Jetzt kann man sich lange streiten, ob das Satzungsrecht der Gemeinderäte noch unter "Legislative" fällt. Judikative seh ich da gar nicht.
Ich ja auch nicht, aber von mir ist die Aussage ja nicht, dass die BAFIN alles drei in einem sei
Soweit ich mich noch an die einschlägigen Vorlesungen erinnere (etwas länger her, hüstel), umfasst die engere Definition von "Legislative" nur
gesetzgebende Körperschaften. Das sind die Gemeinderäte nicht, denn sie verabschieden keine Gesetze, sondern
Satzungen. Die Gemeinden gehören nach meiner Erinnerung komplett zur Exekutive, da sie einerseits Bundes- und Landesrecht durchführen, andererseits im Rahmen Ihrer durch Art. 28 GG garantierten Selbst
verwaltung handeln. Das wirkt sich auch auf die Stellung der Gemeinderäte aus, dort gibt es nämlich keine Indemnität und Immunität wie bei Mitgliedern von gesetzgebenden Körperschaften. Diese Einrichtungen gibt es ja, um Mitglieder von gesetzgebenden Körperschaften, die die Exekutive kontrollieren sollen, vor Übergriffen ebendieser zu schützen (Verhaftung, Hausdurchsuchung, Abhören etc.)
Und wenn ich mich recht entsinne, gehen Klagen gegen das Handeln einer Gemeinde auch immer vor das Verwaltungsgericht? Aber ich komme aus einer anderen Disziplin als Du, möglicherweise sieht der Jurist das anders.