Autor Thema: AfD im Bundestag  (Gelesen 305529 mal)

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Re: AfD im Bundestag
« Antwort #315 am: 14. März 2018, 13:09:49 »
So Petr,
jetzt bist dron.
Fällt Dir nur Unsinn ein und immer,
erzähle nichts, sonst wird es schlimmer.
 

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Re: AfD im Bundestag
« Antwort #317 am: 16. März 2018, 08:36:29 »
Schön:
Zitat
Nach Ansicht des gemäßigten AfD-Flügels

PS: 88 Karma sollte man eher nicht haben.
Ich bremse nicht für Nazis!
 
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Offline Reichsschlafschaf

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Re: AfD im Bundestag
« Antwort #318 am: 16. März 2018, 14:55:31 »
So, man soll sich also mehr um die Superdeutschen kümmern!
(Mir scheint die Datengrundlage dünn und undurchsichtig)

Zitat
DEUTSCHLAND RECHTSPOPULISMUS-STUDIE
Nicht Rassismus, sondern gefühlte Benachteiligung macht AfD stark
Von Matthias Kamann | Stand: 15.03.2018

Spoiler
Die These, dass Wahlentscheidungen für die AfD mit Rassismus wenig zu tun haben, wird durch eine Studie untermauert.
Bei der Beschäftigung mit Zuwanderung habe sich die Mehrheit der Gesprächspartner nicht von Rassismus leiten lassen.
Allerdings kann die Studie nicht als erschöpfende Analyse der AfD-Anhänger gelten.

Sie haben große Sorgen wegen der Zuwanderung. Sie wählen rechtspopulistisch. Aber sie sind keine Rassisten. Wenn so etwas über Wähler der AfD gesagt wird, kommt oft Widerspruch von Linken und Linksliberalen – weil die meinen, dass es in der Anhängerschaft jener Partei sehr wohl viel Fremdenhass gebe. Aber jetzt wird die These, dass die Wahlentscheidung für die AfD mit Rassismus wenig zu tun habe, durch eine Studie aus dem rot-grünen Milieu untermauert.

Die Studie gründet auf 500 halbstündigen Gesprächen mit Bewohnern von Hochburgen der AfD in Deutschland und des Front National (FN, künftig Rassemblement National) in Frankreich. Während jener Gespräche sei „nur in den wenigsten Fällen“ die Migration anhand der These von der „Überfremdung“ problematisiert worden, schreibt Studienautor Johannes Hillje.

Bei der Beschäftigung mit der Zuwanderung habe sich die Mehrheit der Gesprächspartner nicht von rassistischen Kategorien leiten lassen: Sie fänden Migranten nicht „allein deswegen problematisch, weil sie aus einem fremden Land oder einer fremden Kultur stammen“. Zwar gebe es „Ressentiments“, so der Publizist und Politikberater Hillje, aber die folgten „vorrangig einer vergleichenden Abwertungslogik“: Die Befragten hätten das Gefühl, „dass sich um die Fremden mehr gekümmert wird“. Damit, so Hillje, „fühlt man sich selbst abgewertet und wertet in der Folge die Fremden ab“.

Erstellt wurde die vom Auswärtigen Amt geförderte Studie vom Progressiven Zentrum, einem neuen Thinktank im Umfeld von SPD und Grünen. In Kooperation mit der französischen Organisation Liegey Muller Pons wählten Hillje und sein Team zwölf Orte aus, in denen rechtspopulistische Parteien bei deutschen Landtagswahlen beziehungsweise der französischen Präsidentenwahl sehr stark geworden waren.

In jedem der beiden Länder waren großstädtische Viertel, kleinstädtische und dörfliche Stimmbezirke dabei. In Deutschland waren es im Westen die Gegend um Duisburg und Gelsenkirchen, im Osten Marzahn-Hellersdorf in Berlin sowie Teile von Eisenhüttenstadt und Fürstenwalde in Brandenburg. In Frankreich wurden die Regionen um Calais und Marseille beleuchtet. Gemeinsam ist jenen Regionen nicht nur das starke Abschneiden von Rechtspopulisten, sondern auch, dass die Gebiete als strukturschwach gelten.

In diesen Orten mit hoher Arbeitslosigkeit und niedrigen Löhnen, mit miserabler Infrastruktur und vielen Migranten (außer den ländlichen Regionen Ostdeutschlands) hörten Hillje und sein Team Sätze wie diese: „Die finanziellen Ausgaben für Ausländer gehen einfach zulasten der Deutschen. Ich bin nicht ausländerfeindlich, aber die werden einfach besser finanziert“ (Eisenhüttenstadt). Oder: „Die Migranten werden bevorzugt – vor allem bei Wohnungen und Sozialleistungen“ (Tournehem-sur-la-Hem, Nordfrankreich).

Jene Leute hätten das Gefühl, schreibt Hillje, dass „ihnen Unterstützung vom Staat verweigert wird, Geflüchteten aber sehr wohl angeboten wird“. Migranten würden daher „als Konkurrenten um soziale Leistungen gesehen“ – in Frankreich überdies als Konkurrenten auf dem schlechten Arbeitsmarkt –, und dann würden die Zuwanderer „zum Problem selbst erklärt“. Hillje: „Aus dem Gefühl der Benachteiligung folgt die Annahme: Weniger Migranten bedeutet mehr für mich.“

In der Studie wird zwar deutlich, dass eine fremdenfeindlich motivierte Politik an jene Denkmuster andocken kann. Aber laut Hillje zeigen die Befragungen, dass viele jener Menschen keineswegs von vornherein fremdenfeindlich, ja sogar weitgehend immun sind gegen programmatische Grundsätze der AfD oder des FN. Etwa gegen deren Islam- und EU-Feindlichkeit oder die Forderung nach direkter Demokratie.

Vielmehr halten die Menschen fest am System der parlamentarischen Demokratie und meinen, dass die Politiker die Probleme lösen könnten. Freilich nur, wenn sich die Politiker ändern und mehr an realen Sorgen orientieren würden. Diese sind laut der Studie Geldmangel wegen niedriger Löhne in Deutschland – und wegen Arbeitslosigkeit in Frankreich – sowie vor Ort „das Wegbrechen von Sozial- und Verkehrsinfrastruktur“, wie Hillje schreibt. „Das Miterleben der Strukturschwächung der eigenen Umgebung, sei es durch das Abmontieren des öffentlichen Briefkastens oder der Streichung von Busverbindungen, führt zu einem persönlichen Entwertungsgefühl“ – das in Ostdeutschland schon mit Erfahrungen nach 1989 angelegt worden sein dürfte.

Allerdings kann die Studie nicht als erschöpfende Analyse der AfD-Anhänger gelten. Schon deshalb nicht, weil jene Partei nicht nur von sozial Schwachen gewählt wird, sondern auch von Betuchten. Hinzukommen methodische Besonderheiten. Insgesamt nämlich wurde 5000 Mal versucht, Bewohner jener Gegenden bei Hausbesuchen anzusprechen. 4500 schlugen die Tür wieder zu.



Es ist nicht auszuschließen, dass unter den Abweisenden viele überzeugte Rassisten waren. Hingegen könnte es sich bei den Gesprächsbereiten eher um „moderate“ und reflektierte Leute gehandelt haben. Da bei ihnen auch nicht systematisch nach der letzten Wahlentscheidung gefragt wurde, entsteht kein zuverlässiges Bild von Wählern der AfD oder des FN.

Sehr wohl aber gibt die qualitative Untersuchung wichtige Hinweise auf eine an jenen Orten verbreitete Mentalität. Und somit darauf, welche Herausforderungen sich dort für die Politik stellen. Hillje plädiert für mehr sozialstaatliche und wirtschaftliche Fairness gegenüber Einheimischen. „Innere Solidarität als Voraussetzung für äußere Solidarität“ ist Hilljes Formel. Zudem müsse an jenen Orten die Infrastruktur – vom Nahverkehr bis zur ärztlichen Versorgung – ausgebaut werden.

Darauf aber ist auch schon die AfD gekommen. Vor allem in Ostdeutschland versuchen gerade besonders rechte Funktionäre, ihre Partei auf sozialnationalen Kurs zu bringen, mit Forderungen nach mehr Leistungen für Benachteiligte, sofern sie Deutsche sind. Insofern wird sich eine Politik, die sich von AfD-Motiven fernhält, vielerorts mit einem Programm der Aufmerksamkeit für reale Sorgen beeilen müssen.
[close]

https://www.welt.de/politik/deutschland/article174596941/Rechtspopulismus-Studie-Nicht-Rassismus-sondern-gefuehlte-Benachteiligung-macht-AfD-stark.html?wtrid=socialmedia.socialflow....socialflow_facebook
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Re: AfD im Bundestag
« Antwort #319 am: 16. März 2018, 15:04:21 »
So, man soll sich also mehr um die Superdeutschen kümmern!
(Mir scheint die Datengrundlage dünn und undurchsichtig)

Ich halte die Ergebnise schon für plausibel, nicht Rassismus sondern Egoismus ist die Triebfeder der AfD, das "Ich first" halt. Womit wir wieder an die Diskussion über Sinn und Unsinn einer direkten Demokratie anknüpfen können.
 
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Re: AfD im Bundestag
« Antwort #320 am: 16. März 2018, 15:04:29 »
So, man soll sich also mehr um die Superdeutschen kümmern!
(Mir scheint die Datengrundlage dünn und undurchsichtig)

Zitat
DEUTSCHLAND RECHTSPOPULISMUS-STUDIE
Nicht Rassismus, sondern gefühlte Benachteiligung macht AfD stark

Das würde ich allerdings auch so sehen.
Die "Benachteiligung" wird imho vor allem gefühlt, ist aber selten, bei "gutsituierten" Anhängern der NSAfDeppen NIE vorhanden.
Schon gar nicht gegenüber Flüchtlingen!
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Re: AfD im Bundestag
« Antwort #321 am: 16. März 2018, 22:22:45 »
Naja. Wenn sagenhafte 90 Prozent der Leute, die sie eigentlich interviewen wollten, ihnen die Tür ins Gesicht geworfen haben, weiß ich nicht wie repräsentativ die Antworten der kleinen Minderheit von 10 Prozent ist, die zu einem Gespräch bereit war. Aus den Ergebnissen dann so allgemein Trends ableiten zu wollen, finde ich ziemlich fragwürdig.
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Re: AfD im Bundestag
« Antwort #322 am: 22. März 2018, 19:13:48 »
sondern Egoismus ist die Triebfeder der AfD,
Was auch das Verhalten einer Frauke Petry begründen würde.
So lange aushalten bis das Mandat gesichert ist. Und nun nimmt sie bis auf weiteres, parteilos, sogar zwei Mandate war. Vollversorgung für den Rest der Zeit
Ohne einer Fraktion und deren Ansprüchen, Anforderungen, Zyklen gerecht werden zu müssen. Das sie keinen Fraktionstatus und die damit verbundenen Nachteile, geht ihr doch am A... vorbei.
« Letzte Änderung: 22. März 2018, 19:30:48 von Caligula »
 
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Re: AfD im Bundestag
« Antwort #323 am: 22. März 2018, 19:30:12 »
Nein, das kann nicht weg, das ist Kunst!

Der arme Bernd .... Oohhhh ...   ;)



Zitat
KUNST UND ARCHITEKTUR SATIRE GEGEN AFD-POLITIKER
Deutsches Gericht erklärt Anti-Höcke-Mahnmal zu Kunst
Stand: 16:34 Uhr

Spoiler
Das Zentrum für Politische Schönheit darf weiter Videos von den Betonstelen verbreiten, die es im Nachbargarten von Björn Höcke aufgestellt hatte. Ein Kölner Gericht entschied: Die Aktion ist Kunst.
48
 
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Das Kölner Landgericht hat das Stelenmahnmal im Nachbargarten des AfD-Politikers Björn Höcke zu Kunst erklärt. „Es spricht viel dafür, dass diese Darstellung eines Denkmals schon das geformte Ergebnis einer freien schöpferischen Gestaltung ist und aufgrund der klassischen künstlerischen Darstellungsform schon Kunst darstellt“, heißt es in der Urteilsschrift, die WELT vorliegt.

Auch die Idee als solche, „einem Kritiker des Holocaust-Mahnmals gerade das Abbild eines solchen ,vor die Nase zu setzen‘“, sei „aus künstlerspezifischer Sicht und aufgrund des dadurch ausgehenden Wirkbereichs als Kunst … anzusehen“. Die Stelen seien deshalb vom Grundrecht auf Kunstfreiheit geschützt (Az.: 28 O 362 / 17).

Protest gegen das Wort vom „Denkmal der Schande“

Hintergrund ist eine Aktion des Künstlerkollektivs Zentrum für Politische Schönheit (ZPS). Es hatte ein Grundstück neben dem Privatanwesen von Björn Höcke gemietet und dort einige Betonstelen aufgestellt, die an das Berliner Holocaust-Mahnmal erinnern. Das ZPS wollte so dagegen protestieren, dass Höcke das Holocaust-Mahnmal ein „Denkmal der Schande“ genannt hatte.

Die Protestaktion wurde im Herbst 2017 öffentlich. Seitdem geht Höcke juristisch gegen das ZPS vor. In dem Prozess am Kölner Landgericht wollte er unter anderem verbieten lassen, dass das Künstlerkollektiv Videos von seiner Aktion im Internet zeigen darf, auf denen Höckes Anwesen und Garten zu sehen sind. Er sah sich durch die Aufnahmen in seiner Privatsphäre verletzt.

In ihrem Urteil vom 14. März, das jetzt bekannt wurde, wiesen die Kölner Richter Höckes Klage nun zurück. Die Aktion des ZPS unterliege sowohl der Kunstfreiheit als auch der Meinungsfreiheit, und beides überwiege in diesem Fall Höckes Recht auf Privatsphäre.

Höcke selbst habe öffentlich gemacht, wo er wohne, und gehe auch sonst offen mit seinen privaten Lebensumständen um: Das Gericht verwies unter anderem auf ein Video, das Höcke selbst auf seiner eigenen Facebook-Seite gepostet hatte und das große Teile seines Privatgartens zeigt, „samt dort stehendem Fußballtor, Schuppen und einem Sandkasten oder ähnlichem“. Deshalb gelte das Recht auf Privatsphäre in diesem Fall „nur sehr eingeschränkt“.

Nur Bilder, auf denen Höcke selbst am Fenster seines Hauses zu sehen war, darf das ZPS künftig nicht mehr verbreiten: „In seinem Wohnhaus obliegt es allein dem Kläger, zu entscheiden, mit wem er seine Zeit teilt, wem er sich zeigt und wie er sich als Person völlig unabhängig von Dritten gibt“, so die Richter in ihrem Urteil. Höcke muss nun zwei Drittel der Verfahrenskosten tragen, ZPS-Chef Philipp Ruch ein Drittel.

[close]

https://www.welt.de/kultur/kunst-und-architektur/article174811885/Satire-gegen-AfD-Politiker-Deutsches-Gericht-erklaert-Anti-Hoecke-Mahnmal-zu-Kunst.html
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Re: AfD im Bundestag
« Antwort #324 am: 23. März 2018, 15:43:59 »
Endlich mal gute Nachrichten von der NSAfDeppen:

https://www.tagesschau.de/inland/deutschlandtrend-1175.html

So kann es weitergehen!  ;D
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Re: AfD im Bundestag
« Antwort #325 am: 23. März 2018, 16:53:34 »
Die NZZ kommentiert:

Zitat
Eine bekannte Strategie

Die ersten Aussagen im Namen Höckes, wonach ein Gespräch nie stattgefunden haben soll, irritieren umso mehr bei einem Politiker, der sich stets abfällig über den Wahrheitsanspruch der deutschen Medien geäussert hat. Die Kommunikationsstrategie entspricht aber einem bei AfD-Politikern bekannten Muster: Erst wird eine unhaltbare Aussage in die Welt gesetzt, in einem nächsten Schritt will man damit nichts mehr zu tun haben, am Ende wurde man falsch verstanden oder «verkürzt» wiedergegeben.

Spoiler
Das angebliche Phantom-Interview des Björn Höcke

Das Landgericht Köln hat das Anti-Höcke-Mahnmal zu Kunst erklärt. Im Urteil spielt auch ein Porträt über den AfD-Politiker Björn Höcke in der NZZ eine Rolle. Dieser behauptete erst fälschlicherweise, er habe der Redaktion kein Interview gegeben.
Benedict Neff, Berlin
23.3.2018, 14:45 Uhr

Politische Aktivisten haben neben Björn Höckes Wohnhaus ein Mahnmal aufgestellt, das an das Holocaust-Mahnmal in Berlin erinnert. Damit protestiert die Gruppe dagegen, dass der AfD-Politiker in einer Rede das Holocaust-Mahnmal als ein «Denkmal der Schande» bezeichnet hatte. Die Aktion wurde im Herbst 2017 mit viel Getöse öffentlich gemacht und vor allem in den sozialen Netzwerken abgefeiert, obwohl sie bezüglich Höckes Privatsphäre durchaus kritisch gesehen werden muss. Höcke geht seither juristisch gegen das Kollektiv «Zentrum für Politische Schönheit» (ZPS) vor.

Im Urteil vom 14. März weist das Landgericht Köln Höckes Klage zurück. Die Aktion des ZPS sei durch die Kunst- und Meinungsfreiheit geschützt. Beides gewichtet das Gericht höher als Höckes Privatsphäre. Im Urteil heisst es: «Es spricht viel dafür, dass diese Darstellung eines Denkmals schon das geformte Ergebnis einer freien schöpferischen Gestaltung ist und aufgrund der klassischen künstlerischen Darstellungsform schon Kunst darstellt.» Nur Bilder, auf denen Höcke selbst am Fenster seines Hauses zu sehen war, darf das ZPS künftig nicht mehr verbreiten.

Höckes Reden über sein «Bullerbü»

Das Gericht hält fest, dass das Recht auf Privatsphäre in Höckes Fall «nur sehr eingeschränkt» gelte. Begründet wird dies auch damit, dass Höcke selbst in der Öffentlichkeit vielfach darauf hingewiesen habe, wo er wohne. Das Gericht erwähnt dazu unter anderem Facebook-Beiträge, die Höcke ins Internet gestellt hat und die den Politiker in seiner häuslichen Umgebung zeigen.

Eine Rolle spielt auch ein Porträt über Höcke, das am 3. November 2017 in der NZZ erschienen ist. In diesem Artikel sprach Höcke unter anderem über Bornhagen, das 300-Seelen-Dorf in Thüringen, in dem er lebt. Den Ort müsse man sich wie «ein kleines Bullerbü» vorstellen. Im Garten habe er «seinen eigenen kleinen Verantwortungsraum». Er freue sich «über Gespräche mit den Nachbarn über die kleinen Sorgen und Nöte». Das Gericht zitiert diese Passagen als Belege für Höckes Selbstauskünfte.

Im Urteil heisst es jedoch: «Der Verfügungskläger behauptet, dem NZZ-Artikel läge weder ein Interview noch ein Treffen mit ihm zugrunde.» Das ist verwunderlich, umso mehr als eineinhalbstündige Tonaufnahmen das Gespräch in Höckes Büro im Thüringer Landtag unzweifelhaft dokumentieren. Sie waren die Grundlage für das Porträt.

Höckes Anwalt blockt ab

Höckes Anwalt will zur fraglichen Aussage erst keine Auskunft geben. Sie spiele für das Urteil keine Rolle, meint er am Telefon. Ob man das zitieren könne? Selbstverständlich nicht, er wolle seinen Namen nicht in der Zeitung lesen. Ilja Czernik von der Anwaltskanzlei SKW Schwarz, die Philipp Ruch, den ZPS-Projektinhaber, vertritt, ist anderer Meinung. Der Artikel in der NZZ sei «ein Baustein», auf den das Gericht sein Urteil abstütze und den es auch entsprechend würdige. Czernik sagt: «Wer den Artikel gelesen hat, glaubt ohnehin nicht, dass kein Interview stattgefunden hat.» So hat es offenbar auch das Gericht gesehen.

Günther Lachmann, Höckes Kommunikationsberater, will am Telefon zur Sache zunächst nichts sagen. Dass das Interview nicht stattgefunden hat, könnte er schlecht behaupten. Er sass neben Höcke, als das Gespräch geführt wurde. Er scheint das alles ebenfalls ein bisschen verwunderlich zu finden, auch wenn er offiziell an dem Gespräch ja nicht teilgenommen habe. Ganz geheuer scheint Lachmann die Sache aber nicht zu sein, und so hakt er noch einmal bei Höckes Anwalt nach.

Wenig später bezieht dieser doch noch schriftlich Stellung. «Herr Höcke hat vor Gericht nicht behauptet, dass es kein Interview mit Ihnen gegeben habe», schreibt der Anwalt. Es sei lediglich dargestellt worden, «dass entgegen dem durch den Artikel möglicherweise vermittelten Eindruck kein Interview in den Privaträumen von Herrn Höcke in Bornhagen stattgefunden hat und dass die geschilderten persönlichen Umstände im Wesentlichen auf Recherche vor Ort beruhen». Die Darstellung im Urteil sei «schlicht verkürzt».

Eine bekannte Strategie

Die ersten Aussagen im Namen Höckes, wonach ein Gespräch nie stattgefunden haben soll, irritieren umso mehr bei einem Politiker, der sich stets abfällig über den Wahrheitsanspruch der deutschen Medien geäussert hat. Die Kommunikationsstrategie entspricht aber einem bei AfD-Politikern bekannten Muster: Erst wird eine unhaltbare Aussage in die Welt gesetzt, in einem nächsten Schritt will man damit nichts mehr zu tun haben, am Ende wurde man falsch verstanden oder «verkürzt» wiedergegeben.
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https://www.nzz.ch/feuilleton/hoecke-zeigt-ein-bei-afd-politikern-bekanntes-muster-ld.1368780
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Re: AfD im Bundestag
« Antwort #326 am: 23. März 2018, 17:38:45 »
Der Abfall fällt nicht weit vom Stamm! Schon seine "großen" Vorbilder haben es verstanden, die Schuld an allem anderen zuzuschieben!
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Re: AfD im Bundestag
« Antwort #327 am: 23. März 2018, 18:07:23 »
Die FAZ hat heute ein Interview mit  Stefan Petzner, der die Rechtspopulisten in Österreich PR-technisch beaten hat.

Unter anderem bringt er auch ein Zitat vom grrooßßen Vorrrbild
Zitat von: GröAfDVaZ (Größtes AfD-Vorbild aller Zeiten)
„Die erste Phase dieses Kampfes war, andere überhaupt auf sich aufmerksam zu machen. Das war sehr schwierig. Es war ein Kampf um die Aufmerksamkeit, und man musste damals zu allen möglichen bedenklichen Mitteln greifen, um diese Aufmerksamkeit zu erregen. Man musste auch mal etwas Krach machen, etwas Skandal machen, irgendjemanden sogar verprügeln! Das war ganz gleichgültig. Aber man musste die Aufmerksamkeit erregen!“
Über dieses Stadium sind die AfD'ler noch nicht raus. Das wird sie auch (hoffentlich) viele Stimmen kosten

I'm gonna build my own nation, with blackjack and hookers.
 

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Re: AfD im Bundestag
« Antwort #328 am: 23. März 2018, 18:38:21 »
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Re: AfD im Bundestag
« Antwort #329 am: 23. März 2018, 18:48:52 »
Der Folcksrichter weiß es: Der eigentliche Rassist ist nämlich Noah Becker!

 :o   :banghead:


Zitat
Streit über Schmerzensgeld
AfD-Rechtsaußen wirft Noah Becker Rassismus vor
Wegen eines rassistischen Tweets fordert Noah Becker 15.000 Euro Schmerzensgeld vom AfD-Bundestagsabgeordneten Jens Maier. Nach SPIEGEL-Informationen weigert sich der Politiker - mit einer überraschenden Begründung.
Spoiler
Freitag, 23.03.2018   18:06 Uhr Drucken NutzungsrechteFeedback
Wegen eines rassistischen Tweets verlangt Noah Becker von dem AfD-Bundestagsabgeordneten Jens Maier 15.000 Euro Schmerzensgeld. Der 24-Jährige, Sohn von Tennislegende Boris Becker, war auf Maiers Twitter-Account Anfang Januar als "kleiner Halbneger" bezeichnet worden.

In einem Schreiben an Beckers Anwalt Christian-Oliver Moser lehnte der Rechtsaußenpolitiker eine Zahlung ab. Auf Beckers Angebot, alternativ mittels einer Spende von 7500 Euro an eine karitative Organisation den Streit beizulegen, ging Maier nicht ein. Noah Becker habe "sich selbst zunächst rassistisch geäußert", behauptet der AfD-Mann. Und "der, der austeilt", müsse eben auch einstecken. (Diese Meldung stammt aus dem SPIEGEL. Den neuen SPIEGEL finden Sie hier.)

Becker hatte in einem Interview gesagt, Berlin sei eine "weiße Stadt". "Uns bleibt in Anbetracht von Maiers Reaktion nichts anderes übrig, als den Entschädigungsanspruch einzuklagen", sagt Rechtsanwalt Moser.

Bisher hatte Maier, der selbst viele Jahre als Richter gearbeitet hat, eingeräumt, sein rasch gelöschter Tweet sei beleidigend gewesen. Verantwortlich für das Twittern aber sei ein Mitarbeiter gewesen. Die Staatsanwaltschaft Dresden ermittelt gegen Maier wegen des Verdachts der Beleidigung.
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http://www.spiegel.de/panorama/noah-becker-afd-mann-jens-maier-wirft-becker-rassismus-vor-a-1199579.html
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