Natürlich lügt Schröpfer, er glaubt ja auch der Gerichthof der Menschen wäre ein echtes Gericht. Wenn ich mir überlege, dass die Reichsdeppen bei den BRD-Richtern auf die Legitimation, Bestallung, Amtsausweis, Gerichtsverteilungsplan usw. bestehen, sollte der transparente, äh transzendente, GdM ja nur über bekannte internationale Spitzenjuristen verfügen. Unter
http://gerichthof-mensch.org/index.html finde ich allerdings keine namentlich genannten Richter, geschweige denn einen Nachweis deren Qualifikation oder Referenzen. Dafür spricht der GdM dem Bundesverfassungsgericht jede Kompetenz ab,
http://gerichthof-mensch.org/f-a---bundesgericht.html Gerichthof der Menschen
oberster Gerichthof des Bundes aller Menschn, Völker, Nationen und Staaten
des Natur- und Völkerrecht
Der Gerichthof der Menschen ist als oberstes Bundesgericht ein Tatsachengericht und ein Normenkontrollgericht, ein Pflichtgerichthof zum Schutz von Menschen, da es nicht national, international oder supranational, sondern zum Schutz des Grundrecht jedes einzelnen Menschen verfassungrechtlich global bestimmt ist. Er ist in Art. 95 Grundgesetz in der Gerichtsbarkeit für die Jurisfiktion vorgesehen und kann aus dem Grundgesetz ohne Grundrechtanbindung nicht von System-Staaten eingerichtet oder betrieben werden. Art. 25, 79(3), 100 GG ursprüngliche Fassung, also völker- und verfassungrechtliche Rechtverletzungen sowie rechtwidrige Gesetze, die das Völkerrecht und das Grundrecht durch Gesetze entfräften, die bei der Rechterlangung stören, sind nur über den Gerichthof der Menschen zu klären! Das Bundesverfassungsbeschwerde kann Art. 25, 79(3), 100 GG nicht zuständig sein, denn diese sind durch die Bundesverfassungsbeschwere nicht errichbar. Auch für Grundrechtverletzungen kann das Bundesverfassungsgericht nicht zuständig sein, da es nicht Grundrecht berechtigt und nicht Grundrecht befugt ist.
Das Bundesverfassunggericht behauptet eine falsche Zuständigkeit ohne Grundrechtberechtigung und Grundrechtbefugnis (§ 90 BVerfGG)!
Jedermann kann Verfassungsbeschwerde zum Bundesverfassungsgericht erheben, wenn er sich durch die öffentliche Gewalt
in einem seiner Grundrechte (vgl. Art. 1 bis 19 GG) oder
bestimmten grundrechtsgleichen Rechten (Art. 20 Abs. 4, Art. 33, 38, 101, 103, 104 GG) verletzt glaubt.
Dies ist kaum vorstellbar für die einfachen Menschen, die in den System-Staaten kein UN-Recht kennengelernt haben und sich irrig als Privatpersonen denken, denn wer das UN-Recht nicht kennt oder erlebt hat, weiß nicht wovon die Rede ist. Der Beweis ergibt sich ganz einfach durch Tatsachen.
"....Das oberste Bundesgericht war in Deutschland das nach der ursprünglichen Fassung des Art. 95 Grundgesetz vorgesehene rechtswegübergreifende Bundesgericht, das zur Wahrung der Einheit des Bundesrechts eingesetzt werden und Fälle entscheiden sollte, deren Einheitlichkeit der Rechtsprechung der fünf oberen Bundesgerichte von grundsätzlicher Bedeutung war.
Dieses Gericht ist nie errichtet worden.... ".
Unter
http://gerichthof-mensch.org/deutschland-.html werden Amtshilfen in Deutschland aufgeführt, der Bürgermeister von Niederaichbach muss 51 Mio € bezahlen
. Und zwei ehemalige Mitstreiter Sürmelis sind auch angeklagt, weil die die Genesis-Datenbank sabotiert haben
. Alle "Vollstreckungen" sind noch ausstehend.
Schröpfer beruft sich also auf ein namen- und gesichtsloses Ausnahmegericht
. Da lobe ich mir doch den Internationalen Menschenstrafgerichtshof der JOH, da ist alles transparent
http://mstgh-euro.net/bestallungen/ ... bis auf den Qualifikationsnachweis.
Und die Gründer und Unterstützer dieser "Gerichte" sprechen von Rechtsstillstand in der BRD
!