Mir (so wie einigen anderen hier) kam die einstweilige Verfügung ja schon damals "spanisch" vor. Nun wurde dieser Verdacht bestätigt.
Der Fehler den der Abwickler hier gemacht hat, war, die Räumung nicht schon viel früher in die Wege zu leiten (was er ja hätte tun können), anstatt die Pudel weiter dort wohnen zu lassen.
Als dann ein Käufer gefunden war, war es nicht möglich, die Pudel rechtskonform schnell genug aus dem von ihnen besetzten Gebäude zu bekommen. Da der Abwickler also befürchten musste, dass der Käufer ihm wieder abspringt, wenn er es nicht schafft, das Gebäude schnell genug räumen zu lassen, musste er versuchen, das Gericht dazu zu bringen, eine einstweilige Verfügung zu erlassen, obwohl die Voraussetzungen dafür nicht vorlagen (ich unterstelle hier nicht, dass er dies gewusst hat!).
Persönlich halte ich es für rechtsethisch allerdings absolut gerechtfertigt, dass die Pudel auf diese Weise vom Grundstück geworfen wurden. Schlussendlich darf man nicht vergessen, dass die Pudel das Gebäude
illegal in Besitz hatten und
rechtlich verpflichtet gewesen wären, dieses auf Verlangen des Abwicklers herauszugeben!
Es mag sein, dass die rechtskonforme Prozedur, um sie mit rechtmäßiger physischer Gewalt vom Grundstück zu entfernen, eine andere gewesen wäre.
Es ist aber feinste Ironie, dass das KRD, welches die BRD nicht anerkennt und unzählige illegale Handlungen gesetzt hat, nun schlussendlich auf Grund einer nicht rechtskonformen Verfügung von ihrer Hauptbasis vertrieben wurden.
Geschieht ihnen recht!Dass Gerichte der BRD vom KRD grundsätzlich nur dann anerkannt werden, wenn sie dem KRD genehme Entscheidungen treffen, nicht aber, wenn sie gegen die Interessen des KRD entscheiden, ist sowieso schon bekannt.
Umso mehr grinse ich nun hämisch, weil sich das KRD von dieser Gerichtsentscheidung nun nichts kaufen kann. Ihr "Gebiet" bekommen sie trotzdem nicht zurück und insolvent bleiben sie auch.
Tja, blöd gelaufen, Pudel!