Es war - auch von Schröpfer selbst - davon die Rede, dass kurz vor dem Unfall durch den Beifahrer oder die Beifahrerin (das ist mir nicht klar) die Zündung ausgeschaltet und der Schlüssel aus dem Lenk-Anlass-Schloss abgezogen worden sei. Später war aber laut Befund im Gutachten der Schlüssel wieder eingesteckt. Dieser Eingriff scheint auch ursächlich für den Unfall gewesen zu sein.
@SchlafSchaf Zu Deiner Frage:
Eine Anzeige gegen ein Richter und 2 Polizisten wegen Verfassungshochverrat (gibts den Tatbestand in der Form so überhaupt?)
ein Antwortversuch:
Das deutsche Strafrecht kennt nur die Tatbestände Hochverrat gegen den Bund und Hochverrat gegen ein Land, Paragrafen 81 und 82 des Strafgesetzbuches. Grundsätzlich wäre es auch möglich, diese beiden Paragrafen zu einem einzigen zusammenzufassen und einen einheitlichen Straftatbestand "Hochverrat" zu schaffen. Hochverrat ist nur gegen Bund und Länder möglich, aber nicht etwa gegen Kreise, Kommunen, Regierungsbezirke, Landschaftsverbände u. dgl. Gebietskörperschaften, da diese, vereinfacht gesagt, Teile des Bundeslandes sind, zu dem sie gehören, aber keine eigenen Staatswesen, auch keine eigenen Verfassungen haben (sondern Satzungen oder durch Landesgesetze vorgegebene Organisationsstrukturen).
Innerhalb der beiden Tatbestände gibt es aber eine weitere binäre Unterscheidung: Hochverrat kann sich entweder gegen den Gebietsstand richten oder gegen die Verfassungsordnung. Der erste Fall wäre z. B. erfüllt, wenn jemand versucht, Helgoland von Deutschland abzutrennen, es einem anderen Staat einzuverleiben oder zu einem eigenen Staat zu machen. Der zweite Fall wäre z. B. dann gegeben, wenn jemand versucht, ein Bundesland zu beherrschen und dort eine Verfassung einzuführen, die ihm z. B. die Stellung eines weitgehend allmächtigen Präsidenten auf Lebenszeit oder gar eines Erbmonarchen einräumen sollte. Damit wäre zwar der Umfang des Gebietes des betreffenden Landes unangetastet, die Grenzen wären nach wie vor dieselben, aber die innere Ordnung, eben die Verfassung, würde völlig umgekrempelt.
Nun ist in der Tat bisweilen davon die Rede, dass der erste Fall ein
Gebietshochverrat sei, der zweite ein
Verfassungshochverrat, die meisten Belege für die zweite Bezeichnung findet die Suchmaschine allerdings auf RD-Seiten. Dies passt ja auch zur RD-Strategie, die bestehende Ordnung für illegitim oder illegal, die Staatsorgane für kriminell zu erklären. Angesichts der tatsächlichen Verhältnisse bleibt den RD auch gar nicht viel Anderes übrig als zu behaupten, die Staatsorgane würden laufend gegen die Verfassungsordnung verstossen, obwohl dem natürlich in Wirklichkeit nicht so ist.