Autor Thema: Adrian Ursache - Die Abrechnung a.k.a. Der Prozess vor dem LG Halle  (Gelesen 221080 mal)

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Offline Rabenaas

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Re: Adrian Ursache - Die Abrechnung a.k.a. Der Prozess vor dem LG Halle
« Antwort #1140 am: 2. Dezember 2018, 19:02:40 »
Wenn jemand auf mich schießt und man hinterher keine Schmauchspuren findet, ist der Schuss dann ungültig?

Ganz recht. Und solltest du dennoch tot sein, darfst du wiederauferstehen.  :snipersmiley:
Das wird man ja wohl noch sagen dürfen!
 
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Offline desperado

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Re: Adrian Ursache - Die Abrechnung a.k.a. Der Prozess vor dem LG Halle
« Antwort #1141 am: 2. Dezember 2018, 19:04:14 »
Wenn jemand auf mich schießt und man hinterher keine Schmauchspuren findet, ist der Schuss dann ungültig?

Nur wenn du den Empfang des Treffers nicht mit blutigen Daumenabdruck quittierst
As usual, I'm writing slowly because I know you can't read fast.

(Radar writting a letter to his Mom an me, writting Comments for our Customers)
 
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Re: Adrian Ursache - Die Abrechnung a.k.a. Der Prozess vor dem LG Halle
« Antwort #1142 am: 4. Dezember 2018, 19:40:34 »
Der Anwalt Hartwig Meyer mit dem "Experten" Manfred Fehling"  exklusiv auf facebook

Fragen von Manfred Fehling an Rechtsanwalt Hartwig Meyer zum Strafverfahren gegen Adrian Ursache vor dem Landgericht, wegen versuchten Mord und weitere Delikte

https://www.facebook.com/nilpferd2015

Spoiler
Manfred Fehling
vor 4 Std. ·
Fragen von Manfred Fehling an Rechtsanwalt Hartwig Meyer zum Strafverfahren gegen Adrian Ursache vor dem Landgericht, wegen versuchten Mord und weitere Delikte
von: ©Manfred.Fehling,04.12.2018

Frage:
Herr Meyer, Sie sind schon lange als Rechtsanwalt beruflich im Einsatz.
Haben Sie solch eine Verhandlungsführung, wie im Fall gegen Adrian Ursache,
schon einmal erlebt?

H. Meyer:
,,Nein, das habe ich bisher nicht. In den bisher 43 Verhandlungstagen konnte beobachtet werden, dass das Gericht an einer standardgemäßen Sachaufklärung nicht interessiert ist. Das was in Halle abläuft ist Substandard. In allen mir bekannten Fällen in denen Schusswaffen eingesetzt worden sind - und ich betreibe Strafverteidigung schon seit 30 Jahren - werden die ballistischen Ermittlungen sehr viel umfangreicher und genauer durchgeführt als bei dem Angeklagten Ursache.“

Frage:
Sie meinen sicherlich die Begutachtung der ,,Schusswaffe“ von Herrn Ursache?

H. Meyer:
,,Ja aber nicht nur das, Usus ist es z.B. die Kleidung des angeblichen Opfers auf Trefferspuren genau zu untersuchen, notfalls unter Einsatz mikroskopischer Mittel, beispielsweise ob ein Metallabrieb ersichtlich ist oder eine Versenkung von Stoffteilen der Schutzbekleidung, da das auf der Oberfläche verplattete Geschoss nach Aussage des Beamten 325 an der Schutzhaube außen heftete, als er es entfernt hat – Durchschusslöcher waren nicht erkennbar. In diesem Fall besteht die Vermutung, dass das Geschoss auf dem Stoff der Maske kleben geblieben ist, weil es die obersten Schichten durch die Hitze des Geschosses weich geworden sind. Da derartige physikalisch-wissenschaftlichen Zusammenhänge nicht ohne weiteres unterstellt werden können, um eine Sache „rund zu machen“ hätte weiter aufgeklärt werden müssen. Entsprechende Anträge sind von allen Verteidigern gestellt worden. Es gibt abgesehen von der vagen Äußerung des Beamten und dem Verletzungsbild (kleines rotfarbenes Hämatom auf der Halsseite) kein weiteres Indiz für eine Aufschlagwirkung des Geschosses – Schmauchspuren waren feststellbar. Selbst der Standard in der Bundeswehr wäre bei der Aufklärung eines Schießunfalles, viel höher als in Halle. Das macht traurig und ist absolut desillusionierend. Es hat 30 Verhandlungstage gebraucht, um das Gericht überhaupt dafür zu interessieren den angeblich getroffenen Beamten 325 zu hören. Nur mein Hinweis auf eine sonst gegebenen schweren Verfahrensfehler hat das Gericht bewogen, dass der Beamte als angebliches Tatopfer vernommen wird – ich denke, so etwas passiert vor keinem Gericht der Welt."

Frage:
Sie haben sich bisher sehr aktiv für die Rechte des Angeklagten Ursache eingesetzt.
Können Sie mir erklären, weshalb der Vorsitzende Richter bei der Verhandlung am Landgericht Halle/Saale, die Verteidiger so in deren Arbeit beschneidet

H. Meyer:
Erklären kann ich mir das nicht, aber ich habe den Verdacht, dass eine große Vorverurteilungslast gegen den Angeklagten spricht, der sich mit seinen „kämpferischen Bemerkungen“ auch nicht gerade Freunde geschaffen hat.
Ein von mir zuvor angeregter Ortstermin, der dem Ziele diente, in Gegenwart der Zeugen zu klären, wie der Ablauf war und wo die Beamten und der Angeklagte stand, als er getroffen wurde, lehnte das Gericht mit der äußerst fragwürdigen Bemerkung ab, dass es nicht Usus sei Schusswaffen zur Rekonstruktion der Abläufe einzusetzen.“

Frage:
Wollte der Richter Ihre Forderung nicht verstehen oder gab es einen anderen Grund für die Ablehnung?

H. Meyer:
,,Selbstverständlich ging es nicht darum den Schusswaffeneinsatz zu rekonstruieren, sondern die Positionen der Beamten und des Angeklagten zu klären. die immer noch ungeklärt ist - der Antrag war insoweit ganz eindeutig formuliert. Die Schusskanäle sind bis heute nicht geklärt. Ein absolutes Novum. In einem normalen Strafverfahren wäre ein Wundbalisticker zum Einsatz gekommen, der die Operationsberichte ausgewertet und die Wunden und Schusskanäle eingehend untersucht hätte, um den Ein- und Austritt sowie die Bahn der Geschosse im Körper des Angeklagten in Übereinstimmung mit den Zeugenaussagen zu klären. Dies wäre wichtig gewesen für die Frage, ob der Angeklagte durch die Schussverletzungen überhaupt noch handlungsfähig sein konnte, so dass ihm Vorsatz i.S. einer gezielten Schussabgabe unterstellt werden darf.“

Frage:
Auch der Staatsanwalt hatte bisher große Schwierigkeiten im Verfahren betreffs der Beweisführung, können Sie das erklären?

H. Meyer:
,,Die Staatsanwaltschaft hat sich öffentlich dafür entschuldigt, dass sie ein Verletzungsfoto aus einem anderen Ermittlungsverfahren in diesem Verfahren zum Beweis der Schussverletzung (Hämatom) am Hals des Beamten 325 präsentiert hat, dies ist nach einer Verfahrensrüge meinerseits geschehen, in der ich Anhaltspunkte für eine Aktenfälschung vorgetragen habe. Die intensive Vernehmung des Beamten 321 hat dann noch gezeigt, dass die Anklage von einem falschen Tathergang ausgegangen ist, denn nach Meinung der Staatsanwaltschaft soll der Angeklagte das Feuer eröffnet haben. Nach Aussage des Beamten 321 hat er aber zunächst zweimal auf den Angeklagten geschossen - zu der Frage, ob er dann gesehen habe, dass der Angeklagte geschossen habe, hat er sich nicht mehr geäußert, sondern sich auf sein Zeugnisverweigerungsrecht berufen.“

Frage:
Das Gericht hat sich am 40. Verhandlungstag einer äußerst fraglichen Praxis bedient, können Sie den Sachverhalt einmal erklären?

H. Meyer:
,,Der nunmehr durch die Aussage des Beamten 321 bewiesene anfängliche Tatablauf, hat dann auch den Beamten 325 veranlasst seine Aussage zu ändern und dies mit einem Verwirrtheitszustand am Tage seiner polizeilichen Vernehmung zu erklären. Das Gericht hat dann am 40. Verhandlungstag einen Trick angewandt. Es hat mich gefragt ob die Vernehmung des Beamten 325 beendet werden kann. Ich habe geantwortet, "für heute ja. Dies besagte vor dem Hintergrund noch offener Fragen, ganz eindeutig, dass dies für Folgetermine nicht gilt und die Befragung des Zeugen durch die Verteidigung fortgesetzt werden kann. Dem Vorsitzenden war bekannt, dass ich die Absicht hatte, den Zeugen 325 ganz konkret in Bezug auf die Asservate der Schutzhaube, der Schutzjacke und des Helms zu befragen., Als der Vorsitzende im folgenden Hauptverhandlungstermin die Fortsetzung der Befragung ablehnte, folgten zahlreiche Befangenheitsanträge, sowie ein Antrag meinerseits bei dem Bundesverfassungsgericht im Wege der einstweiligen Anordnung zu bestimmen, dass der Zeuge weiter vernommen wird.

Als das Bundesverfassungsgericht dann die Akten von dem Schwurgericht anforderte, schwenkte das Gericht um eröffnete erneut die Beweisaufnahme mit der Folge, dass die Verteidigung nun den Zeugen 325 weiter befragen kann. Aber auch hier war am 44. Verhandlungstermin wieder zu beobachten, dass der Vorsitzende es ablehnte eine an den Beamten gerichtete Frage meinerseits, durch Anlegen der Schutzhaube doch einmal genau zu sagen, auf welchem Körperteil der untere Rand ende, beantworten zu lassen. Nur auf meine Rüge und entsprechender Antrag auf gerichtliche Entscheidung schwenkte der Vorsitzende wieder um und lässt am folgenden 45. Verhandlungstag die Demonstration wohl zu - es sei denn der Dienstherr des Beamten begrenzt die Aussagegenehmigung des Zeugen, womit ich bereits rechne. Wir werden mit allen Mitteln weiter kämpfen - das Verfahren erinnert mich an die Bader-Meinhoff-Zeit.

Es gibt ein altes Verteidiger - Sprichwort, das besagt:
Vor einem Urteil steht immer zuerst das Vorurteil !“

Diese Mauer muss trotz aller Rechtsstaatlichkeit in einem Indizienprozess immer erst einmal durchbrochen werden, um der Wahrheit näher zu kommen. Das gelingt bedauerlicherweise nicht immer und ist im vorliegenden Fall sehr fraglich.

Vorurteile haben in unserer hysterische aufgeladenen Zeit heute Hochkonjunktur – das zeigt die aktuelle Politik und der Umgang mit dem gesellschaftlichen Protest. Dieses Phänomen der Ausgrenzung hat die Justiz mittlerweile erreicht, die bei ihrer notorischen Überlastung offenbar immer schneller geneigt ist, auf der Grundlage bestimmter Indizien eher einem virtuellen Täterbild zu folgen, als einem realen.

Im Fall Adrian Ursache heißt das virtuelle Täterbild „Reichsbürger! „

Herr Meyer, ich möchte mich für dieses Informationen recht herzlich bei Ihnen bedanken.

Foto links: RA H. Meyer, Foto rechts: RA Meyer u. A. Ursache
[close]

https://www.facebook.com/nilpferd2015?__tn__=%2CdC-R-R&eid=ARB37I3X1trymGyq9DhyMkf4myNQ0S7hJ8ESOHF_IYUp9mFo5BPX_NB3G_3Xejsehi_cQbHnppkckiiL&hc_ref=ARSCkSRnlTWyS0e8hWuP_bqWHQLk3fd1M2PPE2LnOV792qge0sqzyIX67O8mG6lO7qU&fref=nf
 
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Re: Adrian Ursache - Die Abrechnung a.k.a. Der Prozess vor dem LG Halle
« Antwort #1143 am: 6. Dezember 2018, 00:02:02 »
Die Kritik an der Staatsanwaltschaft ist leider berechtigt. Die andauernde Richterschelte versteh ich aber nicht; die scheint mir einerseits taktisch und andererseits aus Animositäten zu bestehen. Und der Vergleich mit den RAF-Prozessen ... naja... trifft aber immerhin insoweit zu, als dass es sich damals auch um ideologisch verbohrte Straftäter gehandelt hat, die sich in ihrer Verblendung angemaßt haben, über das Leben und den Tod anderer zu entscheiden.

Zitat
Im Fall Adrian Ursache heißt das virtuelle Täterbild „Reichsbürger!“

Was nun wahrlich ein anderes Profil ist als "Terrorist".

Ich wüsste gerne mal wie der Herr Anwalt seinen Mandanten charakterisiert. Als etwas linkisches aber gut aussehendes Unschuldslamm mit eigenwilligen Ansichten? Als Rächer der Verderbten, der nur seine Familie schützen wollte und durch eine maßlose Polizei-Aktion dazu genötigt wurde, vor dem SEK mit einer Waffe herum zu fuchteln? Wenn Ursache kein Reichsbürger sein soll, wer ist denn sonst einer?
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Re: Adrian Ursache - Die Abrechnung a.k.a. Der Prozess vor dem LG Halle
« Antwort #1144 am: 8. Dezember 2018, 13:39:22 »
...

 Als Rächer der Verderbten, der nur seine Familie schützen wollte und durch eine maßlose Polizei-Aktion dazu genötigt wurde, vor dem SEK mit einer Waffe herum zu fuchteln? Wenn Ursache kein Reichsbürger sein soll, wer ist denn sonst einer?

Man vergesse dabei nicht:

Dieses Verteidigen mit geladener Waffe beinhaltet ja auch das - illegal durchgeführte! - Besorgen der Schusswaffe samt Munition. Also keine Affekthandlung. Zusammen mit dem wiederholten, von Ursache selbst dokumentierten und auf Youtube veröffentlichten Tötungsankündigungen eine eindeutige Darstellung von Mordlust.
 
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Re: Adrian Ursache - Die Abrechnung a.k.a. Der Prozess vor dem LG Halle
« Antwort #1145 am: 8. Dezember 2018, 17:38:45 »
Ob das Gericht sich von dem Eiertanz der Verteidigung da beeindrucken lassen wird, bleibt abzuwarten. Die bekannten Tatsachen sprechen da eigentlich recht eindeutig und vor allem gegen Ursache. Mit acht Jahren wie von der Staatsanwaltschaft gefordert wäre er noch recht gut "bedient".
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Re: Adrian Ursache - Die Abrechnung a.k.a. Der Prozess vor dem LG Halle
« Antwort #1146 am: 8. Dezember 2018, 17:59:33 »
Also, falls wir hier ein kleines "Knast-Bingo" spielen, dann wäre mein Tip auch eher Richtung 15 Jahre.
 
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Re: Adrian Ursache - Die Abrechnung a.k.a. Der Prozess vor dem LG Halle
« Antwort #1147 am: 8. Dezember 2018, 18:06:46 »
Hüstel, nun ja, wie @Müll Mann bereits einmal ausgeführt hatte, geht es hier ja um den (wohl nur teilweise tauglichen) Versuch eines Mordes. Allerdings treten mehrere andere Straftatbestände hinzu, was eine Strafverschärfung erfordert. Im Rahmen einer Gesamtstrafenbildung hätte ich auf ca. zehn Jahre getippt, das schiene mir durchaus angemessen. Davon wäre dann die bisher erstanden Untersuchungshaft abzuziehen, evtl. müsste ein "Rabatt" für die Verfahrensdauer gewährt werden - wobei diese allerdings m. E. vor allem von Ursache selbst und seiner Verteidigung verursacht wurde, der Rabatt nach meiner ganz persönlichen Meinung daher nicht gerechtfertigt wäre.
Allerdings kennen wir die Akten nicht und waren nicht in den Verhandlungen anwesend. Daher ist das nur meine subjektive Einschätzung aus der Warte eines Dritten.
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Re: Adrian Ursache - Die Abrechnung a.k.a. Der Prozess vor dem LG Halle
« Antwort #1148 am: 8. Dezember 2018, 18:23:52 »
Ja, wir stochern hier schon ein bißchen im Nebel. Ich erinnere mich an eine Verhandlung, an der ich als Schöffe teilgenommen hatte, wo die Strafmaß-Findung zu einem großen Teil von der genauen Distanz zwischen einer Zeugin und dem vom Angeklagten geführten Küchenmesser abhing, dieses machte den Unterschied aus zwischen einem "Zeigen"! des Messers als Option weiteren Handelns, und dem "Drohen", mit klarer Absicht, dieses einzusetzen.

 
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Re: Adrian Ursache - Die Abrechnung a.k.a. Der Prozess vor dem LG Halle
« Antwort #1149 am: 9. Dezember 2018, 09:54:26 »
Dass Ursache seine Waffe nicht nur "gezeigt" hat, steht ja u. a. durch die Filmaufnahmen fest. Dann gibt es da blöderweise noch diesen Geschosstrümmer im Halstuch eines SEK-Beamten, dessen Legierung leider, leider nicht mit der der Geschosse der Polizei übereinstimmt, sondern unglücklicherweise gerade dieselbe ist wie die der Geschosse in Ursaches Revolver. Daran arbeitet sich die Verteidigung ja nun schon seit Monaten ab.
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Re: Adrian Ursache - Die Abrechnung a.k.a. Der Prozess vor dem LG Halle
« Antwort #1150 am: 9. Dezember 2018, 13:59:13 »
Ach? Ich dachte, das wäre unumstritten, und die aktuelle Verteidigungslinie läuft ungefähr so, dass Ursache seine Waffe zeigen wollte, aber gemeinerweise niedergeschossen wurde und sich dann unglücklich ein Schuss aus der eigentlich gar nicht geladenen Waffe gelöst haben soll.

Sowas in der Art soll das Gericht glauben, oder? Hab ich was verpasst? In diesen endlos langen Threads überlese ich manchmal etwas ...
soɥdʎsıs sǝp soɥʇʎɯ ɹǝp 'snɯɐɔ ʇɹǝqlɐ –
˙uǝllǝʇsɹoʌ uǝɥɔsuǝɯ uǝɥɔılʞɔülƃ uǝuıǝ slɐ soɥdʎsıs sun uǝssüɯ ɹıʍ ˙uǝllüɟnzsnɐ zɹǝɥuǝɥɔsuǝɯ uıǝ ƃɐɯɹǝʌ lǝɟdıƃ uǝƃǝƃ ɟdɯɐʞ ɹǝp

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Re: Adrian Ursache - Die Abrechnung a.k.a. Der Prozess vor dem LG Halle
« Antwort #1151 am: 9. Dezember 2018, 16:13:30 »
So ungefähr. Wenn ich es richtig deute, meint die Verteidigung, aus Ursaches Revolver habe kein Schuss abgegeben werden können, da sich die Trommel bei Auffindung der Waffe nach dem Schusswechsel in einer Position befunden habe, aus der heraus kein Schuss abgegeben werden kann und die sie auch nach einer Schussabgabe nicht einnehmen könnte. (Das ist, je nach Modell, durchaus auch anders erklärbar.) Weiter behauptet die Verteidigung, Ursache habe keinen Schuss gezielt abgegeben (was die Anklage übrigens gar nicht unterstellt), wobei offen bleibt, wie man einen Schuss nicht gezielt abgegeben haben kann, den man doch angeblich gar nicht abgegeben hat.
Letztlich scheint mir die Verteidigung auch unterstellen zu wollen, der Revolver sei von der Polizei nachträglich manipuliert und der Geschossrest in das Halstuch des betreffenden SEK-Beamten geschmuggelt worden. Wenn die Verteidigung tatsächlich behaupten will, dass der Revolver nachträglich manipuliert worden sei, killt sie aber m. E. das Argument, das auf die Stellung der Trommel bei Auffinden der Waffe abstellt, denn wenn der Revolver nachträglich manipuliert wurde, kann ja auch die angebliche Stellung der Trommel eine andere gewesen sein.
Kurz: Wie immer ich die mir bekannten argumentativen Verrenkungen der Verteidigung zu deuten versuche, immer entstehen Widersprüche.
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Re: Adrian Ursache - Die Abrechnung a.k.a. Der Prozess vor dem LG Halle
« Antwort #1152 am: 9. Dezember 2018, 17:47:17 »
Ursache hat halt im "Sowohlalsauch"-Kurs an der "Kenichlichen" "Akademie" aufgemerkt!  ;D

Ich hatte keine Schulden!
Und falls doch, muß ich nicht bezahlen!

Ich hatte gar keine Waffe!
Und falls doch, war sie nicht geladen!
Und falls doch, hat sie nicht funktioniert!
Und falls doch, habe ich nicht geschossen!
Und falls doch, habe ich nicht getroffen!
Und falls doch, war es Notwehr!
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Re: Adrian Ursache - Die Abrechnung a.k.a. Der Prozess vor dem LG Halle
« Antwort #1153 am: 9. Dezember 2018, 18:09:22 »
Er wollte nur demonstrieren, dass er das größere Rohr hatte?
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Re: Adrian Ursache - Die Abrechnung a.k.a. Der Prozess vor dem LG Halle
« Antwort #1154 am: 9. Dezember 2018, 18:17:15 »
Kurz: Wie immer ich die mir bekannten argumentativen Verrenkungen der Verteidigung zu deuten versuche, immer entstehen Widersprüche.
Was nicht schlimm ist, da es für die Vertigung ja reicht, beim Gericht Zweifel an der Darstellung der Staatsanwaltschaft zu erzeugen. Die Verteidigung muss nicht beweisen wie es war, sie muss nur darlegen, dass es nicht so gewesen sein könnte, wie die Staatsanwaltschaft das geschildert hat.
 
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