Kinder im Rahmen eines Sorgerechtstreits zu entführen, ist die älteste und einfachste Strategie der Welt. Man hofft auf Zeitablauf und das Schaffen von Fakten, die ein Gericht dann letztlich anerkennen müsse.
Bei einer Entführung ins Ausland besteht die Hoffnung, dass ein ausländisches Gericht die Entscheidung des Herkunftsstaats umstossen werde. Das ist nach dem einschlägigen Haager Abkommen durchaus möglich, allerdings nur als Ausnahme, denn Sinn und Zweck dieses Abkommens ist es, eben gerade solche Entführungen zu verhindern. Deswegen ist grundsätzlich die im Herkunftsland ergangene Entscheidung zu übernehmen, wenn nicht besondere Gründe ausnahmsweise etwas Anderes erfordern, etwa bei einer offensichtlichen akuten Gefährdung des Kindeswohls. Nun sehen natürlich diejenigen, die Kinder zu deren "Schutz" ins Ausland entführen, deren Wohl grundsätzlich gefährdet.
Was den erwähnten Fall der "Flucht" einer jungen Schwangeren in die Schweiz betrifft, so zeigt dieser die ganze Absurdität der erwähnten Strategie: Wenn man wirklich auf eine andere Entscheidung hofft, flieht man ganz sicher nicht in die Schweiz, denn es ist allgemein bekannt, dass die Schweizer Behörden und Gerichte eine ganz harte Linie fahren, was die Anwendung der Ausnahmeklausel angeht. Schweizer Gerichte sehen solche Ausnahmen so gut wie nie.