aber aus RD-Sicht ist ein Gerichthof nicht dasselbe wie ein Gerichtshof und noch einmal irgendwie etwas Anderes als ein Gericht. Selbstredend ist nur der Gerichthof ohne Fugen-S legitimiert, legal, befugt, berufen usw. usf. und kann und darf über Menschen, die keine Personen sind, richten.Ich will das mal nicht vertiefen, indem ich Begriffe wie "Tribunal" oder Gerichte, deren Bezeichnung nur "-hof" und kein "Gericht" enthalten, ins Spiel bringe.
Gericht-s-hof ist der Hof des Gericht-s-gebäudes.
Das Gericht-s-gebäude ist das Gebäude in dem das Gericht tagt.
In einem Gericht spricht ein Richter als Vertreter des Souverän Recht.
Wird höherwertiges Recht gesprochen, braucht es einen höherwertigen Souverän, der auch das Recht "Hof zu halten" hat.
Daher heißen höherwertige Gerichte -Hof und das ohne -s-.
Meinte mal (evtl.) Sürmeli. Diese Definition hab ich mal vor ca 10 Jahren gelesen und wurde dann in seinen Kreisen übernommen.
Gebäude, in denen es mehrere höherwertige deutsche Gerichte zur Auswahl gibt, nennt man übrigens gutbürgerlich Gast-hof.
Etwas augenfälliger Aufmachung, allerdings nur Resteverwertung gibt es im Rest-au-rant.
Das -au- wurde entlehnt aus dem Wort Kal-au-er, was sowohl für schlechten Witz als auch Schmerz stehen kann.