk sehr gut. Durch ständiges Wiederholen bleibt eine Aussage im Gedächnis. Die Aussage kommt uns dann bekannt vor und bekannten Aussagen wird eher geglaubt. So kann ganz subtil erreicht werden, dass die Leser davon ausgehen, dass auf dem Video schon was zu sehen sein wird, was nicht in Ordnung ist. Gut gemacht Herr Journalist.

Zu @Stief ist zu sagen, dass es dem Journalisten ja unbenommen ist, die Frage gerichtlich klären zu lassen, @Das Chaos hat ja bereits auf den Rechtsweg hingewiesen. Aber das Justiziariat der MZ sieht die Erfolgsaussichten wohl als nicht allzu hoch an, dass die das gar nicht erst versuchen. Es geht also mehr um eine gefühlte als eine tatsächliche Ungerechtigkeit. @Stief möchte ich noch auf den Weg geben, sich mal mit den Begriffen "grundrechtsverpflichtet" und "grundgrechtsberechtigt" zu befassen. Dann klärt sich sehr schnell, ob YouTube überhaupt in der Lage ist, die Pressefreiheit zu beschränken.

Zu dem Hinweis auf Prese-Grosso:
Zunächst handelt es sich nicht um eine gesetzliche Regelung sondern eine Selbstverpflichtung der Grossisten und Verlage, dass die Grossistenebene sich neutral verhalten solle. Dies ist nicht nur auf die Inhalte bezogen, es geht auch um das Wettbewerbsrecht. Der Zusammenschluss der 49 Pressevertriebsorganisationen führt zu einer monopolartigen Stellung. Diese muss gegen Mißbrauch geschützt werden. Insbesondere sollen Verlage nicht in der Lage sein, Konkurrenzprodukte aus der Distribution zu drängen (zB dass Springer den Vertrieb der BILD selbst organisiert, wenn die Grossisten weiter die Taz und das Neue Deutschland vertreiben). Erklärtes Ziel der Selbstverpflichtung ist daher die Presse-Vielfalt und weniger die Presse-Freiheit. Geschützt ist das Recht des Verbrauchers, sich umfassend zu informieren und nicht das Recht des Verlegers, seine Meinung ungehindert zu verbreiten.

Nachzulesen unter: http://www.pressegrosso.de/index.php?eID=tx_nawsecuredl&u=0&file=fileadmin/user_upload/Downloads/Branche/07-03-06_Gemeinsame_Erklaerung.pdf&t=1521183856&hash=cfc445ed14073c398631ba6396af1c62

Die Kehrseite davon ist aber, dass Zeitungsläden über die Grossisten mehr oder weniger gezwungen werden, so Schmierblätter wie Compact zu verkaufen. Oft bestimmt nämlich nicht der Zeitungshändler das Angebot, sondern der Grossist legt fest, was in dem jeweiligen Absatzgebiet geliefert wird. Zeitungen und Zeitschriften werden ja nach einer Art Kommissionssystem verkauft. Alle im Einzelhandel nicht verkauften Zeitungen gehen zurück, der Händler erhält eine Gutschrift.
Ein Einzelhändler, der keine Compact verkaufen will könnte sie also einfach nicht auslegen und die gelieferten Exemplare zurückschicken, die Lieferung selbst kann er aber kaum verhindern. Die Situation ist somit anders als bei YouTube.

Zurück zu dem Video. Ich vermisse noch immer die inhaltliche Auseinandersetzung. Mir ist jedenfalls kein Artikel erinnerlich, in dem erläutert wird, an welcher Zeitmarke man sehen kann, dass da X oder Y schief gelaufen seien. Bisher kenne ich nur den pauschalen Vorwurf: "Die haben beim Betreten des Grundstücks nicht gesagt, dass sie von der Polizei sind. Die hatten keinen Durchsuchungsbeschluss." Wenn es so eine inhaltliche Auseinandersetzung gäbe, dann könnte man über Meinungsäußerung oder Pressefreiheit nachdenken, aber ein bloßes Hinrotzen des Links stellt für mich keine journalistische Bearbeitung dar.

Off-Topic:
Fehlt bloß noch der Hinweis, dass die keine Mützen getragen haben und laut PDV xyz doch die Mütze zur Uniform gehören würde. Ohne vollständige Uniform aber hätten die Polizsiten keine hoheitliche Befugnis blablub. Ein in Querulantenkreisen gerne genutzte Argumentation

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« Letzte Änderung: 15. März 2018, 08:31:42 von Müll Mann »
 
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Offline theodoravontane

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Re: Adrian Ursache - Die Presse
« Antwort #233 am: 15. März 2018, 08:39:57 »
Dass durch dieses staatliche Handeln die bürgerlichen Freiheiten eingeschränkt wurden.
Die Polizei hat nicht versucht, irgendein Katzenvideo sperren oder gar löschen zu lassen sondern ein Video, das von Polizisten im Dienst zu dienstlichen Zwecken angefertigt wurde.

Müsste auch die MZ als Arbeitgeber die Veröffnetlichung eines während der Arbeitszeit in Redaktionsräumen entstandenen Videos dulden, weil ansonsten die bürgerlichen Freiheiten eingeschränkt werden?

An dem Text von der verehrten @theodoravontane mißfällt mir, dass er impliziert, auf dem Polizeivideo seien irgendwelche Handlungen zu erkennen, die nicht in Ordnung sind.
War sicher ungeschickt formuliert, denn das wollte ich für die Polizei nicht unterstellen. Von Seiten der "Camper" ist da aber sicher das ein oder andere nicht so optimale Verhalten zu sehen :)
Ich habe es aus einem guten Grund (dachte ich) so geschrieben: Ich wollte einen Fall konstruieren, in dem einer der Gefilmten einen nachvollziehbaren Grund hat, sich gegen die Veröffentlichung des Videos zu wehren. Allerdings ist so eine unangenehme oder peinliche Situation für die Wahrung der Persönlichkeitsrechte gar nicht notwendig, insofern hätte ich wohl wirklich darauf verzichten sollen. Zumal es ja eh nicht um die Person geht, deretwegen tatsächlich gelöscht/gesperrt wurde sondern um die böse Polizei …
« Letzte Änderung: 15. März 2018, 08:41:59 von theodoravontane »
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Offline Stief

Re: Adrian Ursache - Die Presse
« Antwort #234 am: 15. März 2018, 08:43:25 »
Zu @Stief ist zu sagen, dass es dem Journalisten ja unbenommen ist, die Frage gerichtlich klären zu lassen, @Das Chaos hat ja bereits auf den Rechtsweg hingewiesen.

Es geht hier darum, dass manche User @stk im Unrecht sehen, wenn er das Handeln der Polizei kritisiert, nicht darum, was @stk oder die MZ konkret dagegen tun können.

Zitat
@Stief möchte ich noch auf den Weg geben, sich mal mit den Begriffen "grundrechtsverpflichtet" und "grundgrechtsberechtigt" zu befassen. Dann klärt sich sehr schnell, ob YouTube überhaupt in der Lage ist, die Pressefreiheit zu beschränken.

Und die Polizei Sachsen-Anhalt, um die es eigentlich geht, ist die grundrechtsverpflichtet oder grundrechtsberechtigt?

Die Polizei hat nicht versucht, irgendein Katzenvideo sperren oder gar löschen zu lassen sondern ein Video, das von Polizisten im Dienst zu dienstlichen Zwecken angefertigt wurde.

Wenn es ein Katzenvideo gewesen wäre, hätte es auch niemanden gestört.

Zitat
Müsste auch die MZ als Arbeitgeber die Veröffnetlichung eines während der Arbeitszeit in Redaktionsräumen entstandenen Videos dulden, weil ansonsten die bürgerlichen Freiheiten eingeschränkt werden?

Das ist hier völlig irrelevant, weil die MZ ein privates Unternehmen und nicht die Polizei ist. Umgekehrt: Fändest du es in Ordnung, wenn die Polizei einfach alle Videos, die möglicherweise Fehlverhalten zeigen, ohne Probleme entfernen lassen könnte?
 

Müll Mann

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Re: Adrian Ursache - Die Presse
« Antwort #235 am: 15. März 2018, 08:50:04 »
Es geht hier darum, dass manche User @stk im Unrecht sehen, wenn er das Handeln der Polizei kritisiert, nicht darum, was @stk oder die MZ konkret dagegen tun können.

Also ich persönlich spreche stk nicht das Recht ab, die Polizei zu kritisieren. Ich halte seine Kritik nur für unberechtigt. "Unterschied!" würde Dennis sagen
 
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Offline Stief

Re: Adrian Ursache - Die Presse
« Antwort #236 am: 15. März 2018, 08:51:33 »
Es geht hier darum, dass manche User @stk im Unrecht sehen, wenn er das Handeln der Polizei kritisiert, nicht darum, was @stk oder die MZ konkret dagegen tun können.

Also ich persönlich spreche stk nicht das Recht ab, die Polizei zu kritisieren. Ich halte seine Kritik nur für unberechtigt.

Genau das habe ich doch geschrieben? Manche User sehen @stk im Unrecht und sind der Meinung, dass das Handeln der Polizei völlig in Ordnung war.
 

Offline Reichsschlafschaf

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Re: Adrian Ursache - Die Presse
« Antwort #237 am: 15. März 2018, 08:56:52 »
Nicht der Hinweis an sich, sondern von wem er kommt. Konkret, dass die Möglichkeit besteht, dass es sich hierbei um staatliches Handeln ohne Rechtsgrundlage gehandelt hat.

Es handelt sich nicht um staatliches Handeln.

YT könnte eine beliebige Anzahl von Videos völlig ohne Hinweise löschen.

Einfach so.

Es gibt einfach keinen Rechtsanspruch auf Veröffentlichung von Videos auf YT oder einer anderen Plattform

Als erstes müsste es dazu eine Rechtsgrundlage geben.

Diese Rechtsgrundlage beteht bereits und heißt "Hausrecht".
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Re: Adrian Ursache - Die Presse
« Antwort #238 am: 15. März 2018, 08:59:25 »
Genau das habe ich doch geschrieben? Manche User sehen @stk im Unrecht und sind der Meinung, dass das Handeln der Polizei völlig in Ordnung war.

Das geht mir jetzt zu sehr durcheinander. Wir haben zwei Handlungen der Polizei:

1. Die Handlungen beim Einsatz

2. Die Handlung beim angeblichen Videolöschen

Auf welche "Handlung" beziehst Du Dich jetzt?

Ich persönlich habe weder an der Handlung beim Einsatz noch an der Bitte auf Videolöschung was auszusetzen. im Gegenteil, es gab ja noch ein zweites Video um dessen Löschung ich mich bemüht habe. Lustigerweise wurde mir dabei geraten, ich solle mich an stk wenden zwecks Unterstützung. Habe ich glücklicherweise nicht gemacht. Da hätte ich ja den Bock zum Gärtner gemacht.
 
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Offline Stief

Re: Adrian Ursache - Die Presse
« Antwort #239 am: 15. März 2018, 09:04:44 »
Es handelt sich nicht um staatliches Handeln.

Was ist dann ein "Hinweis" der Polizei?

Langsam habe ich das Gefühl, man versteht mich hier absichtlich falsch. Vielleicht hilft es, wenn man sich die Situation mit klassischen Medien vorstellt:

- Die MZ zitiert auf Seite 14 oben wörtlich das Telefonat zweier Polizisten, in dem sie Fehlverhalten zugeben.
- Seine Kollegen rufen beim Presse-Grosso für die Region Halle an und bitten, die Auslieferung der MZ an diesem Tag zu stoppen, sofern nicht Seite 14 oben aus allen Exemplaren entfernt wird.
- Der Presse-Grosso macht das (aus welchem Grund, sei mal dahingestellt).
- Die MZ schneidet Seite 14 oben heraus und die reduzierte Zeitung wird ausgeliefert.

Nach der Argumentation vieler User hier wäre das absolut kein Problem und nicht wert, in der MZ kritisierend erwähnt zu werden, denn:
- Die Polizei hat nur freundlich darum gebeten, nichts erzwungen.
- Der Presse-Grosso ist ein Privatunternehmen, kann also selbst entscheiden was er macht.
- Die MZ könnte ja theoretisch für den einen Tag eine eigene Vertriebsorganisation aufbauen.
- Die Abonnenten haben die Zeitung trotzdem bekommen.
- Wenn das der MZ nicht passt, kann sie ja klagen.

Das geht mir jetzt zu sehr durcheinander. Wir haben zwei Handlungen der Polizei:

1. Die Handlungen beim Einsatz

2. Die Handlung beim angeblichen Videolöschen

Auf welche "Handlung" beziehst Du Dich jetzt?

Nummer 2.