Autor Thema: Deutsche Heilfürsorge - Eine neue Krankenkasse fürs KRD  (Gelesen 36510 mal)

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Offline Stief

Re: Deutsche Heilfürsorge - Eine neue Krankenkasse fürs KRD
« Antwort #150 am: 13. Oktober 2018, 13:00:56 »
Interessant, aus dem "Statut":

Zitat
Bei einem Wechsel des Unternehmens, bei dem der Beitragszahler Arbeitnehmer ist, in die
Rechteordnung des Königreiches Deutschland, entfällt die Zahlung zur DBA. In dem Fall bleibt der
Betrag beim Unternehmer und es fallen nur die insgesamt 34 % vom Bruttolohn Sozialabgabe für
Gesundheit, Ruhestand, Pflege und Unfall an.

Die Krankenversicherung der Bundesrepublik kostet 15,6% (ich gehe von einem Zusatzbeitrag von 1% aus), die Rentenversicherung 18,6%, die Pflegeversicherung für Kinderlose 2,8%, die Unfallversicherung im Durchschnitt 1,2%. Es gibt noch einige Arbeitgeber-Umlagen, aber die kennen die Pudel nicht (sonst würden sie die vermutlich auch erheben), also ignorieren wir sie erst einmal. Ergibt eine Summe von 38,2%.

Das heißt, für schlappe 4,2 Prozentpunkte mehr erhält man einen Rechtsanspruch auf sämtliche Leistungen, die der oberste Horst aus der Familie Erika zu erbringen behauptet.

Das wäre sogar ein schlechtes Angebot, wenn das Ganze nicht von vorne bis hinten Betrug wäre.
 
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Müll Mann

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Re: Deutsche Heilfürsorge - Eine neue Krankenkasse fürs KRD
« Antwort #151 am: 13. Oktober 2018, 13:08:58 »
Zumindest haben  sie es endlich mal geschafft, ein Produkt zu schaffen, welches nicht der Aufsicht der BaFin unterliegt, einfach weil es sich hier um kein Versicherungsgeschäft handelt.

Definition Versicherung laut BVerwG
Zitat
Nach der Definition des Bundesverwaltungsgerichts liegt ein Versicherungsgeschäft vor, wenn gegen Entgelt für den Fall eines ungewissen Ereignisses bestimmte Leistungen versprochen werden, wobei das übernommene Risiko auf eine Vielzahl durch die gleiche Gefahr bedrohter Personen verteilt wird und der Risikoübernahme eine auf dem Gesetz der großen Zahl beruhende Kalkulation zugrunde liegt.
Quelle: https://wirtschaftslexikon.gabler.de/definition/versicherung-47513

Ich würde mal bezweifeln, dass hier überhaupt ein Vertrag zustande kommt, es fehlt an der Beschreibung der Leistung. "Ich versuche Dir irgendeinen Job bei irgendeinem Staatsunternehmen mit irgendeiner Vergütung zu geben" dürfte da nicht reichen. Falls doch, dann handelt es sich um einen Dienstvertrag mit aufschiebender Bedingung aber nicht um eine Versicherung.

Trotzdem wird es wieder Ärger mit der BaFin geben, weil gemäß § 6 Abs. 1 VAG dürfen nur Versicherungsunternehmen die Bezeichnung "Versicherung" führen und ein solches haben wir hier nicht. Wer mag petzen?

« Letzte Änderung: 13. Oktober 2018, 13:34:32 von Müll Mann »
 
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Offline Evil Dude

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Re: Deutsche Heilfürsorge - Eine neue Krankenkasse fürs KRD
« Antwort #152 am: 13. Oktober 2018, 13:13:59 »
Der Zweck der "Toitschen Hailführsorge" ist es ja auch nicht, jemand zu versichern, sondern nur, dem Kenich einen Zufluß von Kunstgegenständen zu sichern!

#mussmanwissen
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Offline Leela Sunkiller

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Re: Deutsche Heilfürsorge - Eine neue Krankenkasse fürs KRD
« Antwort #153 am: 13. Oktober 2018, 13:15:40 »
Fitzek die Obernull "denkt" wirklich, dass sein Wisch automatisch Veränderungen/Auswirkungen auf bestehende Arbeitsverträge hat, wenn der Arbeitgeber mit seinem Betrieb zu Fitzeks Trottelverein wechselt?
"Das ist alles legal, sonst säße ich schon längst im Knast!" Peter Fitzek, rechtskräftig verurteilt und eingeknastet.
 
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Müll Mann

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Re: Deutsche Heilfürsorge - Eine neue Krankenkasse fürs KRD
« Antwort #154 am: 13. Oktober 2018, 13:16:09 »
Der Zweck der "Toitschen Hailführsorge" ist es ja auch nicht, jemand zu versichern, sondern nur, dem Kenich einen Zufluß von Kunstgegenständen zu sichern!
Ja, aber da wird wenigstens eine Gegenleistung beschreiben, wenn auch sehr wage und diese nie erbracht werden wird. Aber hier ist ja gar nix. Ein Platz im Luftschloss ist keine vertragliche Gegenleistung.
 
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dtx

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Re: Deutsche Heilfürsorge - Eine neue Krankenkasse fürs KRD
« Antwort #155 am: 13. Oktober 2018, 14:36:39 »
Der Zweck der "Toitschen Hailführsorge" ist es ja auch nicht, jemand zu versichern, sondern nur, dem Kenich einen Zufluß von Kunstgegenständen zu sichern!

#mussmanwissen

Stimmt zwar, aber in den Unterlagen finden sich hinreichend viele Stellen, die etwas anderes glauben machen sollen und die Ansatzpunkte für die StA bieten würden, wenn die nicht erst wieder von der BaFin zum Jagen geprügelt werden müßte.
 
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Offline Happy Hater

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Re: Deutsche Heilfürsorge - Eine neue Krankenkasse fürs KRD
« Antwort #156 am: 13. Oktober 2018, 21:30:42 »
Das Statut der "Deutschen Beschäftigungsabsicherung" ist einfach nur unfassbar schlecht geschrieben:

Zitat von: Statut DBA
§ 3 Leistungen
(1) Der Oberste Souverän und Träger der Deutschen Beschäftigungsabsicherung gewährt die im
Einzelfallvertrag vereinbarten Leistungen nach dem Gebot der Wirtschaftlichkeit.

Übersetzung: Wenn du bei uns "versichert" bist und arbeitslos wirst, bekommst du entweder eine Leistung oder auch nicht, je nachdem, ob wir uns das gerade leisten können. Disclaimer: Ziemlich sicher können bzw. wollen wir das im Fall des Falles nicht, lel.

Zitat von: Statut DBA
§ 3 Leistungen [...] (3)Der Oberste Souverän gewährt mithilfe der DBA das im Artikel 20 und Art. 56 der Verfassung
Königreich Deutschland gewährte Recht auf Arbeit und Gesundheit.

Bad legal drafting: Zuerst wird "Artikel" ausgeschrieben, direkt danach mit "Art." abgekürzt. Handwerklich sehr unsauber.

Zitat von: Statut DBA
§ 3 Leistungen [...] (4) Die Mindestvertragslaufzeit bei freiwillig Abgesicherten in der DBA beträgt mindestens 18
Monate, bevor für den Träger der DBA eine Leistungsverpflichtung erwächst.

Bad legal drafting II:  Wenn man das Wort "Mindestvertragslaufzeit" verwendet, muss man nachher nicht noch einmal "mindestens" schreiben.

Zitat von: Statut DBA
§7 Rechtsanspruch
Alle Staatsangehörigen und Staatsvereinszugehörigen des Königreiches Deutschland haben einen Anspruch auf rechtliches Gehör vor einem Staatsgerricht oder einem deutschen Einzelrichter des Königreiches Deutschland bei allen Streitigkeiten zwischen dem KRD, seinen Institutionen und den Staatsvereinsangehörigen und Staatsangehörigen untereinander.

Fette Hervorhebung von mir: Das KRD kann nicht einmal das Wort "Gericht" richtig schreiben. Wobei, in einem autoritären deutschen System, wie das KRD es ist, stimmt die Bezeichnung "Gerrrricht" vermutlich sogar. Wenn überhaupt, fehlen also noch ein paar "r".

Zitat von: Statut DBA
§ 9 Finanzen und Rücklagen
Das Oberhaupt des Staates Königreich Deutschland ist bestrebt, mit jedem Einzelfallvertrag einen Überschuß zu erzielen, welcher hauptsächlich zur Förderung der altruistischen Ziele eingesetzt wird. Es werden Leistungen zur Absicherung von Beschäftigung aus den folgenden Mitteln
gewährt:
1. Jeglichen Zahlungen der Staatsvereinszugehörigen und Staatsangehörigen in die Sozialsysteme
des KRD.
2. Aus den Kapitalüberlassungen, welche mithilfe der Königlichen Reichsbank eingenommen
werden.
3. Hilfsweise aus den Erträgen der deutschen Staats- und Zweckbetriebe des Königreiches
Deutschland.


Ok, also erstmal wird das KRD versuchen, dir für die DBA jedes Monat mehr Beiträge abzunehmen, als sie annehmen, dass sie für den Betrieb der DBA benötigen werden und dass sie diesen "Überschuss" dann nach gutdünken verbrauchen werden. Na gut, immerhin schreiben sie es offen in die Statuten.

Aber dann kommt der Hammer: Wenn die DBA Geld braucht, kann sie das nicht bloß aus den gesammelten Beiträgen zur DBA nehmen, nein, das KRD kann auch einfach sämtliche anderen "Sozialsysteme" des KRD plündern. Doch nicht nur das, nein, auch aus den "Kapitalüberlassungen" der "Königlichen Reichsbank" kann einfach Geld entnommen werden, um damit "Leistungen" für die Mitglieder der DBA zu erbringen.

So sieht bei im KRD also die "Hinterdeckung durch Realwerte" aus: Anlegergelder der "Reichsbank" können einfach für irgendwelche Leistungen an DBA-Mitglieder ausgegeben werden und wenn der Anleger bei der "Reichsbank" dann sein Geld wieder abheben will, dann "kann eine Rückzahlung leider nicht geleistet werden". Es wurde ja leider alles in "stabile Sachwerte" investiert, z.B. dass irgendein KRD-Anhänger einen bezahlten Staatsposten im KRD bekommt, bezahlt mit dem Geld der "Reichsbank" Kunden.

Man beachte übrigens, dass "Erträge der deutschen Staats- und Zweckbetriebe des Königreiches Deutschland" nur hilfsweise zur Finanzierung von Leistungen aus der DBA herangezogen werden dürfen, also erst, wenn im Prinzip und beispielsweise alle Anlegergelder der "Reichsbank" aufgebraucht sind. Klar, es ist egal, weil diese "Betriebe" entweder gar nicht existieren, oder eh keine Erträge haben, aber trotzdem spricht das Bände.

Zitat von: Statut DBA
(2) Sollten einzelne Bestimmungen nicht oder noch nicht umsetzbar sein oder Geltung erlangen können, berühren diese Bestimmungen nicht die Wirksamkeit der anderen Bestimmungen. Sollten Lücken bestehen, gelten diejenigen Bestimmungen, die nach ethischen und ganzheitlich wirtschaftlichen und allgemeinwohlorientierten Interessen festgelegt würden. Ergänzend gelten weitere verfassungskonforme deutsche Gesetze und Bestimmungen oder Teile davon und/oder ethische Grundsätze des Königreiches Deutschland.


Geht es nur mir so, oder ist das von mir fett Hervorgehobene einfach kein deutscher Satz? Das sollte, wenn überhaupt "festgelegt werden würden" heißen, oder?

Wie heißt es in der Verfassung des KRD so schön:

Zitat
Art. 17 Amtssprache
Die deutsche Sprache ist Staats- und Amtssprache und steht unter dem besonderen Schutz dieser Verfassung. Dies berechtigt den König, alle erforderlichen Maßnahmen zum Schutze der Muttersprache der Deutschen zu ergreifen.

Und:

Zitat
Art. 10 Aufgabe des Königs
(1) Der König ist Garant für die Verfassung und an diese gebunden.

Daher bleibt nur zu sagen:

Zitat
Art. 13 Verlust der königlichen Stellung
(1) Der König kann seinen Stand aufgrund eigener grober Verstöße gegen diese Verfassung oder gegen die Strafgesetze verlieren, oder wenn er auf längere Zeit körperlich, emotional oder mental nicht mehr in der Lage ist, diese Tätigkeit angemessen auszuüben.

Also wer so ein DBA-Statut zu verantworten kann, ist mental definitiv nicht mehr in der Lage, seine "königliche Stellung" auszuüben.

 ;D

Spoiler
Ja, ich weiß, es gibt keinen Staatsrat, der den OS absetzen könnte.  :)
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Offline Noldor

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Re: Deutsche Heilfürsorge - Eine neue Krankenkasse fürs KRD
« Antwort #157 am: 14. Oktober 2018, 00:24:58 »
@ Happy Hater

Hast du schön auseinander genommen wie das mit des Fitzeks Abzockmodellen funktioniert.

Das Ganze läuft einfach darauf hinaus, dass jede von Fitzeks eröffnete "Versicherung, Krankenkasse, Arbeitslosenversicherung" und was er sonst noch so alles in seinem kriminellen Wahn erfindet nur dazu dient ihm Geld in die eigene Kasse zu bringen.

Leider findet er momentan keine Dumme mehr die ihm wie Richard Gantz (oder wie hiess er noch?) 200.000 Euro in den Hintern schieben.

Ich frage mich zwar ob hinter den neuen Abzockmodellen nur der PIF steht. Ich glaube das Paquemon mischt da auch ganz erheblich mit.
 
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Offline Leela Sunkiller

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Re: Deutsche Heilfürsorge - Eine neue Krankenkasse fürs KRD
« Antwort #158 am: 14. Oktober 2018, 01:27:52 »
Das Pauquemon ist um Längen intelligenter als Fitzek und nutzte die Zeit in der Fitzek im roten Ochsen residierte auch ergiebig um Schwurbelseminare abzuhalten, wie auch der verwirrte Herb. Mich wundert nur dass zeroKarma Singh nicht versuchte noch Kapital von den Fitzek verfallenen Pfosten zu melken.
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dtx

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Re: Deutsche Heilfürsorge - Eine neue Krankenkasse fürs KRD
« Antwort #159 am: 14. Oktober 2018, 01:51:25 »
Das Statut der "Deutschen Beschäftigungsabsicherung" ist einfach nur unfassbar schlecht geschrieben:

Zitat von: Statut DBA
§ 3 Leistungen [...] (4) Die Mindestvertragslaufzeit bei freiwillig Abgesicherten in der DBA beträgt mindestens 18
Monate, bevor für den Träger der DBA eine Leistungsverpflichtung erwächst.

Bad legal drafting II:  Wenn man das Wort "Mindestvertragslaufzeit" verwendet, muss man nachher nicht noch einmal "mindestens" schreiben.

Doch, in diesem Falle schon: Wenn diese Karenzzeit nicht exakt 18 Monate, sondern mindestens 18 Monate beträgt, ist das wie ein Sonderangebot ab einem Euro. Beide Zahlenangaben haben mit der Realität nichts zu tun.

Zitat von: Statut DBA
§7 Rechtsanspruch
Alle Staatsangehörigen und Staatsvereinszugehörigen des Königreiches Deutschland haben einen Anspruch auf rechtliches Gehör vor einem Staatsgerricht oder einem deutschen Einzelrichter des Königreiches Deutschland bei allen Streitigkeiten zwischen dem KRD, seinen Institutionen und den Staatsvereinsangehörigen und Staatsangehörigen untereinander.

Fette Hervorhebung von mir: Das KRD kann nicht einmal das Wort "Gericht" richtig schreiben. Wobei, in einem autoritären deutschen System, wie das KRD es ist, stimmt die Bezeichnung "Gerrrricht" vermutlich sogar. Wenn überhaupt, fehlen also noch ein paar "r".

Wobei klar ist, daß sich die Linsensuppe "Peter I." nennt und im Fall der Fälle unpäßlich sein wird. Wie er als Rrrichter entscheiden würde, wenn er es täte (versprochen ist lediglich, sich die Jammerei der Pudel anzutun), da Leistungen zulasten seiner Gewinne gingen, ist ohnehin vorhersehbar.

Die Pudel scheinen aus den Verfahren gelernt zu haben und halten es offenbar für ausgeschlossen, daß ein des verstehenden Lesens mächtiger Mensch heute noch auf die Idee kommen könnte, bei Peterle Geld einzuwerfen.

Zitat von: Statut DBA
§ 9 Finanzen und Rücklagen
Das Oberhaupt des Staates Königreich Deutschland ist bestrebt, mit jedem Einzelfallvertrag einen Überschuß zu erzielen, welcher hauptsächlich zur Förderung der altruistischen Ziele eingesetzt wird. Es werden Leistungen zur Absicherung von Beschäftigung aus den folgenden Mitteln
gewährt:
1. Jeglichen Zahlungen der Staatsvereinszugehörigen und Staatsangehörigen in die Sozialsysteme
des KRD.
2. Aus den Kapitalüberlassungen, welche mithilfe der Königlichen Reichsbank eingenommen
werden.
3. Hilfsweise aus den Erträgen der deutschen Staats- und Zweckbetriebe des Königreiches
Deutschland.


Ok, also erstmal wird das KRD versuchen, dir für die DBA jedes Monat mehr Beiträge abzunehmen, als sie annehmen, dass sie für den Betrieb der DBA benötigen werden und dass sie diesen "Überschuss" dann nach Gutdünken verbrauchen werden. Na gut, immerhin schreiben sie es offen in die Statuten.

Aber dann kommt der Hammer: Wenn die DBA Geld braucht, kann sie das nicht bloß aus den gesammelten Beiträgen zur DBA nehmen, nein, das KRD kann auch einfach sämtliche anderen "Sozialsysteme" des KRD plündern. Doch nicht nur das, nein, auch aus den "Kapitalüberlassungen" der "Königlichen Reichsbank" kann einfach Geld entnommen werden, um damit "Leistungen" für die Mitglieder der DBA zu erbringen.

Das haben sie bisher ja auch schon so gemacht. Nur, daß Peterle den Kapitalanlegern satte Zinsen und den Erhalt ihrer Einlagen versprach, als er sie dazumal rasieren ließ. Es scheint, als wollte er mit diesen Statuten den Richtern am LG Halle auf die Sprünge helfen. Wenn da nicht die StA Dessau mitspielen müßte ...
 
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Offline Wittenberger

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Re: Deutsche Heilfürsorge - Eine neue Krankenkasse fürs KRD
« Antwort #160 am: 14. Oktober 2018, 06:25:30 »
Das Pauquemon ist um Längen intelligenter als Fitzek

Satz keinen Sinn.

Beide sind plemblem.

Da noch Unterschiede messen zu wollen ist sinnfrei.
 
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Offline mork77

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Re: Deutsche Heilfürsorge - Eine neue Krankenkasse fürs KRD
« Antwort #161 am: 14. Oktober 2018, 08:36:59 »
Also, die bisherigen “Versicherungen” hüstel bringen nicht genug ein.

Also legen wir eine dazu, in der alle, die in der „Krankenversicherung“ sind, automatisch mitversichert werden. Leistungen gibt es, wenn es eben passt.

Wahrscheinlich kriegen die nicht mehr genug ♥♥♥ , äh, Freiwillige für „Vision wird Mist“ zusammen. Kein Problem, wenn du arbeitslos bist, komm ins KRD, wo du für ein Existenzminimum Dachrinnen reinigen, und ansonsten dem obersten Souverän den Hintern hinterhertragen und die Hand aus der Sonne nehmen darfst.

Zitat
Die bezahlte Tätigkeit im Königreich Deutschland soll mindestens existenzsichernd, besser aber Wohlstand sichernd sein und einen sinnvollen Beitrag zur Fortentwicklung des Königreiches Deutschland, des Allgemeinwohls und der menschlichen Evolution leisten

Gut, wenn du weiblich bist und zwischen 18 und 25, gibt es noch einen Posten als königliche Konkubine zu vergeben, oder wie darf ich diesen Satz verstehen, insbesondere den Teil mit der menschlichen Evolution.
« Letzte Änderung: 14. Oktober 2018, 08:42:35 von mork77 »
Die Erfahrung lehrt uns, dass Liebe nicht darin besteht, dass man einander ansieht, sondern dass man gemeinsam in gleicher Richtung blickt.
Antoine de Saint-Exupéry (1900-44), frz. Flieger u. Schriftsteller
 
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Offline Happy Hater

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Re: Deutsche Heilfürsorge - Eine neue Krankenkasse fürs KRD
« Antwort #162 am: 14. Oktober 2018, 08:52:34 »
Das Statut der "Deutschen Beschäftigungsabsicherung" ist einfach nur unfassbar schlecht geschrieben:

Zitat von: Statut DBA
§ 3 Leistungen [...] (4) Die Mindestvertragslaufzeit bei freiwillig Abgesicherten in der DBA beträgt mindestens 18
Monate, bevor für den Träger der DBA eine Leistungsverpflichtung erwächst.

Bad legal drafting II:  Wenn man das Wort "Mindestvertragslaufzeit" verwendet, muss man nachher nicht noch einmal "mindestens" schreiben.

Doch, in diesem Falle schon: Wenn diese Karenzzeit nicht exakt 18 Monate, sondern mindestens 18 Monate beträgt, ist das wie ein Sonderangebot ab einem Euro. Beide Zahlenangaben haben mit der Realität nichts zu tun.

Nein, du liegst m.E. komplett falsch und hast wohl denselben oder einen ganz ähnlichen Denkfehler gemacht, wie Fitzek, als er dieses Statut geschrieben hat:

Die beiden Sätze: "Der Vertrag hat eine Mindestvertragslaufzeit von 18 Monaten." und "Die Laufzeit des Vertrages beträgt mindestens 18
Monate." haben exakt denselben rechtlichen Bedeutungsinhalt.

Jemand der rechtliche Normen gut entwerfen kann, nutzt so wenige Worte wie möglich, um das gewünschte normative Ergebnis so präzise wie es notwendig ist, zu erreichen. Im konkreten Fall war es schlicht nicht notwendig, das Wort "Mindestvertragslaufzeit" im selben Satz zu verwenden, wie das Wort "mindestens". Eines der beiden Worte allein hätte gereicht, um das gewünschte normative Ergebnis zu erreichen, daher: "Bad legal drafting".
 

dtx

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Re: Deutsche Heilfürsorge - Eine neue Krankenkasse fürs KRD
« Antwort #163 am: 14. Oktober 2018, 09:30:45 »
Die beiden Sätze: "Der Vertrag hat eine Mindestvertragslaufzeit von 18 Monaten." und "Die Laufzeit des Vertrages beträgt mindestens 18 Monate." haben exakt denselben rechtlichen Bedeutungsinhalt.

Stimmt. Er hat aber keines von Beidem geschrieben.

Jemand der rechtliche Normen gut entwerfen kann, nutzt so wenige Worte wie möglich, um das gewünschte normative Ergebnis so präzise wie es notwendig ist, zu erreichen. Im konkreten Fall war es schlicht nicht notwendig, das Wort "Mindestvertragslaufzeit" im selben Satz zu verwenden, wie das Wort "mindestens". Eines der beiden Worte allein hätte gereicht, um das gewünschte normative Ergebnis zu erreichen, daher: "Bad legal drafting".

Das gewünschte normative Ergebnis ist aber gerade nicht, den Leuten nach Ablauf von 18 Monaten etwas zu zahlen. Mit dem Ausdruck "Mindestvertragslaufzeit" dürfte er zwar eine Karenz- oder Wartezeit gemeint haben, wie sie zum Beispiel bei Rechtsschutzversicherungen üblich ist. Das erste "Mindest-" (an der Vertragslaufzeit) ist in diesem Fall ein stilistischer Fehler, den man mit einem Synonym beseitigen müßte. Und dann sagt das zweite "mindestens" eben, daß es selbst dann, wenn überhaupt, Leistungen nur irgendwann später geben wird.

Wir brauchen uns darüber aber schon deshalb nicht zu streiten, weil er ja schon andernorts schrieb, daß es nur Leistungen gibt, wenn er mit den Beitragsgeldern nichts anderes anzufangen weiß. Früher pflegte er lieber satte Geldstrafen zu provozieren, als die Kohle der Anleger vereinbarungsgemäß zu verwenden (Weil er den Anlegern eine Verzinsung versprochen hatte, die das Postsparbuch bei weitem nicht abwarf, war selbst das Bunkern bei der pöhsen Systembank im Grunde eine Veruntreuung).

Hier heißt es also (nochmal): "Ihr kriegt mit ziemlicher Sicherheit nichts, aber vor Ablauf von 18 Monaten schon gar nicht."
Möglicherweise ein Hinweis auf die Zeitspanne, innerhalb derer Peterle nochmal richtig Kasse zu machen und sich dann in seinen Sumpf zu verkrümeln gedenkt.

Also, die bisherigen “Versicherungen” hüstel bringen nicht genug ein.

Also legen wir eine dazu, in der alle, die in der „Krankenversicherung“ sind, automatisch mitversichert werden. Leistungen gibt es, wenn es eben passt.

Zitat
Die bezahlte Tätigkeit im Königreich Deutschland soll mindestens existenzsichernd, besser aber Wohlstand sichernd sein und einen sinnvollen Beitrag zur Fortentwicklung des Königreiches Deutschland, des Allgemeinwohls und der menschlichen Evolution leisten

Gut, wenn du weiblich bist und zwischen 18 und 25, gibt es noch einen Posten als königliche Konkubine zu vergeben, oder wie darf ich diesen Satz verstehen, insbesondere den Teil mit der menschlichen Evolution.

Da mit "Fortentwicklung des KRD" und "menschlicher Evolution" vermutlich dasselbe sowie mit "Allgemeinwohl" erwiesenermaßen das des Kenichs gemeint ist, wird es wohl so hinkommen.
« Letzte Änderung: 14. Oktober 2018, 09:38:53 von dtx »
 
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Re: Deutsche Heilfürsorge - Eine neue Krankenkasse fürs KRD
« Antwort #164 am: 14. Oktober 2018, 09:51:02 »
Die beiden Sätze: "Der Vertrag hat eine Mindestvertragslaufzeit von 18 Monaten." und "Die Laufzeit des Vertrages beträgt mindestens 18 Monate." haben exakt denselben rechtlichen Bedeutungsinhalt.

Stimmt. Er hat aber keines von Beidem geschrieben.

Genau das war ja sein Fehler. Er hätte eine der beiden Formulierungen wählen sollen, anstatt beide gleichzeitig zu verwenden.

Jemand der rechtliche Normen gut entwerfen kann, nutzt so wenige Worte wie möglich, um das gewünschte normative Ergebnis so präzise wie es notwendig ist, zu erreichen. Im konkreten Fall war es schlicht nicht notwendig, das Wort "Mindestvertragslaufzeit" im selben Satz zu verwenden, wie das Wort "mindestens". Eines der beiden Worte allein hätte gereicht, um das gewünschte normative Ergebnis zu erreichen, daher: "Bad legal drafting".

Das gewünschte normative Ergebnis ist aber gerade nicht, den Leuten nach Ablauf von 18 Monaten etwas zu zahlen.

Stimmt. Das hat aber auch zumindest in dieser Diskussion auch niemand behauptet, es tut auch nichts zur Sache.

Nur um es klarzustellen: Das gewünschte normative Ergebnis der zitierten Regelung aus dem DBA-Statut ist, dass (wenn überhaupt) eine Leistung frühestens nach 18 Monaten Vertragslaufzeit erfolgen kann.

Mit dem Ausdruck "Mindestvertragslaufzeit" dürfte er zwar eine Karenz- oder Wartezeit gemeint haben, wie sie zum Beispiel bei Rechtsschutzversicherungen üblich ist. Das erste "Mindest-" (an der Vertragslaufzeit) ist in diesem Fall ein stilistischer Fehler, den man mit einem Synonym beseitigen müßte.

Genau darum geht es. Und man müsste das "Mindest-" vor dem Wort "Vertragslaufzeit" nicht etwa "mit einem Synonym beseitigen", sondern schlicht und einfach weglassen.

Und dann sagt das zweite "mindestens" eben, daß es selbst dann, wenn überhaupt, Leistungen nur irgendwann später geben wird.

Ganz genau. Das Wort "mindestens" besagt, dass es "Leistungen" aus der DBA frühestens nach einer Vertragslaufzeit von 18 Monaten geben kann, was auch der gesamte normative Regelungsgehalt der zitierten Stelle aus dem DBA-Statut war.
 
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