Autor Thema: Alexander E. Schröpfer - AKQUISEscout  (Gelesen 187340 mal)

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Re: Alexander E. Schröpfer - AKQUISEscout
« Antwort #195 am: 29. Oktober 2017, 14:33:42 »
Irgendwie ist er ja niedlich...


Der Beitrag auf den er verlinkt ist übrigens nur eine Kopie unsers Index beim "Reichsbürgeratlas".  ;D
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Re: Alexander E. Schröpfer - AKQUISEscout
« Antwort #196 am: 8. November 2017, 17:48:56 »
Schröpfer hat sich mit Sürmeli was ganz Neues ausgedacht um Porto zu sparen.

[facebook]https://www.facebook.com/photo.php?fbid=10155923584403331&set=a.10154009385773331.1073741849.777173330&type=3[/facebook]
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Re: Alexander E. Schröpfer - AKQUISEscout
« Antwort #197 am: 8. November 2017, 18:19:25 »
Ich bin sicher, dass man diese Kuverts zu einem echten Freundschaftspreis (Preisvorschlag: pro Stück ca. 70 ct für Standardumschläge bis 20 g, 85 ct bis 50 g und für Megapost bis 500 g für 1,45 €) bei IZMR kaufen kann. Bestimmt haben die Kunden Verständnis dafür, dass dazu noch ein paar Euros für Druck, Papier, Verpackung und Versand kommen.

Warum denke ich bei Alexander Schröpfer immer an das Verb "Schröpfen" (lateinisch ventosatio) als lokales Blutsaugen ist ein traditionelles Therapieverfahren....  Bislang existiert kein anerkannter wissenschaftlicher Nachweis für eine medizinische Wirksamkeit des Schröpfens (Wikipedia).

Wenn die medizinische Wirksamkeit bei dem Geschröpften nicht nachgewiesen ist, so doch der perkuniäre Nutzen beim Schröpfer.
 
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Re: Alexander E. Schröpfer - AKQUISEscout
« Antwort #198 am: 8. November 2017, 19:37:53 »
Reichsdeppenkonstante.

Welch köstliche Idee. Quasi eine Variable Konstante.
Eine weitere unlösbare Unbekannte, mit einer unbekannten Anzahl von Nullen vor und hinter dem Komma.

Der Physiker in mir sagt:
Es ist nicht nur eine unlösbare unbekannte variable Konstante, es ist sogar eine Erhaltungsgröße.
 

Offline Pantotheus

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Re: Alexander E. Schröpfer - AKQUISEscout
« Antwort #199 am: 8. November 2017, 19:42:50 »
Schröpfer und Sürmeli wieder. Natürlich gehört wieder die altbekannte Zahlenmystik oben rechts auf den Umschlag. Die mit 0. beginnenden Ziffernfolgen sind Ordnungsnummern aus der Schweizer "Systematischen Sammlung des Bundesrechts", Abteilung Staatsverträge. Warum man einen Staatsvertrag, der für Deutschland gelten soll, nach der Schweizer Sammlung zitiert, kann ich nach wie vor nicht verstehen. Das wird wohl immer Sürmelis Geheimnis bleiben. Zudem gibt es Staatsverträge, die zwar Deutschland ratifiziert hat, aber die Schweiz nicht, umgekehrt auch solche, die zwar die Schweiz ratifiziert hat, aber Deutschland nicht. Gerade in letzterem Fall ist es besonders sinnvoll, die Schweizer Sammlung zu zitieren ...
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Offline Rechtsfinder

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Re: Alexander E. Schröpfer - AKQUISEscout
« Antwort #200 am: 8. November 2017, 20:40:57 »
Die mit 0. beginnenden Ziffernfolgen sind Ordnungsnummern aus der Schweizer "Systematischen Sammlung des Bundesrechts", Abteilung Staatsverträge. Warum man einen Staatsvertrag, der für Deutschland gelten soll, nach der Schweizer Sammlung zitiert, kann ich nach wie vor nicht verstehen. Das wird wohl immer Sürmelis Geheimnis bleiben. Zudem gibt es Staatsverträge, die zwar Deutschland ratifiziert hat, aber die Schweiz nicht, umgekehrt auch solche, die zwar die Schweiz ratifiziert hat, aber Deutschland nicht. Gerade in letzterem Fall ist es besonders sinnvoll, die Schweizer Sammlung zu zitieren ...

Meine Theorie ist, dass Google daran schuld ist. Ich sehe häufig, dass die Schweizer Systematische Sammlung des Bundesrechts zitiert wird, wenn es um völkerrechtliche Verträge (bzw. insb. deren deutsche Übersetzung) geht, einfach weil sie recht weit vorne in den Suchergebnissen der populärsten Suchmaschine(n) auftaucht. Das ist insbesondere im nicht-schweizerischen aber deutschsprachigen Bereich ungünstig, weil die schweizerische Übersetzung häufig von der/den deutschen Übersetzung(en) abweicht. Häufig stimmen sich Deutschland, Österreich und die Schweiz ab, wenn es um Übersetzungen geht, aber nicht immer. Aus demselben Grund vermutlich auch häufig irgendwelche Angaben in CHF in reichsdeppischen Schreiben in Deutschland, weil es in der schweizerischen Übersetzung der Verträge eben so steht.

Off-Topic:
Ebenso kann man recht zielsicher Autoren deutschsprachiger völkerrechtlicher Literatur als Österreicher identifizieren, wenn sie von der "Satzung der Vereinten Nationen" schreiben (österreichische Übersetzung), anstatt von der "Charta der Vereinten Nationen" (bundesdeutsche Übersetzung).
Eine von VRiBGH Prof. Dr. Thomas Fischer erfundene Statistik besagt, dass 90% der Prozessgewinner die fragliche Entscheidung für beispielhaft rechtstreu halten, 20% der Unterlegenen ihnen zustimmen, hingegen von den Verlierern 30% sie für grob fehlerhaft und 40% für glatt strafbar halten.
 

Offline SchlafSchaf

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Re: Alexander E. Schröpfer - AKQUISEscout
« Antwort #201 am: 14. November 2017, 14:00:45 »
Er war mal wieder aktiv...

Eine Anzeige gegen ein Richter und 2 Polizisten wegen Verfassungshochverrat (gibts den Tatbestand in der Form so überhaupt?)

https://bewusstscout.wordpress.com/2017/11/09/aktenzeichen-zur-strafanzeige-und-strafantrag-gegen-christian-merkel-richter-am-amtsgericht-rosenheim-und-2-polizisten-wegen-verfassungshochverrat-noetigung-freiheitsberaubung-und-aller-weiteren-st/


Er bittet den geschäftsführenden Justizminister Maas um Hilfe

https://bewusstscout.wordpress.com/2017/11/09/das-maas-ist-voll-eiserner-besen-in-der-justiz-der-brd-mein-schreiben-an-den-maas/

Interessant hierbei, das er ein paar Hintergrundinfos zu seinem Unfall gibt.

Spoiler
Und noch konkreter fordere ich Sie auf, mich in meinem aktuellen Fall zu unterstützen.

Was ist geschehen:

Im Rahmen einer Ausflugsfahrt mit meiner Familie kam es zu einem Verkehrsunfall ohne äußere Einflüsse. Details bleiben in der Familie. Das Ergebnis war, dass das Auto auf dem Seitenstreifen auf der Seite liegen blieb. Es gab keine Verletzte und keine Zeugen.

Als die ersten Autos anhielten forderte ich die Insassen auf mir zu helfen, das Auto wieder auf die Räder zu kippen. Doch stattdessen telefonierten sie.

In der Folge erschienen mehrere Polizei, Feuerwehr und Krankenwagen.

Statt das Auto dann auf die Räder zu stellen, schnitt die Feuerwehr gegen den Willen meiner Frau das Dach ab und verursachte dabei gemäß Sachverständigengutachten einen Schaden von 4.000€.

Ich wollte das Geschehen im Rahmen meiner Pressetätigkeit von außerhalb der Abscperrung mit meinem Smartphone dokumentieren. Statt dass sich die Feuerwehr und die Polizei um das Auto und meine Frau kümmerten, war deren Ziel, mich vom Dokumentieren abzuhalten.

In Folge wurde ich von einem Polizisten, der sich gegen das Polizeigesetz – Allgemeines Verwaltungsgesetz für das Land Schleswig-Holstein (Landesverwaltungsgesetz – LVwG -) in der Fassung der Bekanntmachung vom 2. Juni 1992 – trotz mehrfacher Aufforderung nicht auswies, sondern nur mit seiner Uniform argumentierte, ohne jegliche Gesetzesgrundlage festgenommen und mein Smartphone beschlagnahmt.

Auch der Jedermannparagraph griff nicht, denn es gab keine frische Tat und keine Flucht.

In der letzten Konsequenz führte es zu 5 Wochen Untersuchungshaft, verlorenen Aufträgen als Selbstständiger und weiteren immateriellen Schäden.

Nur durch mein Wissen und eigenen Aktivitäten während der Untersuchungshaft erreichte ich die Freilassung. Wäre die zuständige Richterin nicht im Urlaub gewesen, sogar früher. Doch auch in diesem Fall wurde zum Thema Haftprüfungstermin gegen die ZPO verstoßen wegen Nichteinhaltung der 14-Tagesfrist.

Noch ímmer ist der Haftbehl nicht aufgehoben trotz aller meiner Aktivitäten zu Aufdeckung von Gesetzesverstößen, Straftatbeständen, Aufklärungsarbeit usw.

Selbst die Aufdeckung, dass das Sachverständigengutachten der DEKRA die offenkundigen Tatsachen verdreht beziehungsweise die Bewertung des Gutachter selbst gegen der im Gutachten aufgeführten Computersimulation widerspricht, hat zu keiner Aufhebung des Haftbefehls und Wiedergutmachung des Schadens geführt.

Die bestehende Auflage zur wöchentlich zweimaligen Meldung bei der nahegelegenen Polöizei vergrößert ständig den Schaden.

Auch die Tatsache, dass ich Immunität als geschützte Person geniesse, hat niemanden interessiert.
[close]


Wichtige Info für die echten Juristen unter uns (also die ohne Abschluss an der YT-Uni)

https://bewusstscout.wordpress.com/2017/11/09/achtung-im-oeffentlichen-recht-darf-nur-voelkerrecht-angewandt-werden/


Auch Herr Grote bekommt Post

https://bewusstscout.wordpress.com/2017/11/12/das-maas-ist-voll-eiserner-besen-bei-der-polizei-schleswig-holstein-mein-schreiben-an-minister-grote/


Der pöse Nasi-Anwaltszwang

https://bewusstscout.wordpress.com/2017/11/12/rechtsmissbrauch-durch-anwaltszwang/


Nun bekommt das BVerG Post

https://bewusstscout.wordpress.com/2017/11/14/mail-an-bundesverfassungsgericht-art-17-grundrecht-in-verbindung-mit-grundrechtberechtigung-bverfg/


Auch die BaFin freut sich über Post

https://bewusstscout.wordpress.com/2017/11/14/mail-an-bafin-grundrechtberechtigung-der-bafin/

« Letzte Änderung: 14. November 2017, 14:05:31 von SchlafSchaf »
An Rüdiger Hoffmann: Der Faschist sagt immer, da ist der Faschist  (in Anlehnung an die Signatur des geschätzten MitAgenten Schnabelgroß)

Wir kamen
Wir sahen
Wir traten ihm in den Arsch
 
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Re: Alexander E. Schröpfer - AKQUISEscout
« Antwort #202 am: 14. November 2017, 14:17:35 »
Das mit dem Unfall ist wirklich interessant, ich vermute mal man hat die Einsatzkräfte gerufen, weil die Frau eingeklemmt war und ein Bewegen des Fahrzeuges daher nicht sinnvoll gewesen wäre. Um als Geschädigter von der Polizei von einer Einsatzstelle entfernt zu werden ist wirklich eine Leistung! ich war selbst in der freiwilligen Feuerwehr und mit diesen geht man wegen den Annahme eines Shocks meist sehr umsichtig um.
Da aber "die Details in der Familie blieben" habe ich den Verdacht, dass der Fahrer (also Alexander) unter Alkoholeinfluss stand, dann macht die Reaktion und die UHaft auch durchaus Sinn.
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Re: Alexander E. Schröpfer - AKQUISEscout
« Antwort #203 am: 14. November 2017, 14:55:25 »
Zitat
Statt das Auto dann auf die Räder zu stellen, schnitt die Feuerwehr gegen den Willen meiner Frau das Dach ab...

Was wäre denn geschehen wenn die Frau durch das Umkippen des Autos schwer verletzt worden wäre?

Dann wären doch die Leute, die vielleicht einen Blick in das Auto geworfen haben und sich zum Glück geweigert haben das Auto umzukippen, haftbar für Schäden, die die Frau durch das Umkippen erlitten hätte. Und der Alexander würde mit grossem Mimimi auf die losgehen.

Und die Feuerwehr hat das genau so gesehen. Die haben ja ihre Ausbildung und Erfahrung wie mit solchen Sachen umzugehen ist.

Da wird der Alexander mal wieder so gründlich auf die Schnauze fallen. ;D
 
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Re: Alexander E. Schröpfer - AKQUISEscout
« Antwort #204 am: 14. November 2017, 16:13:18 »
Im Rahmen einer Ausflugsfahrt mit meiner Familie kam es zu einem Verkehrsunfall ohne äußere Einflüsse. Details bleiben in der Familie. Das Ergebnis war, dass das Auto auf dem Seitenstreifen auf der Seite liegen blieb. Es gab keine Verletzte und keine Zeugen.

Hört sich irgendwie danach an, dass es einen Streit gab, in dessen Verlauf der Beifahrer (offenbar Schröpfer) dem Fahrer (seiner Frau) ins Lenkrad gegriffen hat...

Als die ersten Autos anhielten forderte ich die Insassen auf mir zu helfen, das Auto wieder auf die Räder zu kippen. Doch stattdessen telefonierten sie.

Sehr weise Entscheidung. Offenbar war keine sofortige Erste Hilfe erforderlich, also war das Rufen von RD/POL/FF die richtige Maßnahme.

In der Folge erschienen mehrere Polizei, Feuerwehr und Krankenwagen.

Korrekt. Die Meldung der Leitstelle dürfte gewesen sein "Ein PKW verunfallt in Seitenlage, zwei Personen beteiligt, eine Person eingeklemmt". Damit kommen automatisch mindestens 2xRTW, 1xNotarzt, 1xPOL, 2xFF (jeweils mit hydraulischem Rettungssatz).

Statt das Auto dann auf die Räder zu stellen, schnitt die Feuerwehr gegen den Willen meiner Frau das Dach ab und verursachte dabei gemäß Sachverständigengutachten einen Schaden von 4.000€.

Wäre interessant, auf welcher Basis der Sachverständige nach einem Unfall mit Seitenlage überhaupt noch einen Restwert des Fahrzeugs von 4000€ gesehen hat. Das Auto wird sich ja nicht gemächlich auf die Seite gelegt haben. Das dürfte eh Totalschaden gewesen sein.
Aber unabhängig davon: Natürlich, wenn keine Crashrettung erforderlich ist, wird natürlich die patientenschonendste Variante ausgeführt. Und das ist offenbar in diesem Fall die große Dachöffnung gewesen. Muss man nicht so machen, aber alle anderen Varianten hätten auch eine endgültige Überführung des Fahrzeugs in den Schrottzustand zur Folge.

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Na klar. So ein A...-Loch. Statt sich mit um seine Frau zu kümmern, macht er "Pressetätigkeit". Aber vom Recht auf das eigene Bild auch von Rettungskräften hat er wohl nichts gehört. Abgesehen davon wird kein Einsatzleiter das Anfertigen von Fotos durch einen echten Presse-Mitarbeiter unterdrücken, wenn sich dieser ordentlich verhält. Da geht man einfach mit dem Betreffenden rum und gibt ihm die Möglichkeit, ordentliche Bilder für seine Zeitung zu machen. Und die echten Presseleute schauen dann schon selber, dass da keiner deutlich erkennbar ist.

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Auch der Jedermannparagraph griff nicht, denn es gab keine frische Tat und keine Flucht.

Das vielleicht nicht, aber dafür einen renitenten Unfallbeteiligten...

In der letzten Konsequenz führte es zu 5 Wochen Untersuchungshaft, verlorenen Aufträgen als Selbstständiger und weiteren immateriellen Schäden.

Da wird dann wohl noch ein klein wenig mehr im Spiel gewesen sein, wenn es so lange U-Haft gab....

Die bestehende Auflage zur wöchentlich zweimaligen Meldung bei der nahegelegenen Polöizei vergrößert ständig den Schaden.

"nahegelegen" bedeutet aber für mich implizit, dass kein großer Zeitaufwand damit verbunden ist. Also ist es zumutbar.

Auch die Tatsache, dass ich Immunität als geschützte Person geniesse, hat niemanden interessiert.

Wo sieht er für sich die Gundlagen für eine Immunität???


PS: Mal schauen, ob die beteiligten Gemeinden eine Gebührensatzung für ihre Feuerwehren haben. Da kommt dann erst noch mal richtiges Mimimi, wenn er die Rechnungen für den Einsatz bekommt...
« Letzte Änderung: 14. November 2017, 16:16:01 von Chemtrail-Fan »
Ich habe mir bereits eine feste Meinung gebildet! Verwirren Sie mich bitte nicht mit Fakten!
 

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Re: Alexander E. Schröpfer - AKQUISEscout
« Antwort #205 am: 14. November 2017, 16:44:45 »
(...)
PS: Mal schauen, ob die beteiligten Gemeinden eine Gebührensatzung für ihre Feuerwehren haben. Da kommt dann erst noch mal richtiges Mimimi, wenn er die Rechnungen für den Einsatz bekommt...

Nunja - in diesem Fall war wohl "Leib und Leben in Gefahr" sprich der Einsatz wird vermutlich kostenfrei sein, es sei denn es kann ein mutwilliges Verschulden festgestellt werden (z.B. Alkoholeinfluss oder Ähnliches) - so zumindest war das bei uns in BaWü gelöst.
Ich vermute noch immer Alkoholeinfluss kombiniert mit massivem Angehen der Einsatzkräfte, wobei wie gesagt das Argument "Shock" führt meist zu keiner Verfolgung. Da muss er es echt massiv bertrieben haben oder aber es gab aus einem anderen Grund einen Haftbefehl der dann gleich noch vollstreckt wurde.

"Zweimal die Woche melden" finde ich noch recht harmlos, er soll sich mal den Verlust überlegen wenn er noch immer einsitzen würde! :facepalm:
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Re: Alexander E. Schröpfer - AKQUISEscout
« Antwort #206 am: 14. November 2017, 16:53:20 »
Nunja - in diesem Fall war wohl "Leib und Leben in Gefahr" sprich der Einsatz wird vermutlich kostenfrei sein, es sei denn es kann ein mutwilliges Verschulden festgestellt werden (z.B. Alkoholeinfluss oder Ähnliches) - so zumindest war das bei uns in BaWü gelöst.

Die reine Personenrettung ist immer kostenfrei (unabhängig von der Schuldfrage). Allerdings das danach nicht mehr. Und das nimmt dann teilweise deutlich länger die Kapazitäten in Anspruch als die Rettung selbst.
Ich habe mir bereits eine feste Meinung gebildet! Verwirren Sie mich bitte nicht mit Fakten!
 
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Re: Alexander E. Schröpfer - AKQUISEscout
« Antwort #207 am: 14. November 2017, 17:06:43 »
Die reine Personenrettung ist immer kostenfrei (unabhängig von der Schuldfrage). Allerdings das danach nicht mehr. Und das nimmt dann teilweise deutlich länger die Kapazitäten in Anspruch als die Rettung selbst.

Und das da nach wird finanziell wieder auf den Alexander zurückfallen.

Er wird wohl mal wieder für längere Zeit in den Knast wandern.  Selber schuld, der ♥♥♥.
 

Offline Schnabelgroß

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Re: Alexander E. Schröpfer - AKQUISEscout
« Antwort #208 am: 14. November 2017, 18:05:24 »
In der letzten Konsequenz führte es zu 5 Wochen Untersuchungshaft, verlorenen Aufträgen als Selbstständiger und weiteren immateriellen Schäden.

Da wird dann wohl noch ein klein wenig mehr im Spiel gewesen sein, wenn es so lange U-Haft gab....

Dieses klein wenig mehr war nicht mehr und nicht weniger als Ermittlungen wegen des Verdachts auf Totschlag
Das ist weiter oben (vor 2 Monaten)
https://forum.sonnenstaatland.com/index.php?topic=48.msg139358#msg139358

https://bewusstscout.wordpress.com/2017/09/19/dieses-dekra-gutachten-ist-die-basis-fuer-haftbefehl-und-5-wochen-untersuchungshaft/
« Letzte Änderung: 14. November 2017, 18:10:51 von Tuska »
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Re: Alexander E. Schröpfer - AKQUISEscout
« Antwort #209 am: 14. November 2017, 18:17:31 »
Wie ich es hasse, wenn solche Deppen von Aufklärung schwadronieren!  :banghead:
Zyniker, der - Schuft, dessen mangelhafte Wahrnehmung Dinge sieht, wie sie sind, statt wie sie sein sollten.
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