Autor Thema: Neues aus dem Königreich 11/2017  (Gelesen 22964 mal)

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Offline Evil Dude

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Re: Neues aus dem Königreich 11/2017
« Antwort #165 am: 30. November 2017, 11:55:04 »
Herrlich! Solche Geschichten kann man nicht erfinden!
Die Besetzer der Immobilie mit ihren Fake-"Mietverträgen" werden aufgrund einer rechtlich fragwürdigen Räumungsklage geräumt.
Dem Abwickler dürfte es ziemlich egal sein, dass er jetzt blechen muss, Hauptsache er ist die "Parasiten" los!
 :lol:
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Offline Anti Reisdepp

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Re: Neues aus dem Königreich 11/2017
« Antwort #166 am: 30. November 2017, 12:47:02 »
Das Problem bei den Pudel ist, dass sie nach den ersten Razzien auch etwas schlauer geworden sind. Die haben ihr System wie eine Zwiebel in Schichten aufgeteilt, da wurde das ganze lustig mehrmals untervermietet.
Wenn ich das Urteil nun richtig verstehe, dann kann man der letzten Schicht, also den "neuen" (Unter-)Mieter von 2014-bis heute keinen Vorwurf machen, schon gar nicht den Vorwurf der Eigenmacht, weil deren Vermieter gar nicht über die Immoblie verfügen konnte.
Wenn ich mich richtig erinnere, war Oppermann aber gar nicht so untätig. Ich meine, er hatte alle eventuell bestehenden Mietverträge gekündigt. Keine Ahnung warum das nicht Einzug ins Urteil genommen hat. Da müsste man noch mal im Archiv den Schriftverkehr durchschauen.
In einem sozialen Umfeld in dem der Wahnsinn regiert, ist der Irrsinn Norm.
 

Offline Stief

Re: Neues aus dem Königreich 11/2017
« Antwort #167 am: 30. November 2017, 13:13:51 »
Da der Abwickler also befürchten musste, dass der Käufer ihm wieder abspringt, wenn er es nicht schafft, das Gebäude schnell genug räumen zu lassen, musste er versuchen, das Gericht dazu zu bringen, eine einstweilige Verfügung zu erlassen, obwohl die Voraussetzungen dafür nicht vorlagen (ich unterstelle hier nicht, dass er dies gewusst hat!).

Die einstweilige Verfügung wurde nicht von Oppermann, sondern einem anderen Anwalt in der Kanzlei beantragt, der sich ziemlich offensichtlich keine Mühe dabei gegeben hat. Zum Beispiel wurde Fitzek in dem Antrag als König bezeichnet (nicht als "König", als selbsternannter König oder wie im Urteil als selbsternannter "König"). Und wenn man einerseits behauptet, es bestehe Lebensgefahr für die Pudel, wenn sie dort wohnen bleiben, und andererseits unmittelbar nach der Räumung andere Menschen einziehen lässt, dann liegt der Widerspruch auf der Hand.

Zitat
Persönlich halte ich es für rechtsethisch allerdings absolut gerechtfertigt, dass die Pudel auf diese Weise vom Grundstück geworfen wurden. Schlussendlich darf man nicht vergessen, dass die Pudel das Gebäude illegal in Besitz hatten und rechtlich verpflichtet gewesen wären, dieses auf Verlangen des Abwicklers herauszugeben!

Es mag sein, dass die rechtskonforme Prozedur, um sie mit rechtmäßiger physischer Gewalt vom Grundstück zu entfernen, eine andere gewesen wäre.

Es ist aber feinste Ironie, dass das KRD, welches die BRD nicht anerkennt und unzählige illegale Handlungen gesetzt hat, nun schlussendlich auf Grund einer nicht rechtskonformen Verfügung von ihrer Hauptbasis vertrieben wurden. Geschieht ihnen recht!

Dass Gerichte der BRD vom KRD grundsätzlich nur dann anerkannt werden, wenn sie dem KRD genehme Entscheidungen treffen, nicht aber, wenn sie gegen die Interessen des KRD entscheiden, ist sowieso schon bekannt.

Umso mehr grinse ich nun hämisch, weil sich das KRD von dieser Gerichtsentscheidung nun nichts kaufen kann. Ihr "Gebiet" bekommen sie trotzdem nicht zurück und insolvent bleiben sie auch.

Tja, blöd gelaufen, Pudel!  ;D

Ich sehe das differenzierter. Der Punkt bei der ganzen Reichsbürgerei ist, dass es Luftschlösser sind. Es gibt schlicht und einfach kein KRD und damit sind die Pudel BRD-Bürger, die sich auf BRD-Gebiet aufhalten und daher denselben BRD-Gesetzen unterliegen wie alle anderen auch. Hier wurden offensichtlich ihre Rechte nach BRD-Gesetzen verletzt, und es ist gut, dass dies anerkannt wurde. Dass sie sich selbst für Bürger eines anderen Staats halten, ist irrelevant, weil man aus einem Staat eben nicht wie aus einem Kegelverein austreten kann.

Und wenn ich mich einmal auf das Urteil beziehe, ist dort die Rede davon, dass der Abwickler von einer Wohnnutzung des Geländes erst am 13.04.2017 erfahren hat. Das ist aber nicht glaubwürdig, weil im Dezember 2016 im Untreue-Prozess das Krankenhausgelände und seine Nichträumung bereits Thema war. In anderen Worten: Der Abwickler hat gelogen, um die erwünschte einstweilige Verfügung zu erhalten. Das ist höchst bedenklich, auch wenn seine Gegner unsympathisch sind.
 
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Offline Das Chaos

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Re: Neues aus dem Königreich 11/2017
« Antwort #168 am: 30. November 2017, 13:42:03 »
...
Wenn ich mich richtig erinnere, war Oppermann aber gar nicht so untätig. Ich meine, er hatte alle eventuell bestehenden Mietverträge gekündigt. Keine Ahnung warum das nicht Einzug ins Urteil genommen hat. Da müsste man noch mal im Archiv den Schriftverkehr durchschauen.

Ist doch logisch: Wenn verbotene Eigenmacht vorliegt, dann ist sofortige Abhilfe indiziert. Wenn Mietverträge vorliegen, dann müssen die im Rahmen einer Räumungsklage geprüft und evtl. erst gekündigt werden. Ein entssprechendes Urteil wäre mit einem Rechtmittel anfechtbar und könnte u. U. nur unter erhöhten Komplikationen vollstreckt werden (Beispiel Mietnomaden), möglicherweise müssten Karenzfristen eingehalten werden.
Der Zeitfaktor war hier entscheidend, sonst wäre der Deal mit den Holländern geplatzt.
In orientalischen und westlichen Schöpfungsmythen ist der Drache ein Sinnbild des Chaos, ein gott- und menschenfeindliches Ungeheuer

Und es erschien ein anderes Zeichen im Himmel, und siehe, ein großer, roter Drache, der hatte sieben Häupter und zehn Hörner Offenb. 12,3
 
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Offline Pantotheus

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Re: Neues aus dem Königreich 11/2017
« Antwort #169 am: 30. November 2017, 13:55:02 »
Hüstel, ich versuche es mal mit den mir vertrauten Begriffen aus dem Privatrecht:
Die Räumung wurde wegen verbotener Eigenmacht und Entziehung bzw. Vorenthaltung des Besitzes beantragt. Nun bedeutet "Besitz" im Unterschied zu "Eigentum" die tatsächliche Verfügungsmacht über eine Sache (wobei Sache auch ein Grundstück, eine Wohnung oder auch z. B. ein einzelner Raum sein kann). Das Landgericht spricht sehr viel über diesen Besitz.
Das Problem dabei ist, dass der Abwickler tatsächlich nie Besitz an dem fraglichen Grundstück und Gebäude erworben hatte. Es war ja von Anfang an besetzt. Er konnte zwar als Eigentümer oder als rechtlicher Vertreter des Eigentümers über das Grundstück verfügen, es verkaufen usw., aber er hatte nicht den tatsächlichen Besitz, denn diesen hatten ja die KRDler.
Die Trennung von Eigentum und Besitz ist im Privatrecht ganz normal. Jedes Mietverhältnis beruht darauf, dass der Vermieter zwar Eigentum hat oder die Eigentumsrechte ausübt (z. B. eine Hausverwaltung), aber der Besitz beim Mieter liegt.

Nun ist es unmöglich, dass die KRDler gegenüber dem Abwickler, der Curator AG oder der BaFin verbotene Eigenmacht geübt haben. Sie waren ja schon auf dem Grundstück, bevor die BaFin tätig wurde. Ob sie legal oder illegal in den Besitz gelangt waren, spielt dabei keine Rolle: Sie hatten ihn faktisch. Nun wären sie natürlich rechtlich verpflichtet gewesen, das Gelände zu räumen, aber das haben sie nicht getan. Insofern verhält es sich mit ihnen genau wie mit einem Mieter, dessen Mietvertrag beendet ist, der aber einfach nicht auszieht: Dadurch fällt der Besitz eben nicht an den Eigentümer zurück, sondern liegt weiterhin beim Mieter. Nun zwar unberechtigt, aber der Besitz ist eben da.
Dagegen kann man nur mit rechtlichen Mitteln und einer Räumung etwas machen. Selbsthilfe ist hier weitestgehend verboten.
Nun stellt das Landgericht fest, dass im gegebenen Fall der eingeschlagene Weg zur Räumung nicht der richtige war. Das bedeutet aber nicht, dass dem KRD (das rechtlich gar nicht existiert oder ggf. als Gesellschaft bürgerlichen Rechts) ein Rückkehrrecht zustünde. Die Räumung hat nun ebenfalls Tatsachen geschaffen. Sie hat dem Abwickler die tatsächliche Verfügungsgewalt, also den Besitz, verschafft und ihn den KRDlern entzogen. Der Beschluss sagt nicht, dass der Besitz dem Abwickler nicht zustand. Er sagt nur, dass die Verfügung, auf die sich die Räumung stützte, nicht der richtige Weg war.

Da nun ein neuer Eigentümer den Besitz am Grundstück und dem Gebäude innehat und er in diesen Rechten geschützt ist, sehe ich daneben keinen Raum für einen Besitzanspruch eines Dritten. Dass die ausquartierten KRDler einen Anspruch auf den Besitz hatten, kann ich auch nicht erkennen. Wegen der Besonderheit des summarischen Verfahrens kam eine sorgfältige Prüfung der "Mietverträge" nicht in Betracht. In einem Hauptverfahren würden sich diese aber wohl formell und materiell in Luft auflösen.
Die KRDler müssten nun auf Herausgabe der Sache klagen oder wenigstens den ihnen entstandenen Schaden herausverlangen. Der nächste Zug wäre also ihrer. Nur glaube ich nicht, dass ein solcher Zug seitens KRD kommen wird.
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Re: Neues aus dem Königreich 11/2017
« Antwort #170 am: 30. November 2017, 14:26:51 »
Die KRDler müssten nun auf Herausgabe der Sache klagen oder wenigstens den ihnen entstandenen Schaden herausverlangen. Der nächste Zug wäre also ihrer. Nur glaube ich nicht, dass ein solcher Zug seitens KRD kommen wird.

Doch, ich schon. Ich halte sie nach wie vor für verblendet und dumm genug, da jetzt irgendwelche Schadensersatzklagen anzustrengen. Wo ihnen doch (ihrer Meinung nach) dieses Urteil so recht gibt. Ich glaube, dass da jetzt schon in den reichlich vorhandenen Leerräumen in ihren Köpfen Träume von Fantastilliarden an Schadensersatzzahlungen blühen.
Ich habe mir bereits eine feste Meinung gebildet! Verwirren Sie mich bitte nicht mit Fakten!
 
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Offline Evil Dude

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Re: Neues aus dem Königreich 11/2017
« Antwort #171 am: 30. November 2017, 14:33:31 »
Es ist ihnen ja (vermutlich) auch ein "Schaden" entstanden. Bislang mussten sie für die Unterkunft nicht oder bestenfalls mit einer Phantasie"währung" bezahlen, der neue Vermieter dürfte sich "harte Devisen" als Miete vorstellen!

Am Ende verlangt noch einer, dass sie arbeiten!  :o
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Re: Neues aus dem Königreich 11/2017
« Antwort #172 am: 30. November 2017, 14:41:59 »
Zitat
Persönlich halte ich es für rechtsethisch allerdings absolut gerechtfertigt, dass die Pudel auf diese Weise vom Grundstück geworfen wurden. Schlussendlich darf man nicht vergessen, dass die Pudel das Gebäude illegal in Besitz hatten und rechtlich verpflichtet gewesen wären, dieses auf Verlangen des Abwicklers herauszugeben!

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Dass Gerichte der BRD vom KRD grundsätzlich nur dann anerkannt werden, wenn sie dem KRD genehme Entscheidungen treffen, nicht aber, wenn sie gegen die Interessen des KRD entscheiden, ist sowieso schon bekannt.

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Tja, blöd gelaufen, Pudel!  ;D

Ich sehe das differenzierter. Der Punkt bei der ganzen Reichsbürgerei ist, dass es Luftschlösser sind. Es gibt schlicht und einfach kein KRD und damit sind die Pudel BRD-Bürger, die sich auf BRD-Gebiet aufhalten und daher denselben BRD-Gesetzen unterliegen wie alle anderen auch. Hier wurden offensichtlich ihre Rechte nach BRD-Gesetzen verletzt, und es ist gut, dass dies anerkannt wurde. Dass sie sich selbst für Bürger eines anderen Staats halten, ist irrelevant, weil man aus einem Staat eben nicht wie aus einem Kegelverein austreten kann.

Und wenn ich mich einmal auf das Urteil beziehe, ist dort die Rede davon, dass der Abwickler von einer Wohnnutzung des Geländes erst am 13.04.2017 erfahren hat. Das ist aber nicht glaubwürdig, weil im Dezember 2016 im Untreue-Prozess das Krankenhausgelände und seine Nichträumung bereits Thema war. In anderen Worten: Der Abwickler hat gelogen, um die erwünschte einstweilige Verfügung zu erhalten. Das ist höchst bedenklich, auch wenn seine Gegner unsympathisch sind.

Das von dir Geschriebene steht mit dem von mir Geschriebenen ja nicht in Widerspruch. Deine Ansichten teile ich voll und ganz.  ;)
 

Offline BlueOcean

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Re: Neues aus dem Königreich 11/2017
« Antwort #173 am: 30. November 2017, 18:50:18 »
Wenn ich der Abwickler wäre und die Währungsreserven des KRD noch nicht (thermisch) verwertet worden sind würde ich ja jedem "Geschädigten" mit dem größten Bedauern jeweils einzeln 200.000 Engel für den erlittenen Unbill zukommen lassen. ;D
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Offline Evil Dude

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Re: Neues aus dem Königreich 11/2017
« Antwort #174 am: 1. Dezember 2017, 13:07:02 »
Wenn ich der Abwickler wäre und die Währungsreserven des KRD noch nicht (thermisch) verwertet worden sind würde ich ja jedem "Geschädigten" mit dem größten Bedauern jeweils einzeln 200.000 Engel für den erlittenen Unbill zukommen lassen. ;D

Optional wäre auch eine Entschädigung mit 10.000 Feinunzen "Fitzek-Silber" (existiert nur in der Einbildung eingebildeter "Monarchen") vorstellbar!
Dazu muss der Abwickler den Pudeln nur erklären, dass es sich in ihrem "Tresor" befand, als sie ihn aufmachten. Daran, dass es sich dann "auf wundersame Weise" in Luft auflöste, können nur sie selbst schuld sein!  ;D
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Re: Neues aus dem Königreich 11/2017
« Antwort #175 am: 1. Dezember 2017, 13:10:38 »
Daran, dass es sich dann "auf wundersame Weise" in Luft auflöste, können nur sie selbst schuld sein!  ;D

Sozusagen "Schrödingers Silber"?  ;D
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Re: Neues aus dem Königreich 11/2017
« Antwort #176 am: 1. Dezember 2017, 13:16:49 »
Sozusagen "Schrödingers Silber"?  ;D

Jein! Bei Schrödinger kann die Katze tot oder lebendig sein, wenn man die Kiste öffnet. Das Fitzek-Silber ist immer weg, wenn man den Tresor öffnet!
 ;)

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Re: Neues aus dem Königreich 11/2017
« Antwort #177 am: 1. Dezember 2017, 13:22:42 »
Das Fitzek-Silber ist immer weg, wenn man den Tresor öffnet!
 ;)

Aber solange er zu ist, kann man immer noch behaupten, dass es drin sei!  ;D

Bitte komme jetzt keiner mit Spitzfindigkeiten wie Messung der durchschnittlichen Dichte des Gesamttresors und daraus zu ziehenden Schlussfolgerungen auf den möglichen Inhalt. Das ist nur was für Systemlinge und Schlafschafe!
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Re: Neues aus dem Königreich 11/2017
« Antwort #178 am: 1. Dezember 2017, 13:45:08 »
Die Katze von Schrödinger ist auch tot,
wenn man die Kiste jetzt öffnet.
Die Kiste dürfte in etwa aus 1935 sein.
Fällt Dir nur Unsinn ein und immer,
erzähle nichts, sonst wird es schlimmer.
 
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Re: Neues aus dem Königreich 11/2017
« Antwort #179 am: 1. Dezember 2017, 15:20:41 »
Das Fitzek-Silber ist immer weg, wenn man den Tresor öffnet!
 ;)

Aber solange er zu ist, kann man immer noch behaupten, dass es drin sei!  ;D

Bitte komme jetzt keiner mit Spitzfindigkeiten wie Messung der durchschnittlichen Dichte des Gesamttresors und daraus zu ziehenden Schlussfolgerungen auf den möglichen Inhalt. Das ist nur was für Systemlinge und Schlafschafe!

Darum geht es doch gar nicht. Es geht darum, dass es nur dann echtes Fitzek-"Silber" ist, wenn man nach öffnen des Tresors keinerlei Silber findet, nie welches drin war und er trotzdem behauptet, dass es von den "Systemsklaven" geklaut wurde.

NUR DANN ist es ECHTES Fitzek-"Silber"!  :P

Die Katze von Schrödinger ist auch tot,
wenn man die Kiste jetzt öffnet.
Die Kiste dürfte in etwa aus 1935 sein.

Das mag sein, aber sie könnte mal lebendig gewesen sein. Das Fitzek-"Silber" hingegen hat entweder nie existiert oder wurde von den Schergen der NWO geklaut und ist trotzdem in den Taschen des "Sufferängs" verschwunden!  ;)
« Letzte Änderung: 1. Dezember 2017, 15:24:10 von Evil Dude »
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