Hier liegt aber der Fall ein wenig anders und komplexer: "Vermieter" zumindest der später Eingezogenen wie Ulrike war ja das ominöse "Wohnreich", über dessen Identität bisher völlige Unklarheit herrscht. Weder ist klar, welche Rechtsform oder Rechtspersönlichkeit dieses "Wohnreich" hat noch wer es im Geschäftsverkehr vertritt noch auch wo es überhaupt seinen Sitz hat. Weiter ist auch nicht klar, welche Rechte es von wem und wie an dem fraglichen Gebäude bzw. Grundstück erworben haben könnte. Auch eine Satzung oder ein Gesellschaftsvertrag des "Wohnreichs" liegt nicht vor.
Von den übrigen Seltsamkeiten dieser angeblichen "Mietverhältnisse" ganz zu schweigen.
Das Konstrukt ist also etwa wie folgt: Mittels "Wohnreich" sollte das Bestehen von Untermietverhältnissen vorgespiegelt werden. Eine Räumung sollte dann zumindest so lange verhindert werden, bis die Untermietverhältnisse rechtskräftig erloschen oder gekündigt worden wären.
Es ist dem gewählten Vorgehen geschuldet, dass das Bestehen dieser Untermietverhältnisse nicht eingehend geprüft wurde. In einem ordentlichen Verfahren dürften diese kaum Bestand haben.
Immerhin hat der Abwickler erreicht, dass ihm eine vollstreckbare Entscheidung ausgestellt und diese vollstreckt, also die Räumung durchgeführt wurde. Dass diese nun nachträglich als nicht rechtsgültig beurteilt wurde, ist ein Schönheitsfehler. Die obsiegenden Kläger können nun auf Kostenerstattung und Schadensersatz klagen, wobei fraglich ist, ob z. B. Zuwendungen Dritter, die als Spende in einer Notlage gegeben wurden, als Kosten oder Schaden anrechenbar sind. Da die Spender nicht damit rechnen durften, je etwas davon zurück zu erhalten, ist wohl eine Entschädigung eher zu verneinen.
Das Grundstück ist vom neuen Eigentümer längst in Besitz genommen worden. Ein Herausgabeanspruch müsste sich wohl gegen den neuen Eigentümer richten, da dieser die tatsächliche Sachherrschaft hat. In einem solchen Verfahren genügt aber die Vorlage von fadenscheinigen Untermietverträgen nicht, die Kläger müssten den Herausgabeanspruch beweisen.
Dann kostet ein solches Gerichtsverfahren auch eine Stange Geld, die den bekannten Rest-KRDlern wohl eher nicht zur Verfügung steht.