Autor Thema: Neues aus dem Königreich 11/2017  (Gelesen 22967 mal)

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Offline Evil Dude

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Re: Neues aus dem Königreich 11/2017
« Antwort #120 am: 24. November 2017, 11:54:07 »
Wir müssen all dies nicht tun. Wir können uns auch zurückziehen, was wir ohne Kooperation auch tun müssen und werden.


Immerhin enthält auch der grösste, von "Ihm" verfasste, Schwachsinn noch ein Körnchen Wahrheit! Hier beweist er geradezu "Prohetische Fähigkeiten"!
Die "Schergen" der "GmbH" haben bereits dafür gesorgt, dass er sich "zurückziehen" muss! Zumindest für ein paar Jahre!
 ;D

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Offline Pantotheus

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Re: Neues aus dem Königreich 11/2017
« Antwort #121 am: 24. November 2017, 13:12:12 »
@Stief Ja, das war ja von Anfang an so: Es wurde immer so getan, als sei der Vorwurf unerlaubter Bankgeschäfte der einzige oder jedenfalls der vorrangige. Untreue wurde teils gar nicht erwähnt, teils schön geredet - wie es ja jetzt auch wieder geschieht, indem behauptet wird, dass es letztlich nur eine Frage der Buchführung sei. Auch der Refrain von wegen Bereicherung ist nicht neu. Dazu ist anzumerken, dass Untreue keine Bereicherung voraussetzt, davon abgesehen, dass sich Fatzke ziemlich sicher bereichert hat. Der Streit um die "Buchführung" ist läppisch. Das Landgericht hat klar ausgeführt, dass es an jeglicher Aufzeichnung fehlt, mit deren Hilfe Rückzahlungsansprüche durchsetzbar wären. Es ist schlicht unklar, wo das Geld geblieben ist, somit kann es auch nicht zurückgefordert werden. Die "Sparbücher" wurden teilweise ja einfach von den Anlegern selbst ausgefüllt. Das ist noch nicht einmal ein rechtlich tragfähiger Zahlungsbeleg! Mit solchen "Sparbüchern" könnte man also streng genommen nicht einmal seine Einzahlung beweisen, dazu bedürfte man einer Quittung des Empfängers oder eines Überweisungsbelegs eines Dritten.

@Evil Dude Solche unfreiwillige Eingeständnisse hat Fatzke öfter von sich gegeben. Er begreift halt schon den Tatvorwurf nicht, wie soll er dann erkennen, dass er sich gerade selbst belastet? Wenn er das so an den BGH schickt, braucht er sich nicht zu wundern, wenn dieser seine Revision verwirft.
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Re: Neues aus dem Königreich 11/2017
« Antwort #122 am: 24. November 2017, 13:53:22 »
Zitat
Die Aussage, jederzeit einen Antrag auf Rückzahlung des Kapitals ... stellen zu können, ist kein Versprechen, das Kapital unbedingt rückzahlbar zu machen.
Das heisst doch nichts weiter als "Ich darf euch über den Rückzahlungsanspruch belügen!"

Ich denke mal, das muss man mit der Logik der Pudel und des obersten Hundeführers betrachten.
Ein Angestellter einer Firma X hat auch das Recht, jederzeit einen Urlaubsantrag zu stellen. Ob dieser Antrag positiv beschieden wird, ist damit nicht gesagt. Da kommt ggf. auch nur ein "Geht jetzt leider nicht, aber vielleicht in 3 Monaten" zurück...
Und so war es im schönsten und besten aller Königreiche mit dem schönsten und intelligentesten König auch: "Kann ich bitte mein Geld wieder zurück haben?" - "Nö."
Ich habe mir bereits eine feste Meinung gebildet! Verwirren Sie mich bitte nicht mit Fakten!
 
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Offline Evil Dude

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Re: Neues aus dem Königreich 11/2017
« Antwort #123 am: 24. November 2017, 14:11:33 »
Ich denke mal, das muss man mit der Logik der Pudel und des obersten Hundeführers betrachten.

Du Romantiker!  ;D

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Offline kairo

Re: Neues aus dem Königreich 11/2017
« Antwort #124 am: 24. November 2017, 16:02:01 »
Ich denke mal, das muss man mit der Logik der Pudel und des obersten Hundeführers betrachten.

Du Romantiker! 

Sei vorsichtig, es ist überraschend, wie logisch Verrückte oft denken. Allerdings gehen sie dabei regelmäßig von falschen Voraussetzungen aus und überprüfen die Ergebnisse ihrer Logik nur selten am realen Leben.
 
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Re: Neues aus dem Königreich 11/2017
« Antwort #125 am: 24. November 2017, 16:13:37 »
Wir reden hier aber doch vom durchschnittlich "Intelligenten"!
Wenn er verrückt wäre, käme er womöglich frei!
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Offline Oberstes_souterrain

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Re: Neues aus dem Königreich 11/2017
« Antwort #126 am: 25. November 2017, 09:53:35 »
Der Chor der Pudel

Wie haben keine Bankggeschäfte betrieben,
das dabei eingenomene Geld haben wir auch nicht in Untreue ausgegeben,
Wir haben lediglich vergessen darüber Buch zu führen,
was wir davon als Gemeinschaftsausgabe betrachteten,
als wir es für uns selber ausgegeben haben


Urteil, Ab.
 
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Offline Sandmännchen

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Re: Neues aus dem Königreich 11/2017
« Antwort #127 am: 25. November 2017, 10:43:10 »
Kann der Untersuchungsgefangene Peter eigentlich die Revisionsbegründung ohne Interaktion mit der Geschäftsstelle des AG Halle oder seinen Verteidigern überhaupt selbständig ergänzen?
soɥdʎsıs sǝp soɥʇʎɯ ɹǝp 'snɯɐɔ ʇɹǝqlɐ –
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Offline Stief

Re: Neues aus dem Königreich 11/2017
« Antwort #128 am: 25. November 2017, 11:19:47 »
Wenn es schon in die dichterische Richtung geht, möchte ich in Anlehnung an folgendes Gedicht:

A Narcissist's Prayer

That didn't happen.
And if it did, it wasn't that bad.
And if it was, that's not a big deal.
And if it is, that's not my fault.
And if it was, I didn't mean it.
And if I did...
You deserved it.

vorstellen: Peter Fitzeks Gebet

Das Geld ist noch da.
Und wenn es nicht mehr da ist, ist es sicher noch irgendwo.
Und wenn es nicht mehr irgendwo ist, habe ich es nicht geklaut.
Und wenn ich es geklaut habe, habe ich mich damit nicht bereichert.
Und wenn ich mich damit bereichert habe, bin ich Souverän meines eigenen Staates.

Offline Pantotheus

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Re: Neues aus dem Königreich 11/2017
« Antwort #129 am: 25. November 2017, 12:52:53 »
Kann der Untersuchungsgefangene Peter eigentlich die Revisionsbegründung ohne Interaktion mit der Geschäftsstelle des AG Halle oder seinen Verteidigern überhaupt selbständig ergänzen?
Nein. Denn eine einmal abgegeben Revisionsbegründung kann man nicht ergänzen (es sei denn unter ganz besonderen Umständen, die hier aber bedeutungslos sind). Die Frist zur Einlegung der Revision und zur Revisionsbegründung sind Ausschlussfristen, nach deren Verstreichen eben keine Anträge mehr gestellt oder Begründungen nachgeliefert werden können.
Die Gegenerklärungen sind keine Revisionsbegründungen mehr.

Was nun die "Logik" des Obersten Unsouveräns angeht, zitiere ich gerne einmal den 2. Satz auf der 1. Seite:
Zitat
Wie bereits im Urteil festgestellt, überließen Uns sämtliche Kapitalüberlasser [...] darlehensweise und/oder mit einem Kapitalüberlassungsvertrag Kapital zur freien Verwendung, also zur Förderung Unserer gemeinnützigen Ziele [...].
Wäre das eine Aufgabe für Studierende in einem Seminar für angewandte Logik, schriebe ich darunter: "Finden Sie die Fehler!"
Zunächst einmal fällt schon auf, dass Fatzke mit verbreiteten Begriffen der Rechts- oder Wirtschaftssprache nicht vertraut ist. Dass ein Darlehen eben gerade eine Rückforderung des Geliehenen voraussetzt, dass auch eine Überlassung befristet oder widerruflich ist, also ein Recht auf Rückgabe umfasst, dass beide Begriffe jedenfalls eine freie Verwendung ausschließen, ist eine Sache. Ich wüsste auch nicht, wo im Text von Urteil und Urteilsbegründung die behaupteten Tatsachen als solche anerkannt worden wären. Entweder hat Fatzke das Urteil missverstanden, oder ich verstehe es nicht.
Doch nun zum eigentlichen logischen Schnitzer: Fatzke behauptet hier also, ihm seien die Gelder anvertraut worden "zur freien Verwendung". Wenn dem so wäre, dann wäre er aus der Sache raus. Doch sogleich widerspricht er sich ja selbst: "... also zur Förderung Unserer gemeinnützigen Ziele". Da liegt nun der Hund begraben: Entweder hat Fatzke seinen "Kapitalüberlassern" versprochen, mit deren Geld gemeinnützige Ziele zu verfolgen. Dann ist die Verwendung allerdings eingeschränkt und somit nicht mehr frei. Oder aber er hat die Gelder ohne jegliche Auflage, Zweckbestimmung o. dgl. erhalten und somit wirklich zur freien Verwendung. Dann kann er damit wirklich machen, was immer er will, aber dann erübrigt sich das Geschwätz von gemeinnützigen Zielen.
Erst schreibt er also, er habe das Geld frei verwenden dürfen, im Nachsatz stellt er aber selbst eine Bedingung auf, die eine freie Verwendung ausschließt. Und das merkt er nicht einmal. (Nun ja, ist ja auch nicht das erste Mal, dass er sich selbst widerspricht. Wir sind uns das bereits gewöhnt.)
Davon abgesehen enthält dieser Satz auch noch faustdicke Lügen, zu "Kapitalüberlassern" wurden die Sparer und Anleger ja z. B. erst nachträglich umbenannt, gemeinnützige Ziele hat Fatzke nie ernsthaft verfolgt, sondern nur seine eigenen, eigennützigen usw.
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Re: Neues aus dem Königreich 11/2017
« Antwort #130 am: 25. November 2017, 13:12:40 »
Jepp. Fitzke demonstriert wiederholt, dass er "gemeinnützig" mit "zu meiner freien Verwendung" gleichsetzt, und genau so hat er am Ende auch gehandelt.

Das ist aber eh nur untergeordnet wichtig.

Selbst Kapitalanleger, die jemandem ihr Geld tatsächlich zur freien Verwendung und unter Rangrücktritt überlassen, wollen das Geld irgendwann wieder und haben ein Interesse an einer geordneten Buchführung, sobald sich der Kapitalnehmer darauf beruft, dass alles Geld unabkömmlich sei. Wie soll er es sonst nachprüfen?

Die Punkte seines Verteidigers bzgl. Begehen durch Untätigkeit erschließt sich mir nicht so recht. Ist das ein relevanter Punkt?
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Offline dieda

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Re: Neues aus dem Königreich 11/2017
« Antwort #131 am: 25. November 2017, 13:29:33 »
Ach, Ihr tickt doch alle viel zu sozial und definiert schon allein deswegen einfach nur das Wörtchen "gemeinnützig" in der KRD-Auslegung völlig falsch:

Es setzt sich nämlich zusammen aus einem schlichten "gemein"  >:D
plus "nützig".
#mussmanwissen
« Letzte Änderung: 25. November 2017, 14:26:52 von dieda »
D adaistische I lluminatinnen für die E rleuchtung D es A bendlandes

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Re: Neues aus dem Königreich 11/2017
« Antwort #132 am: 25. November 2017, 15:52:37 »
@Sandmännchen Die Ausführungen des Verteidigers zum Unterlassungsdelikt halte ich prima facie für Quatsch. Der Generalbundesanwalt schreibt zutreffend, dass Untreue durch Unterlassen begangen werden kann, nämlich eben gerade dadurch, dass man die im Gesetzestext erwähnten "Vermögensbetreuungspflichten" unterlässt. Er führt dazu aus, dass der Anknüpfungspunkt "insoweit" nicht die Entgegennahme von Geld sei, sondern das Unterlassen einer ordentlichen Buchführung. Kurz davor bemängelt er die "unzureichende Buchführung und Dokumentation der Anlagegeschäfte". Im Klartext läuft das auf die bekannte Feststellung des Gerichts hinaus, dass nicht nachvollziehbar ist, was mit dem eingenommenen Geld gemacht wurde und wo das Geld sich jetzt befindet bzw. dessen eventueller Gegenwert. Daher ist das Geld laut Gericht für die Anleger nicht mehr greifbar.
Der Verteidiger unterschlägt nun das Wort "insoweit", behauptet zudem, dass eine Pflicht zur Buchführung nicht bestanden habe und deren Unterlassung daher auch nicht strafbar sei und wirft dem Generalbundesanwalt vor, er wolle das Urteil unter der Hand "umstellen".
Nun kann der Generalbundesanwalt grundsätzlich schreiben, was er will. Die Staatsanwaltschaft hat meines Wissens nicht Revision erklärt, muss daher auch nichts "beweisen". Der Generalbundesanwalt antwortet nur auf die Kritik am Urteil, die der Verteidiger zuvor erhoben hatte. Die Revision richtet sich aber nicht gegen die Antwort des Generalbundesanwalts, sondern gegen das Urteil als solches. Dieses kann durch den Generalbundesanwalt nicht abgeändert werden, sondern nur durch den Bundesgerichtshof im Rahmen des Revisionsverfahrens. Das Gericht muss also gar nicht prüfen, ob der Generalbundesanwalt in seiner Gegenvorstellung Unsinn gesagt hat, sondern ob das Urteil des Landgerichts fehlerhaft sei. Kritik an - falsch verstandenen und verzerrt wiedergegebenen - Formulierungen des Generalbundesanwalts kratzen nicht am Urteil und begründen noch keine Revision.
Nun bin ich nicht Revisionsrichter, weshalb dies nur meine bescheidene Meinung ist, aber ich denke, dass dieses Vorbringen des Verteidigers nicht überzeugen wird. Dass Fatzke jedwede Vermögensbetreuungspflicht schlicht ignoriert hat, ist ja offenkundig.
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Re: Neues aus dem Königreich 11/2017
« Antwort #133 am: 25. November 2017, 22:04:39 »
Neuigkeiten:
http://koenigreichdeutschland.org/de/neuigkeit/der-kwg-prozess-wie-geht-es-weiter.html

Fitzek hält die Gerichte und die Staatsanwälte für blöd, was an und für sich nichts Neues ist. Wenn er schon, wie auf Seite 2 seiner "Gegendarstellung" der Meinung war, eine "Einnahmen-Ausgaben-Überschuß-Rechnung" reiche aus, so hätte er wenigstens eine solche anfertigen müssen. Da er aber gerade die Ausgaben mit der Begründung nicht aufgezeichnet hat, er habe die Gelder, die zurückzuzahlen waren, nach Gutdünken verbrauchen dürfen, kann er sich den Rest seines Pamphletes getrost in die Haare schmieren.
 
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Offline Pantotheus

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Re: Neues aus dem Königreich 11/2017
« Antwort #134 am: 26. November 2017, 10:43:01 »
Fitzek hält die Gerichte und die Staatsanwälte für blöd, was an und für sich nichts Neues ist.
Neu ist es wahrlich nicht. Diese Selbstüberschätzung des "durchschnittlich Intelligenten" ist wohl dem Dunning-Kruger-Effekt geschuldet.

Wenn er schon, wie auf Seite 2 seiner "Gegendarstellung" der Meinung war, eine "Einnahmen-Ausgaben-Überschuß-Rechnung" reiche aus, so hätte er wenigstens eine solche anfertigen müssen. Da er aber gerade die Ausgaben mit der Begründung nicht aufgezeichnet hat, er habe die Gelder, die zurückzuzahlen waren, nach Gutdünken verbrauchen dürfen, kann er sich den Rest seines Pamphletes getrost in die Haare schmieren.
Tja, das ist halt der Nachteil der "sowohl-als-auch"-Strategie. Man kann sich damit eigentlich nur zwangsläufig in logische Widersprüche verwickeln. Da normal intelligente Leute ein gewisses natürliches Verständnis für Logik haben, reitet man sich mit leicht erkennbaren logischen Widersprüchen in aller Regel in den Dreck. Im Grunde ist Fatzke ja sein eigener ärgster Feind, er merkt es nur nicht.
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