Autor Thema: Der Volksleerer - Nikolai Nerling  (Gelesen 1606566 mal)

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Müll Mann

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Re: Der Volksleerer - Nikolai Nerling
« Antwort #4665 am: 10. Februar 2019, 17:02:20 »
Die könnten das Teil auch umbenennen, von "Ausbruch 60" zu "Auswurf 88".
 
 
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Re: Der Volksleerer - Nikolai Nerling
« Antwort #4666 am: 10. Februar 2019, 17:13:56 »
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Off-Topic:
Klug♥♥♥rmodus ein.

Durch Moskau marschierten 1944 nicht die Reste der 6. Armee, sondern die Reste der Heeresgruppe Mitte.

Klug♥♥♥rmodus aus
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Die Erfahrung lehrt uns, dass Liebe nicht darin besteht, dass man einander ansieht, sondern dass man gemeinsam in gleicher Richtung blickt.
Antoine de Saint-Exupéry (1900-44), frz. Flieger u. Schriftsteller
 
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Re: Der Volksleerer - Nikolai Nerling
« Antwort #4667 am: 10. Februar 2019, 17:19:41 »
Wenn der anfängt sich SS-Symbole oder andere Zeichen von "Adolf's Besten" an den Körper zu tackern, dann geht er völlig flöten und kann sich auf eine Ohrfeige vom 86a gefasst machen.

Der gilt ja nicht in Ungarn. Deshalb laufen unsere lieben Neonazis ja dort so gern mit den Insignien des tausend äh zwölfjährigen Reichs rum.
Das wird man ja wohl noch sagen dürfen!
 
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Re: Der Volksleerer - Nikolai Nerling
« Antwort #4668 am: 10. Februar 2019, 17:22:51 »
Spoiler
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Nie geraten die Deutschen so außer sich, wie wenn sie zu sich kommen wollen. (Tucholsky)
Manchmal ist etwas leiser schon viel lauterer als laut.(G.H.)
 
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Re: Der Volksleerer - Nikolai Nerling
« Antwort #4669 am: 10. Februar 2019, 17:25:03 »
Den Vorzeigearier links im Bild hätte man seinerzeit schon allein wegen seines Haarschnitts zur Sau gemacht.
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Re: Der Volksleerer - Nikolai Nerling
« Antwort #4670 am: 10. Februar 2019, 17:27:44 »
Den Vorzeigearier links im Bild hätte man seinerzeit schon allein wegen seines Haarschnitts zur Sau gemacht.

Zumindest, wenn er dazu nicht auch noch das passende Bärtchen getragen hätte!  :rotfl:
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Re: Der Volksleerer - Nikolai Nerling
« Antwort #4671 am: 10. Februar 2019, 17:33:45 »
Der gilt ja nicht in Ungarn. Deshalb laufen unsere lieben Neonazis ja dort so gern mit den Insignien des tausend äh zwölfjährigen Reichs rum.

Ich habe eine allgemeine, nicht auf den Nazimarsch konkret bezogene Frage:

Angenommen ein Deutscher oder Österreicher leugnet nachweisbar irgendwo im Ausland, wo das nicht verboten ist, den Holocaust, kann er dann in Deutschland oder Österreich dafür strafrechtlich belangt werden?
 
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Re: Der Volksleerer - Nikolai Nerling
« Antwort #4672 am: 10. Februar 2019, 17:38:59 »
Deutsche dürfen das im Ausland. Bei Österreichern bin ich da überfragt.
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Re: Der Volksleerer - Nikolai Nerling
« Antwort #4673 am: 10. Februar 2019, 17:42:21 »
Angenommen ein Deutscher oder Österreicher leugnet nachweisbar irgendwo im Ausland, wo das nicht verboten ist, den Holocaust, kann er dann in Deutschland oder Österreich dafür strafrechtlich belangt werden?

Wenn das in Deutschland gesehen werden kann, dann ja. Ein Beispiel ist der Pater (oder Ex?) Richard Williamson, der 2009 im schwedischen Fernsehen den Holocaust leugnete. Darauf gab es eine Anzeige in Deutschland, die letztendlich zu einer Verurteilung führte, siehe auch hier. Sollte Volksnikki im Ausland verbotene Kennzeichen der SS tragen und das ganze würde im Video im Internet veröffentlicht, gäbe es dafür mit Sicherheit Ärger.
Sebastian Leber über Rüdi: Hoffmanns Beweisführung ist, freundlich ausgedrückt, unorthodox. Es geht in seinen Filmen drunter und drüber wie bei einem Diavortrag, bei dem der Vortragende kurz vor Beginn ausgerutscht ist und alle Dias wild durcheinander auf den Boden flogen.
 
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Re: Der Volksleerer - Nikolai Nerling
« Antwort #4674 am: 10. Februar 2019, 17:44:48 »
Wenn der anfängt sich SS-Symbole oder andere Zeichen von "Adolf's Besten" an den Körper zu tackern, dann geht er völlig flöten und kann sich auf eine Ohrfeige vom 86a gefasst machen.

Der gilt ja nicht in Ungarn. Deshalb laufen unsere lieben Neonazis ja dort so gern mit den Insignien des tausend äh zwölfjährigen Reichs rum.

Ich habe mir eben mal sein Video angesehen, wo er bei Kaffee &  Kuchen am Starnberger See sitzt.
Da lässt er doch verlauten, dass er nicht rechtsradikal, sondern nur rechtsextrem sein (oder umgekehrt?).
Weiter erzählt er, dass Leute die ihn als Neo-Nazi bezeichnen, angezeigt würden.

Also wenn man an einem Nazi-Gedenkmarsch zusammen mit anderen Nazi-Dumpfbacken teilnimmt, was soll man denn anderes sein als ein Neo-Nazi?  :think:
Ein Alt-Nazi kann der arme Nikki ja durch die Gnade äh in seinem Fall wohl eher der Fluch der späten Geburt nicht sein.
« Letzte Änderung: 10. Februar 2019, 17:46:26 von Frankonius »
 
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Re: Der Volksleerer - Nikolai Nerling
« Antwort #4675 am: 10. Februar 2019, 17:53:45 »
So weit ist es schon gekommen. Der Ruf der armen Nazis ist derart ruiniert, daß selbst Nazis keine Nazis mehr sein wollen. 

Sie haben es schon schwer. ::)
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Re: Der Volksleerer - Nikolai Nerling
« Antwort #4676 am: 10. Februar 2019, 17:54:00 »
Erstens muss der jeweilige Staat auch Zugriff auf den möglichen Straftäter haben.
Zweitens gilt grundsätzlich das Territorialitätsprinzip.
Drittens kommt es aber auf die Art der Begehung an: Wenn man sich ins Ausland begibt, um von dort aus strafbare Aussagen nach Deutschland zu senden - wobei es nicht darauf ankommt, ob dies auf Papier etwa als Buch, Zeitung o. dgl. oder ob in elektronischer Form als Rundfunk, im WWW usw. geschieht, wichtig ist nur, ob es in Deutschland empfangen werden kann - in der Annahme, da man vom Ausland aus agiere, könne man in Deutschland nicht belangt werden, dann stellt sich nur die Frage, ob Deutschland den Zugriff auf den Täter erhält oder nicht.
Neben dem eigentlichen Begehungsort kommt nämlich als Tatort auch der Ort, an dem der Erfolg der Tat eintritt oder eintreten sollte, in Frage und unterliegt zweifellos der Jurisdiktion des Staates, in dessen Gebiet der betreffende Ort liegt. Man kann das z. B. auch mit einer Briefbombe vergleichen: Wenn X sich in ein Land begibt, in dem die Postsendungen mangelhaft geprüft werden, um von dort aus eine Briefbombe an einen Empfänger in Deutschland zu schicken, um diesen beim Öffnen der Sendung zu töten, so kann er natürlich in Deutschland belangt werden, sogar wenn die Bombe gar nicht nach Deutschland gelangte, sondern schon im Ausland entdeckt wurde.

Entscheidend ist also, ob Deutschland Zugriff auf den möglichen Täter erhält oder nicht. Bei Zündel hat es z. B. geklappt, bei den Metapedia-Machern bisher nicht.
"Vom Meister lernen heißt verlieren lernen." (hair mess über Peter F., auf Bewährung entlassenen Strafgefangenen )
 

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Re: Der Volksleerer - Nikolai Nerling
« Antwort #4677 am: 10. Februar 2019, 18:03:30 »
Das war schon im Mittelalter bei den Nürnbergern so: die hängten auch Keinen, sie hätten ihn denn.
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Der viereckige Trompeter

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Re: Der Volksleerer - Nikolai Nerling
« Antwort #4678 am: 10. Februar 2019, 18:07:46 »
So weit ist es schon gekommen. Der Ruf der armen Nazis ist derart ruiniert, daß selbst Nazis keine Nazis mehr sein wollen. 

Sie haben es schon schwer. ::)

Die Hardcorenazis nehmen den Niki ohnehin solange nicht ernst, bis er sich den Schädel rasiert, sich einschlägige Nazi-Symbole auf die Rübe tätowieren lässt und er ein Prinz-Albert-Piercing aus Kruppstahl trägt.
 
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Re: Der Volksleerer - Nikolai Nerling
« Antwort #4679 am: 10. Februar 2019, 18:29:20 »
Ein Beispiel ist der Pater (oder Ex?) Richard Williamson, der 2009 im schwedischen Fernsehen den Holocaust leugnete

Das Beispiel paßt nicht ganz.

Bischof Williamson tätigte zwar seine Aussage im schwedischen Fernsehen.

Die Tat beging er jedoch auf deutschem Boden, nämlich in Regensburg, wo er interviewt wurde..

Aber prinzipiell hast Du recht: Wenn eine Tat nach D hineinreicht, kann sie auch hier bestraft werden.
Merke: Es genügt natürlich nicht, dämlich zu sein. Es soll schon auch jeder davon wissen!

„Nur weil es Fakt ist, muß es noch lange nicht stimmen!“ (Nadine, unerkannte Philosophin)
 
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