@Stief Es ist noch krasser: Sie haben nicht die Textfarbe geändert, sondern über die entsprechenden Stellen einen Rahmen gelegt, den man nur markieren muss, dann kann man ihn auch entfernen und hat wieder das Originaldokument. Es ist sogar noch krasser, denn am 18. Juli 2017 haben sie denselben Beweisantrag schon einmal ohne Tilgungen veröffentlicht.
@BlueOcean Natürlich steht einem Angeklagten ein eigenes Recht, Revision einzulegen, zu. Das hat Fatzke ja auch genutzt - man erinnert sich des berühmten Satzes: "Sie haben Uns zu befördern." Die Revision kann dem Urkundsbeamten der Geschäftsstelle zu Protokoll gegeben werden, desgleichen die Revisionsbegründung, wobei ein Angeklagter nur formelle Rügen begründen muss, materielle hingegen nicht. Ob es für einen rechtsunkundigen Angeklagten sinnvoll sei, eigenständig Revision einzulegen, ist eine andere Frage, die sich jedenfalls Fatzke nie stellen wird. Am meisten dürfte ihn ärgern, dass das Gericht seine Schwadronierereien betreffend Staatlichkeit des KRD als nicht relevant angesehen hat.