Im Rahmen einer Ausflugsfahrt mit meiner Familie kam es zu einem Verkehrsunfall ohne äußere Einflüsse. Details bleiben in der Familie. Das Ergebnis war, dass das Auto auf dem Seitenstreifen auf der Seite liegen blieb. Es gab keine Verletzte und keine Zeugen.
Hört sich irgendwie danach an, dass es einen Streit gab, in dessen Verlauf der Beifahrer (offenbar Schröpfer) dem Fahrer (seiner Frau) ins Lenkrad gegriffen hat...
Als die ersten Autos anhielten forderte ich die Insassen auf mir zu helfen, das Auto wieder auf die Räder zu kippen. Doch stattdessen telefonierten sie.
Sehr weise Entscheidung. Offenbar war keine sofortige Erste Hilfe erforderlich, also war das Rufen von RD/POL/FF die richtige Maßnahme.
In der Folge erschienen mehrere Polizei, Feuerwehr und Krankenwagen.
Korrekt. Die Meldung der Leitstelle dürfte gewesen sein "Ein PKW verunfallt in Seitenlage, zwei Personen beteiligt, eine Person eingeklemmt". Damit kommen automatisch mindestens 2xRTW, 1xNotarzt, 1xPOL, 2xFF (jeweils mit hydraulischem Rettungssatz).
Statt das Auto dann auf die Räder zu stellen, schnitt die Feuerwehr gegen den Willen meiner Frau das Dach ab und verursachte dabei gemäß Sachverständigengutachten einen Schaden von 4.000€.
Wäre interessant, auf welcher Basis der Sachverständige nach einem Unfall mit Seitenlage überhaupt noch einen Restwert des Fahrzeugs von 4000€ gesehen hat. Das Auto wird sich ja nicht gemächlich auf die Seite gelegt haben. Das dürfte eh Totalschaden gewesen sein.
Aber unabhängig davon: Natürlich, wenn keine Crashrettung erforderlich ist, wird natürlich die patientenschonendste Variante ausgeführt. Und das ist offenbar in diesem Fall die große Dachöffnung gewesen. Muss man nicht so machen, aber alle anderen Varianten hätten auch eine endgültige Überführung des Fahrzeugs in den Schrottzustand zur Folge.
Ich wollte das Geschehen im Rahmen meiner Pressetätigkeit von außerhalb der Abscperrung mit meinem Smartphone dokumentieren. Statt dass sich die Feuerwehr und die Polizei um das Auto und meine Frau kümmerten, war deren Ziel, mich vom Dokumentieren abzuhalten.
Na klar. So ein A...-Loch. Statt sich mit um seine Frau zu kümmern, macht er "Pressetätigkeit". Aber vom Recht auf das eigene Bild auch von Rettungskräften hat er wohl nichts gehört. Abgesehen davon wird kein Einsatzleiter das Anfertigen von Fotos durch einen echten Presse-Mitarbeiter unterdrücken, wenn sich dieser ordentlich verhält. Da geht man einfach mit dem Betreffenden rum und gibt ihm die Möglichkeit, ordentliche Bilder für seine Zeitung zu machen. Und die echten Presseleute schauen dann schon selber, dass da keiner deutlich erkennbar ist.
In Folge wurde ich von einem Polizisten, der sich gegen das Polizeigesetz – Allgemeines Verwaltungsgesetz für das Land Schleswig-Holstein (Landesverwaltungsgesetz – LVwG -) in der Fassung der Bekanntmachung vom 2. Juni 1992 – trotz mehrfacher Aufforderung nicht auswies, sondern nur mit seiner Uniform argumentierte, ohne jegliche Gesetzesgrundlage festgenommen und mein Smartphone beschlagnahmt.
Auch der Jedermannparagraph griff nicht, denn es gab keine frische Tat und keine Flucht.
Das vielleicht nicht, aber dafür einen renitenten Unfallbeteiligten...
In der letzten Konsequenz führte es zu 5 Wochen Untersuchungshaft, verlorenen Aufträgen als Selbstständiger und weiteren immateriellen Schäden.
Da wird dann wohl noch ein klein wenig mehr im Spiel gewesen sein, wenn es so lange U-Haft gab....
Die bestehende Auflage zur wöchentlich zweimaligen Meldung bei der nahegelegenen Polöizei vergrößert ständig den Schaden.
"nahegelegen" bedeutet aber für mich implizit, dass kein großer Zeitaufwand damit verbunden ist. Also ist es zumutbar.
Auch die Tatsache, dass ich Immunität als geschützte Person geniesse, hat niemanden interessiert.
Wo sieht er für sich die Gundlagen für eine Immunität???
PS: Mal schauen, ob die beteiligten Gemeinden eine Gebührensatzung für ihre Feuerwehren haben. Da kommt dann erst noch mal richtiges Mimimi, wenn er die Rechnungen für den Einsatz bekommt...