Es ist nicht illegal, König von Deutschland werden zu wollen, es kann aber illegal sein, es zu versuchen.
Deutsche Massenmedien haben vor einiger Zeit einen neuen Feind im Lande ausgemacht: Die sogenannten „Reichsbürger“.
Kein Bezug zur Frage ist erkennbar.
Damit sind Bürger gemeint, die sich mit der rechtlichen Situation der BRD seit 1945 befassen, einen Friedensvertrag mit den Siegermächten vermissen und denen die Außerkraftsetzung der Geltungsbereiche elementarer Gesetze Kopfzerbrechen bereitet.
Der übliche, längst widerlegte Stuss: Die rechtliche Situation der BRD kann es erst seit deren Gründung 1949 geben, davor mangels Vorhandensein einer BRD weder rechtlich noch sonstwie. Abgesehen davon ist die rechtliche Situation der BRD aus ihren Gesetzen und Staatsverträgen ersichtlich. Da Frieden herrscht, braucht es auch keinen Friedensvertrag. Gesetze brauchen keinen Geltungsbereich, weil dieser durch das Staatsgebiet vorgegeben ist. Nicht vorhandene Geltungsbereiche können auch nicht gestrichen werden. Daher ist jegliches Kopfzerbrechen eigentlich überflüssig.
Dass derartige Fragen für Politik und Presse völlig „nazi“ sind, versteht sich natürlich von selbst.
"Nazi" sind diese Fragen nicht unbedingt, aber völlig bescheuert. Deren Wiederholung macht sie nicht besser.
Dennoch mangelt es leider an ernsthafter Widerlegung dieser Tatsachen.
Oben habe ich eben diese Fragen mit kurzen Sätzen widerlegt, daneben gibt es inzwischen jede Menge Literatur, etwa "Vorwärts in die Vergangenheit". Die Leute, die so reden, wollen einem die ernsthaften Gegenargumente halt einfach nicht abnehmen, das ist das Problem, nicht die fehlende Widerlegung.
Ist das Deutsche Reich etwa nicht mit der Kapitulation der Wehrmacht am 08.05.1945 untergegangen?
Als Organisation ist das Deutsche Reich 1945 untergegangen, aber nicht als Völkerrechtssubjekt. Aber diesen Unterschied verstehen die Leute halt nicht.
Wenn das Grundgesetz für die BRD doch angeblich unsere Verfassung sein soll, warum heißt es dann Grundgesetz und nicht Verfassung und weshalb fordert der letzte Artikel in diesem Gesetz das deutsche Volk ausdrücklich dazu auf, sich eine Verfassung zu geben?
Weil eine Verfassung nicht ausdrücklich Verfassung genannt werden muss, kann das Grundgesetz eben als solches benannt werden oder auch ganz anders, man könnte es auch "Klumps" nennen. Es kommt nur darauf an, dass es in der Rechtsquellenhierarchie die Stufe einer Verfassung hat und die wesentlichen Regeln über den Staatsaufbau, das Funktionieren seiner Organe u. dgl. enthält. Selbst das ist nicht notwendig, Schweden hat z. B. mehrere Verfassungsgesetze, ebenso Österreich.
Artikel 146 fordert übrigens gar nichts, sondern sagt nur, unter welchen Bedingungen das Grundgesetz außer Kraft tritt. Das ist erstens eigentlich eine Binsenweisheit, zweitens legt der Artikel aber auch fest, dass das Grundgesetz nur durch eine Verfassung abgelöst werden darf, also nicht wie in Weimarer Zeit durch verfassungsdurchbrechende oder gar einfache Gesetze, zudem darf es laut dieser Bestimmung auch keine verfassungslose Zeit geben, sondern die Geltung des Grundgesetzes endet genau dann, wenn eine andere Verfassung in Kraft tritt.
Das Grundgesetz ist unter diesen Gesichtspunkten wohl eher eine Art „Allgemeine Geschäftsbedingungen“ der BRD bzw. ein „Gesellschaftervertrag“ der Siegermächte.
Da Staaten keine AGB haben, kann das Grundgesetz auch nicht "eine Art" AGB sein. Staaten haben keine Kunden, die sich an sie wenden können oder nicht, sondern Bürger und Einwohner, denen sie bestimmte Rechte und Leistungen zu gewähren haben oder von denen sie etwas fordern können (Steuern, Abgaben, Einhaltung der Gesetze). Staaten sind nun mal keine Unternehmungen.
@Richard Sharpe Herzlichen Glückwunsch zu 500 Dankeschön und 100 Karma!