Das Statut der "Deutschen Beschäftigungsabsicherung" ist einfach nur unfassbar schlecht geschrieben:
§ 3 Leistungen
(1) Der Oberste Souverän und Träger der Deutschen Beschäftigungsabsicherung gewährt die im
Einzelfallvertrag vereinbarten Leistungen nach dem Gebot der Wirtschaftlichkeit.
Übersetzung: Wenn du bei uns "versichert" bist und arbeitslos wirst, bekommst du entweder eine Leistung oder auch nicht, je nachdem, ob wir uns das gerade leisten können. Disclaimer: Ziemlich sicher können bzw. wollen wir das im Fall des Falles nicht, lel.
§ 3 Leistungen [...] (3)Der Oberste Souverän gewährt mithilfe der DBA das im Artikel 20 und Art. 56 der Verfassung
Königreich Deutschland gewährte Recht auf Arbeit und Gesundheit.
Bad legal drafting: Zuerst wird "Artikel" ausgeschrieben, direkt danach mit "Art." abgekürzt. Handwerklich sehr unsauber.
§ 3 Leistungen [...] (4) Die Mindestvertragslaufzeit bei freiwillig Abgesicherten in der DBA beträgt mindestens 18
Monate, bevor für den Träger der DBA eine Leistungsverpflichtung erwächst.
Bad legal drafting II: Wenn man das Wort "Mindestvertragslaufzeit" verwendet, muss man nachher nicht noch einmal "mindestens" schreiben.
§7 Rechtsanspruch
Alle Staatsangehörigen und Staatsvereinszugehörigen des Königreiches Deutschland haben einen Anspruch auf rechtliches Gehör vor einem Staatsgerricht oder einem deutschen Einzelrichter des Königreiches Deutschland bei allen Streitigkeiten zwischen dem KRD, seinen Institutionen und den Staatsvereinsangehörigen und Staatsangehörigen untereinander.
Fette Hervorhebung von mir: Das KRD kann nicht einmal das Wort "Gericht" richtig schreiben. Wobei, in einem autoritären deutschen System, wie das KRD es ist, stimmt die Bezeichnung "Gerrrricht" vermutlich sogar. Wenn überhaupt, fehlen also noch ein paar "r".
§ 9 Finanzen und Rücklagen
Das Oberhaupt des Staates Königreich Deutschland ist bestrebt, mit jedem Einzelfallvertrag einen Überschuß zu erzielen, welcher hauptsächlich zur Förderung der altruistischen Ziele eingesetzt wird. Es werden Leistungen zur Absicherung von Beschäftigung aus den folgenden Mitteln
gewährt:
1. Jeglichen Zahlungen der Staatsvereinszugehörigen und Staatsangehörigen in die Sozialsysteme
des KRD.
2. Aus den Kapitalüberlassungen, welche mithilfe der Königlichen Reichsbank eingenommen
werden.
3. Hilfsweise aus den Erträgen der deutschen Staats- und Zweckbetriebe des Königreiches
Deutschland.
Ok, also erstmal wird das KRD versuchen, dir für die DBA jedes Monat mehr Beiträge abzunehmen, als sie annehmen, dass sie für den Betrieb der DBA benötigen werden und dass sie diesen "Überschuss" dann nach gutdünken verbrauchen werden. Na gut, immerhin schreiben sie es offen in die Statuten.
Aber dann kommt der Hammer: Wenn die DBA Geld braucht, kann sie das nicht bloß aus den gesammelten Beiträgen zur DBA nehmen, nein, das KRD kann auch einfach sämtliche anderen "Sozialsysteme" des KRD plündern. Doch nicht nur das, nein, auch aus den "Kapitalüberlassungen" der "Königlichen Reichsbank" kann einfach Geld entnommen werden, um damit "Leistungen" für die Mitglieder der DBA zu erbringen.
So sieht bei im KRD also die "Hinterdeckung durch Realwerte" aus: Anlegergelder der "Reichsbank" können einfach für irgendwelche Leistungen an DBA-Mitglieder ausgegeben werden und wenn der Anleger bei der "Reichsbank" dann sein Geld wieder abheben will, dann "kann eine Rückzahlung leider nicht geleistet werden". Es wurde ja leider alles in "stabile Sachwerte" investiert, z.B. dass irgendein KRD-Anhänger einen bezahlten Staatsposten im KRD bekommt, bezahlt mit dem Geld der "Reichsbank" Kunden.
Man beachte übrigens, dass "Erträge der deutschen Staats- und Zweckbetriebe des Königreiches Deutschland" nur hilfsweise zur Finanzierung von Leistungen aus der DBA herangezogen werden dürfen, also erst, wenn im Prinzip und beispielsweise alle Anlegergelder der "Reichsbank" aufgebraucht sind. Klar, es ist egal, weil diese "Betriebe" entweder gar nicht existieren, oder eh keine Erträge haben, aber trotzdem spricht das Bände.
(2) Sollten einzelne Bestimmungen nicht oder noch nicht umsetzbar sein oder Geltung erlangen können, berühren diese Bestimmungen nicht die Wirksamkeit der anderen Bestimmungen. Sollten Lücken bestehen, gelten diejenigen Bestimmungen, die nach ethischen und ganzheitlich wirtschaftlichen und allgemeinwohlorientierten Interessen festgelegt würden. Ergänzend gelten weitere verfassungskonforme deutsche Gesetze und Bestimmungen oder Teile davon und/oder ethische Grundsätze des Königreiches Deutschland.
Geht es nur mir so, oder ist das von mir fett Hervorgehobene einfach kein deutscher Satz? Das sollte, wenn überhaupt "festgelegt werden würden" heißen, oder?
Wie heißt es in der Verfassung des KRD so schön:
Art. 17 Amtssprache
Die deutsche Sprache ist Staats- und Amtssprache und steht unter dem besonderen Schutz dieser Verfassung. Dies berechtigt den König, alle erforderlichen Maßnahmen zum Schutze der Muttersprache der Deutschen zu ergreifen.
Und:
Art. 10 Aufgabe des Königs
(1) Der König ist Garant für die Verfassung und an diese gebunden.
Daher bleibt nur zu sagen:
Art. 13 Verlust der königlichen Stellung
(1) Der König kann seinen Stand aufgrund eigener grober Verstöße gegen diese Verfassung oder gegen die Strafgesetze verlieren, oder wenn er auf längere Zeit körperlich, emotional oder mental nicht mehr in der Lage ist, diese Tätigkeit angemessen auszuüben.
Also wer so ein DBA-Statut zu verantworten kann, ist mental definitiv nicht mehr in der Lage, seine "königliche Stellung" auszuüben.
Spoiler
Ja, ich weiß, es gibt keinen Staatsrat, der den OS absetzen könnte.