Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
Art 5
(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.
(2) Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend und in dem Recht der persönlichen Ehre.
(3) Kunst und Wissenschaft, Forschung und Lehre sind frei.
Die Freiheit der Lehre entbindet nicht von der Treue zur Verfassung.So, was hat 2 mit dem Holocaust zu tun?
siehe hier
Strafgesetzbuch (StGB)
§ 189 Verunglimpfung des Andenkens Verstorbener
Wer das Andenken eines Verstorbenen verunglimpft, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
hier
https://dejure.org/gesetze/StGB/194.htmlhttps://dejure.org/gesetze/StGB/77.htmlSoweit ganz ohne Artikel 130 StGB der natürlich auch geltendes Recht ist, und dem auch Leererlein sich zu fügen hat.
3 habe ich hervorgehoben, um aufzuzeigen, warum sich das Unterrichten für Leererlein vermutlich erledigt hat.
Die Holocaustleugnung von Ittner, Haverbeck, Leererlein und seiner Mischpoke dient dazu, die Ideologie des Nationalsozialismus wieder gesellschaftsfähig zu machen. Ittner hat sich ja selber zum Nationalsozialismus bekannt. Um aus ihrer Schmuddelecke rauszukommen, dürfen die Verbrechen so nicht stattgefunden haben.
Das Problem ist, dass der Antisemitismus
die treibende Kraft der NS-Ideologie war. Hitler war vor allem und in erster Linie Antisemit. Der Holocaust war somit nur logische Konsequenz Seines Denkens und Seines Handelns.
Das kann man in Ian Kershaws Hitlerbiographie nachlesen.
Insofern verraten Ittner und Konsorten ihre eigene Ideologie und werden somit unglaubwürdig.
Übrigens, die Haverbeck weiss sehr genau, was damals wirklich passiert ist, ebenso wie Leererlein. siehe hier
ab 13:40
Haverbeck sagt deutlich "Wir müssen die Schuld unserer Vorfahren wegkriegen!"
kein Wort von vermeintlich, kein Widerspruch von Leererlein.
Es läuft bei Holocaustleugnern immer auf zwei Aussagen hinaus.
1. Der Holocaust hat nicht stattgefunden
2. Er muss genauso wieder stattfinden!
Abschliessend bleibt festzuhalten. Es ist doch schön, dass Leererlein hier mitliest und das ihn das wurmt, was er hier liest. Anscheinend so sehr, dass er uns sogar besucht. Denn wer sonst steckt denn hinter dem Troll als Leererlein selbst.
Ach ja, hat jemand die Möglichkeit, Leererleins letztes Video zu sichern?
das hier
gemäss Paragraf 130 Absatz 5
5) 1Absatz 2 Nummer 1 und 3 gilt auch für eine Schrift (§ 11 Absatz 3) des in den Absätzen 3 und 4 bezeichneten Inhalts. 2Nach Absatz 2 Nummer 2 wird auch bestraft, wer einen in den Absätzen 3 und 4 bezeichneten Inhalt mittels Rundfunk oder Telemedien einer Person unter achtzehn Jahren oder der Öffentlichkeit zugänglich macht.
ist Leererlein jetzt nämlich fällig, da der Hitlergruss ebenfalls verboten ist. Ob er das selber war oder nicht, ist dabei ohne Belang.
Bin arbeiten, kann daher nicht selber sichern.