Ich habe mich gestern Abend durch die schier endlosen, hingekrakelten 15 Seiten königlicher "
Bonmots" Fehlzündungen gequält!
Ob man wohl dafür Freigang bekommen kann?
https://intelligenzknoten.de/schueler/grundschule/klassenstufen-1-2/22-schoenschreibkurs-g-1Hier meine laienhaften Eindrücke:
Auf Seite 3 oben wird zunächst auf die wichtigste AGB der GmbH (kennen normale Menschen als Grundgesetz) Artikel 2, Abs. 1 verwiesen und, abgesehen von der Frage, warum das für ihn als "Staatsoberhaupt" eines Fremdstaates überhaupt relevant sein sollte, schon hier belegt der "Sufferäng" mal wieder seine
penetrante Dummheit völlige Ahnungslosigkeit.
Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland - Artikel 2
(1) Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt.
(Hervorhebung von mir)
Ach Peterle, fast könntest Du einem leid tun! Man kann nämlich sagen, dass Du exakt wegen Artikel 2, Satz 1 verurteilt wurdest! Durch deine Untreue hast Du eben die Rechte anderer verletzt!
Das Gekrakel ist durchsetzt mit juristischen Fachbegriffen wie z. B. "war nicht zu besorgen" obwohl die juristischen "Kenntnisse" des Fitzel "legendär" sind. Man hat den Eindruck, dass er einfach alle paar Sätze ein paar Wortfetzen aus dem Schreiben des Generalbundesanwalts eingestreut hat ohne zu verstehen, was sie bedeuten!
Auch "süß"! Wir brauchten als "Idealverein" keine Buchführung und falls doch, ist die Bafin schuld, die die nicht vorhandene Buchführung zerstört hat.
Da freut sich doch jeder Richter, dass er endlich mal einen ebenbürtigen Gegner hat.
Der Handelnde waren immer nur Wir und Uns wurde überlassen wie Wir das Kapital in Unserem Sinne einsetzten.
Hat da Peter der I. (der Aufgeblasene) etwa ein Geständnis abgelegt? Was ist da jetzt mit dem Gemeinwohl? Das "Wir" & "Uns" soll ja schließlich nichts weiter als "Peter Fitzek - Der
Clown ääh "König" von Wittenberg" bedeuten!
Erinnert an "L’État, c’est moi!" goes lächerlich!
Seite 5, 2. Absatz, ein echter Brüller!
Die Aussage, jederzeit einen Antrag auf Rückzahlung des Kapitals ... stellen zu können, ist kein Versprechen, das Kapital unbedingt rückzahlbar zu machen.
Das heisst doch nichts weiter als "Ich darf euch über den Rückzahlungsanspruch belügen!"
In einem Anfall von Dummdreistigkeit behauptet er auch noch, die Behörden hätten 60 kg Silber unterschlagen (welcher Tr0ttel legt bei dem Silberpreis auch Vermögen in Silber an?).
Es wurde kein Geld sondern "Private Kunstgegenstände der EZB" angenommen! Also wenn die Richter darauf nicht reinfallen weiss ich auch nicht!
Kurz darauf sind die "privaten Kunstgegenstände" allerdings plötzlich wieder "Kapitalmittel"!
Hat da jemand etwa die "royale" Aufmerksamkeitsspanne einer Fruchtfliege?
Er entblödet sich nicht mal, wegen der Presse rumzuheulen, obwohl auch der größte Idi0t begreifen müsste, dass das mit dem Prozess nichts zu tun hat.
"Alle Kapitalüberlasser warten offensichtlich und wohlüberlegt (was immer das heissen soll) den Ausgang des Verfahrens ab. Sie alle erwarten "Unseren" Freispruch."
Was soll man auch von jemand erwarten, der dämlich genug war, ihm Geld anzuvertrauen! Wer halbwegs bei Verstand ist, lässt von ihm nicht mal den Müll raustragen, weil er dabei die Hälfte verstreut, den Mülleimer verbiegt, sich auch noch was bricht und einen mit seinem pseudointelligenten Gesülze zum Wahnsinn treibt!
Der exzessive Gebrauch des "Pluralis Majestatis" ist wohl der verzeifelte Versuch, doch noch für unzurechnungsfähig erklärt zu werden?
Mit Seite 15 hat der "Sufferäng" aber endlich mal einen bleibenden Wert geschaffen!
Damit werden womöglich auch in 100 Jahren noch Jurastudenten zum lachen gebracht!
Für Eilige, hier die Zusammenfassung als Word Cloud!