Fatzke könnte sich ja auf die Gruppe der nicht versicherungspflichtigen und nicht versicherten Personen in Deutschland spezialisieren.
Das wollte ja schon Lorenz. Nur gibt es eben seit dem 1. April 2007 (nach den Änderungen des SGB V durch das GKV-WSG) bzw. seit dem 1. Januar 2009 (§ 193 Abs. 3 VVG) niemanden mehr, auf den das zutreffen dürfte. Die Behauptung, man sei nicht versichert, ist fast immer falsch. Nur ist eben mancher, der Beitragsschulden hat, mit der Liebe, die ihm die Kasse noch entgegenbringt und mit den Leistungen, die sie ihm noch gewährt, vollauf unzufrieden.
Dummerweise ist diese Gruppe numerisch klein und zumeist finanziell so gestellt, dass sie auf eine Versicherung auch nicht angewiesen ist.
Zumindest letzteres kann man so nicht stehenlassen. Wer keine Einkünfte, aber auch keinen Anspruch auf Leistungen nach SGB III, SGB II oder SGB XII hat (bzw. seinen Anspruch nicht durchsetzt) oder in den Genuß einer Sperre nach § 159 SGB III bzw. einer Vollsanktion nach § 31a Abs. 1 Satz 3 oder § 31a Abs. 2 Satz 2 SGB II kam und infolge seiner Versicherungspflicht Beitragsschulden aufbaut, ist in der Regel auch nicht in der Lage, für Behandlungskosten aufzukommen.
Der marginale, aber nicht unbedeutende Unterschied in diesen Personenkreisen besteht darin, daß das Ruhen der Versicherung nach § 16 Abs. 3a letzter Satz SGB V endet, sobald jemand (wieder) Leistungen nach SGB II oder SGB XII bezieht. Ehemals gesperrte Arbeitslosengeldempfänger sind demnach gekniffen; die erhalten erst wieder den vollen Leistungsumfang, wenn sie ihre Schulden beglichen oder Ratenzahlung vereinbart haben.
Nun sollte man meinen, daß das weder Lorenz' noch Fitzeks Zielgruppe sei. Aber auch die Annahme geht fehl. Schließlich wandte sich Lorenz explizit an Leute, die ihren Perso weggeschmissen hatten und folglich von keiner Kasse mehr aufgenommen wurden. Ein Krankenkassenwechsel drängt sich aber für diese Leute nur dann regelrecht auf, wenn sie mit der erkalteten Zuneigung ihrer alten Kasse nicht mehr glücklich wurden.
Nö. Man kommt zwar im Gegensatz zu einem Geldautomaten nicht mit einer Blankokarte weiter, aber Photoshop allein hilft Dir auch nicht über die ersten zwei Minuten. Wenn der "Inhalt" des Chips nicht stimmt, merken das die Arzthelferin am Tresen oder der Sani im RTW sofort.
Ist auch egal, dann werden die Personalien aufgenommen und eine Privatrechnung ausgestellt.
Das macht ein vernünftiger Mensch aber nur dann, wenn er der Meinung ist, daß die Rechnung bezahlt werden wird. Wie man auf diese Idee kommen kann, wenn einen der Gegenüber gerade mit einer gefälschten Karte betrügen will, wird wohl Dein Geheimnis bleiben.