Autor Thema: Der Volksleerer - Nikolai Nerling  (Gelesen 1771662 mal)

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Re: Der Volksleerer - Nikolai Nerling
« Antwort #9840 am: 25. April 2020, 23:09:26 »
Der Volksscharlatan lässt es sich nehmen bei der Verhaftung noch in die Kamera zu grinsen, das absehbare Märtyrer-Video wird spannend. Kann es sein, dass man im Video von Carolin M. zur heutigen Berliner Deppengeneralversammlung (https://www.youtube.com/watch?v=Jj31XrxqT00) bei Minute 11:59 das rollende Messiparadies von N.N. inklusive Kennzeichen sieht? Das Kennzeichen würde soweit passen: B-NZ 414, wobei mir kein Nazicode mit 414 bekannt ist.

Oben auf der Kiste hockt auf jeden Fall der Vorzeigejournalist und hauptberufliche Schnell- und Vielsprecher Ken J., der sich, aus welchen Gründen auch immer, Farbe ins Gesicht geschmiert hat.
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Re: Der Volksleerer - Nikolai Nerling
« Antwort #9841 am: 25. April 2020, 23:21:26 »
An der Stelle kann man mindestens 3 Wohnmobile sehen, die erste Karre wird dem Volksblödi nicht gehöre, da sitzen 2 meditierende Schwachmaten drauf - würde der Volksblödi nie durchgehen lassen.

Diese Carolin Matthie mit ihrem Selfiegeseire finde ich noch unerträglicher als den Volkslügner, kann man die nicht mit dem AFD-Roboter Foreverforgetshitty verheiraten und an den Herd stellen?
 
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Re: Der Volksleerer - Nikolai Nerling
« Antwort #9842 am: 25. April 2020, 23:22:07 »
Umso dümmer ist es, eine Festnahme zu provozieren. So weit ich weiß, kann dies erst mal nur zur Klärung der Personalien bei Verdacht einer Straftat sein, oder?
Nein, da geht mehr. Die Festnahme bei Verdacht einer Straftat ist in § 127 Strafprozessordnung (StPO) geregelt, für die Polizei gelten ergänzend noch ein paar Verfahrensvorschriften.

Aber Strafverfolgung ist ja gar nicht Aufgabe der Polizei, die sind nur Hilfsbeamte (pardon, "Ermittlungspersonen") der Staatsanwaltschaft. Sowas machen die also nur im Nebenjob. Wusste mal wieder keiner.

Eigentlich ist die Polizei ja eine Gefahrenabwehrfirma (hat auch der Obersturmbannleerer erfahren und in einem Video direkt mit Untertitel versehen). Als solche wird sie in Berlin nach dem dortigen Polizeigesetz tätigt. Zum Glück weiß das unsere Kundschaft nicht, denn Berlin hat gar kein Polizeigesetz, jedenfalls keines, das so heißt. Dafür hat Berlin ein "Allgemeines Sicherheits- und Ordnungsgesetz", kurz ASOG. Und dort findet sich natürlich auch ein Paragraph zum Personengewahrsam:

Zitat
§ 30 ASOG
(1) Die Polizei kann eine Person in Gewahrsam nehmen, wenn
1. das zum Schutz der Person gegen eine Gefahr für Leib oder Leben unerlässlich ist, insbesondere weil die Person sich erkennbar in einem die freie Willensbestimmung ausschließenden Zustand oder sonst in hilfloser Lage befindet,
2. das unerlässlich ist, um die unmittelbar bevorstehende Begehung oder Fortsetzung einer Ordnungswidrigkeit von erheblicher Bedeutung für die Allgemeinheit oder einer Straftat zu verhindern,
3. das unerlässlich ist, um eine Platzverweisung oder ein Aufenthaltsverbot nach § 29 oder eine Wegweisung oder ein Betretungsverbot nach § 29a durchzusetzen,
4. das unerlässlich ist, um private Rechte zu schützen, und eine Festnahme oder Vorführung der Person nach den §§ 229, 230 Abs. 3 des Bürgerlichen Gesetzbuches zulässig ist.

(2) Die Polizei kann Minderjährige, die sich der Obhut der Sorgeberechtigten entzogen haben, in Gewahrsam nehmen, um sie den Sorgeberechtigten oder dem Jugendamt zuzuführen.

(3) Die Polizei kann eine Person, die aus dem Vollzug von Untersuchungshaft, Freiheitsstrafen oder freiheitsentziehenden Maßregeln der Besserung und Sicherung entwichen ist oder sich sonst ohne Erlaubnis außerhalb der Justizvollzugsanstalt aufhält, in Gewahrsam nehmen und in die Anstalt zurückbringen.
Kurzfassung: Selbst- oder Fremdgefährdung, Verhütung schwerer Ordnungswidrigkeiten oder von Straftaten, Entfernung von Orten an denen die Person nicht sein soll oder Schutz privater Rechte.

Gut möglich, dass der Obersturmbannleerer sich schlicht geweigert hat, einem Platzverweis nachzukommen und er deswegen in Gewahrsam genommen wurde.

Zitat
Wikipedia: Eine Festnahme ist das Festhalten von Personen (Personengewahrsam) auf Grundlage zivil- oder strafprozessrechtlicher Bestimmungen. In Deutschland ist im Strafprozessrecht nur die vorläufige Festnahme vorgesehen.
Da gibt es hier sicher schlaue gesetzeskundige Systemlinge, die das erklären können.
Ich find den Abschnitt mit der "vorläufigen Festnahme" für Laien verwirrend. Denn natürlich kann man Leute auch dauerhaft aufgrund strafprozessrechtlicher Bestimmungen festhalten. Nennt sich "Haft". ;)
Ansonsten ist der erste Satz inkorrekt, da, wie gezeigt, Personengewahrsam auch aufgrund gefahrenabwehrrechtlicher Bestimmungen zulässig (und wohl der zahlenmäßige Hauptgrund des Personengewahrsam) ist. Polizeirecht ist weder Zivil- noch Strafprozessrecht, sondern besonderes Verwaltungsrecht.
« Letzte Änderung: 25. April 2020, 23:26:54 von Rechtsfinder »
Eine von VRiBGH Prof. Dr. Thomas Fischer erfundene Statistik besagt, dass 90% der Prozessgewinner die fragliche Entscheidung für beispielhaft rechtstreu halten, 20% der Unterlegenen ihnen zustimmen, hingegen von den Verlierern 30% sie für grob fehlerhaft und 40% für glatt strafbar halten.
 
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Offline Vollmond

Re: Der Volksleerer - Nikolai Nerling
« Antwort #9843 am: 25. April 2020, 23:42:56 »
Inzwischen hat die Quelle auf Twitter die Geschichte relativiert - Volxangeber wurde nicht verhaftet, sondern es wurde nur seine "Identität" festgestellt.


https://twitter.com/Klagesspiegel/status/1254116405299097600?s=19

 
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Re: Der Volksleerer - Nikolai Nerling
« Antwort #9844 am: 25. April 2020, 23:48:14 »
An der Stelle kann man mindestens 3 Wohnmobile sehen, die erste Karre wird dem Volksblödi nicht gehöre, da sitzen 2 meditierende Schwachmaten drauf - würde der Volksblödi nie durchgehen lassen.

Diese Carolin Matthie mit ihrem Selfiegeseire finde ich noch unerträglicher als den Volkslügner, kann man die nicht mit dem AFD-Roboter Foreverforgetshitty verheiraten und an den Herd stellen?

Die zweite Karre auf der linken Seite, an der C.M. vorbei geht, hat ein Ingolstädter Kennzeichen, die Karre auf der rechten Seite ist zu neu und somit zu teuer für N.N., er betonte in seinem "ich suche ein Wohnmobil"-Video, dass er vier Schlafplätze suchte und dass er keine Alkoven mag. Einer der meditierenden Schwachmaten ist Ken J., nach dem letzten KenFm Interview mit N.N. gibt es vielleicht auch Verbindungen zwischen beiden. Das Heckler & Koch Model ist auf jeden Fall -höfliche Fassung- derb verhöckt, aber immerhin hat sie sich im Gegensatz zu N.N. ihren Presseausweis nicht selber auf eine benutzte Serviette geschmiert.
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Offline No_DR

Re: Der Volksleerer - Nikolai Nerling
« Antwort #9845 am: 26. April 2020, 00:13:13 »
Hab ich das richtig gesehen? Sitzt da der Ken Jebsen auf einem Transporter und ist schwarz angemalt?

https://twitter.com/Klagesspiegel/status/1254085476631351306/photo/2

Was soll denn das bedeuten. Ohne Schuhe?
« Letzte Änderung: 26. April 2020, 00:15:25 von No_DR »
Wer Rechtschreib- und Grammatikfehler findet, darf sie behalten!
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Re: Der Volksleerer - Nikolai Nerling
« Antwort #9846 am: 26. April 2020, 00:22:51 »
Hab ich das richtig gesehen? Sitzt da der Ken Jebsen auf einem Transporter und ist schwarz angemalt?

https://twitter.com/Klagesspiegel/status/1254085476631351306/photo/2

Was soll denn das bedeuten. Ohne Schuhe?

Yep, das ist Ken. Vielleicht hat er die bisherige Gesichtsfarbe einfach abgekratzt und darunter sieht es aus, wie auf dem Bild zu sehen?! Passt auch deutlich besser zu seinem Gedankenmüll, erinnert mich ein wenig an die Farbe -unentschieden zwischen schwarz und dunkelgrün,- die sich im Hochsommer auf den Böden von Biomülltonnen entwickelt, wenn sie drei Wochen nicht geleert wurden.
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Offline No_DR

Re: Der Volksleerer - Nikolai Nerling
« Antwort #9847 am: 26. April 2020, 00:30:13 »
 ::) ::) ::) :o :o :o
« Letzte Änderung: 26. April 2020, 00:35:32 von No_DR »
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Re: Der Volksleerer - Nikolai Nerling
« Antwort #9848 am: 26. April 2020, 00:39:02 »
Der hat diese gesunde Gesichtsfarbe, weil er sich gestern Desinfektionsmittel gespritzt hat und danach mit einer biegsamen UV-Leuchtstoffröhre die ärgerlichen Corona-Viren im Darm mal so richtig ausgeräuchert hat.
Im verlinkten Twitter-Text schreibt einer, "er wäre durch das Auto gekracht". Beim nächsten Mal einen der meditierenden Eso-Heinis fragen, vielleicht hat ja einer ein paar Globuli gegen Schwerkraft dabei.

Ich habe einer Freundin in London mal einen Link zur Demo geschickt, she said: "Ugh, the stupidity of these people is staggering. It's makes me feel so angry."

Eine andere Freundin hat mir vor ein paar Stunden gemailt, dass sie mit hohem Fieber in ihrem Ferienhaus in den Catskills festsitzt und nicht mehr aufstehen kann (sie lebt eigentlich in NYC). Wenn man dann die Verschwörungshonks demonstrieren sieht, ist das überhaupt nicht lustig. Es gibt kein Grundrecht auf Asozialität.

Im schlimmen Bayern hätten die alle dicke Geldstrafen blechen müssen.

Nachtrag: Das Wohnmobil mit dem meditierenden Jebsen gehört nicht dem Volksblödi und die Aktion sollte irgendwie eine Meditation geg...für das Grundgesetz darstellen.

https://www.youtube.com/watch?v=DKcbDnaTwpQ
« Letzte Änderung: 26. April 2020, 02:37:51 von Metamaterie »
 
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Re: Der Volksleerer - Nikolai Nerling
« Antwort #9849 am: 26. April 2020, 04:37:01 »
...Berlin hat gar kein Polizeigesetz, jedenfalls keines, das so heißt. Dafür hat Berlin ein "Allgemeines Sicherheits- und Ordnungsgesetz", kurz ASOG. ...

Oh du Schlafschaf! Die Firma Berlin hat lediglich allgemeine Geschäftsbedingungen!
Das wird man ja wohl noch sagen dürfen!
 
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Offline Reichsschlafschaf

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Re: Der Volksleerer - Nikolai Nerling
« Antwort #9850 am: 26. April 2020, 07:09:34 »
Besonders wenn sie ihre Waffe dabei haben sollte.


SSW bei einer Demo? Gar nicht gut!
Aber ich glaube, das weiß sie.

Giftig wird sie immer, wenn ich sie auf ihre Vorstrafe wegen Volksverhetzung anspreche
Man findet nichts darüber, vermutlich hat sie das Vernünftigste getan, was man tun kann, wenn man den Strafbefehl bekommt: Geräuschlos zahlen und nicht auch noch ein Öffentliches Verfahren provozieren.

Eine zweite Vorsatztat innerhalb von 5 Jahren könnte sich aber auch ohne Waffe an der Frau ganz negativ auf den Besitz des KWS auswirken ...    :whistle:
„Nur weil es Fakt ist, muß es noch lange nicht stimmen!“ (Nadine)

„Wenn die verdorbenen Leute sich zusammentun und dadurch eine Macht werden, dann müssen die anständigen Leute nur das gleiche tun. So einfach ist das. (Leo Tolstoi, Krieg und Frieden)
 
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Re: Der Volksleerer - Nikolai Nerling
« Antwort #9851 am: 26. April 2020, 08:00:55 »
Kann man gar nicht oft genug sehen:

https://www.youtube.com/watch?v=X5fhiQeMGGg

Stolz wie Bolle lässt er sich bei abführen (1:23)
« Letzte Änderung: 26. April 2020, 08:02:29 von RaichskasperDavidFriedric »
Institut zur allgemeinen Verbesserung der Menschheit
 
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Re: Der Volksleerer - Nikolai Nerling
« Antwort #9852 am: 26. April 2020, 08:18:42 »
die Kommentare lassen mir allerdings das Essen von gestern Abend wieder hoch kommen
«Die Dummheit hat aufgehört, sich zu schämen»
 
(Psychiaterin und Gerichtsgutachterin Heidi Kastner)
 
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Offline Neubuerger

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Re: Der Volksleerer - Nikolai Nerling
« Antwort #9853 am: 26. April 2020, 10:12:21 »
Diesesmal hat es Volxnikki erstaunlich schnell geschafft, sein Video von der gestrigen Veranstaltung online zu stellen. Findet sich bei Youtube, das heisst, wir können es schön als Umgehung der Kanalsperre und Haßrede melden.

Sebastian Leber über Rüdi: Hoffmanns Beweisführung ist, freundlich ausgedrückt, unorthodox. Es geht in seinen Filmen drunter und drüber wie bei einem Diavortrag, bei dem der Vortragende kurz vor Beginn ausgerutscht ist und alle Dias wild durcheinander auf den Boden flogen.
 
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Re: Der Volksleerer - Nikolai Nerling
« Antwort #9854 am: 26. April 2020, 10:22:43 »
Oha!
Körperverletzung unter den Augen der Polizei.
Bravo, Nervling!
Nie geraten die Deutschen so außer sich, wie wenn sie zu sich kommen wollen. (Tucholsky)
Manchmal ist etwas leiser schon viel lauterer als laut.(G.H.)
 
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